Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.09.1879
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1879-09-22
- Erscheinungsdatum
- 22.09.1879
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18790922
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187909223
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18790922
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1879
- Monat1879-09
- Tag1879-09-22
- Monat1879-09
- Jahr1879
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
219, 22. September. Nichtamtlicher Theil. 3751 2) Den 8^ 3^ des Morgenstern'schen Entwurfes anzu nehmen. 3) Diesem Paragraphen folgenden Zusatz zu geben: Dem Börsenverein bleibt es Vorbehalten, Normativ bestimmungen über Ausnahme, Schließung, Mit gliedschaft und andere verwandte Gegenstände für die Statuten der Kreisvereine aufzustellen, sofern er dies für erforderlich erachtet. Der Antrag I. wird mit 27 Stimmen angenommen, der Antrag 11. mit 23, wodurch sich der Enslin'sche und der Müller'sche Antrag erledigen. Es wird nun zur Verhandlung über die 5. und K. Frage des Vorstandes geschritten. Es macht sich jedoch von mehreren Seiten die Ansicht geltend, daß diese Punkte in einer so all gemeinen Fassung sich nicht zur Abstimmung eignen, und daß man rascher zum Ziele kommen werde, wenn man, nachdem man nun Gelegenheit gehabt habe, sich über die Prinzipien auszu sprechen, direct in die paragraphenweise Berathnng des Statuts eintreten werde. Ein hierauf bezüglicher Antrag wurde von den Herren Bergstraeßer und Spemann gestellt und sand Unter stützung. Der Herr Vorsitzende ersucht die Versammlung, zu entscheiden, ob die Verhandlungen aus Grundlage der gestellten Fragen wie bisher fortgesetzt werden sollen, oder ob man in die directe Berathnng der Statuten eintreten wolle. Das Letztere wurde durch Annahme des Bergstraeßer-Spcmann'schen Antrages bejaht. Auf Vorschlag des Herrn Müller bestimmten sich die Anwesenden dafür, den Entwurf des Börsenvorstandes zu Grunde für die Berathungen zu legen und den Morgenstern'schen Ent wurf, je nach Reihenfolge der Paragraphen des zuerst genannten Entwurses zur Discussion zu bringen. Herr Morgenstern wünscht, daß er nicht jedesmal, wenn ein Punkt nach seinem Entwürfe behandelt werden sollte, als Antragsteller zu behandeln wäre, sondern daß der Vorsitzende die Parallelstelle vortrage. Der Herr Vorsitzende findet dies ganz in der Ordnung und erwähnt noch, daß die Geschäftsordnung, daß ein Redner höchstens dreimal über einen und denselben Gegenstand das Wort ergreisen dürfe, nicht ans Herrn Morgenstern Anwendung finden könne. Es wird nunmehr Z. 1. vorgelesen. Herr Morgenstern ist genöthigt, zu fragen, ob nicht seine „Einleitung" zuerst discutirt werden könne trotz des Beschlusses, nach der Reihenfolge des Börsenvorstands-Entwurfes vorzugehen, da letzterer keine Einleitung habe. Die Versammlung ist damit einverstanden, da sich jedoch bei der Debatte sofort Bedenklichkeiten zeigen, über die man nicht schnell würde wegkommen können, beschließt man, nachdem Herr vr. Brockhaus darauf hingcwiesen, daß „Titel und Ein leitung" gewöhnlich zuletzt geschrieben werden und daß beide in diesem Fall außerdem wesentlich durch die Debatte beeinflußt werden könnten, die Behandlung zu verschieben. Nach kurzer Debatte über die einzelnen Abschnitte, welche bereits anläßlich der Vorstandssragen ausführlich behandelt waren, wurde der K. 1. mit allen Einschaltungen und unter Weglassung der gestrichenen Stellen in der untenstehenden Form vorgelesen und erst abschnittsweise, dann im Ganzen zur Ab stimmung gebracht und mit Einstimmigkeit angenommen. Der Herr Vorsitzende betont nochmals, daß es bei dieser ersten Lesung des Z. 1., wie aller folgenden Paragraphen, sich haupt sächlich nur um eine Annahme im Prinzip handle, da eine Redaction resp. Umarbeitung von manchen Paragraphen sich nothwendig mache, um so mehr als selbige zwei verschiedenen Entwürfen entnommen wurden. Bei H. 1. gelte dies nament lich in Betreff der von Herrn Kröner veranlaßten Einschaltung des Abschnitts ä., welche hauptsächlich nur als Richtschnur für die Abfassung gelten solle. tz. 1. Zweck. Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler, unter der Be stätigung und dem Schutze der Königlich Sächsischen Regierung in Leipzig bestehend, hat zum Zweck die Pflege und Förderung des Wohles sowie die Vertretung der Interessen des Buch handels im Allgemeinen und seiner Angehörigen im weitesten Umfange. Insbesondere gehören hierher a) die Schaffung und Unterhaltung von Anstalten und Ein richtungen behufs Erleichterung des gegenseitigen Geschäfts verkehrs und der Abrechnungen, d) die Anbahnung und Feststellung allgemein gültiger geschäft licher Normen im Verkehr der Buchhändler unter einander, o) die Pflege des Unterstützungswesens für Angehörige des Buchhandels, ä) Pflege eines soliden auf entsprechende allgemeine und Fach bildung sich stützenden buchhändlerischen Geschäftsbetriebs im Gegensätze zu der das materielle Gedeihen wie das Ansehen des Buchhandels gefährdenden Schleuderei und dem Bücherhandel Unberufener. Motiv: Da es im Interesse des deutschen Buchhandels nicht nur, sondern im weiteren Sinne auch der deutschen Literatur und ihrer Freunde ist, daß ein möglichst gleich mäßig über ihr ganzes Absatzgebiet ausgebreiteter solider Sortimentshandel bestehen bleibt, so ist die das Fort bestehen eines gesicherten ausreichenden Literaturvertriebs gesährdende Schleuderei als gemeinschädlich anzusehen und zu bekämpfen. o) Die Förderung und Zusammenfassung aller buchhändlerischen Local- und Kreisvereine, welche die in ä. bezeichneten Aus gaben verfolgen und deren Statuten vom Börsenverein ge nehmigt sind.* *) lFortschung folgt.) Pcrsonalnachrichten. Der Firma Jßleib L Nietzsche! in Gera ist von der Preis richter-Commission der Allgemeinen Ausstellung von für die Jugend bestimmten Erzeugnissen der Kunst, Wissenschaft und Industrie in Dresden wegen ihrer Leistungen aus dem Gebiete des pädagogischen Verlages der zweite Preis, die bronzene Medaille, zuerkannt worden. *) Wenn auch die ganze Behandlung des vorliegenden Berichts daraus hinweist, daß er nicht aus stenographischen Unterlagen ruht, also auch nicht die Reden mit stenographischer Vollständigkeit wiederzugeben beabsichtigt, so halte ich es doch für geboten, dies ausdrücklich zu er wähnen. Dagegen war ich bestrebt, im Sinne der Redner getreulich zu berichten, wenn ich auch nur dann besonders bemüht gewesen bin, die eigenen Worte derselben genau wiederzugeben, wo wirklich auf diese etwas ankam. Diese Art zu berichten, welche den Mittelweg hält zwischen stenographischer Genauigkeit — mit der es übrigens, wie bekannt, oft genug recht mißlich aussieht — und der Trockenheit eines amtlichen Protokolls dürfte die sein, welche am ersten ein Bild von den Stim mungen und Strömungen in einer größeren, in lebhafter Bewegung sich befindenden Versammlung zu geben im Stande ist, vorausgesetzt, daß der Bericht sich absolut von jeder tendenziösen Färbung sreihält, und dies glaube ich von dem vorliegenden sagen zu dürfen. Indem der Vereinsvorstand mir die Berichterstattung antrug, ging er von denselben Ansichten aus. Carl B. Lorck.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder