Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.02.1919
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- 1919-02-17
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Redaktioneller Teil. 37, 17. Februar 1919. V. Strafmaßnahmen. Jeder Brief, der den Vorschriften obigen Befehls nicht entspricht, wird vernichtet. Bei Betrugsversuch wird der Schuldige vor Gericht gestellt. Der kommandierende Generalleutnant E. Michel. Gesehen der Ortskommandant von Crefeld (gez.) Oberst de Posch. Lernmittelfreiheit in Frankfurt a. M. Ter Magistrat hat zwei Anträgen der Schulbehörden zngestimmt, die sich ans die Unentgelt lichkeit der Lernmittel für Volks- und FortbildungSschülcr sowie auf die Bestimmungen über Schnlgeldbefreiung an Mittel- und höheren Schulen beziehen. Die bisherigen Bestimmungen wurden vereinfacht und verbessert. Die erste Neuerung bringt eine Belastung von jähr lich 200 000 Mark, die aiidere einen Schnlgeldausfall von 20 000 Mark. Handel und Verkehr in England nach dem Kriege. Die »Times« brachten kürzlich einen Auszug aus dem vierten Bericht des von der Londoner Handelskammer eingesetzten Ausschusses zur Prüfung der Kragen von Handel und Verkehr nach dem Kriege. Der Bericht hat der Londoner Handelskammer inzwischen Vorgelegen und ist von ihr genehmigt worden. Zu Beginn wird hervorgehoben, das; die Frage von Vorzugszöllen innerhalb des britischen Reichs heute wichtiger sei denn je, und daß ungeachtet dessen, was der Vielverband hinsichtlich seiner zukünftigen wirtschaftlichen Beziehungen beschließen möge, das britische Reich sich volle Bewegungsfreiheit innerhalb des eigene» Ge biets Vorbehalten müsse. Um ein Überfluten des britischen Marktes durch ausländische Erzeugnisse zu verhüten, wird ein Vorschlag besü'- ivortet, wonach der durch Konsulatsrechnung oder Ursprungszeugnis zu bescheinigende Verbrauchswert im Inland des herstcllenden Staates als Grundlage für die Erteilung der Einfnhrerlaubnis nach Groß britannien zu gelten habe. Ferner wird der britischen Negierung nahegelcgt, für eine Reihe von Jahren durch staatliche Beihilfen oder sonstwie die vor oder seit Beginn des Krieges neu ins Leben gerufe nen, wie auch die sogenannten Schlüsselindustrien zu schützen. Dagegen verwirft der Ausschuß die — gelegentlich des Berichts eines anderen Ausschusses, der unter Leitung von Lord Balfonr diese Frage geprüft hatte - befürwortete Schaffung rein - staatlicher Industriebetriebe, mit dem Hinweis, daß es nicht wünschenswert sei, den Staat die An fertigung irgendwelcher Waren vornehmen zu sehen. Um es dem Viei verbände zu ermöglichen, die durch die lange Kriegsöaner verloren ge gangenen Handelsbeziehungen wieder anfzunehmen, dürfe man der Handelsschiffahrt der Zentralmächte nicht erlauben, aus dem Welrmeer zu erscheinen, bevor nicht sowohl zi^. Lande wie zu Wasser voller Er satz für den angerichteten Schaden geleistet ist. Ferner wird verlangt, es müsse verboten werden, daß Schiffe, an welchen feindliches Kapital mitbeteiligt sei, unter neutraler Flagge fahren. Zum Schills; wird ge fordert, daß keinerlei Kohlenstationen im Besitz oder unter Kontrolle von Angehörigen feindlicher Staaten in britischen oder verbündeten Häfen oder Kolonien geduldet werden dürfen. Auch zu der Frage der Arbeitslöhne nimmt der Bericht der Londoner Handelskammer Stel lung. Es wird insbesondere darauf verwiesen, daß man sich auch in Kreisen der Arbeiterführer darüber klar sei, eine Beibehaltung von Arbeitslöhnen, die höher als solche der Vorkriegszeit seien (abgesehen von den besonderen durch die teueren Lebensmittelpreise bedingten .Kriegszulagen), könne nur dann stattfinden, wenn gleichzeitig die Ar beitsleistung wachse. Besonders sei das der Fall bei solchen Betrieben, die zum guten Teil auf die Ausfuhr ihrer Fertigwaren und Fabrikate angewiesen seien. iNachrichten für Handel, Industrie n. Landwirtschaft 1919, Nr. 29.) Soll man Bücher desinfizieren? Ist in einem Hause jemand an einer ansteckenden Krankheit gestorben, so muß nach den Verord nungen der Gesnndheitspolizei eine Entseuchung des Krankenzimmers, ja vielleicht sogar der ganzen Wohnung sofort vorgenommen werden. Solch eine Desinfektion bleibt immer ein Eingriff in das Familien leben, der sich z. B. bei Büchern recht unliebsam bemerkbar macht. Namentlich wenn ganze Bibliotheken, öffentliche oder private, zur Ent seuchung in Betracht kommen, wäre es von Wichtigkeit, zu wissen, ob Bücher überhaupt desinfiziert werden müssen. Der Bakteriologe Ncu- mann hat nach einer Mitteilung der Zeitschrift »Neueste Erfindungen und Erfahrungen« hierüber Versuche gemacht und dabei zweierlei sestgestellt. Er hat Bücher, die sich in Händen von Diphtheriekranken und Tuberkulösen befunden hatten, auf ihren Gehalt an Bakterien untersucht, dabei aber seltsamerweise festgestellt, daß in diesen Büchern keinerlei Erreger der Krankheiten zu finden waren. Sofern sich doch noch Bakterien in den Büchern vorfanden, handelte eS sich um »chromo- gene« Erreger, also Luftbakterien, gegen die natürlich Gegenstände nie mals abgeschlossen werden können. Es wurden ferner Jmpfungsver- snche der Bücher mit Bakterien vorgenommen; man wollte auf diese Weise feststellen, wie lange sich Krankheitserreger in Büchern über haupt lebend zu erhalten vermögen. Man kam dabei zu dem Ergebnis, daß sich Typhus- und Diphtherie-Bazillen monatelang in lebensfähi gem Zustande zwischen den Blättern der Bücher erhalten können. Die Stellen der Bücher, die dem Tageslichte längere Zeit auSgcsetzt wor den waren, wurden von selbst rasch desinfiziert. Wenn man also doch eine Verseuchung von Büchern, vielleicht auf dem Luftwege, wirklich annehmen will, so wäre eine Desinfektion von Büchern allerdings empfehlenswert, weil die außerordentlich lange Lebensfähigkeit der Bazillen eine große Gefahr für den Menschen in sich birgt. K. F Persoillllimchrichten. Fritz Bronsart von Schcllendorff f. Wie uns erst jetzt bekannt wird, ist in der Nacht vom 24. znm 25. Dezember der Schriftsteller Fritz Bronsart von Schellendorff im Alter von 59 Jahren gestorben. Als kaum 20jähriger junger Leutnant trat er im September 1889 bei der ostafrikanischen Schutztruppe ein und nahm unter Wißmann an den Kämpfen zur Unterdrückung des Ausstandes und später an der sogenannten Seen-Expedition teil, die einen zerlegbaren Dampfer nach dem Nyassa-See brachte. Später machte Bronsart viel von sich reden durch seine gelungenen Versuche in der Straußen- und Zebra- Zucht. Vor allem ist er bekannt geworden durch seine Jagd- und Tierschildernngen, die in einem fünfbändigen Sammelwerke »Aus der afrikanischen Tierwelt« erschienen. ^ Sprechfaul. ^ Dücherpreise und Rezensenten. In letzter Zeit häufen sich die Fälle, daß Rezensenten nicht selten im Anschluß an sehr günstige Besprechungen — den zu hohen Preis des besprochenen Buches bemängeln. Mir selbst ist das bei einem Buche geschehen, dessen Preis unter den obwaltenden Umständen eher niedrig, als hoch genannt werden kann. ES hat den Anschein, als ob die Herren immer noch den alten Maßstab anlegten und keine Ahnung davon hätten, unter welchen Verhältnissen der Verleger heute zu arbeiten gezwungen ist. Ich, der ich jetzt nach 4^jähriger Unter brechung endlich wieder in meinem Beruf tätig sein kann, vermag ja dies falsche Urteil nur zu gut zu begreifen, kann ich mich doch selbst nur schwer in die gegenwärtigen Preise hineinfindcn. Aber berech tigt sind diese Ausstellungen in den meisten Fällen sicherlich nicht. Es unterliegt aber keinem Zweifel, daß die Bemängelung des Preises den Absatz empfindlich schädigt. Ans diesem Grunde möchte ich die Verleger von Zeitschriften und Zeitungen bitten, jeweils vor der Ver öffentlichung die Buchbesprechungen durchzusehen und gegebenen Falles die Rezensenten sachlich anfzuklären und sie zur Streichung der ent sprechenden Notiz zu veranlassen. Es läge das ganz sicherlich im Interesse unseres Berufes, denn wir müssen sonst öffentlich für die Sünden unserer Lieferanten büßen. vr. Werner Klinkhardt. Firma Ernst Sohre, früher Th. Curdls in Erfurt. <Vgl. Nr. 8, 12 >,. IS.» In der Angelegenheit Sohre haben sich bei mir über 60 Firmen gemeldet, denen diese Firma Zahlungsbefehl hat zustcllen lassen, während fast alle übereinstimmend aussagen, daß die Forderung der Firma unberechtigt wäre. Bei den gerichtlichen Verhandlungen hat die Firma Sohre selbst ansgesagt, etwa 1500 Zahlungsbefehle gegen Sortimentsbnchhandlnngen erlassen zu haben, was sie damit erklärt, daß die Buchführung im deutschen Sortimentsbuchhandel so mangel haft wäre, daß dadurch die Unterlassung der Zahlungen sich erkläre. Es bedarf wohl keiner weiteren Ausführung, daß die Behauptung der Firma nicht gerechtfertigt sein kann. Kennzeichnend ist auch, daß in einer großen Anzahl von Fällen die Firma, auch wenn sie Zahlung auf ihre Anforderung erhalten hat, von neuem mit weiteren Forde rungen wegen Kostenberechnung nsw. an die Betreffenden herangetre- te» ist. Weitere Anmeldungen von eingegangenen Zahlungsbefehle» sind jetzt zwecklos, dagegen werden alle, die bei den gerichtlichen Ver fahren erfolgreich gegen die Firma vorgegangen sind, gebeten, mir hierüber umgehend Mitteilung zu machen. Erlangen, l2. Februar 1919. Theodor Krische, Universitäts-Buchhandlung.
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