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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.02.1915
- Strukturtyp
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- 1915-02-19
- Erscheinungsdatum
- 19.02.1915
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- Deutsch
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Redallioneller Teil. 41, 19. Februar 1915. Li. -..blak f- ! - Dtlchn. Buchhandel. dringende Verpflichtungen zu erfüllen. Buchdrucker. Papier» lieferanten, Buchbinder warten auf die Verleperzahlungen und haben ihrerseits wieder andere Verbindlichkeiten. So lange das Geld von der einen Hand in die andere rollt, steht unser Wirtschaftsleben nicht still, und für jeden ein zelnen ist die Gewähr vorhanden, daß auch für ihn der Eeldborn nicht völlig versiegt. So muß also auch als Grundgedanke für eine Verständigung zwischen Verleger und Sortimenter gelten: »Es wird gezahlt, nur nicht ab- gerechnet.« Dieser Grundsatz läßt dem Verleger insofern Gerechtigkeit widerfahren, als für ihn durch die Zahlungen das Risiko beschränkt wird. Es fragt sich nun, um wie lange die Abrechnung verschoben werden soll. Da ja leider sichere Anzeichen für ein schnelles siegreiches Ende des Krieges nicht vorliegen, dürfte niemandem mit einer Verschiebung um wenige Monate gedient sein. Wenn unsere Krieger einst glücklich aus Feindesland zurückkehren, so harren ihrer so unendlich viele zurückgestellte Aufgaben und Arbeiten, auch hoffen wir dann auf einen so guten Aufschwung des Wirtschafts lebens, daß dann kaum sofort die Zeit zu einer sorgfältigen Abrechnung gefunden werden kann. Es ist deshalb sicher das Praktischste, wenn in diesen Ausnahmefällen die O.-M.-Abrechnung 1915 gleich um ein volles Jahr bis zur O.-M. 1916 verschoben wird. Daß eine solche Verschiebung für die Verleger ein großes Opfer bedeutet, braucht vor Fachleuten nicht ausführlich begründet zu werden. Den Verlegern werden große Schwierigkeiten bei den Abrechnungen mit ihren Autoren entstehen, die vermutlich auch erst wieder auf dem Vergleichs wege beseitigt werden müssen. Allerdings müssen alle Ver leger ohne weiteres sich in diesem Jahre auf solche Schwierig keiten gefaßt machen, denn von den vielen deutschen Buch handlungen im feindlichen oder auch neutralen Auslande und von den deutschen und österreichischen Geschäften in den besetzten Gebieten ist ja sowieso weder Abrechnung noch Zah lung zu erhalten. Dem Verleger entsteh! aber auch noch weiterer Schaden dadurch, daß er die Übersicht über die zur Verfügung stehenden Vorräte verliert, wodurch ihm bei der Bemessung neuer Auflagen leicht Verluste erwachsen. Der Ver leger kann ferner für die Ware, die an manchen Stellen ohne Aussicht auf Absatz lagert, inzwischen keine neue Verkaufs möglichkeit suchen. So ließe sich noch vieles zur Beleuchtung des Entgegenkommens anführen, das der Verleger dem Sorti- msnter gegenüber übt, wenn er im allgemeinen sich mit einer Verschiebung der O.-M-Abrechnung bis zur O.-M. 1916 ein verstanden erklärt. Daß an ein solches prinzipielles Einver ständnis von seiten des Verlages wiederum die Bedingung geknüpft wird, daß in besonders wichtigen Fällen einzelne Werke auch im Laufe des Jahres auf Verlangen pünktlich remittiert werden müssen, ist selbstverständlich. Für den Sor timenter bedeutet die Erfüllung solcher Wünsche eine geringe Mühe, und für den Verleger kann die Zusammenziehung der Vorräte eines Buches oft zur dringenden Notwendigkeit werden. Wenn auf der vorgeschlagenen Basis Verlags und Sortimentsgeschäfte sich einigen, so muß anderer- seits unbedingt auch anerkannt werden, wenn Firmen, deren Führer im Felde stehen, trotz verschobener Ab rechnung pünktlich zahlen, und diese Anerkennung sollte in unbedingter Offcnhaltung des Kontos Aus druck finden. Wünscht die Kriegers-Gattin, die in Abwesenheit ihres Mannes dessen Geschäft verwaltet, wegen der O.-M.-Abrech nung bet den Verlegern nun solches Entgegenkommen zu finden, so muß sie sich sagen, daß ihr diesbezügliche Inserate gar nichts nützen. Sie erfährt dadurch ja nie. inwieweit ihr der einzelne Verleger entgegenzukommen gewillt ist. Die komplizierte Rechtslage wird durch eine solche einseitige Er klärung also in keiner Weise geklärt. Das beste, was erreicht wird, ist, daß auf ein solches Inserat hin viele Verleger mit besonderen brieflichen Vorschlägen hervortreten, und die arme Geschäftsführerin weiß nun erst recht nicht, wie sie all den verschiedenen Wünschen Nachkommen und die damit zu sammenhängende Korrespondenz erledigen soll. Deshalb ist es unbedingt nötig, daß alle allgemein gehaltenen Anzeigen in Wegfall kommen und in jedem Falle nur mit einem direkten, gedruckten Anschreiben an den einzelnen Verleger und mit einer ebenfalls gedruckten Einwilligungskarte desselben an das gesuchstellende Sortiment gearbeitet wird. Nur wenn Verleger und Sortimenter durch diese gegenseitige Erklärung einig ge worden sind, entsteht die für die Zukunst so nötige Rechts klarheit. Aus praktischen Gründen dürfte es sich Wohl empfehlen, wenn für diese Verständigungen im Buchhandel eine möglichst einheitliche Form gewählt wird und wenn ein jeder — ob gleich man es selbstverständlich auch ebensogut anders machen kann — im Interesse einer einheitlichen und deshalb leichteren Organisation auf besondere Wünsche verzichten lernt. Vielleicht kann sich aus weiteren Besprechungen über dieses Thema in diesem Blatte eine praktische Form entwickeln. Lassen Sie meine Vorschläge den Anfang machen: Anschreiben an die Verleger: Mein Mann ist zum Kriegsdienst einberufen worden usw. . . . (persönliche Einleitung . . .) Trotz des Schutzes, den die Gesetze zum Kriegsdienst einberufenen Personen gewähren, liegt mir sehr viel daran, auf dem Wege des Entgegen kommens seitens der Herren Verleger über die allzu schwierige Arbeit, die die O.-M.-Abrechnung 1915 mit sich bringen würde, htnwegzukommen. Ich mache deshalb Ihrer werten Firma den Vorschlag, daß ich Ihnen zur O.-M. 1915 den Betrag von ^ in runder Summe zahle. Es entspricht das ungefähr . .»/^ der im Vorjahre an Ihre Firma gezahlten Betrages. Ich habe dabei die vermutlich eingetretene Umsatz-^^^ schätzungsweise be- rücksichtigt. Die angegebene Summe dürfte deshalb ungefähr dem im Kalenderjahr 1914 tatsächlich erzielten Verkaufe entsprechen. Dahingegen bitte ich Sie, mir unter Benutzung der inliegenden Postkarte zu bestätigen, daß Sie, diese Zahlung vorausgesetzt, damit einver standen sind, daß in diesem Jahre die O.-M.-Abrechnung unterbleibt und daß diese sinngemäß auf Ostern 1916 verschoben wird. Sinngemäß werden dadurch die für dieses Jahr gültigen Termine für Annahme von Re- mittenden- und Disponenden-Erklärungen auf die ent sprechenden Termine des Jahres 1916 verschoben, wo bei selbstverständlich Ihr Recht, auch im Laufe des Jahres einzelne Artikel zurückzuverlangen, nicht berührt wird. Weitere Voraussetzung für die von mir ge leistete Zahlung ist, daß Sie mir das Konto in der bisherigen Weise ofsenhaltcn. Antwort der Verleger: Hierdurch bestätige ich Ihnen, daß ich damit einverstanden bin, daß Sie mir in diesem Jahre zur O.-M. eine L conto-Zahlung von M leisten und daß die O.-M.-Abrechnung 1915 in der von Ihnen vorgeschlagenen Weise gleich zeitig mit der O.-M.-Abrechnung 1916 vorgenommen wird. Ich werde Ihnen weiter das Jahres-Rcchnungs- konto offenhalten. Mögen meine Anregungen dazu beitragen, diese wichtigen und nicht einfachen Fragen zu klären! Mögen sie aber nicht etwa als Aufforderung ausgesatzt werden, daß nunmehr auch solche Firmen an die Verleger mit O.-M.-Wünschen heran treten, für die die Voraussetzung dieser ganzen Ausführungen — Einberufung des Besitzers zum Kriegsdienst und dadurch veränderte Rechtslage — gar nicht zutreffen. Von Verlegern ist ja schon oft genug erklärt worden, daß an sich die O.-M.- Abrechnung 1915 keinerlei Veränderung erfahren könne, so daß auch durch diese Ausführungen durchaus nicht an diesem richtigen und gesetzmäßigen Grundsätze gerüttelt werden soll. F. Volckmar.
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