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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.05.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-05-25
- Erscheinungsdatum
- 25.05.1908
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- Deutsch
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5830 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. ^ 120, 25. Mai 1908. Nichtamtlicher Teil. Reduktion einer jeden Aktie von 1000 ^ auf 500 ^ beschlossen worden. Diese Herabsetzung muß bis 1. Dezember 1908 durch geführt sein. Die Aktionäre werden aufgefordert, ihre Aktien nebst Gewinnanteil- und Erneuerungsschein bis zum 1. Oktober 1908 zwecks Abstempelung auf 500 bei der Gesellschaft ein zureichen. Die bis zum 1. Oktober 1908 nicht eingereichten Aktien werden für kraftlos erklärt, die an Stelle derselben neu aus gefertigten Aktien über je 500 nominal werden für Rechnung der Beteiligten zum Börsenpreise oder durch öffentliche Versteigerung verkauft, der Erlös an die Beteiligten ausgezahlt oder hinterlegt. Preßgesetzliche Berichtig»»«-. — Der Redakteur der in Bernkastel erscheinenden Zeitschrift -Mosella- hatte eine ihm von dem Verlag Bernhard Meyer in Leipzig zugegangene Berichtigung nicht ausgenommen, weil nicht der Firmeninhaber, sondern ein Prokurist die Zuschrift unterzeichnet hatte. Das Schöffen gericht in Bernkastel erkannte dahin, daß der Prokurist nicht als »Beteiligter, im Sinne des H 11 des Preßgesetzos anzusehen und der Redakteur daher freizusprechen sei. Die Strafkammer in Trier hat die von der Staatsanwaltschaft gegen dieses Urteil ein gelegte Berufung verworfen. (»Lit. Praxis.-) Berliner Verlags-ruckerei A.-G. tu Berlin. (Vgl Börsen blatt 1908, Nr. 51 und 68.) — Im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 114 v. 14. Mai 1908 werden nacheinander folgende drei Beschlüsse der Generalversammlung vom 25. April 1908 bekannt gegeben: 1. Die Herabsetzung des Grundkapitals ist beschlossen worden und die Eintragung dieses Beschlusses ist erfolgt. Mit Rücksicht hierauf werden die Gläubiger der Gesellschaft auf- gcfordert, ihre Ansprüche anzumelden. 2. Die Aktionäre der Gesellschaft werden benachrichtigt, daß beschlossen worden ist, Vorzugsaktien zu bilden, welche eine sünf- prozentige Vorzugsdividende genießen und zwei Stimmen für je eine Aktie haben. Behufs Bildung der Vorzugsaktien haben die Aktionäre auf je 1000 des zusammengelegten Aktienkapitals 350 Zuzahlung zu leisten. Die Einzahlung hat bei der Ge sellschaftskasse bis zum 30. September 1908 zu erfolgen. Zu zahlungen, welche vor diesem Tage erfolgen, werden bis zum 30. September 1908 pro rata tsmporis mit 5A jährlich verzinst. 3. Ferner ist beschlossen worden, je 2 Aktien zu 1 Aktie zu sammenzulegen. Zum Zwecke der Zusammenlegung werden die Aktionäre aufgefordert, thre Aktien bis zum 15. August 1908 bei der Gesellschaft einzureichen. Diejenigen Aktien, die bis zu diesem Tage nicht eingereicht sind, sowie die eingereichten Aktien, die die zum Ersätze durch neue Aktien erforderliche Zahl nicht erreichen und der Gesellschaft nicht zur Verwertung für Rechnung der Be teiligten zur Verfügung gestellt sind, werden für krastlos erklärt. An Stelle der für kraftlos erklärten Aktien werden neue aus gegeben, und zwar für je 2 alte 1 neue. Die neuen Aktien werden für Rechnung der Beteiligten durch die Gesellschaft zum Börsen preise und in Ermangelung eines solchen durch öffentliche Ver steigerung verkauft. Der Erlös wird den Beteiligten nach Abzug der entstandenen Stempel- und sonstigen Kosten nach Verhältnis ihres Anteils an den für kraftlos erklärten Aktien zur Versügung gestellt. Druckerei« und Verlags-Aktiengesellschaft vorm. R. V. Wa-dhetm — Josef Ederi« ä> Co. in Wien. — Diese Ge sellschaft hielt am 27. April ihre Generalversammlung ab. Der in derselben erstattete Bericht stellt zunächst fest, daß der Absatz der Anstalt im abgelausenen Jahre die Ziffer von 3 Millionen Kronen überschritten habe, daß aber im übrigen die geschäftlichen Verhältnisse der Branche vermöge der unausgesetzt steigenden Lohn sätze und der Verteuerung der Fabrikativnsmaterialicn keine sonderlich günstigen waren. Von seiten der Staatsverwaltung wurde das seil langer Zeit mit der Ferdinands-Nordbahn be standene Vertragsverhältnis der Anstalt auf die übliche Anzahl von Iah en erneuert und letztere ist dadurch in die Reihe der Lieferanten des staatlichen Eisenbahnbetriebes eingetreten. Es sei eine höchst peinliche Überraschung gekommen, die in den Un regelmäßigkeiten des früheren Direktors Stritzko bestand. Wohl halte die Verwaltung es nicht unterlassen, rm Laufe der Jahre die Vollmachten des Direktors, die sich aus dessen Stellung er gaben, nach Tunlichkeit zu begrenzen, eS gilt dies sowohl, was die Erzeugung betrifft, von der insbesondere jene auf eigene Rech nung sowie eine Gewinngutschrift daraus mit Ausnahme weniger unbedeutender und dabei ganz kuranter Artikel überhaupt ausgeschlossen wurde, als auch hinsichtlich der Aufstellung der Bilanz, der Abschreibungen namentlich auch von älteren Be- tänden, der Einsetzung halbfertiger Ware rc. Unter solchen Umständen wäre ein Vertrauensmißbrauch des Direktors vollständig ausgeschloffen gewesen, wenn derselbe nicht eine Deckung durch die Buchhaltung gefunden hätte, die anstatt, wie es ihre erste und wichtigste Aufgabe gewesen wäre, in alle Zweige der Gebarung hineinzuleuchten, die Manipulationen des Direktors durch Vorlage unrichtiger Ausweise der regelmäßigen Kontrolle der Verwaltung entzogen hat. Die schwere Erkrankung des Direktors im Dezember v. I. hat es nun möglich gemacht, den Schleier von jenen Vorkommnissen wegzuziehen, worauf anfangs Februar die Enthebung des gewesenen, seither ver- torbenen Direktors sowie zweier Buchhaltungsbeamten erfolgte und der vorliegende Rechnungsabschluß mit neu in die Buch haltung berufenen Kräften fertiggestellt wurde. Auch die Geschästs- leitung wurde neu organisiert, indem an die Spitze des technischen Betriebes Herr Regierungsrat Fritz gestellt und die kommerzielle Führung in die Hände des Herrn Hermann Schmiedel gelegt wurde, welchem der langjährige Direktorstellvertreter Herr Josef Fröhlich zur Seite steht. Infolge der Unregelmäßigkeiten des ge- wesenencn Direktors ergab sich die Notwendigkeit einer dem entsprechenden Abschreibung, die in dem Rechnungsabschlüsse zur Gänze durchgesührt erscheint, der nach Vornahme von Ab schreibungen per L 166 373.—, Abstattung der Steuern per L 40 897.— und Heranziehung deS Vortrages per L 11 131.— mit einem Verlust von L 9241.— abschließt. Der Bericht wurde ein stimmig genehmigt. Die aus dem Verwaltungsrate scheidenden Herren Franz Hardtmuth und Stanislaus v. Kozmian wurden wiedergewählt und die kooptierten Herren Direktor M. Rotter und De. Wilhelm Tschözl in ihrer Funktion bestätigt. Schließlich gab Aktionär Wiener der Hoffnung Ausdruck, daß die an die Spitze der Direktion gestellten anerkannten Fachleute das in sie gesetzte Vertrauen rechtfertigen werden. (Deutsch-österreich. Buchh.-Corr.) "Leipziger Buchbinderei-Aktiengesellschaft vorm. Gustav Aritzsche, Leipji»»R. — Die Gesellschaft macht bekannt, daß Herr Richard Zimmermann aus ihrem Aussichtsrat ausgeschiedcn ist. Herr Zimmermann war bisher stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats. * Hauptversammlung des Deutsche« Verbandes kauf« männtslver Vereine tu Frankfurt a. M. — Der Verband be schäftigte sich unter anderm mit der Frage der Arbeitszeiten im Handelsgewerbe. Nach einem ausführlichen Referat von Krauth (Mannheim) wurde folgende Resolution angenommen: »Die vom Kaiserlichen Statistischen Amte im Jahre 1901 veranlaßten Erhebungen über die Arbeitszeiten im Handelsgewerbe haben ergeben, daß sich in einer nicht geringen Zahl von Betrieben hinsichtlich der Arbeitszeit Mißstände heraus- gebtldet haben, die Gesundheit und Familienleben der Angestellten in hohem Maße gefährden können. Trotzdem der Beirat für Arbeiterstatistlk sich grundsätzlich für die Notwendigkeit gesetzlichen Einschreitens erk äct hat und dem Bundesrar diesbezügliche Ab änderungsvorschläge schon vor 3 Jahren zukommcn ließ, hat dieser dem Reichslage bis heute noch keine Vorlage unterbreitet. Die heutige Jahresversammlung des Deutschen Verbandes kauf männischer Vereine bedauert aufs lebhafteste diese Verzögerung und richtet an den hohen Bundesrat das dringende Ersuchen, zum Schutze der kaufmännischen Angestellten dem Reichstag baldigst einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Arbeitszeit in den kauf männischen Betrieben wie folgt regelt: 1. Festsetzung des Ladenschlusses auf 8 Uhr (Sonnabends um 9 Uhr). 2. Vollständige Sonntagsruhe für alle kaufmännischen Be triebe. Einige Ausnahmen und zwar nur für offene Verkaufs stellen: zwei Sonntage vor Weihnachten mit nur fünfstündiger Maximalardeiiszeit. Für dringende Fälle eventuell weitere Ausnahmen mit einer
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