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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.10.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-10-24
- Erscheinungsdatum
- 24.10.1914
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- Deutsch
- Sammlungen
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Redaktioneller Teil. V 248. 24. Oktober 1814. lichte dem Buchhändler ein angenehmes Dasein, und die spätere Generation blickte nicht ohne Neid auf diese goldene Zeit zurück. Als buchhändlerisches Ereignis ist Brockhaus' Konversationslexi kon zu erwähnen, das vom Jahre 1805—28 in 5 Auflagen erschien und, wie die »Allgemeine Ltteraturzeitung« sagte, »in dem Munde aller Deutschen war. die von Büchern sprachen«. Auch die Literatur, die sich direkt an das Volk wendet und Massenauflagen, verlangt, nahm einen Aufschwung. Es seien Basse in Quedlinburg und Fürst in Rordhausen genannt, die für alle möglichen Bedürfnisse auf gewerblichem, medizinischem und hauswirtschaftlichem Gebiete Bücher auf den Markt warfen. Anch die Unternehmertätigkeit auf dem Gebiete der Klassiker soll er wähnt werden. Gottlob Franckh und Joseph Meyer suchten auch diese durch Massenauflagen populär zu machen. Auch die Presse regte sich. Der von Friedrich Arnold Brockhaus geschaffene »Her mes« <1819—31). ein Journal von politischem Charakter mit nachdrücklich liberaler Tendenz, forderte pretzgesetzliche Milderun gen. die allerdings vorläufig noch auf sich warten ließen. Trotz dem hatte diese Zeitschrift Nachfolger, und die Forderung einer Aufhebung der Zensur wurde immer nachdrücklicher erhoben. Neben dem Brockhausschen Konversationslexikon entstanden größere und kleinere Enzyklopädien, allgemeine und spezielle, so bei Brockhaus die von Ersch und Gruber herausgegebene, dann die zahlreichen Nachahmungen des Brockhausschen Konversa tionslexikons. Als bedeutendstes Werk dieser Gattung, das man auch nicht einfach als Nachahmung bezeichnen darf, ist das 52bän- dige, große Konversationslexikon von Carl Joseph Meyer in Hildburghausen zu erwähnen, das zudem noch mit Tausenden von Bildern und Karten ausgestatlet war. Es war dies die Zeit, in der der Buchhändler anfing, auf Umgestaltung und Fortschritte der Literatur größere» Einfluß zu gewinnen, als der Gelehrte, und Friedrich Arnold Brockhaus' Wort: »Ich bin glücklich genug, sagen zu können, daß die Litera tur eher meiner als ich ihrer bedarf«, kennzeichnet dies genugsam. DieBüchererzeugung war in den beidenJahrzehnten vor 1840 um 150 7» gestiegen, um ungefähr ebensoviel die Anzahl der buch händlerischen Firmen. Im Jahre 1820 zählte man in Deutsch land, Österreich und der Schweiz 518 Firmen in 103 Städten, im Jahre 1830 860 Firmen in 251 Städten, im Jahre 1848 1340 Firmen in 385 Städten. Im Jahre 1818 wurde in Berlin die erste Papierdamps- maschine aufgestellt. Im Jahre 1830 wurde die erste Schnellpresse in Österreich in Gebrauch genommen; im Jahre 1836 gründete Franckh den Verlag der Klassiker, der als einer der ersten Versuche einer Verbindung zwischen Buchhandel und Kapital anzusehen ist. Das buchhändlerische Abzahlungsgeschäft wurde durch die Hartmannsche Buchhandlung in Leipzig, die die Lieferung des Brockhausschen Konversationslexikons auf einmal vollständig bei Bezahlung in 3 Terminen anbot, im Jahre 1838 eingeführt. Der Vertrieb der Volksbücher durch Hausierer und Subskribenten sammler, aber auch der Vertrieb großer Sammelwerke durch Rei sende gewann Boden, und Unternehmungen wie die Lieferungs ausgaben von Meyer in tztldburghausen und Bernhard Friedrich Voigt in Weimar wurden erst durch diese neue Betriebsart lebens fähig. Das 7. Kapitel, das die Jahre 1840 bis zu den Märzlagen 1848 behandelt, möchte ich ganz besonders der Aufmerksamkeit der Leser empfehlen. Abgesehen davon, daß diese Zeit für die Regelung der literarischen Rechtsverhältnisse, die Vorbereitung der Abschaffung der Zensur besonders wichtig ist, ist dieses Ka pitel geradezu ein Meisterwerk einer knappen und dabei doch er schöpfenden Darstellung. Es ist so glänzend geschrieben, daß ich das ganze Kapitel in einem Zuge durchgelesen habe, da ich mich nicht von ihm losreitzen konnte. Hier kann ich nur einiges anführen. Die Säkularfeier der Buchdruckerkunst, die im Jahre 1840 von der ganzen Welt, namentlich aber von Deutschland gefeiert wurde, gab Gelegenheit, einmal auf die Fortschritte zurückzu blicken, die in den vier Jahrhunderten seit Erfindung der Buch druckerkunst in Literatur und Buchgewerbe sich vollzogen hatten, dann aber auch vorwärts zu blicken und stürmisch das zu ver- 1570 langen, was, wie Goldfriedrich sagt, Freiheit und Einheit von der buchhändlerischen Seite aus gesehen bedeutet: Preßfreiheit. Goldfriedrich führt die koreign tzuaiterh- Revier an, die die Frage aufwarf: »Warum haben nur die Deutschen das Jubelfest der Presse gefeiert?« und diese Frage beantwortet: »Weil die Nation sich die vollen Wohltaten der Presse erst noch zu erkämpfen hat, die man in England und Frankreich, in ihrem freien Besitz, wie Licht und Wärme der Sonne hinnimmt, ohne sich an die Wichtigkeit des Besitzes zu erinnern«. Die Denkschrift des Bör senvereins über die literarischen Rechtsverhältnisse vom 5. Okto ber 1841 versuchte das Ziel, das der Börsenvercin sich über die Ordnung des Abrechnungsverkehrs in Leipzig hinaus gesteckt hatte, zu erreichen. Nicht ohne Erfolg! Am 22. Februar 1844 fiel in Sachsen zugunsten der preußischen Schutzdauer von 30 Jah ren das sogenannte ewige Verlagsrecht. Unter dem Drucke der Landtage der Einzelstaaten mußte auch der Bund dem preußischen Gesetze sich anpassen. Durch den Bundesbeschlutz vom 19. Juni 1845 wurde die 30jährige Schutzfrist Preußens auf das gesamte Gebiet des deutschen Bundes ausgedehnt, mit zivilrechtlichen und strafrechtlichen Folgen ausgestattet und für das Bewcisver- fahren die Vernehmung von Sachverständigen angeordnet. Das österreichische Urhebergesetz vom 19. Oktober 1846 be spricht Goldfriedrich ausführlich, da es als das beste der ein schlägigen Gesetze angesehen wurde. In seinem Z 1 nimmt es das Eigentum des Urhebers als Ausgangspunkt, dem der Be steller eines Werkes, der dessen Bearbeitung und Ausführung nach einem gegebenen Plane und auf seine Kosten einem andern über tragen hat, gleichgestellt wird. Es erkennt ein zweifaches Ver fügungsrecht des Urhebers an: Vervielfältigung und Veröffent lichung, stellt den verbotenen Nachdruck dem Abdruck von Manu skripten gleich, auch wenn der Unternehmer rechtmäßiger Besitzer der Originalhandschrift (etwa auch von Briefen) ist, gestattet das wörtlicheAnführen einzclnerStcllen, die Aufnahme einzelner einem größeren Werk entnommener Aufsätze, Gedichte usw. in einem neuen und selbständigen Werk oder in einer zu eigentümlichen literarischen Zwecken oder zum Kirchen- und Schulgebrauch bear beiteten Sammlung. Das Recht der Übersetzung ist ein Jahr lang geschützt; im Falle eines Nachdrucks ist der Verleger und Urheber zu entschädigen. Das Gesetz sollte auch für die deutschen Bundes staaten außerhalb Österreichs Geltung haben, insofern für das Werk die in dem Erscheinungsstaate vorgeschriebenen Bedingun gen und Förmlichkeiten erfüllt waren, und für das Ausland, in sofern und soweit der ausländische Staat die österreichischen Werke schützte. Während der Bund noch am 10. November 1831 den Regie rungen erneut die Befolgung der Zensurvorschriften des Bundes eingeschärft hatte, ließ Baden am 1. März 1832 das Pretzgesetz vom 28. Dezember 1831 in Kraft treten, das die Zensur im allge meinen aufhob. Am 1. April 1832 feierte man zu Weinheim an der Bergstraße ein Fest, das die Preßfreiheit verherrlichte und an dem in einem Trinkspruch nicht badische oder hessische Preß freiheit gefordert wurde, auch nicht deutsche Preßfreiheit — selbst dieser Name wäre zu eng, sondern »Deutsche Volks freiheit«. Im Jahre 1840 plante man die 400 Jahrfeier der Erfindung der Buchdruckerkunst. Leider wurde in verschiedenen deutschen Staaten eine allgemeine Feier verboten oder stark beschränkt. Das Kurfürstentum und das Großherzogtum Hessen verboten jede Feier; in Bayern sollten nur die Buchdrucker und Buchhändler feiern; jede öffentliche Veranstaltung wurde untersagt, so daß schließlich die Buchdrucker auf jede Feier verzichteten. Lediglich eine Aus stellung von Inkunabeln war es, auf die die Feier in Bayern zu sammenschrumpfte. Auch in Dresden mußte eine öffentliche Feier unterlassen werden. So wurde schließlich jede öffentliche Feier in Deutschland unmöglich, während auf dem Gutenbergplatz zu Straßburg vor einer dichtgedrängten Menge schwungvolle Reden gehalten wurden, die »als unvergängliches Werk der von Guten berg erfundenen Druckpresse den Triumph politischer Freiheit priesen; wie dann die Hülle von der Bildsäule fällt und der Don ner der Geschütze, der feierliche Klang der Glocken und der rau schende Beifall der also in erhöhte SNmmung gebrachten Menge, die Züge des Unsterblichen begrüßen . . .« Freilich hatte man
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