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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.05.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-05-08
- Erscheinungsdatum
- 08.05.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19080508
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1908
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^ 106, 8. Mai 1908 Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 5135 gliedern des Z.-V. noch vieles zu wünschen übrig läßt und daß eine Resolution nicht die nötige Handhabe bietet, um gegen Verletzung derselben einschreiten zu können. Vom Verein Dresdener Buch-und Zeitschriftenhändler zu Dresden: V. Die Generalversammlung wolle beschließen: Wenn Etnzel- mitglieder des Z.-V. den Satzungen und Beschlüssen, sowie Mitglieder der korporativen Vereine den Statuten und Beschlüssen nicht Nachkommen oder direkt zuwiderhandeln, so hat der sofortige Ausschluß zu erfolgen. Begründung: Derartige Kollegen untergraben die guten Grundsätze und Ziele der genannten Vereinigung und sind deshalb auszuschließen. Vom Verein Braunschweiger Buch- und Zeitschriften händler, Braunschweig: VI. Die Generalversammlung wolle beschließen: Das gewerbs mäßige Verleihen von Romanheften einschließlich der s. g. bunten Literatur und Witzblätter, oder der Verkauf der selben unter Rückkaufsverpflichtung ist als gegen die Interessen des Vereins gerichtet anzusehen und hat laut Statut den Ausschluß der Mitglieder zur Folge, wenn die Verkehrs-Kommission als letztes Mittel dies beantragt. Begründung: Durch das Verleihen der Roman hefte rc. ist ein Arbeiten auf die Verlagswerke un möglich und die Schleuderet befördert. Vom Verein Magdeburger Buch- und Zeitschriften händler zu Magdeburg: VII. Die Generalversammlung wolle beschließen: Das Verleihen der Romanhefte einschließlich der abgeschlossenen 10-, 1b- und 20-Pfennig-Bände ist zu verbieten. Begründung. Seit Jahren hat sich das Verleihen von Romanen zu einer Kalamität herausgebildet, so daß nicht allein der Buch- und Zeitschriftenhändler, sondern auch die Verleger schwer geschädigt sind. Vom Verein Hessischer Buch- und Zeitschriftenhändler zu Darmstadt: VIII. Die Generalversammlung wolle beschließen: a.) Jedes Mitglied des Z.-V. und der Lokalvereine ist ver pflichtet, dem Zentral-Vorstand die Namen derjenigen Reisenden mitzuteilen, durch die es in strafbarer Weise geschädigt worden ist und welche dieserhalb bestraft sind, oder deren Strafverfolgung nur deshalb unterblieben ist, weil ihr Aufenthaltsort nicht zu ermitteln war. b) Der Zentral-Vorstand hat die ihm angezeigten Namen in Form eines Anhanges zum G.-V.-Bericht bekannt zu geben, die Liste im Laufe des Jahres durch Nachträge zu ergänzen und den Mitgliedern unentgeltlich zu zustellen. Begründung: Es ist notwendig, daß wir uns gegen unreelle Reisende schützen; ein Schutz kann jedoch nur durch Bekanntgabe der Namen herbeigeführt werden. Der Antrag, die Liste der unreellen Reisenden rc. als Anhang herauszugeben, soll nur ein Vorschlag sein, und wird die Ausführung des Ganzen dem Vorstande anheimgegeben. Vom Verein Münchener Buch- und Zeitschriftenhändler, München: IX. a) Antrag auf Errichtung einer ständigen Rubrik im redaktionellen Teil unserer Zeitung betr. beschlagnahmte Zeitschriften und Broschüren. Begründung: Durch Einführung dieser Rubrik, die der Redaktion nicht viel Zeit verursacht und wenig Raum einnimmt, da das Material dazu nur aus dem Börsenblatt ausgeschnitten zu werden braucht, wird jeder Kollege — gleichviel, ob er nebenbei noch Sortiment führt oder nicht — vor manchmal recht bedeutendem Schaden bewahrt, b) Antrag zur kostenlosen Errichtung einer ständigen Rubrik: Warnungstafel vor unreellen Reisenden rc. o) Antrag auf Änderung des Titels unserer Zeitung, statt: -Deutsche Colportage-Ztg.- zu nennen -Der Buch- und Zeitschriftenhändler-. Begründung fehltl Vom Verein der Buch- und Zeitschriftenhändler Hallea. S. und Umgegend: X. Die Generalversammlung wolle beschließen: Vom 1. Januar 1909 ab ist das Wort -Colportage- aus dem Titel der Zeitung auszuschalten und dafür der neue von der G.-V. zu Chemnitz gewählte Titel zu setzen. Begründung: Da in den Namen sämtlicher Lokal vereine das Wort -Colportage- in Wegfall gekommen ist, ist es erforderlich, daß auch unsere Zeitung dem entsprechend benannt wird. 6. Bestimmung des Ortes der nächsten Generalversammlung. Vom Verein der Buch- und Zeitschriftenhändler Karls ruhe: a.) Die Generalversammlung wolle beschließen: Die General versammlung 1909 findet in Karlsruhe i. B. statt. Begründung. Bisher fand in Baden noch keine G.-V. statt; agitatorisch wäre hier noch viel zu er reichen, da in der benachbarten Pfalz noch kein Lokal verein besteht. Vom Verein der Buch- und Zeitschriftenhändler Halle a. S. und Umgegend: b) Die Generalversammlung wolle beschließen: Die General versammlung 1909 findet in Halle a. S. statt. 7. Wahl des Vorstandes bezw. des 1. Vorsitzenden, des 2. Vor sitzenden und des 1. Schatzmeisters. Die Delegierten-Sitzung zur Prüfung der Vollmachten sowie die Vorstandssitzung findet am Sonntag, nachmittags 4 Uhr in Chemnitz statt. Braunschweig, Hannover. Der Vorstand des Zentral-Vereins. Wilh. Müller. F. Hacker. Bereit» der Deutsche« MufikaUenhäudler zu Leipzig. — Die diesjährige Hauptversammlung dieses Vereins findet Diens tag, den 19. Mai 1908, vormittags 10*/, Uhr im Sachsen- ztmmer des Deutschen Buchgewerbehauses zu Leipzig statt. Die Tagesordnung umfaßt folgende Punkte: 1. Geschäftsbericht. 2. Rechnungsabschluß des Jahres 1907. 3. Haushaltplan für das Jahr 1908. 4. Ausschließung von Mitgliedern (Z 12 der Satzungen). 5. Wahlen: a) Wahl von zwei Vorstandsmitgliedern an Stelle der satzungsgemäß ausscheidenden, aber wieder wähl baren, Herren Carl Andrs und Stadtrat Franz Plötner. Beide Herren haben eine Wiederwahl abgelehnt. b) Neuwahl bezw. Ergänzungswahl des Vereins ausschusses: Satzungsgemäß scheiden aus die Herren Carl Andre, Willibald Fritzsch, Otto Glaser, Heinrich Hothan und Bernhard Siegel, o) Ernennung eines Wahlmanns für die Wahlen in den Veretnsausschuß des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. 6. Antrag des Vorstandes: Die -Rabattbesttmmungen für Musi kalien- vom 1. Januar 1903 mit Zusatz vom 30. April 1907 werden künftig .Verkaufsbestimmungen für den Musikalien- Handel- benannt und abgeändert bezw. ergänzt, wie nach stehend abgedruckt. 7. Antrag des Herrn Georg Bratfisch in Frankfurt a. O.: -Den Vorstandsmitgliedern werden ihre im Interesse des Vereins gehabten notwendigen Auslagen aus dem Vereinsvermögen erstattet. - 8. Antrag des Herrn Ernst Challier sso. in Gießen. -Dem Fachorgan soll ein offener Sprechsaal angefügt werden, der voll ständig unabhängig von der Redaktion und dem Preßausschuß ist. Letztere können eine Benutzung dieses Sprechsaales nur dann ablehnen, wenn der Inhalt der Einsendung gegen das Preßgesetz verstößt, die Zeilenzahl (ca. 50) überschreitet und der Einsender der Schriftleitung seinen Namen nicht mitteilt. Der Abdruck kann jedoch auf Wunsch auch anonym erfolgen.- 9. Anregungen aus der Mitte der Versammlung. Verkaufsbestimmungen für den Musikalienhandel: 1. Jedes öffentliche Angebot von Rabatt in ziffernmäßiger oder unbestimmter Fassung hat zu unterbleiben. 667
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