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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.07.1879
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1879-07-30
- Erscheinungsdatum
- 30.07.1879
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- Deutsch
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8980 Nichtamtlicher Theil. .V 174, 30. Juli. Das ganze Thema, welches in Vorstehenden erörtert worden, ist, wie man sieht, durch die Gesetzgebung wie durch die Praxis nur sehr spärlich und lückenhaft behandelt; es scheint aber wichtig genug, die Aufmerksamkeit der betreffenden Kreise und Gewalten in An spruch zu nehmen, und es würde uns freuen, dazu die Anregung gegeben zu haben. 4Vb. Rechtssällc. Aus Paris. Der Schriftsteller Eugen Seinguerlet hatte vor einigen Monaten aus dem bekannten Werke von Moritz Busch: „Graf Bismarck und seine Leute" einen raisonnirenden und erläu ternden Auszug unter dem Titel „kroxos cko tabls cku oomto äs Ui5mLrelc pouckaul, la Anarro cko b'raueo" („Tischgespräche des Grasen Bismarck während des französischen Krieges") veranstaltet und bei Maurice Dreyfous erscheinen lassen. Wenige Tage nach ihm trat dann der Buchhändler Dentu, welcher von Moritz Busch das Uebersetzungsrecht erworben hatte, mit einer vollständigen llebertragung des gedachten Werkes hervor. Er erblickte in der Arbeit Seinguerlet's einen Nachdruck und belangte diesen und seinen Verleger und Drucker beim Pariser Zuchtpolizeigericht, wor auf der Verleger Dreyfous mit einer Gegenklage ans Schadenersatz antwortete. Das Pariser Zuchtpolizeigericht hat jetzt das Urtheil in diesem Prozeß gesprochen, es lautet: In Erwägung, daß Seinguerlet einige Tage, nachdem das Buch von Busch: „Gras Bismarck und seine Leute" in Leipzig erschienen war, in der Hoffnung, die öffentliche Neugier in Frankreich wach zurufen, und in dem Wunsch, die Gedanken und Gesinnungen dieses Ministers in weiteren Kreisen zu verbreiten, in mehreren französischen Blättern eine Reihe von Artikeln veröffentlichte und diese dann zu dem Bande vereinigte, welcher jetzt als ein Nachdruck angeschuldigt wird; in Erwägung, daß die Urkunden, deren er sich bediente, von ihm aus dem Deutschen überseht sind >">v säst ausschließlich aus Aeußerun- gen und Gesprächen bestehen, welche Busch dem Grasen Bismarck nach erzählt; in Erwägung, daß die hohe Stellung, welche der preußische Kanzler in Europa einnimmt, allen seinen Worten eine historische Be deutung gibt, vermöge deren sie der politischen und öffentlichen Domäne Versalien, daß Busch sie, wie er vorgibt, wörtlich niedergeschrteben und also nur eine Sache zu Papier gebracht hat, die ihm nicht gehörte, daß er also, mit welchem Fleiß er jene Worte auch gesammelt haben mag, sie doch nicht confiseiren oder an ihnen ein Eigenthumsrecht gel tend machen kann, daß er sie nicht allein gehört hat, daß diese fami liären, aber nicht vertraulichen Plaudereien gewöhnlich bei Tasel und in Gegenwart zahlreicher Tischgenossen stattgesunden haben; in Er wägung, daß Seinguerlet nur den Wortlaut der Aussprüche entlehnt, dem Busch aber seine Erläuterungen, Betrachtungen und sonstigen Ein zelheiten unberührt gelassen hat; in Erwägung, daß also eine Ver wechselung zwischen den beiden Werken nicht möglich sei, daß sie sich im Titel, im Stil, im Geiste und in der Methode unterscheiden, daß ein jedes von ihnen, wie sich aus einem Vergleich ergibt, einen beson deren Charakter, ein ihm eigenthümliches Interesse hat und sich auch nicht an dieselbe Kategorie von Lesern wendet — weist das Gericht Dentu mit seiner Klage ab, spricht Seinguerlet, Drehsous und Aurean von der Bersolgnng frei, läßt Drehsous mit seiner Klage ans Schaden ersatz zu und verurtheilt Dentu in sämmtlichc Kosten. Es Verdient bemerkt zu werden, daß von der Dentu'schen, also vollständigen Ausgabe des Buches von Moritz Busch noch nicht die erste Ausgabe erschöpft ist, während der ebenso tendenziöse als mittelmäßige Auszug von Seinguerlet schon bei der 13. Auflage steht. (Dtsch. Mg. Ztg.) MiScellen. Anfrage. — In einer größeren Provinzialstadt wird ein neues Lesebuch in den sämmtlichen Volksschulen eingesührt. Ver leger wohnt am Orte, derselbe liefert das Lesebuch im Allgemeinen mit 25 hh und Freiexemplaren in Rechnung, einer jüngeren Hand lung aber (die nicht zu den Schleuderfirmen gehört), trotzdem die selbe über 300 Exemplare gebrauchte, nur mit 15 Hb gegen baar ohne Freiexemplare. Unter den „Erschienenen Neuigkeiten" wird das Lesebuch weder als Baarartikel, noch mit verkürztem Rabatt aufgesührt. — Kann der Sortimenter den Verleger im Wege Rechtens zwingen, ihm zu demselben Rabattsatze, wie den andern Handlungen zu liefern resp. das Mehr, was nur unter Protest gezahlt wurde, zurückzuzahlen? Als einen neuen Beitrag zur Statistik der Schleudere! beeilen wir uns nachfolgendes Schreiben der Firma Adalbert Deiters in Passau zur öffentlichen Kenntniß zu bringen; das selbe ist gerichtet an einen Kunden einer der mitunterzeichneten Firmen, welcher, im Interesse einer von ihm verwalteten Bibliothek und aufmerksam gemacht aus den bedeutenden von der Passauer Firma bewilligten Kundenrabatt, sich nach den Bedingungen er kundigt hatte: In Verfolg Ihres Gefälligen . . . sandte ich Ihnen bereits unter Kreuzband die Mittheilung, daß ich von deutschen Büchern 25htz Rabatt gewähre. In bisheriger Ermangelung Ihrer gef. Aufträge wiederhole ich hiermit das von mir gemachte Angebot. Passau, Juni 1879. Adalbert Deiters. Eines Commentars bedarf diese Offerte wohl nicht! Wir wollen aber nicht verfehlen, namentlich diejenigen Verlagshand lungen auf die obige Firma aufmerksam zu machen, welche dazu bei tragen wollen, durch Verringerung des Rabatts solche Schleudereien unmöglich zu machen. Düsseldorf, 10. Juli 187S. W. Deiters. W. de Haen'sche Buch- u. Kunsthandlung (Fritz Böttrich). Hermann Michels (vorm. I Buddeus'sche Buchh.). Schaub'sche Buchhandlung, (W. Nädelen). Paul Schrobsdorff. Entgegnung. — Der verehrlichen Redaction des Börsen blattes besten Dank für gef. kkebersendung vor dem Abdruck. Wie ich aus obigem Angriff ersehe, ist der Bedarf der genannten Bibliothek noch größer als ich hoffte, sonst würden die 5 Düssel dorfer Firmen nicht solch Mordio schreien; es lohnt sich daher jeden falls, 25<jh Rabatt derselben zu offeriren, und halte ich meine Offerte in vollem Umsange ausrecht. Passau, 21. Juli 1879. A. Deiters. Zum Verkehr mit der Schweiz. — Referent bezog vor kurzem direct von Berlin Bücher im Gewicht von ca. 5 Ko. per Post und hatte dafür als schweizerischen Eingangszoll 80 Cts. statt der eigentlich zu bezahlenden 5 Cts. (also 75 Cts. mehr) zu bezahlen. Auf seine Reclamation bei dem hiesigen Postamt wurde ihm er öffnet, daß aus der zum Packet gehörigen Zolldeclaration der Inhalt als „Drucksachen" bezeichnet sei und daß nach einer Verfügung der Zolldirection Basel „Drucksachen", wenn keine nähere Bezeich nung vorhanden sei, denr Ansatz von 16 Fr. pro 100 Ko., statt 1 Fr. für Bücher, unterliegen; cs seien Bücher zwar Drucksachen, aber Zeitungen, Kalender rc. seien auch Drucksachen, aber keine Bücher, und auf letztere Kategorie beziehe sich der erhöhte Zoll. — Einsender hält es für seine Pflicht, die Herren Verleger und Commis- sionäre mit diesem Umstand bekannt zu machen, damit sie ihre Com- mittenten vor empfindlichem Schaden bewahren, dl. dl. in Zürich. Pcrsonalnachrichtcn. Herr Hugo Voigt hier ist von dem Prinzen Friedrich Karl von Preußen zum Hosbuchhändler ernannt worden.
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