Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.02.1915
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- 1915-02-23
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- 23.02.1915
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- Deutsch
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller Teil. />/ 44, 23. Februar 191L. thographischen Prinzipalvcreins, des Prinzipalvcreins der Neproduk- tionsanstalten und des Vereins der Lichtkopieranstalten hielten am 30. Januar eine Versammlung im Hause des dänischen Arbeitgeberver eins ab, dessen Direktor Hauberg die Sitzung eröffnete. Lithograph C. Andrcasen vom Lithographischen Prtnzipalverein, von dem die An regung ansging, begründete dessen Vorschlag zur Einrichtung einer ge meinsamen Leitung der graphischen Gewerbe. Dieser fand Anklang, und, um Satzungen dafür auszuarbeiten, wählte man einen Ausschuß von 16 und dieser einen Arbeitsausschuß von 8 Mitgliedern, einem von jedem Verein, mit Buchdrucker H. Langkjär, Kopenhagen, als Vorsteher und Or. Mackcprang (Sekretär des Buchöruckervereins und Schriftlei ter seines Organs) als Sekretär. Die geplante Zentralleitung soll u. a. gegen den dänischen Papierring ein Gegengewicht bilden. Anzeigen während des Krieges. — Das Oberkommando in den Marken erläßt, wie »W. T. B.« meldet, folgende Bekanntmachung: Ich verbiete hiermit für die Dauer des Krieges und den Bezirk von Berlin und der Provinz Brandenburg die Veröffentlichung fol gender Ankündigungen in der Presse: 1. Anzeigen, deren Text ganz oder teilweise chiffriert ist. 2. Anzeigen unter Chiffre, betreffend irgend ein Gebiet des Heeres bedarfs. 3. Anzeigen, in denen der Eindruck erweckt wird, als ob durch persönliche Beziehungen oder dergleichen Heeresaufträge ver mittelt werden könnten, oder die sonst geeignet sind, das An sehen der Heeresverwaltung zu schädigen. 4. Anzeigen, die sich auf die Bearbeitung und Lieferung von Artilleriemunition oder auf die Lieferung von Maschinen und Geräten zu deren Herstellung beziehen. 5. Anzeigen, die sich auf Lieferungen aus dem neutralen Ausland beziehen. Bei sonstigen Anzeigen unter Chiffre ist diese von den Zeitungen durch andere, von dem betreffenden Verlag bestimmte Zahlen oder Buchstaben zu ersetzen. Außerdem ist bei Annahme derartiger Chiffre anzeigen in jedem Falle der Name und die Adresse des Inserierenden so festzuslellen, daß sie auf Ansuchen der Behörden umgehend mitge teilt werden können. Berlin, den 15. Februar 1915. Der Oberbefehlshaber in den Marken, von Kessel, Generaloberst. Das Jahresrcgistcr zum Börsenblatt 1914 liegt nebst den Titeln des vierten Bandes 1914 der heutigen Nummer bei. PersiMlnschnchwi. Eduard Likowski -f. — Am 21. Februar ist Erzbischof Or. von Ltkowski von Posen-Gnesen den Folgen eines Schlaganfalles im Alter von 78 Jahren erlegen. Nur wenige Monate hat Likowski den Posener Erzbischofstuhl innegehabt. Seine erste Amtshandlung war ein national gehaltener Aufruf an die »Geistlichkeit und Gläubigen« seiner Diözesen, in dem er sie anfforderte, als mündige Söhne einer ritterlichen Nation mutig ihre Pflicht im Kampfe zu tun und darauf zu vertrauen, »daß sic durch ihre Mitarbeit zum Siege der Kaiserlichen Armee den leiden den Brüdern jenseits der Grenze zum Erringen einer besseren Zukunft mitverhelfen werden«. Neben seiner amtlichen Tätigkeit hat sich Li- kowskt besonders mit kirchcngeschichtlichen Fragen beschäftigt und vor nehmlich dem Verhältnis der römisch-katholischen zu der griechisch-katho lischen Kirche ein eingehendes Studium gewidmet. Handlung —, so gut er es eben vermag, jedenfalls mit ganzer Hin gabe, weiterführen muß, wie soll da das Gehalt der ins Feld Ziehenden gegenüber dem Zurückbleibenden gerecht geregelt werden? Erstere beiden sind Offiziere — Leutnants — und haben, zumal, so lange sie im Felde stehen, entsprechendes Gehalt und Zulagen für Frau und Kinder. Neben dem monatlichen Gehalt der Chefs läuft selbstverständlich für alle drei gleichmäßig der Anteil am Reingewinn des abgelanfenen Geschäftsjahres fort, der zwar nur am Ende des selben vertragsgemäß ausgeschüttet, aber selbstverständlich teilweise schon früher je nach Bedarf in Anspruch genommen wird, so daß niemand sich Zurückhaltung aus Mangel an Bargeld aufzuerlegen braucht. In welcher Weise würde nun, da keinerlei Vereinbarungen getrof fen sind, Licht und Schatten gerecht verteilt werden können, so daß einerseits die Interessen der beiden im Felde stehenden Teilhaber gewahrt bleiben, andererseits aber auch der zurückgebliebene Chef in gerechter Weise für seine Mehrarbeit entschädigt wird. Da der Fall nicht vereinzelt dastehen dürfte, so wäre ich den Herren Kollegen für Mitteilung dankbar, welche Vereinbarungen sie für die Dauer der militärischen Behinderung getroffen haben. 8. Portofreie Lieferung von Mnrkbiinden. Heute erhalten wir folgenden Bestellzettel: Ich ersuche die Buchhandlung G Kleirer in Pasfau um regelmäßige Zustellung des Werkes per Nachnahme portofrei Frobenius, Durch Nacht und Tod in Bändchen ä 1 — (Verlag von G. Kreistag in Leipzig) Ort: Name: Sch , 15. Febr. 1915. M. . .. K .. Die ersten zwei Bändchen habe ich durch den Verlag portofrei gegen Nachnahme zugesandt er halten.« Selbstverständlich haben wir diesen glänzenden Auftrag dem Verlag zur Expedition überlassen! Ein Büchlein für eine Mark portofrei! Kommentar überflüssig! Passau, den 17. Februar 1915. Gg. Kleiter. In dieser Angelegenheit schrieb uns die Firma Gg. Kleiter, Passan, unter gleichem, obigem Datum. Wir waren im Begriff, ihr Auf klärung zu geben (cs liegt ein bedauerlicher Irrtum unserer Expedition vor, die ohne Rückfrage einen speziellen Fall verallgemeinerte), als uns von der Redaktion des Börsenblattes schon obige Ausführungen in Korrektur zur Nückänßcrung vorgelegt wurden. Wir erkennen an, daß der Fall »so kraß«, »so ungeheuerlich« ist, baß Herrn Kleiter kein anderer Weg als die sofortige Flucht in die Öffentlichkeit möglich war, und müssen uns damit bescheiden. Einen Trost können wir ihm aber geben: Dank dem »großen« Interesse, das der gesamte Sorti mentsbuchhandel unserer Veröffentlichung entgegengebracht hat, können wir nach Ausgabe des 2. Bandes die Akten über dieses Verlags- nnternehmen schließen. Es erscheint keine Fortsetzung, und wir werden uns hüten, bei etwaigen privaten Bestellungen, die an uns gelangen, fernerhin auch noch das Porto hinterherzuwerfen. Leipzig, den 19. Februar 1915. G. Frey tag G. m. b. H. O.-M.-Fakturen. «Vgl. Nr. 38.» Stanislaus v. Prowazek f. - Der Abteilungsvorsteher am In stitut für Schiffs- und Tropenkrankhetten in Hamburg Professor vr. Stanislaus v. Prowazek ist im Alter von 39 Jahren gestorben. Von seinen Werken sind besonders das »Handbuch der patho genen Protozoen«, »Physiologie der Protisten« und »Die deutschen Marianen« hervorzuheben. SpreWal. Vereinbarung zwischen Teilhabern während des Krieges. Wenn ein Teilhaber — in dem besonderen Falle sind es sogar zwei — das Zivilkleid mit dem Sodatenrock vertauschen und der andere (hier also dritte) Teilhaber das Geschäft — die Buch- und Papier- Daß die Verleger immer wieder zu offenbar berechtigten Klagen iiber verspätetes Eintreffen der Ostermeß-Fakturen Anlaß geben, ver stehe ich nicht. Es ist doch in der Tat kein Kunststück, die Nemittenden- faktur in der zweiten Hälfte des Dezember drucken zu lassen und sie Ende Dezember, spätestens Anfang Januar zu verschicken. Ich halte in meinem Geschäft peinlich darauf, das; dies geschieht. Trotzdem treffen aber auch bei mir Reklamationen ein, nnd zwar auch von solchen Firmen, die laut meiner Listen die Ostermeß-Faktnr zugesandt erhielten. Woher kommt dies? Einmal ist nicht daran zu zweifeln, daß Fakturen beim Kommissionär verworfen werden. So dann scheint es mir keineswegs ausgeschlossen zu sein, daß gerade die sehr früh beim Sortimenter eintreffendcn Fakturen »verlegt«, also vielleicht nicht sorgfältig genug angesammelt werden. Daß den Verleger ausschließlich die Schuld trifft, wenn die Ostermeß-Fakturen beim Beginn 'der Remissions-Arbeiten nicht zur Hand sind, ist daher m. E. durchaus nicht erwiesen. Ein alter Verleger, der einmal auch Sortimenter war. Verantwortlicher Redakteur: Emil Thomas. — Verlag: Der Börse nvcretn der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Gxpconion: Leipzig, Gerichtsweg 26 (Buchhändlerhausj. §28
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