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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.11.1879
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1879-11-27
- Erscheinungsdatum
- 27.11.1879
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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der Standpunkt Leipzigs vollständig verändert worden wäre. Aber auch hierüber kam bei der zweiten Lesung eine Einigung zu Stande, indem man die Abstimmung durch Delegirte der Kreisvereine fallen ließ und dafür die Abstimmung durch Vertreter, die aber nie mehr als je 20 Stimmen in ihrer Person vereinigen dürfen, und zwar nur bei Wahlen und bei Verhandlungen und Beschlußfassungen über Gegenstände der Tagesordnung, neben der sortbestehenden per sönlichen Abstimmung zuließ. Hieran knüpfte der Berichterstatter noch die Angabe verschie dener minder wichtiger neuer Bestimmungen, welche in das Statut ausgenommen worden seien. Der außerordentliche Ausschuß werde seinen Entwurf mit einem Gutachten, dessen Ausarbeitung Herr H. Kaiser übernommen habe, dem Vorstand des Börsenvereins über geben. Man habe nun die Bekanntmachung des Vorstandes ab- zuwarten, wonach auch der nächsten Generalversammlung des Vereins der Buchhändler zu Leipzig Gelegenheit gegeben sein werde, in das Einzelne der Revision des Statuts einzugehen. Schließlich sprach Herr vr. Brockhaus seine persönliche Ansicht noch dahin aus, daß im Interesse des Börsenvereins und des deutschen Buchhandels zu wünschen sei, daß der von dem Ausschuß sestgestellte Entwurf des neuen Statuts in der nächsten Cantate-Versammlung zur An nahme gelange. NachdemHerrvr.Brockhansseinen fast einstündigenBericht beendet hatte, richtete er als Vorsitzender die Frage an die Ver sammlung, ob Jemand darüber etwas zu bemerken oder Fragen behufs weiterer Aufklärung an ihn zu stellen habe. Da dies nicht der Fall ist, ergänzt der Vorsitzende seinen Bericht noch durch einige Mittheilungen. Aus seine abermalige Frage, ob Jemand noch etwas zu sagen wünsche, erklärt Herr Klasing, daß er zwar über den eben gehörten Bericht nichts zu bemerken habe, daß er es aber für gerechtfertigt halte, der Deputation des Vereins Mißbilligung deshalb auszusprechen, weil die heutige Versammlung von ihr post tastoin berufen sei und sie versäumt habe, dem Verein recht zeitig Gelegenheit zu geben, sich über den Gegenstand aussprechen zu können, während alle andern Localvereine von ihren Vorständen vorher zur Mitwirkung bei dieser wichtigen Angelegenheit herbei gezogen worden seien; er enthalte sich eines Antrags darauf nur, weil er ihn nicht für statutenmäßig halte. Der Herr Vorsitzende weist die von Herrn Klasing gegen die Deputation erhobenen Vorwürfe in deren Namen als unbegründet zurück und widerlegt dieselben im Einzelnen, erklärt, daß Herr Klasing auch darin irre, wenn er nicht das Recht zu haben glaube, ein Mißtrauensvotum gegen die Deputation einbringen zu dürfen, und ersucht ihn selbst, dies zu thun, da es der Deputation nur er wünscht sein könne, constatirt zu sehen, ob diese Ansicht von der Versammlung getheilt werde. Herr Klasing erklärt, daß er sich durch die Ausführungen des Vorsitzenden nicht widerlegt halte. Im entgegengesetzten Sinne spricht sich Herr Ackermann- Teubner aus und fordert die Anwesende» auf, dem Herrn vr. Brockhaus den Dank des Vereins für seine umfänglichen Arbeiten und aufopfernden Bemühungen durch Aufstehen auszudrücken, was von sämmtlichen Anwesenden geschieht. Der Herr Vorsitzende spricht seinen lebhaften Dank für diese Anerkennung seiner Thätigkeit aus, hält es aber nach derselben für um so nöthiger, daß sich die Versammlung auch darüber erkläre, ob sie das Verhalten der Deputation des Vereins in der ganzen Angelegenheit billige oder mit Herrn Klasing mißbillige. Da Letzterer keinen darauf bezüglichen Antrag eingebracht habe, so stelle er jetzt im Namen der Deputation den Antrag, daß die Versamm lung ihr Votum darüber abgebe. Herr Findel hält das Verfahren der Deputation für gerecht fertigt, stellt aber die Frage, ob mit dieser mehr negativen Revision des Statuts die Bestrebungen zur Verbesserung der Uebelstände im Buchhandel abgethan seien, oder ob man noch weitere Versuche nach diesem Ziele machen werde. Der Herr Vorsitzende verweist die weiteren Verhandlungen in dieser Richtung auf die nächste Generalversammlung des Vereins sowie auf die Cantate-Versammlung des Börsenvereins undstelltnun die Anfrage an die Versammlung, ob sie die Schritte der Deputation in dieser Angelegenheit billige, indem er die nicht Zustimmenden sich zu erheben ersucht. Niemand erhebt sich. Der Herr Vorsitzende schließt daraus die Sitzung mit der Er klärung, daß die Deputation die Mitglieder des Vereins auch künftig zu außerordentlichen Generalversammlungen berufen werde, wenn sie entweder sich dazu durch das Statut für verpflichtet halte oder ihr dies zur Verminderung ihrer Verantwortlichkeit und im Interesse des Vereins geboten erscheine. Yrschicncnc Neuigkeiten des deutsche» Buchhandels. (Mitgetheilt von der I. C. HinrichS'schen Buchhandlung.) Abel in Leipzig. küvilonineistbr, k., u. k. 2üro, clis Parasiten ä. Ueusedvo. 2. ^uü. 2. Irernatväso. Nematollt'n. 1. ^dtd. 8. * 6. — Hopstein, P., vaterländische Geschichte f. Elementarschulen. 82. Aufl. 8. * —. 35 Bädeker in Essen. rle^ei-, 6. p., ^tlas 2ur äeutsoken Oevolüokte. 16 platt. 8. * 2. 80; xeb. * z. gy i JamitzerS, W., Entwürfe zu Prachtgefäßen in Silber u. Gold. HrSg. v. R. Bergau. 4. In Mappe * 20. — f Volksbibliothek, deutsche. 4. Reihe. 83. Lsg. 16. —. 40 Inhalt. Grillparzer's Werke. VI. Bog. 5—l2. Boßler, F., hellenischer Heldensaal od. Geschichte der Griechen in Lebens- beschreibgn. 3. Aufl. 2 Bde. 8. 4. —; geb. 6. — sLedluss ä. ^Verlces^. 8. * 12. — ^ ^ G t B li ^ * 1b. — Makower, H., das allgemeine deutsche Handelsgesetzbuch. Mit Kommen tar. 8. Aufl. 8. * 15. —; geb. * 17. — Florschütz, P., die Schiedsmanns-Ordnung vom 29. März 1879. Gesetz, Motive u. Ausführungsverordngn. 3. Aufl. 8. * 1. —- Gesetz u. Regulativ üb. die juristischen Prüfungen u. die Vorbereitung zum höheren Justizdienste im Preußischen Staate vom 6. Mai 1869 u. 22. Aug. 1879. 3. Aufl. 8. * —. 75 Grieser, Formular-Magazin f. Rechtsanwälte u. Amtsrichter nach den deutschen Justizgesetzen rc. 8. * 3 — MeveS, das Strafverfahren nach der deutschen Strafprozeß-Ordnung vom 1. Febr. 1877. 3. Aufl. 8. * 4. 50 Pfaffcroth, C., das deutsche Gerichtskostenwesen enth. das Gerichtskosten gesetz vom 18. Juni 1878, die Gebührenordng. f. Zeugen u. Sach verständige vom 30. Juni 1878, die Gebührenordng. f. Gerichtsvoll zieher vom 24. Juni 1878. 2. Aufl. 8. * 4. — Nubo, 6. T., Strafgesetzbuch f. das Deutsche Reich. 3. Aufl. 16. Eart. * 1. 50
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