Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.03.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-03-04
- Erscheinungsdatum
- 04.03.1915
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19150304
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191503046
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19150304
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1915
- Monat1915-03
- Tag1915-03-04
- Monat1915-03
- Jahr1915
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
öl, 4. März 1915. Redaktioneller Teil. großen, vor dem Krieg bestellten Kontinuationen, wie z. B. das Neue Universum, wurden bis aus das letzte Exemplar verkauft. Unseren wackeren Truppen, die ja die Grenze besetzt halten, wur den massenhaft Bücher gesandt. Übrigens ist auch der Eigen bedarf unserer Soldaten im Felde recht bedeutend. Es ist durch weg ernste Literatur, die verlangt wird. Mit Bezug auf aus ländische Literatur habe ich keine Abnahme des Interesses be merkt. Warenhäuser usw. haben sich nicht stärker bemerklich ge macht als in früheren Jahren. Mindestens die Hälfte der Kun den verlangt ein bestimmtes Buch. In diesem Jahre vielleicht etwas weniger, weil die Zeitungen viel weniger Bücherbespre- chungen gebracht, auch die Verleger weniger Propaganda gemacht hatten. Der postalische Verkehr war sehr unzuverlässig. Umso lieber bediente man sich des Schweizerischen Vereinssortiments in Olten. Mein Dezemberbezug von diesem war noch höher als voriges Jahr. Es sind in meinem Geschäft viel weniger teure Bücher als sonst gekauft worden. Aber die Zahl der gekauften Bücher ist nicht zurückgegangen, sondern eher gestiegen. Der Krieg und die Not der Zeit haben die Unentbehr lichkeit des Buches für ein Volk, das sich nicht in Angst, Sorge und Mutlosigkeit verzehren, sondern aufrecht einer neuen, besseren Zukunft entgegensetzen will, schlagend bewiesen. Mit der oft gehörten Behauptung, Bücher seien Lu xusartikel, darf man nun endgültig abfahren !« Das Ergebnis in Zürich lautet ebenfalls: »ca. 20"/» weni ger«; in Schaffhausen stand in einer Buchhandlung den Weihnachts-Bareinnahmen vom Jahre 1913 im Be trage von Frcs. 2087.45 im Jahre 1914 eine solche von Frcs. 1780.20 gegenüber. Reklame und Propaganda sind auch in diesen Städten eingeschränkt und Förde rung durch Presse, öffentliche Stellen usw. ist meist weder gesucht noch gewährt worden. Die Auswahl von Gcschenkwer- ken bewegte sich in den bereits angegebenen Bahnen. Die Nach frage nach Klassikern war gering, bei Jugendschriften entsprach sie dem Gesamtergebnis, ohne qualitativ wesentliche Veränderun gen zu zeigen. Bücher wurden nur wenig zu den mobilisierten Truppen an der Grenze gesandt. Beim Bezug der ausländischen Literatur, für die die Nachfrage nachgelassen zu haben scheint, er gaben sich allerlei Schwierigkeiten. Unter der Konkurrenz der Warenhäuser und Auchbuchhandlungen hat man in der Schweiz weniger zu leiden als in Deutschland. Unlauterer Werrvuwerv nn Fachzetlscyrlflen- wesen. Mitgeteilt von H. Worms in Berlin, öffentlich bestelltem u. beeidigtem Sachverständigen für die Waren des Verlages, für Zeitungen ».Zeitschriften im Bezirk der Handelskammer zu Berlin. II. <1 vgl. Nr. 4S.) L. Wann verstößt eine Bekanntmachung in einer Zeitschrift, daß bestimmte Nummern in einer Gesamtauflage von 20 000 Exemplaren erschei nen, gegen die Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb? Eine Berliner Zeitschrift für Damenmoden gab in einer ihrer Nummern bekannt, daß ihre Frühjahrs-Modcllhut-Ausstellungs- nummern in einer Gesamtauflage von 20 000 Exemplaren er scheinen würden. Eine Konkurrenz-Zeitschrift nahm Veranlas sung, dieses Inserat zu beanstanden, und sprach in ihrem Blatte ihre Zweifel aus, daß jede Nummer in einer Auflage von 20 000 Exemplaren zur Ausgabe gelangen würde. Die erstere Zeitschrift veröffentlichte darauf, auch in anderen Zeitschriften ähnlicher Geschäftszweige, als Inserat einen »Offenen Brief an alle Ange hörige der Putz- und Modewarenbranche«, in dem sie gegen die Darstellung der Konkurrenzzeitschrift Stellung nahm. Sie erklärte aber gleichzeitig, daß tatsächlich nicht jede Nummer in einer Ge samtauflage von 20 000 Exemplaren veröffentlicht würde, sondern daß die von ihr angegebene Zahl von 20 000 Exemplaren sich auf insgesamt 6 Saisonnummern erstrecke. Hiergegen wurde von der Konkurrenzzeitschrift unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb Klage auf Unter lassung der irreführenden Behauptungen erhoben, die das Kam mergericht endgültig zu ihren Gunsten entschied. In seinen Entscheidungsgrllnden führte das Gericht folgen des aus: »Das Inserat wendet sich im wesentlichen an Angehörige des Kaufmannsstandes, insbesondere an solche der Putzbranche, um diese zu bestimmen, Inserate für die betreffenden Ausstellungs nummern aufzugeben. EL mag nun sein, daß einem Teil des F-achpublikums bekannt ist, daß im ganzen 6 Ausstellungsnum mern, wie dies auch in der Orientierungsliste Seite 17 der Num mer 2 des . . angegeben ist, erscheinen, und daß nur alle Aus stellungsnummern zusammen in 20 000 Exemplaren gedruckt wer den; dieser Umstand kann aber allein nicht entscheidend sein für die Auffassung, die der unbefangene Leser des Publikums, au das sich das Inserat wendet, beim Durchlescn desselben haben und wie er dasselbe verstehen wird. Für diesen Leser wird haupt sächlich von Interesse sein, welche Verbreitung die Ausstellungs nummern haben, wie hoch sich die Zahl der Abonnenten und Ab nehmer stellt, in welchem Umfange Exemplare zum Abdruck ge langen werden. Er wird bei einem weder zu flüchtigen noch zu sorgfältigen Durchlesen des Inserats zu der Auffassung gelangen, daß sich die Angabe über die Höhe der Auflage auf jede einzelne Ausstellungsnummer bezieht, zumal von ihm nicht erwartet wer den kann, daß er die Ankündigung nach den Grundregeln der Grammatik und den Erfordernissen eines guten Stils zerlegen und so ihren Sinn zu erforschen bestrebt sein wird. Entscheidend ist vielmehr allein die Wirkung, die das Inserat nach seinem Zweck und seiner Bedeutung in seinem ganzen Zu sammenhang auf den Leser auszuüben imstande ist. In dieser Richtung ist aber der Ansicht der Klägerin durchweg beizichflich- ten. Maßgebend ist hierfür zunächst, daß die Beklagte das Er- scheinen der Ausstellungsnummern in einer Gesamtauflage von 20 000 Exemplaren kundgibt. Versteht man unter einer Auf lage bei Zeitungen die Anzahl der Abzüge, die mit Hilfe desselben Thpensatzes hergestellt sind und daher alle denselben Inhalt haben, so wird man unter einer Gesamtauflage der Ausstellungs nummern ohne Zwang die Anzahl der Exemplare zusammen fassen, die für jede besondere Nummer in Frage kommt, zumal es im Zeitungswesey üblich ist, durch die Angabe der Höhe der Auflage der Nummer für das Inserieren Reklame zu machen. Unter diesem Gesichtspunkt wird der Leser der in Frage stehenden Annoncen ihren Inhalt um so mehr betrachten, als ihm in der selben angeblich .eine unvergleichlich günstige und unbedingt er folgreiche Reklame-Gelegenheit" geboten wird. Er wird deshalb annehmen, daß ihm durch die Angabe .min destens 20 000 Exemplare" auch die tatsächlichen Unter lagen für die Beurteilung dieser günstigen Reklame gelegenheit verschafft werden sollen. Diese erweisen sich aber als unzutreffend, wenn sich die angegebene Stärke der Auf lage auf eine ziffernmäßig nicht angegebene Serie von Nummem beziehen sollte. Wenn Beklagte auf die Seite 17 der Nummer 2 des .... " befindliche Orientierungsliste, die sich an alle aus stellenden Firmen richtet, hingewiesen hat, so kann hierdurch die Auffassung über den Inhalt des Inserats, wie sich diese den Le sern darstellt, eine wesentliche Änderung nicht erleiden. Denn einmal enthält das Inserat keine Verweisung auf diese Orien- tierungsliste, ist also nicht lediglich im Zusammenhang mit ihrem Inhalt zu würdigen, und dann würde der Leser dieser Liste doch auch aus ihr ersehen, daß sechs Ausstellungsnummern erscheinen sollten, nicht aber wieviel Exemplare von jeder Ausstellungsnum mer gedruckt werden sollten. Derjenige Leser, der aber nur das Inserat liest, und auf diesen kommt es hier entscheidend an, kann aus ihm nicht ersehen, wie viel Ausstellungs nummern erscheinen werden; selbst wenn er dies aber auch gewußt hätte, so hätte er doch nach der ganzen Fassung des Inserats nicht leicht zu der Annahme ge langen können, daß die unvergleichlich günsttge und unbedingt erfolgreiche Reklamegelegenheit darin bestehen würde, daß jede Reklamenummer nur in einem verhältnis mäßig kleinen Bruchteil von 20 000 Exemplaren, nämlich von 3500 Exemplaren, verbreitet werden würde. 291
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder