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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.09.1879
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1879-09-27
- Erscheinungsdatum
- 27.09.1879
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18790927
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1879
- Monat1879-09
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der Ausfertigungen" werden folgende Sätze aus dem Ent würfe Morgenstern angefügt: Alle Bekanntmachungen des Vorstandes erfolgen durch das „Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel", welches das amt liche Publicationsorgan des Vereins ist. Dieselben ergehen mit der Unterschrift: „Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig". Alle Urkunden, Vollmachten und amtlichen Erlasse müssen von dem Vorsteher oder dessen Stellvertreter und mindestens von einem zweiten wirklichen oder stellvertretenden Mitgliede des Vorstandes unterzeichnet, Urkunden und Vollmachten außer dem mit dem Bereinssiegel versehen sein. Nach dem Z. 32. „Verbindlichkeit des Vereins" wird als besonderer Paragraph eingeschaltet: Für Beschlüsse und Handlungen des Vorstandes, welche den Statuten zuwiderlausen, sowie für grobe Nachlässigkeit sind sämmtliche Vorstandsmitglieder, soweit sie sich an denselben betheiligten, resp. denselben zustimmten, verantwortlich. Die Paragraphen 38. „Entschädigung" und 3g. „Stell vertretung" fallen ganz weg. Zu einer längeren Debatte gibt 8- 40. „Börsenblatt- Commission" (vgl. oben) Anlaß. Herr Spemann ist nicht mit der Haltung des Börsenblattes einverstanden. Der einzige Grund, weshalb man noch die „Süd deutsche Buchhändler-Zeitung" unterstützte, war, weil sie wirklich vorkommcnden Falls Position nahm. Dem „Börsenblatt" sind große Interessen übergeben, er möchte Vertreter der Kreise bei der Börsenblatt-Commission haben. Die locale Entfernung sei jetzt weniger mitredend; in den meisten Fällen handelt es sich doch nur um ein „Ja" oder „Nein". Herr Mayer findet die Bestimmung, daß die Commission nicht verpflichtet sei, Gründe für die Zurückweisung von Artikeln zu geben, nicht der Gerechtigkeit entsprechend. Es gibt Fälle, wo dieselben absolut nicht erfindlich sind. Er schlägt eine Apell- instanz vor für den Fall, daß der Betroffene sich nicht bei der Entscheidung des Vorstandes beruhigt. Im Hinblick auf tz. 65. des Vorstands-Entwurfs, welcher sich ebenfalls mit dem Börsenblatt beschäftigt, beantragt Herr Morgen stern, von Herrn Bielefeld unterstützt, die Versammlung möge beschließen: In Erwägung, 1. daß unser Statut dieselbe Stellung in unserem Vereine ein nimmt, wie im Staate die Verfassung; 2. daß Fragen des materiellen Rechts nicht in die Berfassnng gehören, sondern in die Specialgesetzgebung; 3. daß der 3. Abschnitt des A. 65. des Vorstands-Entwurfes zweifellos eine Frage des materiellen Rechts betrifft, 1) Z. 40. und Abs. 3. des K. 65. aus dem Entwürfe auszuscheide» und 2) den Vorstand zu ersuchen, in K. 40. und K. 65. Abs. 3. den dieselbe Frage betreffenden Bieleseld'schen Antrag, sowie das sonstige geeignete Material einer Subcommission von drei Mitgliedern zur Berathung, sowie zur Vorbereitung eines geeigneten Antrages und eine Instruction für die Redaction für die nächste Cantateversammlung zu überweisen. Herr Enslin zweifelt daran, daß man einen rechten Be griff von der Arbeit habe, welche die Aufsicht über das Börsen blatt verursache. Einer beschwert sich über seinen Collegen, ohne daß es möglich ist zu wissen, wie weit er im Recht ist. Ein Anderer sendet tolles Zeug und verlangt die Ausnahme, der Re dakteur weigert sich. „Du mußt", sagt der Einsender, „ich bin Mitglied des Vereins!" Ebenso geht es mit den Inseraten. Wie schwer ist es manchmal zu entscheiden, was unsittlich ist!; bei Büchergesuchen kommen solche Fälle ost vor. Er könne die Liste der Schwierigkeiten zu einer sehr langen ausdehnen. Es wäre ihm sehr lieb, wenn der Verein einen Weg finden könnte, dem Vorstand die Last abzunehmen. Herr Böhlau hat eben die Absicht, dem Vorstand dieses onus abzunehmen. Wie es jetzt ist, kann es nicht sortgehen; deshalb hat der Vorstand in seinem Antrag diese Commission vorgeschlagen. Die Thätigkeit ist auf ein Niveau angelangt, wo mau von der ersten Behörde des Vereins ein Mitgehen nicht mehr verlangen kann. Eine Schwierigkeit liegt noch in den Ent fernungen. Die Erbitterung wird durch die Korrespondenz ver größert. Der Redacteur befindet sich in einer äußerst schwierigen Stellung. Würde man ein besonderes Curatorium des Börsen blattes haben, so würden manche Aergerlichkeiten wegsallen. Ein solches Curatorium könnte aber nicht allein abwehrend, sondern sehr befruchtend wirken. Sollten die Versammelten diese An deutungen acceptiren, so wäre es besser, die Angelegenheit jetzt fallen zu lassen und anläßlich Z. 65. wieder darauf zurückzu kommen. Dies wird beschlossen, und wird bei dieser Gelegenheit auch der Antrag Morgenstern-Bielefeld zur Verhandlung gelangen. Herr Spemann zieht ebenfalls einen von ihm gestellten Antrag: Ueber den Abdruck von Artikeln und Inseraten entscheidet endgültig die Börsenblatt-Commission; dieselbe besteht aus dem Vorsteher des Börsenvereins und vier von den Kreisvereins- vorstchern zu wählenden Mitgliedern des Börsenvereins, bis aus Behandlung des K. 65. zurück. Die dritte Abtheilung des zweiten Abschnittes „Von den Ausschüssen", tz. 41—44., kommt zur Debatte. Der Vorstands- Entwurf hatte in Uebereinstimmung mit dem alten Statut den Rechnungsausschuß, den Wahlausschuß und den Verwaltungs ausschuß der Börse beibehalten, und dazu das neue Curatorium der Bibliothek hinzugefügt, außerdem noch die „Historische Com mission" als ständigen Ausschuß für die „Publikationen" des Börsenvercins beibehalten. Der Vergleichsausschuß, der sich nicht bewährt hat, wie dies schon aus den Verhandlungen des ersten Tages hervorgeht, war fallen gelassen. Der Entwurf folgt, ausgenommen die selbstverständlichen Aenderungen, ziemlich genau dem alten Statut K. 36—48. und werden die Bestimmungen deshalb hier nicht in ihrer Ausführlichkeit abgedruckt. Herr Morgenstern hat dagegen in dem Z. 19. seines Entwurfes dem Börsenvorstand einen Verwaltungsrath mit großen Befugnissen zur Seite gesetzt. Derselbe sollte aus 25 Mitgliedern bestehen, welche von den Kreisvereinen nach näherer Anweisung ihrer Statuten für die Dauer eines Jahres gewählt werden. Bei einer Verän derung der Zahl der Kreisvereine tritt gleichzeitig eine ent sprechende Aenderung der Zahl der Verwaltungsrathsmitglieder ein, so daß immer jeder Kreisverein durch je ein Mitglied im Verwaltungsrath vertreten und die Zahl der Verwaltungsraths mitglieder der Zahl der Kreisvereine gleich ist. Aus den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses sollen 12 Commissionen aus je 5 Mitgliedern gebildet werden: I. die Matrikel-Commission, 2. die Wahlprüsungs-Commission, 3. die Finanz-Commission, 4. die Grundstück-Commission, 5. die Börsenblatt- Commission, 6. die Börsen-Commission, 7. die Statuten-Commission, 8. die Literarische Commission, 9. die Beschwerde-Commission, 10. die Petitions-Commission, II. die Unterrichts-Commission, 12. die Unterstützungs-Commission. Der Beschlußfassung der Com missionen sollte unterworfen sein n. die Aufstellung desjährlichen Etats, b. die Declaration zweifelhafter Statutenbestimmungen, o. die
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