Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.11.1914
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- 1914-11-13
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- 13.11.1914
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller LeU. .ir 264, 13. Roveilwer 1914 Personalnichrichte«. Verleihung des Eisernen Kreuzes. — Das Eiserne Kreuz erhielten ferner die Herren: Hans Brock Haus, Mitinhaber der Firmen F. A. Brockhaus, Brockhaus L Pehrsson in Leipzig und angeschlossener Häuser, Leut nant der Reserve im Dragoner-Regiment Nr. 15; Fritz Ebeling, früher i. H. E. S. Mittler L Sohn in Berlin, Offizier-Stellvertreter im Infanterie-Regiment Nr. 137, unter gleich zeitiger Beförderung zum Leutnant der Reserve; Herbert Hvffmann, i. H. Anton Hoffmann in Stuttgart, .Kriegsfreiwilliger im Grenadier-Regiment Nr. 119, unter gleichzeitiger Beförderung zum Gefreiten; Richard Mitzlaff / i. H. Werckmeisters Kunstverlag in Ber lin, Leutnant der Reserve im Landwehr-Jnfanterie-Regiment Nr. 37; Walter Rose, Inhaber der Firma Verlag des »Hausfreund für Stadt und Land« und Mitinhaber der Vcrlagsanstalt vr. Eduard Rose in Neurode, Leutnant der Reserve im Leibhusaren-Regiment Gefallen: am 5. November in der Schlacht bei Apcrn Herr Friedrich Max von Criegern, Oberleutnant a. D. des sächs. Infan terie-Regiments Nr. 107, Kompagnieführer in einem Res.-Jnf.- Ncgiment. Der Verstorbene war Inhaber der am 1. Januar 1910 gegründeten Firma Max von Criegern in Leipzig, in deren Verlag eine Reihe Zeitschriften (»Der Luftverkehr«, »Textil- Jndustrie«, »Spiel- und Holzwarenmarkt« nsw.) erscheinen. Schon einmal verwundet, kehrte er nach Heilung vor kurzem zur Truppe zurück, an deren Spitze er jetzt gefallen ist. Gestorben: am 6. November im Festungslazarett in Straßburg i. Elf. Herr Robert Bam an den Folgen einer bet St. Die erlittenen Verwinidung im 34. Lebensjahre. Der Verstorbene war ein langjähriger Mitarbeiter der Firma Wilhelm Langewiesche- Brandt in Ebenhansen bei München, mit dessen Inhaber er in gemeinschaftlicher Arbeit und treuer Freundschaft verbunden war; ferner erlag Herr Walter Gn eisig,. Einj.-Freiw.-Unter- offizier im Infanterie-Regiment Nr. 88, am 29. August im Feldlazarett Antrecourt seinen am Tage zuvor erhaltenen Wun den. Er war der Sohn des Mitinhabers der Firma L. Wil- ckens in Mainz. Den Buchhandel erlernte er in der Universitäts- Buchhandlung von Bangel L Schmitt (Otto Petters) in Heidelberg. Den Heldentod erlitt auch Herr Rudolf E i sfe l d e r - Mylius, Leutnant und Bataillonsadjutant im Landwehr-Jnfanteric-Negi- ment Nr. 33, Ritter des Eisernen Kreuzes. Er ist den Folgen der bei Biallynin erhaltenen Wunden erlegen. Als Sohn des Kaufmanns Eisfeldcr-Mylius am 1. August 1879 in Leipzig geboren, besuchte er die Nicolai-Schule und später die Handels schule zu Leipzig. Hierauf lernte er praktisch bei der Firma Ju lius Maser. Nachdem er seine kaufmännische Lehre bei der Firma Fiedeler L Bayer in Hannover vollendet hatte, besuchte er das Ausland und war längere Zeit in Paris in Stellung. Nach Ableistung seiner einjährigen Dienstzeit war er im väter lichen Geschäft (F. G. Mylius) tätig, wurde später Prokurist und am 1. August 1906 Teilhaber. Sprechsaal. Weltkrieg und Sprache. (Vgl. den Artikel an der Spitze dieser Nummer.) Der Artikel des Herrn Prager in dieser Nummer bietet Gelegen heit, nochmals auf das Thema ä cond. zurückzukommen, über das uns noch eine ganze Reihe Einsendungen zugegangcn ist. Es lag ur sprünglich in unserer Absicht, alle Zuschriften darüber im Börsenblatt zum Abdruck zu bringen, um an einem Beispiele zu zeigen,Kvie schwer cs ist, sich selbst innerhalb eines verhältnismäßig eng begrenzten Be rufskreises auf ein bestimmtes Wort zu einigen, über dessen begriff liche Bedeutung keinerlei Zweifel besteht. Inzwischen sind jedoch Stim- ^ men aus dem Leserkreise laut geworden, die ziemlich energisch Schluß der Erörterungen beantragen und die Frage aufwerfen, ob denn in der gegenwärtigen Zeit nichts Wichtigeres zu tun sei, als sich um Verantwortlicher Redakteur: Emil Thomas. — Verlag: Der V 0 r s e n Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Worte zu streiten. Wir können uns dieser Meinung nicht anschlicßcn, denn nicht um einen Wortstreit handelt es sich hier, sondern um das Bestreben, sich auch auf dem Gebiete der deutschen Sprache frei von aller Ausländerei zu machen. Wenn wir gleichwohl von dem Ab drucke der noch eingegangenen Zuschriften absehen, so geschieht das, weil — um ein Wort Lessings zu gebrauchen — das Neue darin nicht gut, und das Gute nicht neu ist. Vorschläge wie in Hut (abgekürzt i. H.), auf Zeit (a. Z.), zur Ansicht (z. A.), ver. oder zurver., d. h. zur Verrechnung, lose (als Gegensatz zu fest) dürften wohl kaum Aussicht auf allgemeine Annahme beanspruchen können. Mehr Sympathien würde dagegen, namentlich in Verlegerkreisen, der Vorschlag finden, das Wort ü cond. überhaupt abzuschaffen und in Zukunft nur noch bar zu liefern, also nicht nur auf den Gebrauch des Wortes, sondern auch auf die damit gekennzeichnete Bezugsweise zu verzichten.» Nach unserer Meinung wird man unterscheiden müssen zwischen den Bestrebungen, die auf Reinigung unserer Muttersprache gerichtet sind, und der Ausmerzung von F a ch ausdrücken. Jeder, der auf seine Sprache achtet, wird die Erfahrung machen, daß sich eine große Anzahl Fremdwörter in unserer Umgangssprache mühelos durch deutsche Wörter ersetzen läßt, ohne daß die Sprache etwas von ihrer Schönheit oder Klangfülle einbüßt. Sie gewinnt dadurch im Gegen teil an innerer Geschlossenheit, da jedes fremde Wort von Sprach kennern als Fremdkörper empfunden wird und die Häufung ent behrlicher Fremdwörter nicht stilistische Meisterschaft, sondern eher das Gegenteil bekundet. Andererseits aber haben viele Fremdwörter derart Bürgerrecht in unserer Sprache erworben, daß ihre Ausmerzung schon deswegen nicht als wünschenswert bezeichnet werden kann, weil sie mit bestimmten Begriffen so eng verbunden sind, daß sie ohne Miß verständnis davon gar nicht losgelöst werden können. Wo hier die Grenze zu ziehen ist, ist wesentlich eine Frage des Geschmacks, und zwar des guten Geschmacks in allen den Fällen, in denen es einem Schriftsteller gelingt, seinen Gedanken den vollkommensten und un zweideutigsten Ausdruck zu geben. Wenn er also deutsch schreibt und Anspruch auf die Beherrschung dieser Sprache erhebt, so wird er nur dann zu einem Fremdwort greifen, wenn der deutsche Sprachschatz kei nen vollgültigen Ersatz dafür aufweist. Für ihn, den deutschen Schrift steller, ist demnach das Fremdwort nur ein Notbehelf. Wem die Reinheit und Schönheit der Sprache etwas gilt, wird bald genug finden, daß in vielen Fällen das deutsche Wort genau dasselbe wie das fremde sagt und nur in einer verhältnismäßig kleinen Zahl eine Bedeutung oder Nebenbedeutung mitschwingt, die dem deut schen Ausdruck nicht eigen ist. Jede Sprache hat solche unübersetzbare Wörter, die einer bestimmten, einem anderen Volke nicht eigenen Vorstellungswelt entnommen sind und sich nicht restlos übersetzen lassen. Wer sie kennt und ans die genaue Wiedergabe dessen, was sie bezeichnen, Wert legt, wird sie nicht missen wollen. Darin liegt auch der Grund, daß sich fremdsprachliche Gedichte überhaupt nicht übersetzen lassen, sondern ihr Inhalt nur in eine andere Form gegossen werden kann, und wortgetreue Übersetzungen nicht schön, schöne Übersetzungen nicht wortgetreu sind. Kann zudem nicht ein guter Deutscher ein sehr schlechtes Deutsch schreiben, auch wenn er auf den Gebrauch aller Fremdwörter verzichtet? Ganz besondere Vorsicht aber scheint uns bei der Übersetzung von Fachausdrücken geboten, weil sie — worauf wir schon früher hinwiesen — in vielen Fällen juristisch feststehende Begriffe wicdergcben. Auch das von Herrn Prager angezogene Wort Bankerott gehört hierher, da im engeren Sinne darunter der strafbare Konkurs verstanden wird. Dagegen würde es u. E. keinem Bedenken unterliegen, ä cond. durch bedingt zu übersetzen, weil sich dieses, auch in die Ver kehrsordnung übergegangene Wort bereits derart im Buchhandel ein gebürgert hat, daß nicht recht zu verstehen ist, warum es nicht ganz allgemein zur Einführung gelangt. Wenn man sich bei Annahme der Verkehrsordnung 1910 noch nicht entschließen konnte, das Wort ä cond. ganz fallen zu lassen, so ist damit nur bewiesen, daß damals die Zeit zur Einführung von bedingt noch nicht erfüllt war. Denn es ist nicht an gängig, einfach zu »vereinbaren«, daß unter einem bestimmten Wort ein bestimmter Begriff zu verstehen sei, wenn dafür bisher allgemein ein anderes Wort gegolten hat, sondern es ist notwendig, dem Worte erst den Weg zu seiner Einbürgerung zu bereiten, damit es als vollgültiger Ersatz des alten auch von der Rechtsprechung angesehen und dem entsprechend gewertet werden kann. Das ist vom Vorstande des Börsen vereins in der Weise geschehen, daß neben a cond. (bedingt) gestellt wurde. Damit wären n. E. die Voraussetzungen für die allge meine Einführung von bedingt gegenwärtig gegeben, und wenn in ähn licher Weise langsam undvorsichtig mit einigen anderen Fach- ausdrücken verfahren würde, so könnte auf diese Weise im Laufe der Zeit wohl noch der eine oder andere fremdsprachliche buchhändlerische Fachausdruck einer deutschen Bezeichnung Platz prachen. verein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches BuchhändlerhauS. Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 (BuchhändlerhauSI. 1652
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