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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.05.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-05-02
- Erscheinungsdatum
- 02.05.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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101. 2. Mai 1908. Nichtamtlicher Teil. «i>r,eubl<Ut f. d. «tlchu. vuchhoudkl 4897 die betreffenden Verleger einschreiten, so nehmen sie damit nicht nur ihre eigenen Interessen, sondern die des ganzen Buchhandels wahr und haben deshalb Anspruch auf dessen volle Unterstützung. Was durch jahrelange Kämpfe bei den Bücherpreisen soweit gelungen ist, daß öffentliche Preisschleudereien bei Büchern so gut wie gar nicht mehr Vorkommen, das droht nun in schlimmster Weise bei den Zeitschriften vermittelst raffinierter Reklame bemühungen einzureißen. Hier liegt in der Tat ein arger Mißstand vor. Ebenso ist es begreiflich, wenn diejenigen Verleger, die für ihre Zeitschriften Beilagen und Prospekte grund sätzlich nicht annehmen, verlangen, daß zwischen die Jllustrations- und Textseiten der Nummern Reklamebeilagen weder eingeheftet, noch eingeklebt werden. Wir sind davon überzeugt worden, daß diese Praxis mehr geübt wird, als wir bis dahin glaubten. Auch an der Beseitigung dieses Mißstandes mitzuarbeiten haben wir zugesagt. Es liegt dem Verein der Zeitschriftenverleger natürlich sehr daran, zu erfahren, wer in diesen Fragen auf seiner Seite steht. Deshalb bitten wir Sie, die dem Rundschreiben beiliegende Postkarte*) mit Ihrer Unterschrift versehen baldigst an uns zurückzusenden. Wir richten diese Bitte, weil es sich um eine Sache des ganzen Buchhandels handelt, nicht nur an unsere Sortimenter-, son dern ebenso an unsere Verleger-Mitglieder, hoffend, daß ihr allgemein entsprochen werden wird. Von Wert war bei unserer Besprechung auch die grund sätzliche Zustimmung, daß cs ein Unrecht ist, von dem Sorti menter die Verbreitung von Inseraten und Beilagen zu be anspruchen, die ihm selbst Konkurrenz bereiten, wie z. B. Ratenzahlungs-Anerbietungen durch Versandgeschäste. Die anwesenden Vorstandsmitglieder des Vereins von Verlegern illustrierter Zeitschriften haben für ihre Firmen die künftige Nichtannahme solcher Inserate und Beilagen zugesagt und wollen bei den Mitgliedern ihres Vereins in gleicher Weise wirken. Indem wir noch bemerken, daß weitere Verhandlungen, u. a. über eine angemessene Entschädigung des Sortiments für die durch Jnseratbeilagen erhöhten Kosten, mit dem Verein der Zeitschriften-Verleger in Aussicht genommen find, drucken wir das in Berlin getroffene Abkommen hierunter ab und bitten Sie nochmals um baldigste Unterzeichnung und Einsendung der dem Rundschreiben beiliegenden Post karte. In kollegialischer Begrüßung Der Vorstand des Verbandes der Kreis- und Orts-Vereine im Deutschen Buchhandel: (gez.) Hermann Seippel. (gez.) Justus Pape. (gez.) Otto Meißner. Zeitschristen-Lesezirkel betreffend. Auf Veranlassung des Vorstandes des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler fand unter Vorsitz des Unterzeichneten ersten Schriftführers am 14. d. M. in Berlin eine Besprechung statt zwischen dem Vorstand des Verbandes der Kreis- und Orts vereine im deutschen Buchhandel, den Herren Hermann Seippel, Justus Pape und Otto Meißner, und den Herren Horst Weber, *) Die beigelegte Postkarte hat folgenden Wortlaut: Unterzeichnete Firma erklärt sich hierdurch bereit, den Verein von Verlegern illustrierter Zeitschriften in seinen Maßregeln gegen gewisse Zeitschriften-Reklameinstitute, sowie auch in Beseitigung der Unsitte, zwischen die Text, und Jllustrationsseiten der Zeitschriftennummen Reklame beilagen oder Prospekte einzuheften oder etnzukleben, zu unterstützen. Ort und Zeit: Firma: Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 7b. Jahrgang. Fritz-Otto Klasing, Robert Schanz vom Vorstand des Vereins von Verlegern deutscher illustrierter Zeitschriften, die zu folgenden Ergebnissen führte: 1. Der vom Vorstand des Vereins von Verlegern illustrierter Zeitschriften aufgestellte Revers wird in seiner jetzigen Form dem Buchhandel gegenüber nicht aufrecht erhalten. 2. Der obengenannte Verein behält sich jedoch Maßregeln vor a) gegen gewisse Zeitschriften-Reklame-Institute; b) gegen diejenigen Lesezirkel-Inhaber und Sortiments buchhändler, welche durch Einheften oder Einkleben von Prospekten in die Nummern der Zeitschriften oder durch Entfernen bestimmter Teile der Nummern diese ver unstalten. 3. Der Vorstand deS obengenannten Vereins erklärt sich bereit, bei seinen Mitgliedern dahin zu wirken, daß Inserate und Beilagen, die den Sortimentsbuchhändlern Konkurrenz be reiten (Anzeigen von Raten-Abzahlungs-Geschäften rc.) künftig nicht mehr angenommen werden. Auf Verleger- Anzeigen bezieht sich dies nicht. 4. Der Vorstand des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine erklärt sich bereit, bei den Mitgliedern cbengenannter Vereine dahin zu wirken, daß diese Erklärungen abgeben, worin sie ihre Bereitwilligkeit aussprechen, den Verein von Verlegern illustrierter Zeitschriften in den unter 2a und d formulierten Bestrebungen zu unterstützen; und ferner dahin zu wirken, daß in Zeitschriften, die grundsätzlich keine Beilagen annehmen, auch keinerlei Bei lagen oder Prospekte nichtbuchhändlerischer Art hineingelegt werden. 5. Die Fragen günstigerer Bezugsbedingungen bei illustrierten Zeitschriften und der Festsetzung etwaiger Mindestgebühren für Zeitschristen-Lesezirkel, sowie anderer einschlägiger Punkte sollen späteren Verhandlungen Vorbehalten bleiben. Die beiden beteiligten Vorstände werden tunlichst bald durch besondere Rundschreiben obige Vereinbarungen mit erläuternden Ausführungen zur Kenntnis der Mitglieder ihrer Verbände bzw. Vereine bringen. Berlin, den 24. April 1908. (gez.) Karl Siegismund, ^Schriftführer im Vorstande des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. (Aus: Börsenblatt Nr. 96 vom 27. April 1908.) Zur Festlegung des Osterfestes. (Vgl. Börsenbl. 1908, Nr. 60; auch Nr. 49 u. 71.) Die Erste Kammer des sächsischen Landtage« beschäftigte sich in ihrer 41. Sitzung am 29. April mit der Festlegung des Osterfestes. Wir geben nachstehend den Verhandlungsbericht nach der Landtagsbeilage der Leipziger Zeitung: Red. Antrag zum mündlichen Berichte der vierten Deputation über die Petition des Studienrates Prof. Or. Gustav Hoffmann in Dresden wegen Festlegung des Osterfestes. (Drucksache Nr. 219.) Berichterstatter Ökonomierat Kasten: Der Gesuchsteller bittet, zu beschließen, daß an die König!. Sächsische Regierung die Aufforderung gerichtet werde, bei dem Deutschen Bundesrate die Festlegung des Osterfestes auf den ersten Sonntag nach dem 3. April und die dazu erforderlichen diplo matischen Verhandlungen zu beantragen. Zur Begründung dieses Gesuches kann auf den Bericht der Zweiten Kammer verwiesen werden (Börsenbl. 1908, Nr. 60). In der Deputationssitzung der Zweiten Kammer habe Hr. Ministerialdirektor Geh. Rat vr. Roscher die Festlegung des Osterfestes als ein wünschenswertes Ziel bezeichnet und erklärt, im Ministerium des Innern bestehe Bereit willigkeit zur Durchführung des Gesuchs. In zustimmendem Sinne habe sich auch Se. Exzellenz der Hr. Kultusminister in der Zweiten Kammer geäußert und den Wunsch ausgesprochen, cs möge eine Einigung der Kirchen erfolgen und bei allen beteiligten Faktoren die Überzeugung nicht nur der Nütz lichkeit, sondern auch der Notwendigkeit der Festlegung des Oster festes recht bald durchdringen. Die Deputation der Ersten Kammer sei von dieser Notwendigkeit ebenso überzeugt. Das jetzige Schwanken um 35 Tage sei in vieler Hinsicht störend. Er- 636
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