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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.06.1926
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1926-06-19
- Erscheinungsdatum
- 19.06.1926
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- Deutsch
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X: 140, lg, Juni 1926. Redaktioneller Teil. Beziehung die großen Gefahren, die unserer Jugend drohen, herauswachsen sehe aus deni gedruckten Wort und Bild, so wird mir die Verantwortung für eine solche Entschließung brennend. Ich habe es erlebt, daß die Jugend zur Selbsthilfe griff. In Dresden war cs, wo die Jugend gegen den Schund aus der Vogel wiese einschritt. 40Ü0 oder 50U0 Jugendliche erschienen dort eines schönen Tages vor dem Polizcigobäude und verlangten: »Die und die Buden müssen heraus aus der Vogelwiese!- Und das klappte: den Buden wurde die Erlaubnis versagt, ihren Schund ausstellen zu dürfen. Meine Damen und Herren, sollen wir, die wir in hohem Maße für die Jugend verantwortlich sind, warten, bis auch in bezug ans die Gesetzgebung die Jugend selbst die Initiative ergreift? Das können wir nicht; das können wir vor allen Dingen nicht als Börsenverein der Deutschen Buchhändler. Wenn wir die Erkenntnis gewinnen, daß wir als deutsche Buchhändler eine hohe ur!^> heilige Verantwortung gegenüber dieser Jugend haben, auf der die Hoffnung unseres Volkes beruht, dann müssen wir zu einem Gesetze wie dem vorliegenden eine bejahende Stellung sinnehinen. (Sehr richtig!) Wenn wir zu diesem Gesetz und zu den Aufgaben dieses Gesetzes das Wort ergreifen, so muß das in einer Form geschehen, die erkennen läßt, daß wir uns der Verantwortung be wußt sind. Wenn ich mir nun den Wortlaut dieser Entschließung an- se,he, so bedaure ich, seststellen zu müssen, daß ich mich in zwei Punkten nicht im Einverständnis.mit dieser Entschließung befinde, und ich glaube im Namen auch meiner Freunde von der Ber einigung Evangelischer Buchhändler hier gegen diese Fassung und diese Form Stellung nehmen zu müssen. Ich brauche Sie nicht hinzusührcn vor die Kioske mit ihrem buntfarbigen Bild; Sic kennen das alle ebensogut wie ich. Wenn ich nun hier den Satz lese, daß der neue Gesetzentwurf die Gefahr der »Bureaulrattsierung« und die viel größere Gefahr der »Gesinnungsspionage- in sich trage, so glaube ich, daß mit einem solchen Schlagwort einer Ent schließung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler nicht ge dient ist. Meine Damen und Herren, wollen Sie doch nicht den Frauen und Männern unseres Volkes in so — ich möchte beinahe sagen: — demagogischer Form eine Gesinnung unterschieben, die sie doch wahrhaftig nicht haben! Ich möchte daher bitten, daß dieser Satz aus der Entschließung gestrichen wird. (Widerspruch.) Ich möchte ferner sagen: Niemand wird es uns deutschen Buchhändlern übelnehmen, wenn wir zu einem wichtigen Gesetze Stellung nehmen und wenn wir auch die großen und wertvollen wirtschaftlichen Gesichtspunkte, deren Beobachtung bei solchen ein schneidenden Maßnahmen erforderlich ist, zu wahren suchen. Der deutsche Buchhandel hat das Recht, Verwahrung dagegen einzu- lcgen, daß in irgendeinem Gesetze seine Interessen in irgend einer Form gefährdet werden. Niemand wird dieser Berechtigung widersprechen wollen. Wo aber so offenkundige Schäden vorliegen wie in bezug auf unsere periodischen Druckerzeugnisse, da gilt es, sehr ernsthaft zu prüfen, ob die Grundsätze und die Gesichtspunkte, die gerade die Hauptversammlung des Börsenvcreins der Deut schen Buchhändler in unzähligen Entschließungen, Veröffentlichun gen und Kundgebungen im Lauf« vieler Jahrzehnte bisher ver treten hat, weiterhin gewahrt werden. Ich habe Jahrzehnte hin durch die Ehre gehabt, an den Kantate-Versammlungen teilzu- nchmen, und ich bin gleich Ihnen allen Zeuge gewesen, daß gar oft von dieser Kanzel aus unter dem Beifall der gesamten Ver sammlung und des Vorstandes in dem Sinne scharf Stellung ge nommen worden ist, daß da, wo wirkliche Schäden zutage treten, auch Besserung ciiitrctcn muß. Deswegen möchte ich beantragen, daß. der Passus gestrichen wird: -Die Bestimmung, daß periodische Druckerzeugnisse, falls mehr als zwei Nummern eines solchen dem Verbot unterliegen, für den ganzen Jahrgang verboten werden können, muß ans- gcmcrzt werden. Überhaupt sollte eine Bestimmung über perio dische Druckerzeugnisse nicht in das Gesetz ausgenommen werden.« Ich beantrage die Streichung dieser Bestimmung, zum min desten des letzten Passus. Meine Damen und Herren, ich brauche vor Ihnen kein Wort zu verlieren über den Charakter vieler unserer periodischen Druck erzeugnisse. (Sohr richtig!) Wenn der Börsenverein der Deutschen Buchhändler daher erklären würde, daß eine Bestimmung wer periodische Druckerzeugnisse überhaupt nicht in das Gesetz aus genommen werden sollte, so bietet das mindestens Anlaß zu Miß verständnissen. Deswegen bitte ich Sie, meine Damen und Herren, und Sie, meine verehrten Herren vom Vorstand, diesen Passus aus dieser Entschließung zu entfernen, damit nicht der Anschein entsteht, als ob der deutsche Buchhandel in seiner vornehmsten Ver tretung auch nur im entferntesten den Schmutz und Schund aus dem Gebiete des Schrifttums in der Öffentlichkeit billigte. Daß er das nicht tut, ist selbstverständlich, aber es darf auch nicht im entferntesten der Verdacht entstehen, als ob -er es täte. Meine Damen und Herren, es handelt sich -um unsere Zukunft, es handelt sich um unsere Jugend, und wir alle lieben doch unsere Jugend. Wir sind selbst jung gewesen. Wir kennen die Gefahren, denen unsere Jugend ausgesetzt ist. Ich brauche s-ie Ihnen nicht zu schildern. Eben haben wir gehört, -wie wichtig unsere Jugend für unfern Berns und Stand ist. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie: Nehmen Sie zu diesem Gesetz, das -unsere Jugend vor sittlicher Schädigung bewahren und zu tatkräftigen Persönlich keiten erziehen -will, eine Stellung ein, mit der wir Ehre entlegen können! (Stürmischer Beifall -und Händeklatschen.) Fritz Th. Cohn -(Berlin): Meine Damen und Herren! Der Beifall, den Sie dem Herrn Vorredner gezollt -haben, zeigt am besten, daß niemand unter uns ist, der nicht die Worte, die wir eben gehört haben, durchaus billigt -und in jeder Weise die Ge sinnung anerkennt, die darin zum Ausdruck gebracht worden ist. Ich fürchte aber, daß der Herr Vorredner die Bedeutung und den Wert des in Rede stehenden Gesetzes überschätzt. Ich glaube nicht, daß durch dieses Gesetz der Jugend sehr viel -geholfen wird. Sie wird nur davor bewahrt, auf bequeme und leichte Weis« verdorben zu werden durch Druckschriften aller Art, die wir mindestens ebenso mißbilligen -wie die Antragsteller, die das Gesetz cingcbracht haben. Wenn Ihnen hi«r diese Entschließung vorgelegt worden ist, so ist es -geschehen, weil das Gesetz eine Fassung erhalten hat, -die nicht nur dem Buchhandel, sondern vor allen Dingen auch dem -ganzen deutschen Kulturleben -widerspricht. Die Schriftstellerverbände haben sich aufs entschiedenste gegen die Fassung gewendet, die das Gesetz durch den Reichsrat und durch die Kommission des Reichs tags erfahren hat, und, meine Damen und Herren, ich kann Ihnen versichern, daß der Minister des Innern, der -gewiß auss lebhafteste bestrebt ist, die deutsche Jugend vor schlechten Einflüssen zu be wahren, genau derselben Meinung ist. Er hat erklärt, von der Regierung -würde das Gesetz in -dieser Fassung unter keinen Um ständen angenommen werden. Die einzelnen Punkte der Ent schließung sind mit dem Minister besprochen worden, und er selber hat sowohl die Verbände -wie den Buchhandel gebeten, -ihm mit zuteilen, daß das unsere äußersten Forderungen sind. Er hat er klär!, er würde diese Forderungen vor dem Reichstag vertreten und das Gesetz nicht verabschieden, -wenn sie nicht erfüllt würden. Er -hat wenigstens gemeint, «s würde ihm gelingen, dies durch zusetzen. Meine Damen und Herren, den ersten der vom Herrn Vor redner beanstandeten Punkte: »Der neue Gesetzentwurf trägt die -Gefahr der Bureaukrati- -sier-un-g und die viel -größere Gefahr -der Gesinnungsspionage in sich- würde ich Ihnen auch empfehlen in der Entschließung -zu streichen. Seine Ausnahme hat ja auch keinen Zweck. Ich -weiß auch gar nicht, wie der Satz in die Entschließung hincingekommen ist. Jeden falls ist dem Minister dieser Punkt nicht milgeteilt worden. Dem Minister sind nur -die -den Schluß der Entschließung bildenden -vier Punkte mitgeteilt -worden. Auch der andere Passus, -den der Herr Vorredner beanstandete, hat jedenfalls nicht -die richtige Form gesunden. Es sollte natür lich heißen: »eine S o n d e r-bestimmung über periodische Druck erzeugnisse« usw.; es sollte nicht heißen, daß überhaupt Bestim mungen über periodische Druckschriften nicht in das Gesetz aus genommen -werden -sollen. Das wäre natürlich unmöglich. Gerade wir verlangen, daß diese periodischen Druckschriften ganz beson ders scharf beobachtet -werden; denn wir wissen alle,, daß gerade diese es sind, die -die Ju-gen-d am allermeisten verderben. Also wir 777
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