Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.09.1879
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- 1879-09-19
- Erscheinungsdatum
- 19.09.1879
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- Deutsch
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3?l4 Nichtamtlicher Theil. 217, IS, September, müsse er sich noch eine Bemerkung erlauben, Leipzig unter halte die Lehranstalt zwar aus seinen Mitteln, aber viel mehr im Interesse der Gesammtheit, als in den, speciellen Leipzigs, Er würde cs für sehr natürlich halten, wenn der Börsenverein etwas gethan hätte oder etwas thun würde für dieses Institut, welches in, Interesse des Ganzen arbeitet und das so sehr dazu beiträgt, daß man auswärts leicht brauchbare Gehilfen aus Leipzig bekomme, Herr Kaiser will das Unterstützungswesen direct unter die Zwecke des Börsenvereins ausgenommen haben, hinsichtlich der übrigen Punkte wünscht er, daß Herr Morgenstern selbst sie fallen lassen möchte. Dieser Wunsch gilt namentlich den Schieds gerichten, die keinen Sinn haben, wenn nicht die Parteien ein ander persönlich gegenüberstehen. Die Ausnahme der Be stimmungen über den Bergleichsausschuß wurzelt ja auch nur in dem Meßbesuch, derselbe hat fast nie etwas zu thun gehabt, Herr Mayer-Cöln hält es zwar für sehr erwünscht, daß nicht in die Behandlung der einzelnen Paragraphen ein gegangen werde, geschieht es aber einmal, so scheint es ihm nothwendig, eine Bestimmung wegen der Kreisvereine an die Spitze des Entwurfs zu stellen. Herrn Morgenstern kommt es sehr bedenklich vor, die Ein- zelnheiten aus dem Entwurf wegzulassen. Es sind nur Bei spiele, sie können erweitert und vermehrt werden. Im Uebrigen seien seine Intentionen mißverstanden; er habe unter den An stalten des Vereins nicht an eine allgemeine Bestellanstalt ge dacht, er wolle auch nicht der Leipziger Lehranstalt Concurrenz machen, aber er könne nicht einsehen, weshalb z, B, der Verein einen Cursus von Fachvoriesungen nicht veranlassen solle. Was das Schiedsgericht betreffe, so sei der mündliche Verkehr durch aus nicht nothwendig; die Hauptsache bleibe die Erklärung, daß man sich dem Ausspruch unweigerlich füge, Herr Kröner muß, wenn er die ganze Bewegung im Buchhandel recht beurtheilt, sich sagen, daß es doch hauptsächlich der durch die Schleudere, im Verkehr mit dem Publicum ver- anlaßte Nothstand ist, der die Anwesenden heute hierher geführt habe. Da müsse es doch sehr Wunder nehmen, daß man mit größter Aengstlichkeit in den Entwürfen jedes Wort vermieden sähe, welches auf das Vorhandensein eines solchen Nebels schließen lasse. Es sei nur schüchtern darauf hingewiesen, daß es Sache der Kreisvereine sei, diesem Nebel entgegenzutreten. Sei es wirklich gefährlich, unter den Zwecken des Vereins die Forderung einer soliden, auf Fachbildung begründeten Ge schäftsführung im Gegensatz zu der ausgeprägtesten Schleuderet zu erwähnen? Soll man sich dadurch abhalten lasten, daß cs trotz aller Bestimmungen doch nicht gelingen werde, dies Uebel ganz auszurotten? Und ist es denn gar nichts Werth, wenn es möglich wird, ihm theilweise Grenzen zu setzen? Er müßte fest daran halten, daß eine darauf bezügliche Bestimmung in 8. 1, Ausnahme finde, Herr Schmidt legt das Hauptgewicht auf Schaffung eines Usancencodex, der gehalten werde. Der Vorstand müsse die Macht haben, um den Beschlüssen Geltung zu verschaffen. Es müsse der Modus gesucht werden, um alle Buchhändler in den Verein zu sammeln, Herr Matz legt ein ganz besonderes Gewicht aus Bei behaltung des 8. 10, e, (Schaffung und Unterhaltung von An stalten rc,) des Morgenstern'schen Entwurfes. Wozu sonst der große Apparat des neuen Statuts? Es müßten werthvolle Rechte geschaffen, dafür aber auch gewisse Pflichten auserlegt werden. Die Betheiligung an den nutzbringenden Anstalten des Vereins würde das beste Mittel sein, um der Schleuderei entgegenzutreten, indem den Schleuderern der Genuß der Vor theile, die der Verein gewähre, entzogen werde. Herr Bergstraeßer will daran sestgehalten wissen, daß der Zweck in der Weise angegeben werde, wie es der Entwurf des Vorstandes thue. In den Zusatzbestimmungen können die Ziele des Vereins des Näheren angeführt werden. Hinsichtlich der Mitgliedschaft setze der Vorstands-Entwurf fest, daß jedes Mit glied des Hauptvereins auch Mitglied eines Kreisvereins werden müsse. Er gebe aber der Bestimmung des Morgenstern'- schen Entwurfs den Vorzug, welche verlange, daß Niemand einem Kreisvereine angehören könne, der nicht Mitglied des Börsenvereins sei. Es scheine ihm undenkbar, daß ein Kreis verein Beschlüsse fassen könne, die in das Schicksal des Börsenvereins eingreifen, wenn alle Mitglieder des ersteren auch dem letzteren angehörcn, Die Frage des Rabattgebens berühre allerdings Alle ohne Ausnahme, und doch könne er sich nicht entschließen, daß dieser Punkt positiv in dem Statut erwähnt werde. Die Frage könne nur in den Verlegervereinen Austrag finden. Diese könnten sich ja noch vielfach erweitern und ihre Wirksamkeit nicht nur daraus beschränken, den Sortimentshändlern Schranken ouszuerlegen. Dies verhindere jedoch nicht, daß in dem Statut gesagt werde, der Verein könne versuchen, der Schleuderei in dieser oder jener Weise Einhalt zu thun; positive Pflichten dürfe er aber nicht übernehmen. Für das Heranziehen des Nnterstützungswesens stimme er vollständig. Auf die Schiedsgerichte lege er keinen Werth; erfahrungsgemäß sind sic fast immer ans Grund des Mangels an Stoff für ihre Thätigkeit eingegangen, Herr Müller befürwortet die bestimmtere Fassung des 8- S. des Morgenstern'schen Entwurfes („obligatorische Mitgliedschaft des Börsenvereins für Kreisvereins-Mitglieder") und will die Aufnahme der Bestimmung an die Spitze des Statuts gestellt wissen, Herr Böhlau pflichtet ihm darin bei, daß die Bestimmung die erste Stelle haben müsse, meint aber, daß die Discussion über diesen Punkt erst zuletzt kommen werde. In Bezug auf Herrn Schmidt's Vorschlag, der alle Schwierigkeiten mit einem Schlage beseitigen würde, beantragt er scherzend, Demjenigen ein Denkmal vor dem Börsengebäude zu errichten, der einen Usancen- Codex schaffe, der überall gehalten würde. Die richtige Fassung des 8. 1. hält er allerdings für eine schwierige Ausgabe, denn man stände noch rathlos der Zukunst gegenüber; ein Ver such müsse jedoch gemacht werden. Deshalb erachte er die allge meinere Fassung des Vorstands-Entwurfes für die zweckmäßigere; eigentlich genüge diese vollkommen und enthalte Alles, was man näher detaillirt haben wollte; aber es könne durchaus nicht schaden, das Charakteristische näher hervorzuheben und eine weitere Exemplifikation zu geben. In den Reichsgcsetzen werde daraus gedrungen, daß die Fassung möglichst knapp sei, wogegen die Ausführungs-Verordnungen die Details festsetzen; dem ähnlich könne der Verein verfahren, Herr Mayer stimmt unbedingt sür die organische Ver bindung des Hauptvereins und der Kreisvereine. Man befinde sich jetzt mitten in einer Revolution, die aber ein umgekehrtes Ziel verfolge, wie es die Revolutionen sonst gewöhnlich haben. Man will die Machtbefugnisse der Regierung nicht schmälern, sondern erweitern. Man will eine kräftige, aber doch keine de spotische Regierung, Das Mittel gegen den Despotismus liege eben in den Kreisvereinen, deshalb müsse auch die Verbindung derselben mit dem Börsenvereine an die Spitze gestellt werden. (Fortsetzung der Debatte folgt.)
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