Nr. 144 (R. 76). -Übrige 6.: V, 6. 240. I«, zovA, z.v>prlg nd im 2ll. Teil nicht ... .7"^0,^Urs",««!'sNr * , -Nichtmltgl.d. 2.0.35 ^ ^ V 6 ** -pl tz ^*^ch^t^ ^ Du^sjchla^ Dabatt wird^nicht^ewährt. lfgl. 1.6. (nurunget.) 2S0.— >. »* raumes.iowie -Preissteigerungen, aucb ohn/beiond. Mitt. im . ^S. 130.— 6. 70.—^t. ..Llnzeliall sederzeit vorbeh. —-Deiderseit.Ers.-Drl: Leipzig. po»1»ok -Uto.i 13483 — fvnnspn.: SsmmvI-tsti». 70SS6 — ^vI..A8i»., kuokdüi-sv V. 6.40.— 1'vIIi Mitglieder: 1. 6. dur. tnur ungeteilt^ 140.— Librige Selten: V, 6.120. — S5.- V. 6.Ä5.- -r.Mchtmits' - - - - - Leipzig, Donnerstag den 24. Juni 1S2S. S3. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Am 15. Juni 1928 verstarb plötzlich und unerwartet Herr So-ann Heinrich «Stkardt Znhabev dev Siemen: Lobann Heinrich tLckavdt, Gustav -stoestcv und Ernst LNshv's Sortiment in Heidelberg. Der Börsenverein verliert in ihm ein Mitglied, das allezeit für die Interessen des Buchhandels eingetreten ist und das seine Kraft und sein Wirken stets für unsere Organisation eingesetzt hat. Neben seiner langjährigen Tätigkeit als Vorsitzender des Badisch-Pfälzischen Buchhändler-Verbandes hat Eckardt dem Börsenverein 1917 als Mitglied der Kommission für die Beratung der Teuerungs zuschläge und seit 1923 als Mitglied des Wahlausschusses und der Historischen Kommission wertvollste Dienste geleistet. Dankbar werden wir allezeit seiner treuen und erfolgreichen Mitarbeit gedenken. Leipzig, den 21. Juni 1926. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig Max Röder Paul Nitschmann Richard Linnemann vr. Friedrich Oldenbourg Albert Diederich Ernst Reinhardt Licht und Schatten der Berner Uebereinkunft. Von Robert Boigtländer. Nächstes Jahr, 1927, schwerlich später, sollen in Rom sich die Vertreter der im Berner Verband vereinigten Staaten versammeln, um die 1886 vereinbarte, 1896 in Paris und 1908 in Berlin umgestaltete Berner Übereinkunft zu über prüfen und voraussichtlich abermals zu ändern. Die Jahreszahlen 1908 und 1927, oder was dazwischen liegt, erhellen ohne weiter« Worte die Schwierigkeiten, auf die wir Deutschen uns in Rom gefaßt zu machen haben. Nur wenn wir nicht geduckt und unterwürfig, sondern mutig erhobenen Hauptes ihnen entgegentreten, werden wir uns behaupten können. Das Reichsjuftizministerium hatte — sehr dankenswert — am 28. Mai 1926 bereits eine Vorbesprechung der von der Berner Übereinkunft berührten Verbände veranstaltet behufs einer Ab rede, wie die Verhältnisse zu klären, widersprechende Belange aus zugleichen und sonst nötige Vorarbeiten zu gestalten feien. Wir Buch-, Kunst- und Musikalienhändler insbesondere haben uns, zunächst unter uns, darüber klar zu werden, was uns die Berner Übereinkunft in Gutem und Schlimmem bedeutet und künf tig bedeuten kann. Zum Guten bedeutete sie zweifellos von Anfang an das Bekenntnis der Kulturstaaten und solcher, die das gern sein möch ten, zu dem Grundsätze, daß das Recht des Urhebers hauptsächlich ein Recht auf Schutz des feiner Arbeit gebührenden Lohnes ist, also ein Recht, dos schon aus Achtung vor sich selbst niemand an tasten sollte. Diese Aufrichtung und Stärkung des Rechtsbewußt seins auch im zwischenstaatlichen Verkehr ist und bleibt dieGroß - tat des Berner Verbandes. Zur Durchsetzung jenes Grundsatzes ist es für zweckmäßig befunden worden, daß dieser Rechtsschutz nicht von der Erfüllung von Förmlichkeiten abhängig gemacht werden möge, wie immer noch in den Vereinigten Staaten von Amerika; weiter, daß nach Möglichkeit Gleichheit des Schutzrechtes erstrebt werde, um cs übersichtlich zu machen, seine Handhabung zu erleichtern und zu I vereinfachen. Auch das ist an sich ja gut und richtig, und um