Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.07.1877
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- 1877-07-02
- Erscheinungsdatum
- 02.07.1877
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einer Firma, welche selbst eine bedeutende Sortimentshandlung seit langen Jahren betreibt, ausgesprochene Idee bedarf keines weiteren Commentars, liefert aber den Beweis, daß in gewissen Kreisen der gesunde Sinn für Beseitigung abnormer Zustände abhanden gekom men ist. Leider mußte noch constatirt werden, daß einige Autoritäten des Zeitschriften-Verlags, die Herren Keil, Hallberger, Weber rc. es bisher nicht für nöihig erachtet hatten, auf besagtes Rund schreiben irgend eine Antwort zu geben. Die Versammlung erwählte eine Commission von 9 Mit gliedern, bestehend aus den Herren Carl Mayer und Alb. Jacobi in Aachen, Fr. Heyn und Carl Rechner in Cöln, H. Michels in Düsseldorf, Ad. Kramer in Crefeld, Rob. Hoster und Emil Schell- mann in M. Gladbach, W. R. Langewiesche in Rheydt, welche mit der energischen Fortführung der Agitation zur Erzielung eines höheren Rabatts rc. betraut wurde, und erkannte einstimmig die Nothwendigkeit an, gegenüber dem zurückhaltenden Benehmen der Verleger die „Selbsthilfe" sofort oder so bald wie möglich zur Anwendung zu bringen. Diese bestehe darin, daß die College» jeder Stadt, dem guten Beispiele vieler rheinisch-westphälischer Handlungen folgend, unter Beseitigung kleinlicher Concurrenzsucht, sich einigen und gemeinschaftlich den Zuschlag auf die Zeit schriften einführen sollen. — Die Erhebung von 25 Pf. pro Quar tal aus jede wöchentlich oder alle 14 Tage erscheinende Zeit schrift hat sich, wie von verschiedenen Seiten aus der Versammlung constatirt wurde, überall da, wo sie seit 1. Januar oder 1. April o. stattfindet, ohne jedeSchwicrigkeit und ohne irgend ncnncns- werthe Einbuße an Abonnenten durchsühren lassen, ist auch überall zu erzielen, wo die Kollegen Hand in Hand gehen. Dieser Zu schlag, welcher allen Geschäftsgenossen in Nord und Süd nicht dringend genug empfohlen werden kann, wird auch nach den bei mir eingegangenen Zuschriften von Seiten der Verleger durch aus nicht mißbilligend aufgesaßt, und würde sogar bei all gemeiner Einführung weitere Zugeständnisse jener Herren über flüssig machen. Während der Verhandlungen lief nachfolgendes Schreiben ein, welches mit großem Beifall ausgenommen wurde: Erklärung. „Die Unterzeichneten Sortimentsbuchhändler derBayerischen Rheinpfalz, die längst schmerzlich empfunden haben, daß sie bei den Zeitschriften-, Post - und Eilgutsendungen infolge unvcr- hältnißmäßiger Belastungsspesen an Fracht, Emballage und Trägerlohn bei vermehrtem Geschäftspersonalc einen als ehrliche Arbeiter mit Recht zu beanspruchenden Nutzen nicht mehr haben, schließen sich der Erklärung der Herren College» aus Rheinland und Westphalen in Nr. 8K des Börsenblattes an und richten gleichfalls die Bitte an die betreffenden Herren Zeitungs verleger: 1) Um Erhöhung des Rabatts. 2) Um Vergütung für Fracht erhöhende, nicht zum Text ge hörende Beilagen. Ebenso werden wir eventuell mit Preisaufschlag und Beseitigung der fraglichen Beilagen nach Andeutung der gedachten Erklärung Vorgehen. Unterschriften: A. H. Gottschick-Witter's Buchh. in Neustadt a/H., I. I. Taschcr, K. Gotthold in Kaiserslautern, Fr. Lehmann, I. CH. Herbart, Kleebcrger'sche Buchh. in Zweibrücken, C. G. Lang's Buchh., Ed. Kaußler's Buchh., Ed. Josts F. Kästner in Landau, G. A. Lang, F. C. Neidhard's Buchh., F. Klceberger'sche Buchh. in Speyer, G. A. Lang's Buchh. in Dürkheim, Anton Otto in Neustadt a/H." Ein von einem Kollegen zur Vertheilung gebrachtes humo ristisches „Festgedicht", den „Zuschlag" betreffend, erregte allseitig Heiterkeit; dasselbe steht, soweit der noch kleine Vorrath reicht, allen braven Sortimentern gratis zu Diensten. Wegen der durch eine Reise cingctretcnen Verzögerung vorstehender Mit theilungen bitte ich um Entschuldigung. M. Gladbach, 23. Juni 1877. Rob. Hoster. MiSccllcn. Die Königsberger „Hartung'sche Zeitung" vom 22. Juni schreibt: Zu gestern war ein Schreibmcister, Namens Freiwirth, aus Leipzig vor die l. Criminal-Deputation des hiesigen kgl. Stadt gerichts geladen worden, um sich aus eine gegen ihn von der hiesi gen kgl. Staatsanwaltschaft erhobene Anklage wegen mehrerer Be trügereien zu verantworten; F. war jedoch nicht erschienen, so daß gegen ihn in coutllwaoiaM verhandelt wurde, da seine Vorladung rechtzeitig in Leipzig bewirkt worden war. Er kam im Januar d. I. mit seiner Erfindung „zur Fortpflanzung der Schön- und Schncllschrist ohne Hilft eines Lehrers nach 8 Grundstrichen" hierher. Die besten Empfehlungen auswärtiger Persönlichkeiten hatte er in seinen Händen, doch, um damit ein lukratives und rasches Geschäft hier am Orte zu machen, bediente er sich folgender Schwindelei: Am 16. Januar o. erschien F. in der Buchhandlung von Wilh. Koch und bot ihr seine Erfindung an, unter der Versiche rung, daß er noch mit keiner hiesigen Buchhandlung deshalb unter handelt habe und ihr den alleinigen Vertrieb für Königsberg und Ostpreußen übergebe, wenn sie ihm vorläufig 60 Borlegeblätter nebst den dazu gehörigen Stahlfedern abnehme und ihm dafür ein S Monats-Wechselaccept aus Höhe von 460 Mark ausstellen würde. Der Buchhandlung schien die Sache annehmbar, sie ging auf die Proposition ein, erfuhr jedoch sehr rasch, daß F. bereits Tags zuvor ein gleiches Geschäft mit der Buchhandlung von Schubert L Seidel Hierselbst gemacht, an eben dem 16. Januar auch der Papierhandlung von Burgemeister den Vertrieb seiner Erfindung unter gleichen Umständen überlassen habe. In letzterem Geschäfte hatte F. angegeben, daß er außer der Buchhandlung von Koch den alleinigen Vertrieb ihm überlasse, und hinzugefügt, daß er in großen Städten immer mit einer Buch- und einer Papierhandlung in Verbindung trete, während er in der That schon Tags zuvor den Vertrieb auch der Papierhandlung von Wolfs Hierselbst unter den bekannten Bedingungen übergeben hatte. Die genannten Geschäfts leute sahen sich durch solche Manipulationen des F. in Vermögens nachtheil gesetzt, sie verlangten, indem sie demselben die Vorlege- blätter zurDisposition stellten (die Stablsedcrn haben sie nie erhal ten), ihre Wechselaccepte zurück, und als derselbe darauf nicht ein ging, riesen sie die Hilfe der kgl. Staatsanwaltschaft an, w°lche die Verhaftung des F. verfügte, aus der er sich nur gegen Hinrerlegung einer ansehnlichen baarcn Caution hat befreien können. Nach ge pflogener öffentlicher und mündlicher Verhandlung erklärte der Gerichtshof den F. schuldig, die Handlungen Koch und Burgemeister Hierselbst, sowie die Buchhandlung Homann in Danzig, woselbst es Angeklagter ebenso gemacht hat wie hier, durch Vorspiegelung falscher Thatsachen in gewinnsüchtiger Absicht an ihrem Vermögen geschädigt zu haben, und erkannte gegen denselben wegen der drei Betrügereien aus 8 Monate Gesängniß und einjährige Jnterdiction. Die Wechselaccepte, welche sich bei den Acten befinden, konnten den Acceptanten nicht herausgegeben werden, da F. auch jetzt noch dar auf besteht, mit denselben ein rechtsgültiges Geschäft gemacht zu haben, und sein Recht im Wege des Civilprozesses verfolgen will, was ihm unter den obwaltenden Umständen schwerlich gelingen wird. Das Gericht in Danzig hat wenigstens in erster Instanz be reits zu seinem Nachtheile entschieden.
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