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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.02.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-02-17
- Erscheinungsdatum
- 17.02.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. 37, 17. Februar 1919. Vertriebsstellen eingerichtet und versorgen von hier ans die um liegenden Städte mit dem gleichen Erfolg. In nächster Zeit werden wohl Erleichterungen gemährt werden: sie betreffen aber lediglich die Lieferung von Kohlen, Lebensmitteln und einigen wenigen Rohprodukten. Eine Eingabe, auch die Einfuhr von Büchern zu erlauben, wurde rundweg abgelehnt, mit dem Be deuten, daß diese erst in letzter Linie Aussicht hätten, eingefiihrt zu werden. Ein nengegriindetes Wirtschaftsamt, das die nachgesuchtcn Einfuhrerlaubnissc prüft und sie dann der französischen Behörde vor- lcgt, will nun dafür Sorge tragen, daß auch dem Buchhandel zu seinem Rechte verholfen wird. Denn nachgerade gehen alle unsere Bestände zur Neige, auch macht sich der Ausfall der Bestellungen überaus fühlbar und kann leicht zum Verhängnis führen. Sehr schmerzlich ist es, daß wir keine Zeitungen zu sehen bekommen. Dürf tige Nachrichten aus dem Reiche können wir nur ans den Lokalzeitun gen und den Kölner Blättern entnehmen. Es versteht sich von selbst, daß diese einer strengen Zensur unterworfen sind. Briefe konnten ursprünglich nicht aufgegeben und nicht empfangen werden. Seit dem Heiligen Abend geht uns nun Briefpost zu, und seit etwa 14 Tagen darf auch geschäftliche Korrespondenz geführt wer den.*) Drucksachen gehen mitunter ein, und von den bestellten Büchern erreichen etwa 10°/, ihr Ziel, meist mit großer Verspätung. Post pakete erhielten wir seit Inkrafttreten der Blockade überhaupt nicht ausgehändigt, wir können sie auch nicht aufgeben, mit Ausnahme nach den besetzten Gebieten. Zahlungen nach Deutschland sind ebenfalls untersagt, doch dürfte hierin in nächster Zeit eine Änderung erfolgen. Dies ist besonders von den Verlegern zu beachten, die nervös zu werden scheinen und über den Verbleib ihres Guthabens jm unklaren sind. Ihnen sei erwidert, daß uns, wie geschildert, lediglich diese unvor hergesehenen Verhältnisse zwingen, die Zahlungen zurückzuhaltcn. Daß uns zu telephonieren und zu telegraphieren untersagt ist, ver steht sich nach dem Vorhergesagten ohne weiteres. Unsere Iachkollegcn, Sortimenter wie Verleger, mögen nun ermessen, wie schwierig unsere Lage und wie eng begrenzt unsere Tätigkeit ist. Schwere Schädigun gen jeglicher Art müssen wir in Kauf nehmen, und Rücksichten haben zu erfolgen, deren Umschreibung ich aus naheliegenden Gründen lieber unterlasse. Wer ein großes Lager besitzt, ist heute gut daran, be dauernswert dagegen mancher Kollege, der zu Weihnachten viel ver kaufte und nun sein Lager nicht ergänzen kann. Übel dran ist aber auch derjenige, den die Ereignisse überraschten, sei es, daß er gewisse Bücher infolge Ausfuhrverweigerung nicht absetzcn kann, sei es, daß Sendungen nicht rechtzeitig mehr eintrafen. Sehr bemerkbar macht sich der Ausfall ganzer Bevölkcrnngs- klaffen als kaufkräftiger Kunden, wie des gesamten Offizierkorps mit ihren Familien, vieler Beamten und jüngerer Leute, die ans Angst vor der Internierung die Stadt rechtzeitig verließen. Was der Offi zier für eine starke Garnisonstadt bedeutet, vermag jeder zu ermessen, der die Verhältnisse einer solchen Stadt kennt. Das Schlimmste ist, daß zahlreiche Sendungen nicht entgehen. So fehlt mir beispielsweise bis heute noch — ein Fall unter vielen — ein Kalender, den ich in großer Anzahl in früheren Jahren bezog, in diesem Jahre aber nicht erhielt. Ich möchte, bei diesem Punkte angelangt, recht inständig an die Einsicht des Verlags appellieren. Meine Bitte geht dahin, sich nicht auf den nackten Nechtsstandpunkt zu stellen, wo es sich um Rück nahme liegen bleibender Vorräte oder zu spät eingetrosfener Sendun gen handelt, sondern Rücksicht auf die eigentümliche Sachlage zu neh men, die uns ungewollt und schuldlos hart trifft. Ich weiß, daß ich nicht ungehört das Entgegenkommen der Verleger erbitte, und es ist mir eine Ehrenpflicht, die weitgehende Rücksichtnahme einer ganzen Reihe von Verlegern rühmend hervorzuheben. über unsere persönliche Behinderung, die den einzelnen in der Bewegungsfreiheit stark einschränkt, noch dieses: Nach abends 10 Uhr sfranzösische Zeit, die offiziell eingeführt werden mußte) darf sich niemand mehr ans der Straße zeigen. Jeder vom 12. Jahre ab muß einen Ausweis bei sich führen, im benachbarten Wiesbaden gar mit Photographie. Jeder, der eine Reise unternehmen will, muß sich einen Reisepaß ausstellen lassen, der von der Polizeibehörde bescheinigt, von der französischen Verwaltung genehmigt wird. Neiseerlanbnis nach dem unbesetzten Gebiet wird nur in den seltensten Fällen erteilt. Daß man ohne besondere Erlaubnis nicht über das Weichbild der Stadt hinaus darf, bedarf wohl unter diesen Umständen kaum der Er wähnung. Die Beamten, die in und außer dem Dienst eine abgestcm- pelte weiße Armbinde tragen müssen, haben Offizieren gegenüber mili tärische Ehrenbezeugung zu leisten und stehen nach wie vor in ihrem Dienstverhältnis, jedoch unter französischer Oberhoheit. Das Weihnachtsgeschäft stand im Zeichen der Okkupation. Die Ungewißheit und der Druck, der auf den Gemütern lastete, ließen lange keine rechte Kauflust anfkommcn, und es bedurfte erst der Auf- *) Vgl. hierzu Bbl. 1019, Nr. 24 (S. 79 oben). Red. 123 foröerung der zuständigen kaufmännischen Vertretungen, an daK ^ immer näher rückende Wcihnachtsfest zu denken, um die Käufer auf zurütteln, was denn schließlich auch erreicht wurde. Fast bis zur Mitte des Monats war es im Geschäftsleben beängstigend still; nach Ankunft der fremden Truppen löste sich jedoch der Bann, die Kaufkraft hob sich, und in den letzten Tagen vor Weihnachten herrschte ein An drang, der alles Vorausgegangene in den Schatten stellte und zu sonst nie erreichten Kasseneinnahmen führte. Sehr unangenehm war der zeitige Ladenschluß, den diesmal die deutsche Verwaltung, notgedrun gen, über den schon so schwer in Mitleidenschaft gezogenen Geschäfts mann verhängen mußte. Die Kohlennot zwang die Stadt, den Licht- und Kohlenverbrauch so stark einzuschränken, daß ausgerechnet in der Weihnachtszeit die Läden um 4 Uhr geschlossen werden mußten und die Beleuchtung der Schaufenster ganz eingestellt war. Die letzt genannte Maßnahme war für uns insofern nichts Neues, als feit den Fliegerangriffen des Jahres 1917 die Schaufenster in den west deutschen Städten nicht mehr beleuchtet werden durften. Daß Vieler frühe Ladenschluß und die Außerkraftsetzung eines wichtigen Ver triebsmittels, des Schaufensters, unangenehme Wirkungen nach sich zogen, ist ohne weiteres erklärlich. Gekauft wurde alles: Romane und populärwissenschaftliche Bücher, billige Sachen und Liebhaberaus gaben, Jugendschriften und Bilderbücher standen wie bisher im Vor dergründe. Kriegsbücher wurden gänzlich abgelehnt, selbst Standard werke ans diesem Gebiete verschmäht. Allgemein wurde mehr als bisher Wert auf Ausstattung gelegt. Leider konnte dem Verlangen nach »Friedensware« selten entsprochen werden. Alles in allem konnte man den geschäftlichen Erfolg des Buchhandels als gut be zeichnen. Mißlich ist das Fehlen des Börsenblattes, das seit der Besetzung nicht mehr hereinkam. Erst jetzt entbehrt man das wichtige Binde glied und lernt das so unentbehrliche Organ schätzen, wie denn über haupt die Entbehrung das Selbstverständliche am meisten hervortrctcn läßt. Selbstverständlich fehlen auch alle anderen Zeitschriften, gleich viel welchen Inhalts. Sie sind neuerdings ausdrücklich verboten worden, weil von Zeit zu Zeit doch noch einige wenige als Kreuzband aufgegebene Journale eintrafen. Es ist also zwecklos, weiterhin Zeit schriften auf diesem Wege aufzugeben, sie werden ausnahmslos ange halten und beschlagnahmt. Ties mögen sich besonders die Verleger merken, die es bis zuletzt versuchten, Modezeitungen als »Drucksache« zu versenden. In neuere Zeit fällt auch ein verschärftes Verbot» Bücher mit Inhalt über alle Kriege Deutschlands mit Frankreich zu vertreiben. Demnach müssen auch Bücher über die Befreiungs kriege vom Lager verschwinden. Auch alle politischen Publikationen dürfen nicht mehr verkauft werden, gleichviel welcher Richtung und> Stellungnahme. Wie die Ostcrmcsse gehandhabt werden soll, ist uns allen ein Rätsel. Einmal gehen uns unbegreiflicher Weise keine Transportzettel und Ostermeßfakturen zu, die als Brief oder Doppel brief uns erreichen würden, andererseits können Remittenden nicht aufgegeben und Zahlungen nicht entrichtet werden. Doch warum über diese Fragen sich Gedanken machen, da vielleicht bis dahin dit scharfen Bedingungen aufgehoben sind oder gar der ersehnte Friede geschlossen ist, der uns wieder die Bewegungsfreiheit gibt. Ich schließe meine Schilderungen in der Annahme, den Fachkol legen einige Anhaltspunkte und Aufklärungen mitgeteilt zu haben» ohne zu wissen, ob ich schon Bekanntes wiederholt oder ob meine Mit teilungen bei Eintreffen an Ort und Stelle noch »aktuell« genug sind. Znm Schluß sei nochmals den Verlegern ans Herz gelegt: Seid rück sichtsvoll und entgegenkommend und lernt unsere schwierige Lage be greifen und nachsichtig beurteilen. Unser Dank wird nicht ausbleibcnk Mainz. Otto Brnöre (Victor v. Zabern). Zum Frauenwahlrecht. Verzeichnis einführender Schriften über Geschichte, Politik und Frauenbewegung. Zusammengestellt vom Ausschuß über das Frauenwahl recht in Stuttgart. 8". 14 S. Stuttgart, Dezember 1918. Verlag von H. O. Sperling. Preis 10 Nachweise aus bestimmten Litcraturgcbietcn verdienen immer den Dank und die Förderung des Buchhandels, besonders wenn sie die Vtcratnr praktischen Zwecken dienstbar zu machen suchen. In dieser Richtung liegt eine der Hauptaufgabe» des Buchhandels der Zukunft, und es wäre nur zu begrüßen, wenn die buchhändlerischen Vertretun gen dieser Werbearbeit noch mehr Förderung angedeihen ließen als bisher. Das gilt besonders da, wo Fragen in den Vordergrund ge stellt werden, die, wie die Fraucnsragc, durch die politische und wirt schaftliche Umwälzung In eine ganz neue Beleuchtung rücken uni» infolge ihrer tiefgehenden Wirkung weite Kreise zwingen, sich darüber zu unterrichten. Veröffentlichungen dieser Art legen den Ge-
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