Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.10.1926
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- 1926-10-16
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- 16.10.1926
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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X: 242, 16, Oktober 1926. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel- um Werke aus einer Sammlung handelt und der Name der Sammlung klar angegeben ist. Die Bestellung muß z. B. lauten: Reclams Universal-Bibliothek Nr 7, 13, 19, 24, 25, oder Edition Schott Nr 427—432, oder Aus Natur und Geisteswelt Nr 40, 42. Abkürzungen sind unzulässig. R. U. B. für Neclams Universal- Bibliothek oder Aus N. u. G. für Aus Natur und Geisteswelt wäre für die Post unverständlich. Auch die Verwendung der im Buchhandel üblichen Zeichen, z. B. »4^« für Nr. ist nicht ge stattet. Wortkllrzungen werden nur insoweit zugelassen, als sie gebräuchlich und allgemein verständlich sind. Die im Buchhandel gebräuchlichen Abkürzungen »BAG« oder V (das frühere Zeichen des Verbandes der Deutschen Musikalienhändler: ein V im Dreieck) sind nicht allgemein verständlich und können unter Umständen die Eigenschaft einer verabredeten Sprache haben. Handschriftliche Zusätze oder Stempelabdrücke dieser Art sind deshalb auf Bücherzetteln unzulässig. v) Einbanddecken dürfen nur dann mit Bücherzettel bestellt werden, wenn gleichzeitig das dazugehörige Werk mit verlangt wird. p) Schnittmuster durch Bücherzettel zu bestellen, ist unzulässig; sie gehören nicht zu den buchhändlerischen Vertriebsmitteln, da gegen ist die Bestellung auf die in Form von Heften, Alben oder Taschen erscheinenden Druckwerke, die bedruckte Schnitt musterbogen enthalten, z. B. den Vobachschen Schnittmuster bogen usw., zulässig. g) Bücherzettel in doppelter Ausfertigung (Urschrift nebst Abschrift oder Durchschlag) sind unzulässig. Eine Abschrift oder ein Durch schlag eines Bücherzettels kann als solcher nicht angesehen wer den, weil Urschrift und Abschrift offensichtlich anderen Zwecken dienen als der Bestellung, Abbestellung oder Anbietung von Büchern usw. r) Mit Bücherzettel können auch buchhändlerische Vordrucke (Bü cherzettelvordrucke usw.) jeder Art, wie sie für den Vertrieb der Gegenstände des eigentlichen Buchhandels im Verkehr der Buchhändler untereinander und mit dem Publikum Verwendung finden, bestellt werden, desgl. auch Druckstöcke (Klischees), wenn sie zur Verwendung bei Ankündigungen von Gegenständen des Buchhandels dienen. Ebenso können Bücherzettel im buchhändlerischen Verkehr u. a. auch zur Bestellung von Preislisten und Prospekten benutzt werden, vorausgesetzt natürlich, das; es sich um Bücherpreis listen, Antiguariatskataloge oder Bücherankttndigungen (Pro spekte oder Plakate für den Büchervertrieb) handelt und solches in der Bestellung klar zum Ausdruck gebracht wird. Der Ein trag »erbitte 1 neues Preisverzeichnis« genügt nicht, denn es geht nicht daraus hervor, ob es sich tatsächlich um eine Bücher preisliste usw. handelt. s) Es ist weiter zugelassen, Bücher usw. zur Besprechung durch Bücherzettel zu bestellen. Auch zur Bestellung von Unterrichts gegenständen wie: Erdkugeln, Erd- und Sternhimmelkarten, Wandkarten usw. können Bücherzettel verwendet werden. t) Bücherzettel dürfen nicht zur Bestellung von Ansichtskarten, Brief umschlägen, Besuchskarten, Briefsammelmappen (Briefordnern), Schreibheften, Stammbuchbildern, Wechselvordrucken, Etiketten, Nechnungsvordrucken, Schreibmaterialien aller Art, Zeichen blöcken, Papier und Papierwaren aller Art verwendet werden. u) An Büchereien (Leihbibliotheken) gerichtete Bestellscheine oder Bestellkarten um leihweise Überlassung von Büchern sind als Bücherzettel unzulässig. Bücherzettel im Au s l a nd v e r ke h r. Im Auslandverkehr ist es gestattet, außer dem Titel der bestellten oder angebotenen Werke die Ausgabe des Werkes, Listcnnummer (Katalognummer), Name des Verfassers und des Herausgebers, Zahl der Stücke, Angabe ob geheftet oder gebunden, sowie den Preis dieser Werke handschriftlich oder mechanisch anzugeben; dagegen ist die An gabe von Buchungs- oder Bestellnummern unzulässig. Im gedruckten Wortlaut des Bllcherzettels können gewisse Worte oder bestimmte Teile gestrichen, unterstrichen oder durch Striche umrahmt werden. Die Be stimmung, daß Bücherzettel in Größe und Stärke des Papiers den Postkarten entsprechen müssen, gilt nicht für den Verkehr mit dem Ausland; der Weltpostvertrag .enthält keine derartige Einschränkung. (Artikel 19 des Weltpostvertrags u. Briefpostbuch § 12, IV, Seite 18.) 1246 Kleine Mitteilungen. Jubiläum. — Die Firma A. L. Hasbach, Sortiment und Anti quariat inWien bestand am 1. Oktober 50 Jahre. Gegründet wurde das Geschäft von Ludwig Bloch und August Ludwig Hasbach untre der Firma Bloch L Hasbach in Wien 1, Kärutnerstraße 38. Ludwig Bloch starb im Jahre 1884, und August Ludwig Hasbach wurde Allein besitzer. Am 1. November 1888 trat C. L. Bambam als Gesellschafter ein, und die Firma wurde in Hasbach L Bambam geändert. Am 1. Fd^ bruar 1890 schied C. L. Bambam wegen Krankheit aus, und August Ludwig Hasbach blieb wieder Alleinbesitzer. Infolge Ausmietung mußte das Geschäft im Jahre 1897 von der Kärntnerstraße in die Tegetthoffstraße 7 verlegt werden. Dort verblieb das Geschäft 13 Jahre, bis es im Jahre 1911 wegen Demolierung des Kärntnerhofs wieder verlegt werden mußte, und zivar nach der Schulerstraße 18, wo es sich heute noch befindet. Am 1. September 1925 wurde in der Wollzeile 9 noch ein Zweiggeschäft eröffnet. Am 1. Januar 1914 ging die Firma in den Besitz des Herrn Carl Borufka über, der allen Wiener Kollegen durch seine verdienstvolle Tätigkeit als ständig beeid. Sach verständiger und Schätzmeister beim Handelsgericht, Mitglied des Korporationsausschusses und Obmann der Fachgruppe Antiquariats buchhandel und Kunstsortiment des Vereins der österreichischen Buch-^ Kunst- und Musikalienhändler bekannt ist. Am 1. Juli 1924 trat sein Bruder Herr Rudolf Borufka als Gesellschafter ein. Möge der Jubelfirma eine weitere gedeihliche Fortentwicklung beschieden. sein! Aufgehobene Geschäftsaufsicht. — In Sachen betreffend die Ge schäftsaufsicht über das Vermögen der Firma Oskar Stantze, Buchhandlung in B ra u ns ch w e i g, Bohlweg 28, Alleininhaber Oskaie Stantze, ist das Verfahren nach rechtskräftiger Bestätigung des Zwangs vergleichs vom 24. September 1926 hiermit aufgehoben. Braunschweig, den 9. Oktober 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts 5. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 239 vom 13. Okt. 1926.) Die Festgaben anläßlich der Wiener Herbsttagung. — In Er gänzung der im Bbl. Nr. 228 veröffentlichten Liste wird uns mit geteilt, daß beim Begrüßungsabend in Linz der Drei Masken Verlas in München den Herren österreichische Zigaretten in sehr origineller hübscher Verpackung, den Damen Kanditen in reizenden Gläsern über reichen ließ. Der Bergstadtverlag in Breslau verteilte jene Nummerw der »Bcrgstadt«, in der die Wachaufahrt mit eingefügten Bildern ge schildert ist; der Landesverband für Fremdenverkehr stellte sich mit einem Führer durch Oberösterreich, der Hotelverband mit illustriertem Briefpapier ein, und die Thermalwasser-A.-G. spendete Bad Gasteiner Mineralwasser. Als Kostprobe übergaben die Linzer Buchhändler den anwesenden Damen kleine Linzer Torten. Die geschichtliche Entwicklung des Buchhandels in Österreich (s. Bbl- Nr. 234). — Der Schluß dieser von Herrn Kommerzialrat Wilhcl m Müller auf der Herbstversammlung in Baden gemachten Aus führungen lautete nach dem Anzeiger für den Buch-, Kunst- und Musi kali en h a n de l f o l ge nd er m a ße n: Nahezu völlige Abschaffung des Kundenrabatts wurde durchge führt. Im Jahre 1904 führte ich den Kampf gegen das Penfions- gesetz. Im Jahre 1913/14 wurde die Gründung der Deutschen Bü cherei unter Mitarbeit des österreichischen Vereins begonnen. Im Jahre 1918 sollte vom Unterrichtsministerium eine Preiserhöhung von 5A abgelehnt werden, die innerhalb acht Tagen doch wieder bewilligt wurde. Im Jahre 1922 mußte ich nach jahrelangem Aufschub mich entschließen, die österreichischen Satzungen vollständig umzuändern,, was bald darauf, in neuer Fassung, durchgeftthrt wurde. Unerhörte Peinigungen der österreichischen Buchhändler durch das Preistreiberei gesetz veranlaßten mich, einen Tag nach Wiedereintritt als Vorsitzender des Vereins, zu energischen Vorsprachen in den Ministerien. Die Folge meines energischen Vorgehens war in kürzester Zeit die Heraus gabe von Richtlinien für die Preisbestimmung im Buchhandel. Dann trat ich von der Leitung des Vereins zurück. Herr Kommerzialrat Wilhelm Frick entschloß sich nunmehr nach wiederholten Aufforde rungen, definitiv als mein Nachfolger den Vorsitz zu übernehhicn,. und ich erhielt nunmehr in Anerkennung meiner 50jährigen Arbeit für das Vereinswohl das Diplom als Ehrenmitglied des Vereins der österreichischen Buchhändler. Ich behalte mir vor, in kürzester Zeis die von pnr meist ganz allein geleitete Tätigkeit des Vereins im Börsenblatt in chronologischer und etwas ausgiebiger Weise zu schildern-
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