L78, I. Dezember 1914. Vermischte Anzeigen. Börsenblatt s. d. Llschn. Buchhandel. 9043 Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern. In Sachen Engelmann, Wilhelm. Verlagsbuchhandlung in Berlin, Klägerin, vertreten durch Rechts anwalt Meisner in Würzburg, gegen den Deutschen Verlag für Technik und Industrie G.m.b.H. in Würzburg, vertreten durch den Geschäfisführer Reinhvld Pfeffer, Redakteur in Würzburg, Beklagten, vertreten durch Rechtsanwalt Pfriem in Wnrzburg, wegen Unterlassung hat die Kammer für Handelssachen bei dem K. Landgerichte Wnrzburg unter Mitwirkung des k. Oberlandesgerichtsrates Limbergcr als Vorsitzenden, der k. Handelsrichter Kahle und Noell auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 0. Juli 1614 folgendes Endurteil: I. Die Beklagte hat es bei Meidung einer Geldstrafe von Mark 50.— fünfzig Mark — für jeden Zuividerhandlungsfall zu unterlassen, sich im geschäftlichen Verkehr, insbesondere auf Briefbögen sich des Titels „Zeitschrift für Eisenbau und Eisenhochbau" zu bedienen, das Er scheinen einer Zeitschrift unter diesem Titel anzukündigen und eine solche Zeitschrift unter diesem Titel erscheinen zu lassen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen. III. Das Urteil wird gegen Leistung einer Sicherheit für die Höhe von 2000 Mark — zwei tausend Mark — gemäß Z 108 RZPO für vorläufig vollstreckbar erklärt. Gegen dieses Urteil ist von der Beklogten Berufung beim Oberlandesgericht Bamberg eingelegt worden, worauf folgendes, am 14. November 1914 verkündetes und am 23. November 1914 der Berufungsklägerin zugestelltes Urteil erging: Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern. In dom Rechtsstreite des Verlagsbuchhändlers Wilhelm Engelmann zu Berlin, Klägers und Berufungsbeklagten, vertreten durch Rechtsanwalt Rainer zu Bamberg, gegen den — gesetzlich durch den Geschäftsführer Reinhold Pfeiffer, Redakteur zu Würzburg, ver tretenen— Deutschen Verlag für Technik und Industrie, G.m.b.H. zu Würz burg, Beklagten und Berufungskläger, vertreten durch Rechtsanwalt Juftizrat Dietz in Bamberg, wegen unlauteren Wettbewerbs erläßt der I. Zivil-Senat des k. Oberlandesgerichts Bamberg, gebildet aus den Ober- lantesgerichtsräten Schmitt (st. Vorsitzenden), Bauer, Christ, Geiger und Hautum, ans Grund der Verhandlung vom 5. November 1914 folgendes Endurteil: I. Die Berufung der verklagten Gesellschaft gegen das Urteil des k. Landgerichts Wiirzburg vom 18. Juli 1914 wird zurückgewiesen. II. Die Kosten der Berufung hat die Berufungsführeriu zu tragen. III. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.