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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.12.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-12-12
- Erscheinungsdatum
- 12.12.1914
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^!r 288, 12. Dezember 1914. scheu Volkes in Wort und Schrift die Türkei näher zu bringen. Zweiter Vorsitzender wurde Joussuf Jvio Bey. Die Geschäftsstelle befindet sich zunächst Berlin, Kurfürstenstraße 06/67. Größere Kundgebungen in aller Öffentlichkeit werden den Deutsch-Osmanischen Freund- schastsbund auf die breite Grundlage stellen, deren er zu seiner Wirk samkeit im deutschen Volke bedarf. In Konstantinopel wird gleich zeitig die Gründung eines »Osmanisch-Deutschen Freundschaftsbundes« erfolgen. Während der Kriegscreignissc in Spanien und auf den kanarischen Inseln. — Vor dichtgefülltem Saal hielt am 30. November in der Wiener Urania der Leiter des Dorn'schen Verlages in Wien, Herr Siegln und Deutsch, einen Lichtbilder-Vortrag, in dem er von seinen abenteuerlichen Erlebnissen und den interessanten Ein drücken seiner Reise während der Kriegszcit erzählte. Namentlich seine Ausführungen über das Los der vielen Deutschen und Österreicher, die in Spanien Schutz suchten, und die Hilfsbereitschaft der vereinigten deutschen und österreichischen Hilfsvereine in Madrid und Barcelona, die sich in hervorragender Weise ihrer Landsleute annahmen, er regten das Interesse des zahlreich erschienenen Publikums. Der Vor tragende schilderte schließlich seine gefahrvolle Rückkehr in die Heimat und entwarf, unterstützt durch gelungene photographische Aufnahmen, lebensvolle Bilder seiner verschiedenen Reiscstationen. Der Vortrag, der zugunsten der galizischen Flüchtlinge veranstaltet wurde und diesem Zwecke ein ansehnliches Erträgnis zugeführt hat, fand lebhaften Beifall. Die deutsche Sprache im Elsaß. — Der Kommandant von Mül hausen i. Elf. erläßt folgende Bekanntmachung: »Die noch vor handenen französischen und englischen Firmenschilder sowie Geschäfts- aufschriften sind von den Straßen und in den Geschäftsräumen binnen zehn Tagen zu beseitigen. Die Verwendung von Briefumschlägen, Nechnungs- und Briefvordrucken sowie überhaupt die fernere Be nutzung irgendwelcher Formulare in französischer Sprache wird ver boten. Ter gesamte Geschäftsverkehr ist deutsch.« — Weiter wurde der »Straßburger Post« aus Zabern geschrieben: Nachdem bereits vor einiger Zeit die Etappenkommandantur in Saarburg ein Verbot gegen die Verwendung der französischen Sprache erlassen hat, veröffentlicht nnnmehr auch das hiesige Garnisonkom mando eine ähnliche Bekanntmachung. Danach müssen sämtliche fran zösische Inschriften an Häusern, Geschäften und Schaufenstern entfernt werden. Außerdem wird die Benutzung von Briefumschlägen, Brief- und Nechnnngsvordruckcn mit französischer Aufschrift sowie überhaupt die Verwendung von Formularen in französischer Sprache verboten. Für den Fall der Nichtbeachtung dieses Befehls wird die Schließung des betreffenden Geschäfts angedroht. Ferner bringt das Garnison kommando das bereits vor längerer Zeit erlassene Verbot des Ge brauchs der französischen Sprache im öffentlichen Verkehr neuerdings in Erinnerung, da cs offenbar noch nicht die erforderliche Beachtung gefunden zu haben scheint. Wer ohne zwingenden Grund französisch spricht, setzt sich der Gefahr aus, als deutschfeindlich angesehen und verhaftet zu werden. zelne Unterfragcn dabei zum Teil auseinandergingen, so haben doch folgende Gesichtspunkte allgemeine Zustimmung gefunden: Tatsache »st, daß die im feindlichen Auslande erlassenen Zahlungs verboie die Sicherheit der dort befindlichen Außenstände in großem Umfange ernstlich gefährdet haben und nach Beendigung des Krieges ein erheblicher Teil derselben nicht einzubringcn sein wird. Des weiteren wird der gegenwärtige Krieg so ausgesprochen als wirtschaftlicher Krieg uns gegenüber geführt, daß auch die Abwehraktion in hohen» Maße eine kommerzielle sein muß. Eine Bevorzugung eines speziellen Be rufsstandes kann in dem Schutz der deutschen Forderungen an das feindliche Ausland nicht gesehen werden. Tenn die durch den Krieg entstehenden allgemeinen Nachteile und Gefahren treffen den Indu striellen und Kaufmann ebenso gut und oft schwerer wie andere Be rufsstände. Die deutschen Gläubiger für den Fall der Nichteintreib- barkeit ihrer Forderungen im feindlichen Auslande auf den Weg der gerichtlichen Klage zu verweisen, würde eine unzweifelhafte Bevor zugung des Auslandes gegenüber dem Jnlande bedeuten, da in Deutsch land und ebenso in Österreich-Ungarn die Rechtspflege billiger, promp ter und zuverlässiger ist als in allen drei feindlichen Staaten. I Ein Schutz der deutschen Gläubiger gegenüber den Schuldnern des ! feindlichen Auslandes dürfte daher grundsätzlich wohl zu rechtfertigen I und zu befürworten sein. Nicht ganz einfach ist jedoch die Frage zu ^ beantworten, in welcher Form ain korrektesten und erfolgreichsten vor- ! gegangen werden kann. Der Handelsvertragsverein hat daher beim ! Reichskanzler beantragt, er möge baldmöglichst diejenigen Körperschaf ten, die als zuständige zentrale Vertretungen der beteiligten Handels- i und Jndnstriekreise betrachtet werden können, zu einer vertraulichen Konferenz znsammcnrufen, in der nnter Beteiligung der in Be tracht kommenden Neichsämter und Ministerien darüber zu beraten wäre, ob und in welcher Weise durch staatliches Eingreifen ein Schutz der durch die ausländischen Zahlnngsverbote bedrohten Interessen der deutschen Geschäftswelt möglich und durchführbar erscheint. Persanalnachrichlen. Gefallen: in» Kampfe fürs Vaterland Herr Richard Brendel aus Leipzig, ein treuer Mitarbeiter in» Hause E. S. Mittler L Sohn, Kgl. Hosbuchhandlung in Berlin; ferner in den Kämpfen in Rußland Herr vr. plril. Hans Hob - bing aus Norden, Kriegsfreiwilliger im Landivehr-Jnfanterie- Regiment Nr. 46, in dem die Firma Karl Peters in Magde burg einen geschätzten Mitarbeiter verliert. Hermann Schneidcrwirth s. — Im Alter von 86 Jahren ist am 10. Dezember Professor vr. Hern». Schneidcrwirth in Heiligenstadt gestorben. In der wissenschaftlichen Welt hat er sich durch seine Quel lenstudien, besonders über die Parther, einen Namen gemacht. U. a. schrieb er »Geschichte der Insel Rhodos« (1886), »Die Parther« (1875), »Cherson«, »Theokrit von Chios« (1880), »Geschichte von Argos«. Noch in seinen» Ruhestände hat Schneiderivirth sich um die heimatliche Ge- ! schichtsforschung sehr verdient gemacht. Er schrieb die »Geschichte des , Klosters Reifenstein«, »Skizzen ans der Geschichte Hciligenstadts und i des Eichsfelöes«, »Zeittafel der eichsfeldischen Geschichte« n. a. m. Sicherung deutscher Forderungen im feindlichen Ausland. — An» 21. November wurde im englischen Unterhause ein verschärfendes Er gänzungsgesetz zu dem Gesetz voin 30. September eingebracht, das auch in zweiter Lesung bereits angenommen worden ist. Nach diesem Gesetz ist unter anderem vorgesehen, daß alle Dividenden, Interessen- und Gcivinnanteile, die in Friedenszeiten an eine in Deutschland und Österreich-Ungarn angesessene Persönlichkeit auszuzahlen wären, an eine besonders zu schaffende Stelle, den sogenannten Kustos des feind lichen Eigentums, cinzuzahlen sind und dieser die Einzahlungen zur Befriedigung solcher englischen Untertanen benutzen kann, die von Schuldnern in Deutschland und Österreich-Ungarn Außenstände zu be kommen haben, aber wegen des dort geltenden Zahlungsverbots gegen über England zurzeit nicht erhalten können. Großbritannien hat damit einen Schritt gotan, der in Deutschland bereits seit Woche»» in Kreisen der Geschäftswelt, sowie in der Tagespresse als eventuell ivünschens- »vert erörtert worden ist, nämlich die Anbahnung eines gewissen Ab rechnungsverkehrs zwischen den aus dem früheren Geschäftsverkehr mit de»,» Feindesland zurzeit schwebenden Forderungen und Schulden. Der Hanöelsvertragsverein hat sich in einer gemeinsamen Sitzung seiner beiden Fachausschüsse für internationale Nechtsverfolgung und für internationalen geiverblichen Rechtsschutz ain 24. Oktober, sowie in, Rahmen eines in derselben gewählten Unterausschusses eingehend mit diesem Gegenstand beschäftigt. Wennschon die Meinungen über ein Zum Tode Heinrich Ruprechts (vgl. die Todesanzeige in dsr. Nr ). — Nun hat auch unser lieber Kollege vr. Wilhelm Ruprecht in Göttingen, der selbst als Hauptmann im Landsturm dicht hinter der Kampffront steht, dem Vaterland seinen ältesten Sohn zum Opfer bringen müssen. Am 10. November ist Heinrich Ruprecht, der sich als einer der Ersten in seiner Vaterstadt als Kriegsfreiwil liger geineldet hatte, in Nordflandern bei einem Sturmangriff Frei williger den Heldentod gestorben. Er war eine echte Künstlernatur, voll Begabung und voll Begeisterung für den edlen Beruf, dem er sich gewidmet hatte: die Musik. Tapfer wie er und seine Eltern heißt es sich ins Unabänderliche schicken, getragen von der festen Zuversicht, daß, wie er selbst vor seinem Tode geäußert hat, es viel leicht eine Gnade sei, wenn er für die Menschheit sterben dürfe. Sprechsaal. Adreffenvervielfiiltigunsi. Wer kann einen praktischen, schnell und billig arbeitenden Apparat für Adresscnvervielsälttgungcn auf Grund eigener Erfahrungen em pfehlen? x. 8. Vcrautmortlicher Redakteur: EmllThomaS. — Verlag: Der Bdrsenveretn der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches BuchhSnblcrhauS. Druck: NammLSeemau». SSmtstch tu L-tpztg. — «dresse der Redaktion und «rpedtttau: L-tpztg, S-rtchtSw-g r» svuchhSndlechauSs. 1756
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