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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.11.1926
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1926-11-08
- Erscheinungsdatum
- 08.11.1926
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Nr. 2S1. ^nd im nicht zu- l. 7^? v >m r s«Ä^ c vier'gewaltene <pstitzeuen. Mitgliederpreis:^ Die Seile! 0.25^L. '/, 6- 70.- ^ «- 3S.—V« S. 20.— Nichtmit- » ... ! gtiederprels: Die Seile 0.50^t. V, 6. 140.-^. V, S. 78.- > .. Mitgl. u. -Nicdtmitgl. d. 2 1 6. 40.— >. - IIIus»n!«n4vi' IUI- Mitglieder: I. 6. ^ durchgehend) 25.- Av ! tnur ungeteilt) 140.- -Übrige Seiten: 6.120.- Vr 6. .. -platzvor,chr>ften unverbindl. ^ ^ ^ . « S5.- V« 6. 35.- Nichtmitgl. 1.6. (nurunget.) 280.— »» raumes.iowie -prelssteigerungen. auck okne besond.Mltt. im - Ädrige 6.: 6. 240.— >. ^ S. 130.— V« 6. 70.—.! Einzelfall jederzeit vordoh. - Deider1eit.Erf.-Drt: Lelpzlg. ^ Sank- ».«rp-r«-poslsok. icio., 134K3 -fonnsoi-.: Lammvl-«!'. 70S8S - Suokdöi-sv -LMWLLDorsi Leipzig. Montag den 8. November 1928. V3. Jahrgang. Mitteilungen des Deutschen Derlegervereins Nr. V. <Nr. IV siehe Bbl. Nr. 112.) Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Deutschen Verlegervereins vom Mai ^926. I. Angebote und Bestellungen. 1. Pr ei s a ng aben un d A n ge b o t e, auch nach dem Aus- z, laud, verstehen sich in Reichsmark. Lieserungsmöglichkeit' bleibt Vorbehalten. Angebote und Lieferungen erfolgen — auch für feste Bestellungen — nur mit dem Vorbehalt des Eigen tums gemäß Z 4i>5 BGB bis zu vollständiger Zahlung. Die gelieferte Ware darf vor voller Bezahlung oder vor Einlösung der dafür hingegebenen Wechsel oder Schecks ohne Zustimmung des Verkäufers weder verpfändet noch zur Sicherstellung über eignet werden; ordnungsmäßiger Verkauf ist jedoch auch vorher gestattet. 2. Fehlt Einband v o r s chri-ft, so werden Romane, Ju- gendschriftsn, überhaupt -Geschenkwerke gebunden in der einfachsten Ausstattung, sonstige (insbesondere wissenschaftliche) Bücher 'geheftet geliefert. Geheftet bestellte Exemplare werden gebunden geliefert, wenn nur so lieferbar; soll vorher -Rückfrage erfolgen, fo muß die Be zeichnung lauten: --nur -geheftet«. 3. Für Rücksendungen, die wegen irrtümlicher Bestellung erfolgen, trägt — wenn überhaupt der Verleger die -Rücknahme oder den Umtausch lbewilligt -— der Besteller die Kosten der Hin- -und Herfendung. Bei Rücksendungen -infolge unrichtiger Lieferung gehen die Kosten der Hin- und Hersendung zu Lasten des Verlegers. II. Versand. 1. Die Gefahr des direkten Versandes trägt gesetzlich der Besteller. Fehlen Ver sand v or schriften , so kommt der Ver leger für den Unterschied zwischen Porto, Fracht oder dem Ver sand über Leipzig nicht auf. 2. -Ausnutzung von Po stpaketen erfolgt nur auf -beson dere Vorschrift des Bestellers. 8. Porto und Auslagen für Fracht- und -Expreßg-ebühren wer den dem Besteller belastet. > 4. Verpackung wird nicht berechnet, ausgenommen Kisten, Bretter, Rollen u. dgl., die zu den Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen werden. Verwertung am Orte ist vor teilhafter. 5. Reklamationen iverden nur innerhalb 14 Tagen nach Empfang der betreffenden Sendung berücksichtigt. III. Zahlungsbedingungen. Soweit nicht durch die Abrechnungsgenofsenschaft (BAG) be zahlt wird oder keine besonderen Abmachungen getroffen sind, wird bar durch Kommissionär oder Postnachnahme geliefert. 2. Bei Lieferung in laufender Rechnung (Zielkonten nsw.) muß -der Saldo -auch ohne Kontoauszug spätestens am 10. Tage nach Ablauf der Rechnungsperiode beim Verleger bezahlt sein. Einzellieserungen mit vorgeschriebenem Zahlungstermin blei ben davon unberührt. 3. Soweit für etwaige Kommissionssendungen kein Abrechnungs- termin vereinbart ist, hat im Zweifelsfall die Abrechnung aus den Schluß des Kalendervierteljahres zu erfolgen. 4. Soweit Wechsel angenommen -werden, -geschieht dies nur zahlungshalber. Der Schuldner trägt die Diskontspesen und sonstigen Unkosten. "b. E r f ü 1 l u n -g s o r t un -d Gerichtsstand ist der Sitz des Verlags. Für Ansprüche -des Verlegers gegen den Abnehmer ist außerdem das Amtsgericht Leipzig ohne Rücksicht auf den Streitwert zuständig. 6. Zahlungsmittel mit veränderlichem Kurs -werden zum amt lichen Berliner Mittelkurs -am Tage des Eingangs beim Ver leger gutgeschrieben. IV. Mahnwescn. 1. Alle Mahnkosten -gehen zu Lasten des Schuldners. 2. Nach Ablaus der Fälligkeit werden offene Rechnungsbeträge und Salden durch Postnachnahme oder BAG etngezogen. 3. -Vom Tage -der Fälligkeit ab -kommen Verzugszinsen in Höhe von 2"/> über dem Reichsbank-diskontsatz in Anrechnung. 4. Gcldeingänge -werden nicht bestätigt, der Postcinlieferungsschcin dient als Quittung. V. Durch Ausgabe einer Bestellung an ein Mitglied des Deutschen Verlegervcreins werden mangels anderer Vereinbarungen die vor stehenden Lieferungsbedingungen seitens des Bestellers ausdrück lich anerkannt; auch verpflichtet sich der Besteller, den Ladenpreis cinznhaltcn und als Zwischenhändler seine Abnehmer zur Ein haltung des Ladenpreises zu verpflichten, dagegen gesperrte -der schleudernde Firmen weder mittelbar noch unmittelbar zu beliefern.
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