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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.04.1879
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1879-04-23
- Erscheinungsdatum
- 23.04.1879
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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Nichtamtlicher Theil Ersahrungrn, die geeignet sind, den Verleger kopsscheu gegen alle Resorm- bestrcbungen zu Gunsten der Sortimenter zu machen, sind mehr wie genügend vorhanden. Wir haben bis jetzt ehrlich für Reformen gekämpft, finden aber allmählich, daß gegen die graue Wirklichkeit Ideale nicht viel helfen. Jeder Verleger hat Wohl schon die Er fahrung gemacht, daß es unmöglich ist, mit Hilfe der Sortimenter in dieser oder jener Stadt Absatz für seine Artikel zu finden, da dieselben sich entweder insgesammt Nova-Sendungen verbitten, nach dem Börsenblatte aber auch nicht bestellen, oder daß die Saldo reste so vorwiegend sind, um jede weitere Sendung als ein Wagniß zu bezeichnen. Die Frage entsteht: Wie sängt der Verleger es an, trotzdem in diesen Städten Absatz zu erzielen? Eine andere Erfahrung könnte beitragen, dieser Frage die nothwendige Antwort zu geben, — Im vorigen Herbste sollte in Stolp die Pommersche Lehrerversammlung stattfinden, und wir wurden ersucht, unsere Lehrmittel durch eine Buchhandlung dort zugänglich zu machen. Beide dortigen Handlungen acceptiren im Allgemeinen keine Nova, und keine derselben läßt besondere Ver wendung, wenigstens für unsere Artikel, eintreten. Beiden zugleich konnte» wir die, uns gar nicht angenehme Sendung nicht machen, griffen also zu dem Mittel der alphabetischen Ordnung und schickten über Leipzig an Eschenhagen's Buchhandlung Artikel im Netto beträge von 59 M, 13 Pf, Ein directes Schreiben benachrichtigte genannte Firma von der bevorstehenden Sendung, mit Erklärung, weswegen dieselbe erfolge. Eine Antwort, welche die Sendung zurückwies, event,jede Verantwortung ablehnte oder mit Spesenbe rechnung drohte, erfolgte nicht. Statt dessen kam am 2 7, November vom Commissionär die Aufforderung, ein Packet von Eschenhagen in Stolp mitk M, Nachnahmefür„PortospesensürJhreunverlangteSendung im Betrage von 59 M, 13 Ps, no," einzulösen. Wir lehnten dieses ab, offerirten aber 1 M, Portovergütung (Postporto, während Eschenhagen nur Eisenbahnfracht hatte). Diese Offerte wurde ab gelehnt mit den: Bemerken, daß nur gegen Zahlung von K M, aus- geliefert würde, und so blieb die Sache bis dato unerledigt, — Da nun aber einige Artikel neuen Auflagen cntgegcngehen, werden wir die 8 M, zahlen, jedoch nur unter dem Proteste der späteren gericht lichen Entscheidung, ob Eschenhagen diese Portospesen wirklich gehabt hat oder, nach unserer Meinung, eine „Erpressung zur Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvortheiles" vorliegt. Im vorliegenden Falle hatten wir überdies frühere schrift liche Auslassungen der Firma, wie „Schliche" re,, gutmüthig der Vergessenheit anheimgegeben und wieder Conto eröffnet, da man sich im lieben Buchhandel an Derartiges allmählich gewöhnen muß und es noch nicht zu dem Schlimmsten des buchhändlerischen Ge- schästsstiles gehörte. Die neue Auslage eines Verfahrens gegen eine» Geschästsgenossen, der nichts weiter verschuldet hat, als seinem „College»" bei besonderer Veranlassung einen Gewinn zu verschaffen, konnte indeß nicht ungerügt bleiben. Wir erkennen das volle Recht der Sortimenter an, Nova nicht anzunehmen, und wenn sie doch ersolgen, sie mit Spesennachnahme zurückzusendc», aber alles in den Grenzen des Rechtes, Da der Sortimenter keine Behörde ist, die durch ein amt liches Organ ihre Verordnungen erlassen und verlangen kann, daß sie dort gelesen werden, dürste es auch noch die Frage sein, ob für Nichtmitglieder des Börsenvereins eine Anzeige im Börsenblatt oder Schulz' Adreßbuch gesetzliche Gültigkeit hat, aus die sie sich in einem Falle, wie dem geschilderten, berusen können. Wir meinen geschäftlich correct gehandelt zu haben, indem wir die Sendung brieflich avisirten, Erklärung gaben, wozu sic dienen sollte, und schließlich, als wir kein Verständniß für ein Entgegen kommen fanden, uns bereit erklärten, Porto zu tragen. Persönliches in das Börsenblatt zu bringen, ist gerade nicht unsere Liebhaberei, Wir benutzen diese kleine Skizze auch nur, um den Beweis zu liefern, daß Reformen nicht bloß bei den Verlegern, Großsortimentern n, s, w, wünschenswerth sind, sondern auch bei den Sortimentern, Wer gewährt dem Verleger Schutz gegen volle Un- thätigkeit oder gar Hebelgriffe der Sortimenter? Ist der bei den angestrebten Reformen nicht zu beschaffen, so dürfte es am besten sein, daß jeder Verleger und jeder Sortimenter zusieht, wie er fertig wird und sein Brot verdient. Zum Schluß möchten wir deshalb an die Sortimenter die Frage richten: wie es der Verleger anfangen soll, seine Artikel abzusetzen, wenn er beim Sortiment keine Verwendung für dieselben findet oder sogar offenbare Schädigung seiner In teressen erfahren muß, Unsern Glauben an die allgemein gewünschte Besserung geben wir noch nicht ganz aus; Fragen, wie die hier gestellte», müssen aber auch eine ausreichende Antwort bekommen, ck. L—r, Entgegnung, — Wenn ein Unbefangner den vorstehenden Artikel liest, so müßte er meinen, daß mir Hr, Bacmeister Werke, der Unsterblichkeit würdig, übersandt hätte, deren Verbreitung durch meine angebliche Frevelthat verhindert worden ist. Es waren indeß nur unschuldige Elementarbücher ohne Jahreszahl, die längst ver altet sind, Hr. Bacmeister hätte seinen Aerger über die angebliche Erpressung von 8 M, kürzer fassen können und nicht mit Reformen in Verbindung setzen sollen. Aus dem Nettobeträge der Factur dürste hervorgehen, daß das fragliche Packet ein größeres war, Hr, Bacmeister hat nicht in seine Berechnung gezogen das Porto für die Rücksendung, ferner die Gebühren meines Commissionärs und meine Provision, denn er konnte unmöglich verlangen, daß ich meine Zeit mit unnützem Aus- und Einpacken von Schulbüchern ohne Jahreszahl (damit sie stets neu erscheinen) vergeude. Freilich hatte mir Hr, Bacmeister vorsichtigerweise mit der Abfindung des Packetes zugleich einen Avis über letzteres zugesandt. Dies war geschäftlich nicht correct gehandelt, da eine Ablehnung meinerseits nicht mehr rechtzeitig ersolgen konnte. Im Börsenblatt und im Schulzischen Adreßbuch habe ich ausdrücklich öffentlich bekannt ge macht, daß ich stets unter Kostenberechnung unverlangte Sendungen remittire. Meinen Vortheil hatte Hr. Bacmeister nicht im Auge, sondern allein den seinigen, da bei etwaiger Einführung von Schul büchern seines Verlages die eines anderen verdrängt worden wären, Stolp, H, Eschenhagen, Misccllcn. Für Verleger, — Im Lause vorigen Monats sandte ich u, a, auch an das kgl, bahcrische Staatsministerium des Innern ein Werk meines Verlages mit der Bitte ein, dasselbe prüfen und event, den betreffenden Behörde» rc, zur Anschaffung empsehlen zu lassen. Kürzlich nun erhielt ich dieses Probe-Exemplar zurück und hatte, außer dem Porto, auch noch 2 M, 35 Ps, Nachnahme zu zahlen. Einen Jrrthum vermuthend, richtete ich sofort eine bezügliche An frage nach München, empfing aber den Bescheid: „daß dieser Betrag, welcher in l M, 80 Pf, Taxe, 20 Pf, Stempel und 35 Pf, Boten- g e b ü h r zerfällt, gemäß bestehender Vorschrist nachgenommen wurde"! — Vielleicht, daß, wie ich bisher, noch so mancher andere meiner Herren College« von der Existenz solcher „Vorschrist" keine Kennt- niß besitzt, weshalb ich glaube, die von mir gemachte Ersahrung zu allgemeinem Nutz und Frommen bekannt geben zu sollen, Leipzig, April 1879. Karl Scholtze, 215*
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