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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.05.1908
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- Band
- 1908-05-02
- Erscheinungsdatum
- 02.05.1908
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- Deutsch
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möglich war, im Wege der Majorisierung diejenigen Staaten, die etwa nicht zustimmen wollten, zu einer Zustimmung zu zwingen. M. H! Ich bin nicht in der Lage gewesen, in der Zweiten Kammer den bezüglichen Verhandlungen beizuwohnen, da ich von Dresden abwesend war. Um so mehr lege ich Wert darauf, hier zu bestätigen, daß das Ministerium des Innern dieser Angelegen heit das lebhafteste Interesse entgegenbringt und bestrebt sein wird, sie soweit als möglich zu fördern. Allerdings glaube ich, daß wir wohl mit dem Hrn. Oberhofprediger Ackermann viel Geduld und noch mehr Geduld haben werden, und daß die etwas optimistischen Wünsche des Hrn. Geh. Kirchenrats Hoffmann, der eine sehr baldige Lösung dieser Frage als erstrebenswert bezeichnet hat, kaum in Erfüllung gehen werden. (Bravo!) Geh. Kommerzienrat Zwrintger r Es sei bereits erwähnt worden, daß die sächsischen Handels und Gewerbekammern unter Führung der Handelskammer Leipzig schon im Jahre 1891 bei der Staatsregierung vorstellig geworden seien wegen Festlegung des Osterfests auf den dritten Sonntag nach der Frühlings-Tag- und Nachtgleiche. Es sei jedoch diesem Anträge keine Folge gegeben worden, weil, soweit er unterrichtet sei, das Apostolische Vikariat sich ablehnend gegenüber dieser Frage ver halten habe. Im vorigen Jahre habe sich der Ausschuß des Deutschen Handelstaqs mit dieser Frage beschäftigt und einhellig beschlossen, daß der Ostersonntag stets fallen solle auf den dritten Sonntag nach der Frühlings-Tag- und -Nachtgletche, und zwar auf die Zeit vom 4. bis mit 11. April. In der im vorigen Monat stattgefundencn Vollversammlung des Deutschen Handels tages, dem alle Handelskammern des Deutschen Reiches ange hörten, sei diesem Anträge einhellig beigetreten worden. Man dürfe wohl hoffen, daß es unserer Diplomatie gelingen werde, eine Festlegung des Osterfestes in der beantragten Weise herbei zuführen. Er möchte noch hervorheben, daß er den Antrag des Deutschen Handelstags für den besseren halte. Da von seiten unserer Staatsregierung eine ihn außerordentlich erfreuende Er klärung und weiter von den Vertretern der katholischen sowohl als auch der protestantischen Kirche Erklärungen abgegeben worden seien, die eine Festlegung des Osterfestes im Interesse unseres nationalen Lebens für sehr wünschenswert hielten, so dürfe man doch wohl hoffen, daß man mit der Zeit auch die Sache zu einem gedeihlichen Ende führen werde. Kammerherr v. SchSnbergr Es sei von einem der Herren Vorredner betont worden, daß der Gegenstand der heutigen Tagesordnung keinen dogmatischen Charakter habe. Die ganze Verhandlung bis jetzt trage nach seiner Ansicht allerdings mehr den Charakter einer geschäftlichen Festlegung eines jetzt immer im Schwanken begriffenen Zustands. Er glaube, daß eine solche Festlegung nach jeder Richtung hin geboten und Bedürfnis sei. Aber er halte die Festlegung neben den praktischen Gründen gerade vom dogmatischen Standpunkt aus für geboten. Er glaube, man schädige dadurch viel mehr als wie man nütze, wenn man überhaupt noch eine Schwankung in dem Tage der Feier des Osterfestes eintreten lasse. (Zuruf: Sonn tag muß es sein!) Der Sonntag schwanke auch zwischen dem 1., 2., 3., 4., 5. April re. Man habe es hier mit der Fiktion zu tun, daß an einem bestimmten Tage dieses große Ereignis geschehen sei, das man am Osterfest feiere. Wenn man sage, daß das wichtige Ereignis entweder am 1., 2. oder 4., 5. April eingetreten sei, so schädige seiner Ansicht nach dies das Fest. Denn wenn er ein geschichtliches und religiöses Fest feiern wolle, so wolle er das an dem Tage tun, wo in Übereinstimmung mit der ganzen Christenheit der Anlaß gegeben worden sei zu dem Fest. Das sei nur an einem bestimmten Tage möglich. Es solle nicht der Sonntag hindern, sondern man müsse sich nach seiner Ansicht an dem Tage in den Gedanken festsetzen können, daß heute das große Ereignis geschehen sei. Er möchte großen Wert darauf legen, daß man sich gerade so wie beim Weihnachtsfest auf einen bestimmten Tag festlegen möge. Das sei kein Unglück, wenn das Fest um ein oder zwei Tage im Wochentag schwanke. Sein Wunsch gehe dahin, daß man das Osterfest an einem bestimmten Datum, nicht an einem wechselnden Wochentag feiern möge. Geh. Kirchenrat v. vr. Hoffman«: Er erlaube sich, kurz darauf zu antworten. Es sei jedenfalls der Wunsch vorhanden, bei der Festsetzung des Ostertermins so geschichtlich als möglich zu verfahren. Nun aber biete die Ge schichte keinen Anhalt, um den Tag der Auferstehung des Herrn selbst zu bestimmen. Nur soviel stehe fest, daß es ein Sonntag gewesen sei, und das wolle man auch geschichtlich festhalten. Ferner stehe fest, daß dieser Sonntag gefallen sein müsse innerhalb des erwähnten Zeitraums von 35 Tagen. Der Tag selbst würde dann wieder ein willkürlich gewählter sein, wenn, wie der Hr. Kammer herr v. Schönberg es wünsche, dieser von der Kirche ohne weiteres willkürlich festgesetzt würde. Geh. Kirchenrat Superintendent v. Panik: Ec möchte Hrn. Kammerherrn v. Schönberg zur Erwägung geben, wie tief es gerade ins religiöse Empfinden des Volkes schneiden würde, wenn man das Osterfest auf einen bestimmten Apriltag, also auch auf wechselnde Wochentage fallen lassen wollte. Man vergegenwärtige sich doch, daß der 9. April, der vielleicht der wahrscheinlichste Tag der Auferstehung Jesu sei, falls man ihn nach dem Vorschläge des Hrn. Kammerherrn als Fiktion festhielte, unter Umständen auf den Freitag fallen könnte. Dann würde der Karfreitag auf einen Mittwoch fallen. Da müßte der Todestag gefeiert werden. Das wäre allerdings ein geradezu revolutionärer Eingriff in die tiefsten volkstümlichen kirchlichen Empfindungen, und schon daran scheitere dieser Gedanke. (Beifall.) Apostolischer Vikar Bischof Or. Schäfer: Er teile auf Grund seiner früheren Studien als neutestament- licher Exeget auch die Anschauungen, die soeben der Hr. Geh. Kirchenrat 0. Pank ausgesprochen habe. Da das aber doch keine Dogmen seien, möchte er die Frage hier nicht weiter verfolgen und nur das bemerken, daß man sich doch heute wesentlich darüber klar werden solle, daß es sich um eine Fixierung handle, und daß die zweite Frage, wie die Fixierung stattfinde, entschieden der Zukunft überlassen werden müsse. (Sehr richtig!) Er möchte nur noch einen anderen Versuch in dieser Frage anführen, der von dem Direktor des bischöflichen Gymnasiums in Straßburg, Bach, herrühre. Dieser Versuch laufe darauf hinaus, durch die Ein schaltung eines Sonntags am Ende des Jahres das Jahr so fest zulegen, daß auch der 9. April immer ein Sonntag sein könnte. Das aber seien Erörterungen, die man heute nicht zu Ende führen, sondern der Zukunft überlassen dürfe. (Sehr richtig I) Die Kammer nimmt hierauf einstimmig den Antrag der Deputation an. Kleine Mitteilungen. Haudtlsregtster-Eintrag. — In das Handelsregister des Leipziger Kgl. Amtsgerichts, Abteilung II8, ist am 30. April 1908 auf Blatt 13624 die Firma Mitteldeutsche Verlagsgesell, schaft mit beschränkter Haftung in Leipzig (Riebeckstraße 22) eingetragen und weiter folgendes verlautbart worden: Der Gesellschastsvertrag ist am 10. März 1908 abgeschloffen worden. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb buchhändlerischer Erzeugnisse. Zur Erreichung dieses Zwecks ist die Gesellschaft befugt, gleichartige oder ähnliche Unter nehmungen zu erwerben, sich an solchen Unternehmungen zu be teiligen oder deren Vertretung zu übernehmen. Das Stamm kapital beträgt fünfzigtausend Mark. Zum Geschäftsführer ist bestellt der Buchhändler Friedrich Robert Heinicke in Leipzig. Aus dem Gesellschaftsvertrage wird noch bekannt gegeben: Die Gesellschafter Friedrich Robert Heinicke und Kaufmann Karl Theodor Bruno Schnabel, beide in Leipzig, bringen als ihre Einlagen in die Gesellschaft ein und zwar crsterer: l6 Kuxe der Gewerkschaft -Glück auf Camp- zu Gotha, 22 Kuxe der Gewerkschaft -Hassia-, Verwaltungssitz Leipzig, 50 Kuxe der Gewerkschaft -Schürfglück- zu Gotha und 1 Anteil der Bohrgesellschaft »Bergfrei-, Verwaltungssitz Berlin, letzterer: 6 Anteile der Bohrgesellschaft -Heinrichshall», 2 Kuxe der Ge werkschaft »Schürfglück- zu Gotha, 2 Anteile der Bohrgesellschaft »Nordenhall« und 2 Anteile der Galicischen Ecdölbohrgesellschaft -Gertrudensglück«. Der Wert dieser Einlagen wird, und zwar derjenige des Gesellschafters Heinicke aus 45 000 und derjenige des Gesellschafters Schnabel auf 5000 festgesetzt. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch den »Deutschen Reichsanzeiger-.
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