Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.10.1926
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- 1926-10-16
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- 16.10.1926
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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X- 242, 16. Oktober 1926. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dlschn. Bnckibanbel. ratur oder sttr einen vorwiegend als Nachschlagewerk für den Sorti menter bestimmten Katalog wirb in den meisten Fällen eine Einteilung »ach Verfassern zweckmäßig sein, und aus die Beigabe von Registern wirb in diesen Fällen in der Regel verzichtet werden können. Ein Katalog dieser Art liegt vor in dem »Bücherverzeich nis zur Feier des 80jährigen Bestehens der Firma Adolf Bonz L Comp, in Stuttgart«. Äußerlich verrät diese afff dem Titelblatt bescheiden als Bücherverzeichnis bezeichnte Jubi- , liäumsgabe durch ihreu geschmackvollen Einband deutlich die Repräsen- tationsabsichten. Die für einen vorwiegend auf belletristischem Gebiet arbeitenden Verlag besonders erforderliche persönliche Note ist erzielt worden einmal durch die Beigabe einer Reihe Bildnisse von Autoren und buchkünstlerischen Mitarbeitern des Verlags, außerdem durch die Einschaltung verschiedener Biographien und Autobiographien einzelner Autoren und vor allem durch den liebevoll geschriebenen Überblick über die Geschichte des Hauses, in der Männer wie.Scheffel, Hansjakob, Ganghoser, Karl Stieler u. a. eine Rolle spielen. Aus der großen Zahl der übrigen neuerschiencncn Kataloge ist besonders erwähnenswert der »Verlagskatalog Otto Har- rassowitz, Leipzig, 1. Abteilung: Schrift-, Buch- und Bibliothekswesen«. Den weitaus größten Teil dieser Ver öffentlichung nehmen die Titel von Bibliographien und von Werken über das Bibliothekswesen ein. Bemerkenswert ist ferner das »Ver - lagsverzeichnts des Verlags der Schnlbrllder in Ktrnach-Villingen, Baden«, und zwar wegen des suggestiv gehaltenen Umschlagtitels: »Wertarbeit eines katholischen Verlages«. Zweisellos wird durch diese von Selbstbewusstsein zeugende Bezeichnung von vornherein eine für den Verleger günstige Beeinflussung des Interessenten erzielt. Eine ähnliche, jedoch diskreter wirkende Titelfassung hat das Bibliographische Institut seit Jahren für seinen Publikumskatalog gewählt: »M u st e r b ü ch e r e i. Ver zeichnis empfehlenswerter Werke aus dem Verlage des Bibliographischen Instituts in Leipzig«. Mit gleichem Geschick hatderVerlagderAerztlichenRundscha» O t t o G m e l i n, M ll n ch c n, seinen kleinen bebilderten Handkatalog über populär-medizinische Werke unter dem Segel: »Gute Bücher für jedermann, der gesund bleiben oberwerden will« ansfahren lassen. Immerhin fehlt die bewußte, auf Werbewirkung hin eingestellte Titclfassung noch bei vielen Publikumskatalogen. Paul Parey, Berlin, hat einen kleinen, handlichen und inhaltreichen Taschen katalog über seine Verlagsgebiete: Landwirtschaft, Veteri närwissenschaft, Gartenbau, Gärtnerische Lehr hefte, Forstwesen, Jagd, Hunde und Sport, Jagd liche Reisewerke herausgebracht. Der Katalog würde sich sehr gut dazu eignen, bei den jetzt zahlreich stattfindenden landwirtschaft lichen und gärtnerischen Ausstellungen ausgelegt und verteilt zu wer den, und es würde durch ihn in Siedlcrkreisen vermutlich mancher Bücherfreund gewonnen werden können. Es fehlt jedoch dem Äußeren des Katalogs das Interesse erweckende Moment, weil sein Umschlag nur die Firmenbezeichnung des Verlags ohne jeden weiteren Hinweis auf den Inhalt des Büchleins aufweist. Aus die Kunst der wirkungsvollen Titelfassung verstehen sich da gegen die Werbeleiter der Verlage B. G. Teubner, Leipzig, und R. Oldenbourg, München, die aber nicht nur ihren Kata logen über bestimmte Literaturgattungen gute Benennungen geben, sondern die auch die Fähigkeit besitzen, aus den vorhandenen Verlags werken neue, den Forderungen des Tages entsprechende Literatur gruppen zu bilden und darüber Speztalkatalogc herauszugeben. Bei spiele für solche Auswahlverzeichnisse sind: »Die Ausbildung der weiblichen Jugend. Lehr- und Hilfsbücher aus dem Verlage B. G. Teubner in Leipzig und Berlin« und »WerkezurkörperlichenErziehungausde m Ver lage von B. G. Teubner, Leipzig, Berlin«, ferner die mehr zu Prospekten hinneigendcn Literaturzusammenstellungen: »Ar beitswissenschaft und Arbeiter« und »Neue Bücher Uber Betriebswirtschaft und W i r 1 s ch a f t s p s y ch o l o - g i e«, die der Verlag R. Oldenbourg ausgibt. Kurt Fleischhack. Bücherzettel. Bücherzettel unterliegen den Bestimmungen im 8 7 XI 2 der Postordnung, sie zählen zur Klasse 8 sTeilbrucksachen). Bllcher- zeitel, in Form von einfachen oder Doppelkarten ohne Umschkag versandt, unterliegen den Ge bührensätzen für Volldrucksachen — 8 Pf. Bel Bllcherzetteln ist es zugelassen: 1. die bestellten ober angebotenen Werke usw. handschriftlich, mit der Schreibmaschine, mit Stempel usw. zu bezeichnen. Hierzu gehören: Zahl der Stücke oder Bände, Titel, Ausgabe und An gabe des Verfassers. Diese Zusätze bleiben bei der Feststellung der zulässigen Nachtragungen unberücksichtigt; 2. eine innere mit der äußeren übereinstimmende Aufschrift an- zugeben; 3. de» Ubseniungstag und die sogenannten Abscnderangaben (8 7, IX der Postordnung) nachzulragen oder zu ändern; 4. offensichtliche Druckfehler zu berichtigen; 8. Stellen des Druckes zu streichen, Worte oder Teile des Druckes durch Anstriche hervorzuheben oder zu unterstreichen; 6. Ziffern an osfengclassenen Stellen des gedruckten Wortlauts nachzutragen; 7. Ziffern zu ändern; 8. weitere Änderungen und Nachtragungen vorzunehmen, die zu- sammengezähll nichtmehralsLWorte usw. umfassen und in leicht erkennbarem sachlichen Zusammenhänge mit dem ge druckten Wortlaut stehen. <8 7 X 1—5.) Z. B. Preisangabe, ge bunden, geheftet, eilt, gegen Nachnahme usw. Durch die unter 4 bis 8 aufgesührten Änderungen und Zusätze dürfen kein« Mitteilungen in verabredeter Sprache ent stehen. Allgemeines. a) Bücherzcttel dienen im buchhändlerischen Verkehr zur Bestellung, Abbestellung und Anbietung von Büchern usw.; im Wcltpost- vereinsverkehr nur zur Anbietung und Bestellung. d) Der Vordruck ist in die freie Wahl des Absenders gestellt, muß aber so beschaffen sein, daß die Zweckbestimmung — Bestellung, Mbestellung oder Anbietung — klar zuni Ausdruck kommt. c> Der Vordruck des Bücherzettels kann durch Buchdruck oder ein zulässiges Bervielsältigungsverfahren hergestellt werben. ck) Die Aufschriftseile der Bllcherzettelsendungen muß in jedem Falle die Angabe »Bücherzcttel« tragen. o) Bücherzettel können sowohl in Form offener Karten als auch unter Umschlag oder Kreuzband versandt werden. k) Als Karten müssen sie in Größe und Stärke den Bestim mungen für Postkarten <10,8X14,8 cm) entsprechen. 8> Auch die Form osfener Doppeltarten ist gestaltet, dagegen sind dreiteilige, doppelt gefalzte Büchcrzettel nur unter Umschlag zur Versendung zugelassen. ü> Bücherzettel mit anhängendem Vordruck, der als Aufschrift bei der Versendung des bestellten Werkes dienen soll, sind zu- gelafsen. Wird der Vordruck handschriftlich ausgefüllt, so müssen sich die Angaben im Rahmen der erlaubten Zusätze (Punkt 8) halten. D. h. die Nachtragungen aus dem Bücherzettel und dem anhängenden Vordruck dürfen zusammengezählt nicht mehr als 8 Borte betragen. Die Bezeichnung des Werkes — s. Punkt 1 — zählt Labei nicht mit. i) Bücherzettel mit einem nicht mit der ganzen Fläche ausgeklebten Zettel, der mit einem abtrennbaren Rand zum Auskleben aus Fakturen versehen ist, können nur unter Umschlag versandt werden. ü) Mehrere Bücherzettel können unter gemeinschaftlichem Umschlag oder Kreuzband versandt werden; die einzelnen Zettel dürfen jedoch nicht von verschiedenen Bestellern herrühven. Jedes Stück kann die unter 1—8 erlaubten Zusätze, Änderungen und Rach- tragungen enthalten. l) Handschriftliche usw. Zusätze »Wiederholt«, »als gefehlt» oder »Zettelbestellung erledigt« rechnen zu den auf Bücherzetteln bis zu 5 Worten erlaubten Zusätzen. Es ist auch zulässig, diese Zusätze, wenn sie durch Buchdruck oder ein zulässiges Verviel- sältigungSverfahren angebracht sind, durch Anstreichen, Unter streichen usw. hervorzuheben <s. oben Punkt 8). m> Bücherzettel ohne Vordruck, bei denen jedes Wort geschrieben ist, sind unzulässig. n> Genaue Bezeichnung der bestellten Werke ist erforderlich. Die Angaben müssen so ausführlich gemacht werden, daß mit Sicher heit eine Bestellung buchhändlerischer Werke zu erkennen ist. Unbedingt notwendig ist die Titelangabe oder die Bezeichnung einer Sammlung. Die Bezeichnung der verlangten Bücher, Noten usw. lediglich durch Angabe einer Nummer <KataIog-Nr.), also unter Weglassung des Titels ist nur gestattet, wenn es sich 1245
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