120, 25. Mai 1908. Künftig erscheinende Bücher. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 5847 I. Schweitzer Verlag (Arthur Sellier) München. (I) Demnächst erscheint: Das Vereinsgeseh vom 19. April 1908 mit den Vollzugsvorschriften der größeren Bundesstaaten. Erläutert von Or. E. Müller-Meiningen »r. Georg Schmid Kgl. Landgerichtsrat in München, Mitgl. d. Reichstags Regierungsassefsor in Stuttgart, für Meiningen u. Bayer. Landtagsabgeordneter für Los. 8°. ca 15. Bogen. In Leinen geb. ca. M. 5.—. Diese Ausgabe wird größte Beachtung finden. Dem Sachverständnis, dem juristischen und politischen Geschick ihres Autors, des Abg Or Müller-Meiningen, verdankt das Gesetz sein Zustandekommen und seine jetzige Fassung. Seine Kommentierung liegt deshalb bei Or. Müller-Meiningen wohl in den berufensten Länden. Zusammen mit Negierungsassessor Or. Schmid-Stuttgart wird Or. Müller eine eingehend erläuterte Landausgabe schaffen, die sich den besonderen Bedürfnissen der Praxis sorgfältig anpaßt. Die Vollzugsvorschriften der einzelnen Staaten haben bei dem Vereinsgesetz eine erhöhte Bedeutung Sie werden deshalb für alle größeren Bundesstaaten fortlaufend berücksichtigt. Wir bitten auf „Das Vereinsgesetz von Müller-Schmid" jetzt schon bei jeder Gelegenheit aufmerksam zu machen Die Kunden, die nicht ohnedies mehrere Ausgaben des Vereinsgeseycs erwerben wollen, werden das Erscheinen dieser Ausgabe gern abwarten. In den nächsten Tagen werden in der Tagespresse Voranzeigen erscheinen. Reiß-Schneickert Signalementslehre (System Alphonse Bertillon) enthaltend I. Das gesprochene Porträt (Portrait parle.) Von Prof. vr. A.Neiß--Lausanne, übersetzt, bearbeitet und erweitert von Or. Hs. Schneickert-Berlin. II. Zdentitätsfeststellungen ohne Signalement. Von vr. Hs. Schneickert, Kriminal kommiffar beim Polizeipräsidium Berlin. Handbuch für Polizeibehörden Gensdarmerie- und Polizeischulen. Mit 6 Tafeln und zahlreichen Text-Illustrationen. 8°. Preis gebunden in Leinen ca. M. 4.—. Die hier dargestellte Signalementslehre wird bei der Pariser und Bukarester Kriminalpolizei und in der Schweiz bereits in der Praxis angewendet. Auch in Italien sind zur Einführung des neuen Signalements schon Schritte getan. Eine wesent liche Verbesserung des französischen Originalwerkes bildet die Ergänzung durch Or. Ls. Schneickert, die über die „Identitäts feststellungen ohne Signalement" handelt. Die Einführung der neuen Signalementslehre bei den deutschen Polizeischulen und -Behörde» ist dringend notwendig. Sie wird wohl in Kürze erfolgen müssen. Wir bitten deshalb dem hier angekündigten Lehrbuch besondere Aufmerksamkeit zuzu wenden. Interessent ist jede Polizeibehörde, jeder Polizeibeamte, Gensdarm und Kriminalist. lStvaUst, Or. E., Rechtsanwalt in Augsburg. bcs bürgerlichen Gesetzbuchs.s-. v>. 7- s«.. Br°s-h. M.2.- Interessenten für diese ein umstrittenes Thema behandelnde Monographie: Gerichte, Rechtsanwälte, Bibliotheken. Bezugsbedingungen: In Rechnung 25°/, und 13/12, bar 30°/« und 11/10.