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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.01.1876
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1876-01-05
- Erscheinungsdatum
- 05.01.1876
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- Deutsch
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wie auch durch die Verbindung mit der von Hrn. Prof. Heym ge nannten kaufmännischen PensionLeasse. Wie es scheint, ist diese Pensionscasse Hrn. Prof. Heyn: recht unbequem; wenigstens behaup tet er von ihr Dinge, die weder sie zu leisten beabsichtigt, noch der Leipziger Bnchhandlungs-Gehilscnverein von ihr sich leisten lassen will. Zuerst ist cs durchaus falsch, wie schon die unmittelbar aus den Hehm'jchcn Artikel in Nr. 288 d. Bl. folgende kurze Notiz beweist, daß die Cassc noch in weiter, weiter Aussicht schemenhaft, vielleicht nur den Augen der Gehilfen, die dem Leipziger Buchhandlungs- Gehilsenvercin angchören, sichtbar, dahinschwcbt. Auch das ist un richtig, daß an eine Rückversicherung, rcsp. ein Einkäufen Einzelner bei ihr von Seiten des Leipziger Vereins gedacht wird. Dagegen hat Hr. Heym Recht, wenn er sagt, daß die Leipziger Gehilfen, so weit sic dem Verein angchören, bei ihrem Beitritt zu jener Casse auf die Subventionen der Herren Prinzipale rechne». Sie sind dazu wohl auch vollkommen berechtigt, denn von einer großen Anzahl der gcachtetsten Leipziger Firmen ist diesem Vorhaben ausdrücklich zugcstimmt worden. Hr. Heym wirft weiter die Frage aus: warum beide Vereine, der Allgemeine Verband und der Leipziger Verein, nicht zusammcn- gchen — ich wundere mich, daß er dieselbe Frage nicht auch noch an verschiedene andere im Deutschen Reich und anderswo existircnde Localvereinc stellt —; der Leipziger Verein kann daraus nur antwor ten: daß seine Mitglieder mit einem lange angesammeltcn Capital, für das sic den Sammlern verantwortlich sind, sich nicht einem In stitut anschließen können, dessen Lebensfähigkeit bis heute zum min desten fraglich ist. Es ist ja gewiß wahr, auch wohl von Niemand bezwcisclt worden, daß es edler ist, Jemand auch im Alter, als ihn nur bei etwaiger Krankheit zu unterstützen, aber cs ist ebenso gewiß wahr und human, daß man eine solche Thätigkeit nur dann auszu- übcn unternehme» soll, wenn inan bestimmte Aussicht aus Erfolg hat. Wo aber diese bestimmte Aussicht mehr vorhanden, ob in dem Allgemeinen kaufmännischen Verein oder in dem Allgemeinen Buch- handlnngs-Gehilfenverband, unterlasse ich zu untersuchen. Hr. Heym unterläßt das übrigens auch, er sagt nur, es wäre edler von den Herren Prinzipalen, wenn sie durch Subvention des Verbandes für den ganze» Gehilscnstand sorgten. Aber gerade wegen des von Hrn. Heym als Grund hierfür geltend gemachten Strebens der heutigen Zeit »ach internationalen Vereinigungen — dies Streben soll übrigens bei vielen recht vernünftigen Leuten stark im Schwinden begriffen sein — ist es geboten, humanitäre Zwecke in kleineren Kreisen zu verfolgen, in denen gute Wirkungen erzielt, und die leicht übersehen werden können. Nur aus dem Kreise des Vaterlandes heraus soll der Bürger aus die Menschheit wirken, nur aus dem Kreise des Standes heraus der Einzelne aus das Vaterland. Das sind keine Standesvorurthcile, sondern nur ein Festhalten des Bo dens, dessen der Einzelne bedarf, wen» er seine Kraft nicht verflüch tigen will. Hr. Heym wendet sich nun direct an den Leipziger Buchhand- lungs-Gchilfcnvercin und tadelt die „Art und Weise" der von die sem beabsichtigten Ausführung seiner Ideen in Bezug aus die Pcn- sionscassc. Er sagt, soviel man aus dem vom Leipziger Buchhand- lungs-Gehilsenvcrein versandten Circular ersehen kann, wolle der selbe einige seiner Mitglieder bei der kaufmännischen Pensionscasse rückversichern. Ich habe schon oben erwähnt, daß der Verein das nicht gewollt hat, und füge hier hinzu, daß es nur Hrn. Hcym ge glückt ist, dies aus jenem Circular — das, nebenbei gesagt, vom Juli d. Jahres datirt — zu ersehen; es steht nicht darin. Es folgt in dem Hcym'scheu Artikel ein Paragraph aus den noch gar nicht existirenden Statuten der kansmännischeu Pensionscasse, den der Hr. Professor dahin scststellt, daß Mitglieder derselben nur solche Gehilfen werde» können, sür die ihre Prinzipale sich zu Zuschüssen verpflichten. Zunächst ließe sich dagegen einwenden, daß es jener - Lasse wohl gleichgültig sein wird, wer die Zuschüsse zahlt, ob die Prinzipale oder sonst Jemand, wenn sie überhaupt nur gezahlt wer den. Dann aber hat Hr. Heym ja selbst gesagt, daß der Leipziger Verein sür diese Zwecke aus die Zuschüsse der Prinzipale rechnet. Hat Hr. Heym das Plötzlich zu Gunsten seincs Exclusionspara- graphcn vergesse», oder traut er seinem Artikel eine solche Ein wirkung auf die Herren Prinzipale zu, daß er glaubt, jeder von ihnen, der seinen Beweisführungen (!) bis dahin gefolgt, werde seine Unterstützung sofort von dem Leipziger Verein ab- und dem Allgemeinen Verband zuwenden? Wahrscheinlich ist das letzte der Fall, denn kurz darauf heißt cs bei Hrn.Hcym, daß die Buchhändler die jedenfalls verzeihliche Schwäche haben werden, nur für Buch händler zahlen zu wollen, und daß ihnen in diesem Falle eben nichts übrig bliebe, als den Verband zu subvcntioniren — oder aber, was dabei vergessen zu sein scheint, daß die Leipziger Prinzipale ihre Leipziger Gehilfen, die Berliner Prinzipale ihre Berliner Gehilfen unterstützen u. s. w., denn das hieße doch erst in Wahrheit: ein Jeder mag zunächst nur sür die Seinigen sorgen —. Und warum müssen die Buchhändler gerade diese Schwäche haben? Lediglich deshalb, weil Hr. Heym herausgebracht hat, daß eine Einigung der Gehilfen der Kauslcute und Buchhändler zur Begründung eines allgemeinen Pensionsvereins, zunächst sür das Königreich Sachsen, nicht erzielt worden ist. Lauter Dinge, die eben nur Hrn. Pros. Heym, dem Leipziger Verein aber nicht bekannt sind. Und alles das hat Hr. Heym ohne jede Parteinahme nieder- geschriebcn? Gewiß! Der Schein trügt eben. Heinz Krieger. AlterS-Pcnsionsrassc siir Buchhändler. XI.») Seit Monatsfrist ist dem durchberathencn und endgültig sest- gestcllten Statut obiger Pensionscasse die behördliche Genehmigung ertheilt. Es hat damit die Personen-Sammclperiode begonnen, welche bis zum 3l. Mai 1876 währt. Innerhalb dieser Periode steht Berufsgenoffcn vom vollendeten 18. Lebensjahre bis zum zurückgelegten SO. Lebensjahre der Beitritt offen. Nach dem ge nannten Termin können nur Personen, welche das 35. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, zum Beitritt zugelassen werden. Die Capital-Sammclperiode hat bereits begonnen; sie dauert 10 Jahre, bis zum 30. Juni 1886, es sei denn, daß besonders günstige Um stände, als reichliche Beiträge, Schenkungen, Vermächtnisse re., eine Abkürzung derselben gestatten. Die Höhe der Pensionen und der dafür zu leistenden Jahres beiträge sind folgendermaßen scstgestellt: I. Classe. Pension 600 M. Jahresbeitrag 28 M. II. „ „ 900 „ 52 III. „ „ 1200 „ 84 IV. „ „ isoo „ „ 120 Die hohe Bedeutung dieses neuen Instituts mit den folgen reichen Wirkungen für den Buchhandel läßt Wohl erwarten, daß selbst die jüngeren Glieder desselben nicht erst ein gewisses Alter abwarten werden, um an ihre Zukunst zu denken. Für die Herren Prinzipale, auf deren bewährten Edelsinn wir vorzugsweise rechnen, mag die Andeutung erlaubt sein, daß man dahin strebt, mit der Zeit die Pensionscasse zu einem Institute zu machen, in welches einzutreten jeder Prinzipal seine Leute verpflich tet. Nur dann wird es segensreich sür unser« Stand werden, wenn alle unsere Standesgcnossen beitreten und dadurch eine sichere Ge währ sür ein möglichst sorgenfreies Alter gewinnen. Die Statuten sind unter Leitung des ausgezeichneten Mathc- ») X. S. Nr. 288.
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