Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.02.1919
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- 1919-02-17
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- 17.02.1919
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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37-17.- Februar 1919. Redaktioneller Teil. danken nahe, ob es nicht eine verdienstvolle Aufgabe der Deutschen Bücherei wäre, sich auf dem Gebiete praktischer Vertriebs- und Werbe arbeit durch Herausgabe bibliographischer Zusammenstellungen zu be tätigen, nicht nur, um dadurch engere Fühlung mit dem Buchhandel zu gewinnen, sondern auch, um weite Kreise des Publikums auf ihre Be deutung aufmerksam zu machen, zumal da der Wert derartiger Insti tute von den meisten nur nach dem unmittelbaren Nutzen bemessen wird, den sie der Allgemeinheit bieten. Das hier vorliegende Schriftchen ist, wie die Vorrede bemerkt, aus den praktischen Erfordernissen der Zeit hervorgegangen und will denjenigen, die infolge der raschen Einführung des Frauenwahlrechts sich in die betreffenden Gebiete einarbeiten möchten, mit gutem Lese stoff zur Hand gehen. Darum ist zugleich im Katalog durch bestimmte Zeichen angegeben, in welchen Stuttgarter Büchersammlungcn die Werke entlehnt werden können. Dienen diese Hinweise in ihrer Be grenzung auf eine Stadt auch nur einem verhältnismäßig kleinen Kreise, so muß das Verfahren doch als zweckmäßig in allen den Fäl len angesehen werden, wo der Betreffende nicht in der Lage oder ge willt ist, die Bücher käuflich zu erwerben, aber Gelegenheit hat, sie sich im Wege der Ausleihe zu beschaffen. Für den Sortimentsbuchhandel darf dies kein Grund sein, sich des Vertriebs des Schriftcheus zu eutschla- gen, da die Arbeit der Bibliotheken vom Buchhandel immer mehr als Förderung, denn als Konkurrenz angesehen wird. Auch dürfte der weitere Zweck des kleinen Wegweisers, zugleich Antrieb und An leitung zur Gründung von Fachbüchereien zu geben, dem Buchhandel manches wünschenswerte Geschäft zuführen, ganz abgesehen davon, daß nicht viele Gelegenheit haben, sich die Bücher aus Stuttgarter Biblio theken zu beschaffen. Das Schriftchen zerfällt in drei Hauptabteilungen, von denen die erste »Politik und geschichtliche Entwicklung Deutschlands«, die zweite die »Frauenbewegung« behandelt, während die dritte eine Übersicht über die »Zeitschriften zur Frauenbewegung« gibt. Daß diese Ab teilungen nicht immer reinlich voneinander geschieden sind, erklärt sich aus der Natur der verzeichneten Literatur- und bedarf keiner Rechtferti gung. Uber die Auswahl läßt sich nicht wohl rechten: es gcüttgt, daß der Hauptzweck, einen Überblick über die wichtigsten Schriften zu geben, erreicht ist, zumal da ja auch weitere Literaturnachweise in den meisten der angeführten Schriften enthalten sind. Leider sind die bibliogra phischen Angaben dürftig und ungleichmäßig: bald fehlt die Angabe des Verlags, bald die Seitenzahl oder der Preis. Druckfehler lassen darauf schließen, daß die Arbeit, wahrscheinlich um sie, den Forde rungen der Zeit entsprechend, möglichst rasch herauszubringen, über hastet worden ist. Kurze Erläuterungen sind nur wenigen Titeln und auch dann nicht immer in glücklicher Fassung beigegeben. So hat leider die der Herausgabe zugrunde liegende gute und zeitgemäße Idee keine ihr entsprechende Durchführung erfahren, obwohl auch in der vorliegenden Form das billige Schriftchen als Wegweiser allen den jenigen empfohlen werden kann, die rasch einen Überblick über die Literatur der Frauenfrage gewinnen wollen. Kleine Mitteilungen. Postverkehr nach der belgischen Besatzungszone. — In teilweiser Abänderung und Erweiterung der in Nr. 24 mitgeteilten Bestimmun gen für den Verkehr mit dem von den Belgiern besetzten Gebiet sind i.nterm 28. Januar folgende Vorschriften erlassen morden: I. Es sind erlaubt: a) Aller Brief- und Postpaketverkehr innerhalb der besetzten Rheinlands d) Der Brief- und Pakewerkehr von Handels-, Industrie-, Fi nanz- und Vcrwaltungsbetrieben nach oder vom unbesetzten Deutsch land, nach oder von den neutralen und den mit der Entente nicht ver bündeten Ländern. Es ist besonders erlaubt, mit der Post vom linken zum rechten Nheiuufer und umgekehrt Einschreibebriefe, Wertbriefe und Wert pakete mit Geld oder Banknoten oder ähnlichen Wertpapieren zu ver senden, wenn die Absender die Neichsbank, eine Privatbank, Versiche rungs-Gesellschaft oder Industrielle oder Kauflcute sind, die in das amtliche Handelsregister eingetragen sind. Es ist verboten, den Sendungen irgendwelche Mitteilungen bci- zufllgen, mit Ausnahme eines Inhaltsverzeichnisses oder einer Er klärung. Die Zensur der oben genannten Sendungen muß in Gegenwart eines Vertreters der deutschen Postverwaltung geschehen, der die zwecks Prüfung geöffneten Briese und Pakete wieder zu schließen hat. o) Der Postkarten- und Paketverkehr mit den in den Ländern der Entente internierten Kriegsgefangenen. ä) Die Einfuhr von in Belgien oder in den verbündeten Ländern hcrausgegcbcucn Zeitungen in das besetzte Gebiet, sowie von Zeitun gen, deren Erscheinen in den anderen Zonen genehmigt ist. Die Einfuhr in das besetzte Gebiet von Postpaketen jeder Art. «) Der Versand nach außerhalb der 4. Zone von in dieser Zone genehmigten Büchern und Zeitungen, vorausgesetzt, daß sie keinerlei öffentliche Anzeigen enthalten. I) Es können durch besonders ermächtigte Firmen des unbesetzten Deutschlands Bücher in deutscher Sprache eingeführt werden, welche nachstehende oder ähnliche Themen behandeln: Natur- und Staatswissenschaften Theologie Amtliche Maßnahmen Landwirtschaft Recht Kunst und Literatur Erziehung Tauchuitz-Buchhandlung (!) Technik Reichsanzeiger Medizin Staatsanzeiger von Preußen verschiedene Moniteure (geschäft- Staatszeitung von Bayern liche Fachblättcr) Staatsanzeigcr von Oldenburg und Handel Hessen. Philosophie ES kann auch ein Erlaubnisschein zur Einfuhr gewisser amtlicher Zeitungen und wissenschaftlicher, technischer und amtlicher Schriften ausgestellt werden. Die betr. Firmen sind dafür verantwortlich, falls andere Druck sachen als die zugelassenen aus dem nichtbesetzten Deutschland einge führt werden. Die Gesuche um Genehmigung zur Einfuhr sind schriftlich an die Ortskommandanten einzureichen. Die Einfuhrerlaubnis wird nur für die zugelassenen Zeitungen und für die Buchhandlungen erteilt. Die Drucksachen kommen in Säcken herein und unterliegen der Zensur. Die Genehmigung kann entzogen werden, falls die Militär behörden es für nötig erachten. Die zugelassencn Firmen haben eine Liste der Drucksachen, die sie einzuführen wünschen, einzureichen, um somit die Einfuhr kontrollie ren zu können. 8) Die Ausfuhr pharmazeutischer Erzeugnisse per Postpaket und anderer in das nicht besetzte Deutschland ist unter Kontrolle der Zen sur erlaubt. ll. Es sind nicht erlaubt: a) Die Einfuhr in das besetzte Gebiet sämtlicher Zeitungen, Zeit schriften, Broschüren und Bücher, die im nichtbesctzten Deutschland herausgegeben sind (mit Ausnahme der »Tauchnitz Buchhandlung« s!) und gewisser Drucksachen, von denen weiter oben die Rede ist). k) Der Postverkehr zwischen den besetzten Gebieten und den Län dern der Entente. III. Vom Publikum bei Abfassung der Korrespondenz zu beachtende Vorschriften: Jede Korrespondenz muß außen Namen und Adresse des Absen ders tragen. Briefe ohne diese Angaben werden vernichtet. Es ist verboten, als Namen des Absenders einen Decknamen zu gebrauchen. Es wird empfohlen, soviel als möglich Postkarten zu verwenden. Die Schrift muß leserlich und möglichst in lateinischen Buchstaben abgefaßt sein. Die Briefsendungen werden vom Publikum in die gewöhnlichen Postbriefkästcn geworfen. Die Briefe müssen geschlossen sein. Es ist verboten: а) Der Gebrauch von Ansichtskarten, die aus zwei oder mehreren ineinander gefalteten Blättern bestehen. d) Die Verwendung von gefütterten Umschlägen. e) Der Gebrauch von vereinbarter Sprache, Chiffreschrift, Morse alphabet, Kurzschrift, Schachspiel. б) Der Gebrauch einer anderen Sprache als Französisch, Flämisch, Englisch, Italienisch, Spanisch, Elsässisch und Hochdeutsch (Plattdeutsch ist nicht erlaubt). e) Die Versendung von aufgeklebten Photographien. Derartige Sendungen werden vernichtet. IV. Jeder dem Postbetrieb fernstehenden Person, jedem nicht posta-; lischeu Unternehmen für Transporte zu Laude, Wasser, auf Schienen oder durch die Luft ist es verboten, sich mit der Beförderung der Kor respondenzen (Briefe, Postkarten), Manuskripte oder Drucksachen — abzugeben: g) für Rechnung eines Dritten, gleichviel wohin; d) für eigene Rechnung, außerhalb des Abgaugspoftbezirks (Be stellbezirk der Postanftalt). 123
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