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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.08.1926
- Strukturtyp
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- 1926-08-12
- Erscheinungsdatum
- 12.08.1926
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- Deutsch
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Fe 186, 12, August 1826. Redaktioneller Teil. VSrs-nbl-tt I. d. Dttchn. »,ur»-i>d-I. bedeutete für die Familie einen schweren Schlag. Durch Fleiß und Intelligenz und auch durch sein offenes freundliches Betragen war er bei Lehrern und Vorgesetzten sehr beliebt. Nach Absolvierung der Sekundarschule trat er als Lehrjungc in die Firma Bcnziger, damals »och Gebrüder Bcnziger, in Elnsiedcln. In seiner freien Zeit, wenn er an Sonntage» hüten mußte, um bei anfälligem Bedarf sofort zu Diensten sein zu können, war es seine Freude, sich im Sortiment ein Buch zu leihen und zu lesen. Nach und nach erwachte in ihm der Wunsch, Buchhändler zu werden, und er machte nun seine Vorlehre im Geschäft. Von Haus aus nicht mit Glücksgütern gesegnet, ließ er sich bewegen, um mehr verdienen zu können, mit einem nach seinen Begriffen fürstlichen Gehalt an Dollars im Zweiggeschäft Benziger in New Dort einzutrcten, und reiste voll froher Hoffnungen übers Meer. Wieder in Europa, trat er 1877 in die Verlagsanstalt Herder L Cie., Abteilung Sortiment. Aus dieser Zeit stammten wohl die schönsten Erinnerungen. In der »Herderei- war seine Ausbildung als Buchhändler vervollständigt worden; dort war ihm ein Schatz von Kenntnissen übermittelt worden. Aber die Heimat lockte. Wieder trat er in die Firma Benziger in Einsiedel» ein als erster Gehilfe sürs Sortiment. 1884 trat er bei Benziger aus und vertauschte seine Stelle, um als selbständiger Geschäftsführer in die Firma Kr. Schwendimann in Solothurn einzutrcten. Er fand dort einen seinen Kenntnissen entsprechenden Play. Im Geschäfte Benziger in Einsiedel» waren indessen Änderungen eingetretcn, indem Herr Adelrich Bcnziger sich von den Gebrüdern trennte und eine eigene Firma gründete. Er suchte sich die freigcworbcne, ihm als gewissenhafte, tüchtige Kraft be kannte Persönlichkeit zu sichern, indem er Jten die Gründung und Leitung seiner Sortimcntsbuchhandlung übergab. Mit Fleiß und Um sicht verwaltete Herr I. I. Jten dieses Geschäft zur vollsten Zufrieden heit seines Prinzipals. Er erwarb dann schließlich diese Buchhandlung und führte sie weiter. Rach längerer Krankheit entschlief er am S. Oktober 1V2S sanft, tief betrauert von seinen Hinterlassenen. Mit Herrn Jten schied ein Mann des lautersten Charakters aus dem Leben. Der Schweizerische Buchhändlerverein wird das Andenken dieser Berufsgenossen stets in hohen Ehren halten. Im «ergangenen Jahre konnte die Firma Ernst Kuhn, B e r n - B i e l, auf das 250jährige Bestehen ihrer Firma zurück blicken. Was das heißen will, kann sich Wohl jeder, der selbst einem Geschäfte vorsteht, leicht ausmalen. Wieviele Stürme haben in 250 Jahren die kräftige Eiche wohl umbranst, aber unter der sachkundigen und bewährten Sorge ihrer zahlreichen Eigentümer schlug der kräftige Baum immer größere Wurzeln, sodaß er heute als Zierde seiner Art, stolz und selbstbewußt, fähig zu immer wei terem Gedeihen, an seinem Platze an der Sonne stebt. Es seien daher auch an dieser Stelle der Firma Ernst Kuhn und ihrem hochverehrten Inhaber zu dem nicht alltäglichen Jubi läum die aufrichtigsten Glückwünsche ausgesprochen. Eine erfreuliche Erscheinung im vergangenen Jahre war das spürbare Bestreben der unserem Verein noch Fernstehenden, sich diesem anzuschließen. Unter anderem brachte das Berichtsjahr die Aushebung der Sperre gegenüber der Unions- buchhandlung. Die Abtrennung der Filiale Basel und die Reorganisation derselben unter einem gewöhrbietenden Geschäfts führer ermöglichten bereits im September 1925 die Aushebung der Sperre über die Unionsbuchhandlung Basel und deren Ausnahme in den Schweizerischen Buchhändlerverein. Im Dezember 1925 verpflichtete sich die ebenfalls reorganisierte Unionsbuchhandlung Zürich mit ihrer Filiale Winterthur zur Einhaltung unserer Bcr- kaussbestimmungen, sodaß auch gegenüber dieser die Sperre auf gehoben und im Frühjahr 1926 die Ausnahme der neuen Gc- nossenschaftsbuchhandlung in den Schweizerischen Buchhändlerver- cin erfolgen konnte. Diese sowie noch andere Fälle beweisen, daß sich der Vorstand bei den Aufnahmen in unseren Verein nicht durch persönliche oder politische Anschauungen oder aus Gründen der Konkurrenz leiten läßt. Einzig und allein maßgebend sind und bleiben für ihn die Interessen unseres Berufsstandes und die Aufrechicrhaltung, Anerkennung und Durchführung seiner Satzun gen und Vcvkaussbestiinmungen. Er will nicht den Tod des Sün ders, sondern daß er sich bekehre, denn je einheitlicher und breiter die Basis ist, auf welche unsere Zusammenarbeit sich stützt, desto mehr Ansehen, Kraft und Erfolg wird unsern buchhändlcrischen Interessen und Bestrebungen beschieden sein. Immerhin Hai sich der Vorstand nicht gescheut, von seinem satzungsmäßigon Rechte Gebrauch zu machen, um da, wo es ihm wünschenswert erschien, die Aufnahme von der Leistung ihm gutscheinender Sicherheiten abhängig zu machen. In verschiedenen Fällen mußten Gssuchsteller mangels Vor- licgens der satzungsgemäßen Aufnahmebedingungen abgewiesen oder zurückgcstcllt werden, bis sie sich über ihre Fähigkeiten und buchhändlerischc Tätigkeit genügend ausgewiesen hatten. Die Vermehrung der Zahl der Wiederverkäufe:; wird nach Möglichkeit eingeschränkt, indem der Buchhandel an der Schaffung von Auchbuchhändlcrn im allgemeinen kein Interesse hat. Immerhin wird auch hier den berechtigten Interessen des Verlags gegenüber eine angemossene Rücksichtnahme beobachtet. Eine Aufnahme muß aber immer dann abgclchnt werden, wenn am Domizil der betreffenden Firma bereits eine angcschlossene Buchhandlung besteht oder wenn die Vorbedingungen für die Aus nahme nicht vorhanden sind. Wie in den vergangenen Jahren nahmen auch im Berichts jahre vielfache Verstöße gegen unsereSatzungen, Ver- kanfsbestimmungen, Beschlüsse und Weisungen den Vorstand in nicht unerheblichem Maße in Anspruch. In einem Falle mußte einem Mitglied gegenüber die Sperre verhängt werden. In andern Fällen genügte eine Vermahnung im Ginne von H 35 unserer Satzungen. Da es vorgslommen ist, daß dem Vorstand aus der Anwendung des zitierten H 35, d. h. aus der vorgängigen Ver mahnung statt sofortiger Verhängung der Sperre im Falle eines Verstoßes von gewisser Seite ein Borwurf gemacht werden sollte, sehen wir uns veranlaßt, an dieser Stelle nochmals ausdrücklich auf den Wortlaut von Z 35 der Satzungen hinzuweisen, der die Verhängung einer Sperre erst nach erfolgloser Mahnung vovsieht. Es wurde seinerzeit anläßlich der Satzungsberatungen absichtlich dieses Verfahren gewählt, um Mißbräuche in der Anwendung der Sperre — einer immerhin äußerst empfindlichen und in ihren Wirkungen weitgehenden Maßnahme — nach Möglichkeit zu ver hüten. An Möglichkeiten, einen Vermahnten zu kontrollieren und allfällig weitere Verstöße seinerseits sestzustellen, fehlt es nicht, sodaß kein Grund besteht, von der heutigen Regelung abzuweichen. Die Mitglieder dürfen sich vertrauensvoll auf den Vorstand «er lassen, indem er Wohl besser als das einzelne Mitglied ln der Lage ist, entscheiden zu können> wie im speziellen Falle vorzugehcn ist. Ein selbständiges Vorgehen einzelner Mitglieder beim Börsenver- ein und bei deutschen Verlegern, wie es in einem Falle vorgekom men ist, schafft nur Unklarheit und erschwert dem Vorstände seine Aufgabe außerordentlich. Von Wichtigkeit jedoch ist, daß dem Vor stand seitens der Mitglieder über deren Erfahrungen und Fest stellungen Mitteilung gemacht wird, und zwar unter Vorlegung von Beweismitteln, indem selbstverständlich nur dann ein Ein schreiten möglich ist, wenn eine Zuwiderhandlung nicht bloß be hauptet, sondern einwandfrei nachgewiesen und belegt ist. Wegen Zuwiderhandlungen gegen die Ordnungen des Buch handels (Nichteinhaltung der Ladenpreise, unzulässige Rabattan gebote usw.) sind am Schlüsse des Berichtsjahres folgende Firmen gesperrt: Schweizerisches Ärzte-Syndikat m Bern, Richard Doch in Bern, Alfred Güß in Basel, Karl Marz in Bern und die Studentenbuchhandlungen Basel, :Bern und Zürich. Viel gesündigt wird jahraus jahrein gegen den H 2 der Ver- kaussbestiinmungen. Immer und immer wieder stößt man auf Fälle verbotener Ra ba t t g e w ä h r u n g. Sehr oft wird seitens der Käuferschaft versucht, den Buchhändler zur Rabatt gewährung zu veranlassen, indem ihm gesagt wird, »andere« würden es auch tun! Der Vorstand hatte diesbezüglich viel Ar beit. Er steht jedoch nach wie vor fest auf dem Boden der Ver kaufsbestimmungen. Er ist der Auffassung, daß jedes Abweichen von den bestehenden Bestimmungen außerordentlich nachteilige Folgen nach sich ziehen würde, um so mehr, als aus die Erhebung eines 7?Ligen Spesenzuschlages, wie er bis l918 bestanden hatte, verzichtet worden ist. Die Bücherpreise sind allerdings allgemein gestiegen, aber nicht im Verhältnis zu den Generalunkostcn. Die Gehälter betragen heute das Doppelte vom Jahre l919. Die Spesen für Porti, Telephon, Frachten, Mieten Usw. sind derart
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