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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.09.1879
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1879-09-27
- Erscheinungsdatum
- 27.09.1879
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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höchst wichtige. Der Grundgedanke, daß ein Verein mit ganz bestimmten Ausgaben dafür Sorge zu tragen habe, daß der Zufall bei den Abstimmungen nicht entscheidet, ist ja ein vollkommen richtiger. Unser Verein zählt schon 1500 Mitglieder, hätten alle den Drang, in der Hauptversammlung zu entscheiden, so würde ja keine Börse der Zukunft für sie genügen. Die allgemeine Abstinimung ist ein Ideal, das wir jetzt nicht erreichen können. Er zweifelt nicht daran, daß die Kreise wichtig werden; jetzt sind sie es noch nicht, und wir müssen mit der Gegenwart rechnen. Es ist dasselbe, als wollte man ein Haus von oben zu bauen anfangen statt von unten. Haben wir erst die Kreise, ist alles orgauisirt und hat sich die Wirksamkeit bewährt, dann ist es Zeit, das Statut nach den Kreisen zu modeln. In der Haupt sache müssen wir jetzt noch beim Alten bleiben und deshalb freue er sich über Herrn Kröner's Anträge. Es würde unnatürlich sein, wenn er nicht für Leipzig eintrete, aber er ist doch nicht für Leipzig unter allen Umständen. Leipzig ist nach und nach, mehr durch die Macht der Verhältnisse als durch eigenen Antrieb, manchmal sogar widerwillig, zu seinem jetzigen Standpunkt ge kommen. Der Buchhandel muß einen Centralpunkt haben, und er glaubt, daß Leipzig seine Pflichten als solcher erfüllt. Ist aber die Schleuderet nur durch Entfernung von Leipzig abzuschaffen, dann wird er der Erste sein, der dafür stimmt, daß Leipzig aus- hört, Centralpunkt zu sein. Wenn man dafür hält, daß Leipzig die Versammlung majorisirt, — weshalb kommt man nicht zahl reicher hierher! Es ist ja heutzutage nicht so gar schwer; die Leipziger sind übrigens gar nicht so stark in den Hauptver sammlungen vertreten, wie man annimmt. Mit dem Morgenstern'schen Verwaltungsrath ist er nicht einverstanden. Kröner's Antrag, „sich durch Delegirte vertreten zu lassen", hält er ebenfalls für ein Ideal, das in der Praxis nicht durchzusühren ist. Entweder müssen Mitglieder stimmberechtigt sein oder nicht. Er ist sehr dafür, daß die Kreisvereine daraus hingewiesen werden, Kreistage abzuhalten. Bon Wanderver sammlungen räth er entschieden ab; sie geben ein weit weniger richtiges Bild von dem Willen der Majorität, als die Cantate- Versammlung in Leipzig. Herr Bergstraeßer findet in dem Kröner'schen Antrag die beste Vermittelung der entgegenstchenden Ansichten. Der Verein wird nach Kröner's Vorschlag zu Leipzig halten, jedoch die Selb ständigkeit der Mitglieder wahren, und eine Majorisirung unmöglich machen. Die Wanderversammlungen und das Prinzip der Boll- machtgebung sind bedenklich. Herr Rohm er macht auf ein Loch in den Bestimmungen aufmerksam, daß die Mitglieder bei Wahlen stimmberechtigt sind, bei den Abstimmungen nicht. Er könnte sich mit schriftlicher Abstimmung befreunden, wenn sie auf Versassungssragen beschränkt wird. Für seine Person stimmt er unbedingt für Leipzig als Centralpunkt; Leipzig müsse dem Buchhandel am Herzen liegen und zwar nicht aus Gründen des Gemüths, sondern des geschäft lichen Interesses halber. Wer den Sortimentshandel halten will, muß Leipzig halten; die Kreisvereine müssen auf realem Wege das erringen, was das Statut in idealer Weise vorschreibt. Herr Krön er meint, daß die Gelassenheit, mit welcher vr. Brockhaus von dem Aushören Leipzigs als Centralpunkt spricht, wohl zunächst in der sicheren Annahme liegt, daß man Leipzig seine Stellung nicht nehmen kann. Die Capitalmacht der Commissionäre hat vieles dazu beigetragen, daß der Sorti- mentshandel manche Schwierigkeit überstanden habe. Der Local verlag ist ein enormer. Die Trägheit der Sortimenter und die technischen Anstalten Leipzigs tragen auch dazu bei, Leipzig seine sichere Ruhe zu geben. Trotz derselben könnte sich jedoch manches anders gestalten. Nur die Erhaltung des Sortiments in der jetzigen Gestalt hält die Centralisation in Leipzig zusammen, fällt jenes, so fällt der Centralplatz. Er möchte übrigens wünschen, daß alle seine „Ideale" so leicht zu erreichen wären, wie die Stimmenabgabe durch Zettel, die Herr vr. Brockhaus für un möglich hält. Nach Beendigung der Generaldebatte wendet man sich an die Behandlung der einzelnen Punkte. Nachdem man, wie es ja auch geboten war, beschlossen hatte, nicht nach dem Antrag Herrn Kröner's, sondern nach dem Entwurf des Vorstandes vor zugehen, werden die HK. 13—20. „Von der Verwaltung der Angelegenheiten des Vereins" zur Abstimmung gebracht. Da diese, soweit die prinzipiellen Verschiedenheiten nicht selbstverständ liche Aenderungen nothwendig machten, den HK. 14—21. des alten Statuts folgen, begnügen wir uns hier mit einem Hinweis auf diese, unter Angabe der wesentlicheren Aenderungen. Zu Z. 13. Verwaltungsorgane (H. 14. des alten Statuts) kommt als Zusatz: ,,ä) von den Vorständen der Kreisvereine." Zu Z. 14. Hauptversammlung (a. St. K. 15.) ist die Be stimmung hinzuzufügen: „außerordentliche Hauptversammlungen außer der Ostermesse können auch an anderen Orten als Leipzig abgehalten werden." (In diesem wie in allen anderen Paragraphen darf nicht die selbstverständliche Einschaltung weggelassen werden, welche durch das neue Institut der Kreisvereine und deren Delegirte herbeigeführt wurden.) H. 15. Vorsitz (a. St. 16.). H. 16. Tagesordnung der ordentlichen Hauptversamm lung (a. St. K. 17.). H. 17. Verhandlungsart (a. St. 18.) enthält das erste Alinea des H. 18. des alten Statuts und dann folgendes Alinea 2.: Ueber die Art und Weise der Abstimmung entscheidet in der Regel der Vorsitzende, nur bei Beschlüssen über Auf nahme und Ausschließung von Mitgliedern, sernerwenn Beschwerden über den Vorstand und die Ausschüsse zur Entscheidung vorgelegt werden, oder wenn wenigstens zwanzig Mitglieder es verlangen, muß geheim, entweder schrift lich, oder durch Kugelung abgestimmt werden, Z. 18. Wahlen (a. St. Z. 19.) lautet: Die Wahlen zu den Aemtern des Vorstandes und zu den Ausschüssen sollen jederzeit durch Abgabe gestempelter Stimm zettel vor der Hauptversammlung erfolgen. Die diessallsigen besonderen Anordnungen hat der Vorstand in Verbindung mit dem Wahlausschüsse zu treffen und bekannt zu machen. Abwesende können Stimmzettel durch Bevollmäch tigte, Geschäftsführer oder falls sie Mitglieder eines vom Börsen verein genehmigten Kreisvereins sind, durch einen Delegirten ihres Vereins abgeben lassen, doch müssen die ausdrücklich darauf gerichteten Vollmachten Tags vor der Versammlung dem Archi- variate zur Prüfung und Mittheilung an den Vorsitzenden des Wahlausschusses übergeben werden. Persönlich in Leipzig anwesende Mitglieder können nur in Krankheitsfällen durch Bevollmächtigte wählen. Bei Stimmen gleichheit entscheidet das Loos. H. 19. Stimmenmehrheit (a. St. 20.) enthält an Neuem nur die selbstverständlichen Einschaltungen. H. 20. Protokoll (a. St. 21.). Es fängt nunmehr die Berathung über die 2. Abtheilung des zweiten Abschnittes: „Von dem Vorstande" an. Im Ganzen
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