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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.06.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-06-15
- Erscheinungsdatum
- 15.06.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19080615
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190806151
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19080615
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- Public Domain Mark 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1908
- Monat1908-06
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Eigentum des Börscnvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 .E, weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 für Nichtmitglieder 20 bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) 5 ^ mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltcne Petitzeile oder deren Raum 30 Psg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Psg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 136. Leipzig, Montag den 15. Juni 1908. 75. Jahrgang. Amtlich Börstnverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 67. Auszug aus der Registrande des Vorstandes. I. Laufende Registrande. 1. Mai 1908. Nr. 1035. Um die Teilnehmer des am 26. bis 30. Mai d. I. in Madrid stattfindenden VI. Internationalen Verlegerkongresses für die Bibliographie des Deutschen Kunst Handels zu interessieren, hat der Vor stand eine größere Anzahl Exemplare der April- Nummer der »Neuigkeiten des deutschen Kunst handels« sowie einen Prospekt in französischer Sprache an die Kongreß-Teilnehmer zur Ver teilung bringen lassen. In letzterem ist der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß die Bemühungen des Vorstandes zur Vervollständigung der monat lichen Verzeichnisse unterstützt werden möchten, da nur durch gemeinsame Arbeit es möglich sein werde, die deutsche Kunstbibliographie so auszubauen, daß sie mit der Zeit als Grundlage für die schon mehrfach angeregte Internationale Kunstbibliographie dienen kann. 5. Mai 1908. Nr. 1173. Der Vorstand hat seine am 11. April d. I. an das Reichsamt des Innern in Berlin gesandte und im Börsenblatt Nr. 91 vom 21. April veröffentlichte Eingabe betreffend Stellungnahme des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu dem Gesetzentwurf über die Abänderung des Wettbewerbsgesetzes an die als Organe des Börsenvereins anerkannten Kreisvereine in Abschrift gesandt, mit der Bitte, die hauptsächlichsten Handelskammern ihres Bezirkes dafür zu gewinnen, daß sie sich den in der Eingabe enthaltenen Vorschlägen des deutschen Buchhandels anschließen. 23. Mai 1908. Auf die im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel und im Deutschen Reichsanzeiger vom Vorstand erlassene Bekanntmachung betr. Verteilung der Zinsen der »John Henry Schwerin-Stiftung« sind im ganzen 12 Ge suche um Unterstützung eingegangen. Davon waren 9 Gesuche als besonders dringend zu berücksichtigen, auf die der zur Verfügung stehende Betrag von 600 zur Auszahlung gelangt ist. II. Protokoll der Vorstandssitzung am 15., 16., 18. und 19. Mai 1908. Punkt 16. Wie der Vorstand bereits in seinem Geschäfts bericht über das Vereinsjahr 1907—1908 bekannt Börsenblatt skr den Deutschen Buchhandel. 7L. Jahrgang. er Teil. gab, hat er nach Einholung eines Gutachtens des Ausschusses für das Börsenblatt gemeinsam mit dem Vereinsausschuß darüber beraten, welche Änderungen vorgenommen werden können, um diejenigen Firmen, die den Buchhandel nur als Nebengewerbe betreiben, im Offiziellen Adreß buch des Deutschen Buchhandels kenntlich zu machen und diejenigen Firmen aus dem Adreßbuch gänzlich auszuscheiden, die mit dem Buchhandel überhaupt nicht, bzw. nur in einem sehr lockeren Zusammenhang stehen, gleichviel, ob sie in Leipzig einen Kommissionär haben oder nicht. Der Vorstand hat auf Vorschlag des Ver einsausschusses beschlossen, eine Fragekarte mit folgendem Wortlaut an die in Betracht kommen den Firmen zur Absendung zu bringen: Frage 1: Betreiben Sie den Buch-, Kunst - und Musikhandel oder einen dieser Geschäftszweige als Haupt gewerbe? Unterfrage: Wenn nicht als Haupt gewerbe, welcher Art sonst ist Ihr Hauptgewerbe? Frage 2: Ist Ihre Firma als Buch-, Kunst - und Musikhandlung oder für einen dieser Geschäftszweige ins Handelsregister eingetragen? Unterfrage: Wenn nicht als Buch-, Kunst- oder Musikhandlung, in welcher anderen Eigenschaft? Frage 3: Ist Ihr Geschäft als buch- (kunst-, musik-) händlerischer Gewerbe betrieb bei der zuständigen Be hörde angemeldet? Unterfrage: Wenn nicht als Buch-, Kunst- oder Musikhandlung, in welcher anderen Eigenschaft? Frage 4: Falls Sie dem Buch-, Kunst- oder Musikhandel nur als Selbst verleger angehören, wie groß ist die Zahl der in Ihrem Selbstverlag erschienenen Werke? Die eingehenden Antworten sollen den Kreis vereinen zur Nachprüfung überwiesen werden. Punkt 28. Der Vereinsausschuß hat dem Vorstand ein Gutachten darüber erstattet, welche Vereins buchhandlungen als Buchhandlung anzu erkennen seien und welche nicht. Der Vorstand 857
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