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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.05.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-05-20
- Erscheinungsdatum
- 20.05.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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116, 20. Mai 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d, Dtschn. Buchho vc. 5651 Frage äußerten und, wie zu erwarten, mit aller Entschiedenheit dafür eintraten, daß nur der »lesende» Buchhändler als ein voll wertiger Vertreter seines Standes angesehen werden könne. So schrieb Ernesto Lattes, der selbst der Sohn eines Buch händlers ist, in einer: »Die Buchhändler sollen lesen!« betitelten Zuschrift u. a. mit humoristischer Übertreibung: »Ja, sowohl Ge schichte wie Philosophie, Naturwissenschaften und Kunst: Alles! Mögen sie von Haus aus für Mathematik oder für Schöngeisterei oder für die Offenbarungen der Kunst begabt sein. Die Buch händler müssen lesen, und nicht nur das, sie müssen auch aus eigener Kenntnis ein Urteil oder einen Rat über dieses oder jenes verlangte oder vorgeschlagene Buch geben können, müssen mit gleicher Sicherheit über eine Abhandlung über Luxationen und traumatische Frakturen wie über 100 Arten, die Eier zu kochen, Bescheid wissen, und dabei genau wissen, daß es wirklich hundert sind, keine mehr und keine weniger . . . Auf diese Art allein ist der Buchhändler wirklich das, was sein Name sagt, und nicht ein bloßer Laufbursche, Bücher packer und Leiternkletterer; so allein kann der Buchhändler ein wirklicher Gehilfe, fast hätte ich gesagt ein Mitarbeiter, der Schar von Fachmännern sein, die sich auf ihrem eigenen Fachgebiete nicht mehr auskennen. Der Buchhändler darf sicki nicht damit be gnügen, die bibliographische Arbeit zu vermindern und zu ver teilen; er muß auch das .schöne' und nicht minder das .gute' Buch anraten können . . . Der Buchhändler muß lesen, wenn er nicht an Intelligenz und Geschäftsgewandtheit hinter dem Tuchhändler zurückstehen will: der versteht sich auf sein Geschäft und gibt dem biederen Käufer den ältesten Ladenhüter schön hergerichtet für neu hin. Aber wenn der Buchhändler etwas als ,Schmöker' verkauft und der Käufer erkennt es als ein gutes Buch, oder ein Buch als gut verkauft und der Käufer erkennt es als einen.Schmarren', so wird die Schuld dem Buchhändler gegeben, der so unwissend war, daß von den vielen hundert Büchern, die ihm durch die Hände gingen, nichts an ihm geblieben ist als der Staub an Händen und Kleidern . . .- Handelsregister»Eintragung. — Im Handelsregister s des Königlichen Amtsgerichts Berlin-Mitte, Abtlg. 122, ist am 5. Mai 1908 unter Nr. 5281 folgende Firma eingetragen worden. Verlag Kunstgewerbe für's Haus Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sitz: Berlin. Gegenstand des Unternehmens ist der Verlag der Zeitschrift -Kunstgewerbe sür's Haus-, sowie sonstiger kunstgewerblicher Bücher und Zeitschriften. Das Stammkapital beträgt 62 000 Zum Geschäftsführer ist bestellt: Ernst Voll, Buchdruckereibesitzer und Verleger in Berlin. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 26. März 1908 festgestellt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so sind je zwei zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Außerdem wird hierbei bekannt gemacht: Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Deutschen Reichsanzetger. — Die Gesellschafter: a) Direktor vr. Hagelberg, t>) Fabrikbesitzer Richard Labisch, e) offene Handelsgesellschaft R. Boll und ä) Kunstmaler Heinrich Schade bringen in die Gesellschaft ein die ihnen an dem hiesigen Berlags- unternehmen -Kunstgewerbe für's Haus- zustehenden ideellen Anteile unter Anrechnung auf ihre Stammeinlagen zum fest gesetzten Werte von: aä a .... 27 000 aä b . . . . 6000 ^ aä o .... 13000 ^ aä ä .... 1b 000 (Dtschr. Reichsanz. Nr. 114 v. 14. Mai 1908.) * Enthüllung des Bach »Denkmals in Leipzig — Nach einem Festgottesdienst in der Thomaskirche zu Leipzig, wo der Superintendent v. Nelle-Hamm (Westfalen) die Festrede hielt, fand am Kantate-Sonntag in Anwesenheit Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Wilhelm von Preußen, des Fürsten und der Fürstin Reuß - Köstritz, des Erbprinzen von Reuß j. L. sowie der Spitzen der staatlichen und städtischen Behörden die Einweihung des Johann Sebastian Bach-Denkmals auf der süd lichen Seite des Thomaskirchhofes statt. Der Geheime Rat Or. Wach hielt die Festrede, worauf der Oberbürgermeister vr. Tröndlin das Denkmal für die Stadt übernahm, das dem Meister der Kirchenmusik eine pietätsvolle Gemeinde geweiht hatte. Stolz hebt sich das hohe, grau-grün schimmernde Standbild des großen Kantors von den grauen, bekränzten Mauern der historischen Thomaskirche ab. Auf einem etwa 2^ Meter hohen Sockel aus Muschelkalkstein steht das fast gleichhohe Vronzebild des großen Kantors. Auffallend lebendig ist der Gesichtsausdruck des Charakterkopfes, der von Bildhauer Professor Seffner nach eingehenden gemeinschaftlichen Studien mit Professor His ent worfen wurde. Der Kopf mit der scharfen, geraden Nase, mit dem vorspringenden Kinn und der geschürzten Oberlippe ist in Halbprofil leicht nach rechts gedreht, der rechte Fuß etwas vor- gestcllt, was dem Bilde eine freie, harmonische Wirkung verleiht. Die rechte Hand hält etwa in Brusthöhe eine Manuskriptrolle, die linke deutet nach rückwärts, vielleicht auf das Stück einer Cäctlien- Orgel, die die Rückwand des Denkmals bildet. Die Vorderseite des Sockels trägt die einfache Inschrift: »Johann Sebastian Bach-. Auf der Rückwand der Orgel ist das ehemalige Wohnhaus Bachs mit der Jahreszahl 1723—1750 etngraviert. 'Die Gehattsforperuuge« per Haudluugsgthilf«« in Krankheitsfällen. (Vgl. Börsenblatt 1908, Nr. 106.) - Für eine Abänderung des tz 63 des Handelsgesetzbuches war aus den Kreisen der Angestellten heraus bekanntlich eine überaus lebhafte Agitation entfaltet worden. Auch der Reichstag hat sich, wie hier mitgeteilt, aus die Seite der Petenten gestellt, so daß alle Aussicht vorhanden war, eine Änderung im erstrebten Sinne (vgl. Börsen blatt Nr. 106) herbeizuführen. Wie jetzt jedoch verlautet, wird voraussichtlich der Bundesrat, da Sachsen, Preußen und Bayern der Änderung des Paragraphen in der Fassung des Reichstages widerstreben, einstimmig die Ablehnung beschließen. Aufforderung. — Die Gläubiger der freiwillig tn Liquidation getretenen Gesellschaft m. b. H. Standart Verlag, Berliner Elite Adreßbuch in Berlin 81V. 68, Zimmerstraße 77, werden (im Reichsanzeiger Nr. 116 vom 16. Mai 1908) ersucht, ihre Forderungen anzumelden. Alle Forderungen werden voll bezahlt. Letzmaschineu-Gtatistik. — Durch eine vom Vorstand des Verbandes Deutscher Buchdrucker veranstaltete Rundfrage wurden im Oktober 1907 in 496 Druckorten 1050 mit Setzmaschinen arbeitende Firmen ermittelt (gegen 600 Firmen in 318 Druck orten im Jahre 1905). Insgesamt waren 1972 Zeilengießmaschinen (1041 Linotypes, 300 Monolines und 631 Typographmaschinen), 178 Monotypeperforierapparate und 106 Monotypegießmaschinen zu verzeichnen. Während von den Zeilengießmaschinen nur 398 in reinen Werkbetrieben, die übrigen in reinen Zeitungs- bzw. Zeitungs- und Werkbetrteben benutzt wurden, fanden die Mono typemaschinen fast nur im Werksatz Verwendung. Insgesamt waren 3174 Gehilfen (2891 ständig, 283 zeitweise), 7 Gehilfinnen und 39 Lehrlinge an den Setzmaschinen tätig. (Zeitschrift f. Deutschlands Buchdrucker.) '»orlesuugt« über Pretzrecht. (Vgl. Börsenbl. 1908, Nr. 92.) — An der juristischen Fakultät der Berner Hochschule liest dieses Sommersemester Herr Professor Ernst Röthlisberger u. a. ein einstündiges Kolleg über: »Die Preßgesetz gebung der vier Nachbarländer- (Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien). Wer ist Veranstalter einer mnfikalische« Aufführung k Entscheidung des Reichsgerichts. Nachdruck verboten. (Vergl. Börsenbl. 1908, Nr. 108.) — Wegen Verletzung des Urheber rechts sind am 21. März d. I. vom Landgericht I in München der Hoteldirektor Friedrich Vletschacher zu 150 und der Kapellmeister Richard Franz zu 50 Geldstrafe verurteilt worden. Vletschacher hat außerdem eine Buße von 100 an die Nebenklägerin, die Gesellschaft deutscher Ton setzer, zu zahlen. In dem von ihm geleiteten »Bamberger Hof- ließ Vletschacher durch Franz ohne Einwilligung der Be rechtigten Werke der Tonkunst öffentlich aufsühren. Vletschacher ist von der Aktienbrauerei Spatenbräu angestellt, bezieht Ge halt und Tantieme und hat die ganze Leitung des -Bamberger 734*
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