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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.11.1879
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1879-11-26
- Erscheinungsdatum
- 26.11.1879
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18791126
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1879
- Monat1879-11
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BörseMitt Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. tkigeathnm de« Börsianern»» der Deutschen Buchhändler. 273. Leipzig, Mittwoch den 26. November. 1879. Nichtamtlicher Theil. Bericht über die am 3., 4. und 5. November 1879 in Leipzig statt gehabten Verhandlungen des außerordentlichen Ausschusses zur Revision des Statuts vom 13. Mai 1852. Dritte Sitzung. 5. November.*) Die dritte Sitzung begann am 5. November Morgens g Uhr. Anwesend sind sämmtlichc Mitglieder des Ausschusses und der Herr Archivar. Die Protokolle werden verlesen und genehmigt. Daraus wird mit Berathung des tz. 40., srüher Z. 34., fort- gcfahren. Die zwei ersten aliuoa werden nach einem Anträge des Herrn Morgenstern, das letzte nach einem Anträge des Herrn Kaiser sestgestellt: tz. 40. Geschäfte der Historischen Commission. Die Aufgabe der Historischen Commission ist die Her stellung einer „Geschichte des Deutschen Buchhandels", sowie die Vorbereitung von zur Geschichte des Buch handels dienenden historischen Arbeiten. Dieselbe sührt ihre Geschäfte in Uebereinstimmung mit dem Vorstande. Die Mitglieder dieser Commission werden ohne Be schränkung ihrer Zahl und Amtsdauer vom Vorstande gewählt. Es wird ferner angenommen: tz. 41. Geschäfte des Ausschusses für die Bibliothek. Der Ausschuß für die Bibliothek hat den Vorstand mit seinem sachverständigen Rathe bei der Verwaltung, bei der Vermehrung und Nutzbarmachung der Biblio thek und der Sammlungen zu unterstützen, sowie den Bestand beider zu überwachen und die technische Ver waltung zu beaufsichtigen. Bei tz. 42., die Geschäfte des Ausschusses für das Börsen blatt, stellt Herr Bielefeld einen Antrag, den Wortlaut des Paragraphen betreffend. Herr Kaiser findet in den Ausführungen des Herrn Hertz zu dem Vorstands-Entwurf eine Bemerkung, die wohl in diesem Paragraphen Anwendung finden könne, es sei dies die Stellung des Redakteurs mit seiner geistigen Arbeit unter den Ausschuß. Herr Morgenstern hält folgende Fassung sür geeignet: Der Ausschuß sür das Börsenblatt hat den Vorstand mit seinem Rathe bei der Leitung des Börsenblattes zu unterstützen und die re daktionelle und geschäftliche Verwaltung nach Maßgabe einer von ihm in Uebereinstimmung mit dem Vorstände aufgestellten Specialinstruction zu beaufsichtigen. Er motivirt seine Auffassung mit der Thatsache, daß wir noch nicht wüßten, was der vom Vorstande berufene außer ordentliche Ausschuß zur Berathung über das Börsenblatt sest- stelle, und sei er aus diesem Grunde gegen die Aufnahme von Specialitätcn, die unter Umständen auch einen tüchtigen Mann abhalten könnten, die Redaction des Blattes zu übernehmen. Herr Bielefeld möchte ebenfalls dem andern Ausschüsse einen gewissen Spielraum gelassen haben und besürwortet, in den Paragraphen einzusetzen, daß bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Redacteur und Ausschuß der Vorstand zu entscheiden habe. Er empfiehlt seinen Antrag. Herr vr. Brockhaus findet die Rücksicht auf den demnächst tagenden Ausschuß sür das Börsenblatt gerechtfertigt, glaubt aber, daß dessen Arbeit in der Abfassung einer Instruction be stehe, während hier die Aufgabe des zukünftigen Ausschusses sest- zustellen sei. Herr Morgenstern hält die Berufung an den Vorstand sür ein selbstverständliches Recht. Herr Kaiser bemerkt, daß er dem Bieleseld'schen Anträge zustimme, aber noch hinzugesügt wünschte, daß der Ausschuß eine Instruction für die Redaction abzusassen habe. Nach einer weiteren Debatte über die Competcnz des Aus schusses einigt man sich aus die Fassung des Herrn Bielefeld: Z. 42. Geschäfte des Ausschusses für das Börsenblatt. Der Ausschuß sür das Börsenblatt hat die redactionellen und geschäftlichen Angelegenheiten des Börsenblattes zu überwachen und über den Abdruck von Artikeln und In seraten zu entscheiden, sofern der Einsender solcher sich der Entscheidung des Redacteurs nicht unterworfen hat. Der Ausschuß hat eine specielle Instruction sür die Redaction auszustellen. Bei Z. 43. „Außerordentliche Ausschüsse" betreffend, sind Herr Kaiser und Herr Or. Brockhaus sür Streichung des Satzes: „werden" bis „entgegennehmen"; Herr Morgenstern ist bei Wegsall dieses Satzes für Hiuzufügung der Worte: „und er statten der nächsten Hauptversammlung über dieselben Bericht". Herr Kaiser beantragt, zu setzen: „ihre sämmtlichen Arbeiten dem Vorstande behuss Berichterstattung an die nächste Haupt versammlung". Herr vr. Brockhaus stimmt damit überein. Herr Morgenstern möchte durch seine Hinzufllgung vermieden sehen, daß eine von der Hauptversammlung angeregte Angelegen heit in der Commission begraben würde; er könne sich daher mit der Kaijerhchen Fassung einverstanden erklären. Diese wird angenommen, wonach der Paragraph lautet: tz. 43. Außerordentliche Ausschüsse. Für die Bearbeitung vorübergehender Angelegenheiten des Vereins kann die Niedersetzung außerordentlicher Aus schüsse von der Hauptversammlung beschlossen werden. Falls die Hauptversammlung die Wahl nicht selbst vollzieht, soll dieselbe, sowie die Bestimmung der Zahl «70 ') Zweite Sitzung. S. Nr. 27t.
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