Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 sür Nichtmitglieder 20 bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) 5 ^ mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petttzeile oder deren Raum 30Pfg.i Mitglieder des Börsenvereins zahlen sür eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergefuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 116. Leipzig, Mittwoch den 20. Mai 1908. 75. Jahrgang. Amtlicher Teil. Börsenverein der Deutschen Buchhändler ;u Leipzig. Protokoll über die Verhandlungen der Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am Sonntag Kantate, den 17. Mai 1908. Tagesordnung. 1. Geschäftsbericht über das Bereinsjahr 1907/08. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1907. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag 1908. 4. Antrag der Herren N. V. Voetticher, vr. B. Lehmann in Danzig und Genossen : „Die Hauptversammlung wolle folgende Änderung des 8 29 Ziffer 4 und 8 30 Absatz 2 der Satzungen des Börsen vereins der Deutschen Buchhändler beschließen. Es lauten in Zukunft: 8 29 Ziffer 4: der Vereins-Ausschuß; derselbe besteht aus 11 Mitgliedern und zwar aus drei Vertretern der Orts- und Kreisvereine, vier Vertretern des Deutschen Verlegervereins, drei Vertretern des Vereins der Deutschen Sortimenter und einem Vertreter des Vereins Leipziger Kommissionäre; und Z 30 Absatz 2: Die Wahl des Vereins-Ausschusses findet in folgender Weise statt. Es wählen: die Orts- und Kreisvereine gemeinsam drei Vertreter, der Deutsche Verlegerverein vier Vertreter, der Verein der Deutschen Sortimenter drei Vertreter und der Verein Leipziger Kommissionäre einen Vertreter, sämtlich auf Grund der bezüglichen Bestimmungen ihrer Vereinssatzungen, welche vom Vorstand genehmigt sind." 5. Antrag der Herren vr. B. LehMMN, R. V. Boelticher in Danzig und Genossen: Der 8 4 der Buchhändlerischen Verkehrsordnung erhält zu seinem Absatz s. nachfolgenden Zusatz: „Bei denjenigen Verlagsartikeln jedoch, welche vom Verleger mit einem geringeren als dem Minimalrabatt von 250/g in Rechnung oder 30O/o bar verkauft werden, bleibt dem Sortimenter die Festsetzung des Laden preises in das eigene Ermessen gestellt. Bei Artikeln unter 60 Ordinärpreis steigt der Minimalrabatt auf 35 resp. 40 Prozent. Solche Verkaufsartikel, deren Verkaufspreis dem Sortimenter überlassen wird, erscheinen in sämtlichen Publikationen des Börsenvereins ohne Angabe von Netto- oder Ordinärpreisen." 6. Antrag der Herren vr. B. LehMlMN, R. V. Boetticher in Danzig und Genossen: auf Änderung der 88 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 11, 12, 16, 17, 23, 33, 35 und Hinzufügung eines 8 36 der Buch händlerischen Verkehrsordnung. (Die Anträge 5 und 6 nebst Motiven und ausführlicher Begründung sind abgcdruckt im Börsenblatt Nr. 53 Vom 4. März 1908.) Börsenblatt für den Deutsche» Buchhandel. 7b. Jahrgang. 731