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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.08.1926
- Strukturtyp
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- 1926-08-12
- Erscheinungsdatum
- 12.08.1926
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X- 18«, 12. August 1926. Redaktioneller Teil. iu die Höhe gegangen, daß die Spescnvermehrung für den Buch händler gegenüber 1915 heute mindestens I50H beträgt. Mit dieser -Spesenerhöhung haben aber der Bücherumsatz und die Preis erhöhung der Bücher nicht Schritt gehalten. Die Preiserhöhung beträgt im Durchschnitt Wohl kaum -über 60^, während di« Um satzvermehrung in den schweizerischen Buchhandlungen maximal 20—25N beträgt. Ein Rabattgesuch des Schweizerischen Lehrer vereins mußte daher aus prinzipiellen Gründen abgelehnt werden. Die Ortsvereine, welche diesbezüglich über ihre Auffassung be fragt worden sind, -haben sich einheitlich auf den Boden der heute geltenden Verkonssbeftimmungen gestellt -und sich gegen die Gewäh rung -von Rabatten ausgesprochen. -Wenn auch -vielleicht diese Stellungnahme -da und dort -vom Konsumenten unwillig ausge nommen und nicht begriffen -wird, so dürfen -wir uns deshalb, ge stützt auf die in früheren Jahren mit den Rabatten gemachten schlechten Erfahrungen, von den heute eingeführten und als gut anerkannten Grundsätzen und deren zielbswußter Durchführung -nicht abbringen lassen. Zur Unterstützung unserer Mitglieder gegen allfällig »orgebrachte Rabattbegr-Hren halten wir ihnen zur Abgabe an das PUbli-k-um -bestimmte Zettel zur Verfügung, welche den grundsätzlichen Vereinsbefchluß betreffend Abschaffung des Ra batts enthalten. Die Umrechnung der Preise der Bücher deut schen Ursprungs erfolgt« unverändert nach dem Kurse 1 Goldmavk — Schwcizerfrankcn 1.25. Die Folgen dieser im Januar 1925 beschlossenen Maßnahmen wirkten sich auch im Be richtsjahre unzweifelhaft günstig aus. Das -Vertrauen des bücher kaufenden Publikums ist wohl heute überall vollständig wieder hergestellt. Der direkte Bezug aus Deutschland lohnt sich nicht mehr, eine Tatsache, di« nicht zuletzt mitgewirkt hat, daß viele sich heute dem regulären einheimischen Buchhandel und seinen Grundsätzen angeschlossen haben oder anzuschließen -wünschen, die früher abseits gestanden haben. Der Bücherumsatz hat infolge dessen, wie bereits erwähnt, nicht unwesentlich zugenommen. Wenn dies bis heute nicht in noch höherem Maße erfolgt ist, s-o liegt der Grund nicht an der Umrechnung, sondern an den für unsere Ver hältnisse unzweifelhaft zu hohen Bücherpreisen. Für Bücher französischen Ursprungs betrug die Kursvergütung bis November 1925 bis zu einem Ladenpreis von Fr. 50.— 65?l. Bei Preisen über Ir. 50.— bei Barzahlung oder Vorauszahlung wurde zum Tageskurs mit I0?l Spesenzuschlag verkauft. Beim Bezüge von Einzelwerken im-Betrage von Fr. 100.— Ladenpreis oder bei Bestellungen im Ge samtbetrag« -von Fr. 300.— fiel der Spesenzuschlag bei Barzahlung oder Vorauszahlung weg. Eine Ausnahme von dieser Regel durfte nur für Behörden, die nicht befugt sind, Vorauszahlungen zu machen, gemacht werden. Infolge Sinkens der französischen Va luta -wurde die Kursvergütung ab 1. Dezember 1925 erhöht, ab 15. Februar 1926 beträgt sie schließlich: 1. von Fr. 2.— -bis Fr. 49.— 70N; 2. -von Fr. 50.— bis Fr. 99.—- 75N; 3. von Fr. 100.— bis Fr. 499.— wird bei Verkäufen in französischen Fran ken ein Spesenzuschlag von 15A erhoben; 4. über Fr. 500. — wird bei Verkäufen in französischen Franken ein Spesenzuschlag von 10A erhoben, -wobei -die in Ziffer 3 und 4 hiervor in französischen Franken -vorgesehenen Verkäufe gegen -Barzahlung oder Vorauszahlung zu erfolgen haben. Auf Bücher italienischen Ursprungs durfte bis August 1925 bis zu Beträgen von 50.— Lire eine -Kursvergütung von 60H gewährt -werden. Für höhere Beträge galten die gleichen Regeln wie für Bücher französischen Ursprungs. Ab 10. August 1925 wurde die Kursvergütung auf 70A erhöht. Ab 1. Mai wird für Beträge über 50 Lire zum Tageskurs umgerechnet zuzüglich eines Spesenzuschlages von 15A. über 500 Lire beträgt der Spesenzuschlag 10?S. Die Umrechnung für Bücher englischen Ursprungs betrug gemäß Beschluß der Generalversammlung vom 8. -Juni 1925 während des ganzen Berichtsjahres 1 Schilling — Schweizer Franken 1.30 plus Porto. Die neuerliche starke überhandnahme der B ü ch e r re i-sen- den zeigt, daß unsere Mitglieder nicht konsequent die Vorweisung des von unserem Sekretariate ausgestellten Ausweises verlangen. Das Verlangen nach derartigen Ausweisen ist im Berichtsjahrs stark zurückgegangen. Würden aber unsere Mitglieder von den Reisenden unnachsichtlich den Ausweis verlangen, so würden wir durch das Sekretariat als ausstellende Instanz die Möglichkeit haben, die Spreu vom Weizen zu trennen. Zudem -werden diese Ausweise nur ausgestellt gegen die vorherige schriftliche Verpflich tung, nur Mitglieder des Schweizerischen Buchhändler-Vereins zu besuchen. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, daß das Ausweisverfahren, -wenn seitens unserer Mitglieder di« richtige Unterstützung vorhanden ist, -sehr nützlich -war. Wir ersuchen daher erneut, überhaupt nur mit -solchen Reisenden in Verbindung zu treten, die einen -vom -Sekretariat ausgestellten, gültigen Ausweis vorzuweisen in der Lage -sind. -Außerdem benutzen wir jede uns bekannt werdende Gelegen heit, um gegen die Bücherkolportage aufzutreten und die Behörden auf deren schädliche Folgen mit Bezug auf das -bücher kaufende Publikum sowohl als auch mit Bezug auf den ein heimischen Buchhandel aufmerksam zu machen. (Schluß -folgt.) Die Einzelwerbung. Bon Alfred Streißler. Die lebhafte Beschäftigung der buchhändlerischcn Öffentlich keit mit Werbesragen in neuerer Zeit hat fast regelmäßig das Problem der sogenannten -korporativen und -kollektiven Werbung in den Vordergrund gestellt. Das ist ins-osern natürlich, als ge rade diese Art der Werbung diejenige ist, deren Träger eben diese buchhändlerische Öffentlichkeit in ihrer Gesamtheit sein soll. Die Einzel-Werbung, die doch -immer als großer Unterbau für jede gesamtbuchhändlcrische Werbetätigkeit vieltausendfältig in Erschei nung treten muß, ist Sache des einzelnen Buchhändlers, seiner persönlichen Fähigkeiten, seiner Denk- und Anschauungsweise. Es gibt heute Wohl kaum einen Buchhändler, der nicht ein« be wußte, mehr oder woNiger intensive Werbetätigkeit durchführt. So richtig es natürlich ist, gerade bei dieser Einzelwerbung die Individualität sich möglichst ungehindert auswirken zu lassen, so zweckmäßig muß es aber doch andererseits erscheinen, dieser Indi vidualität so viel systematischen Rückhalt zu gewähren als nötig ist, -um die zwar persönlich gefärbte Werbetätigkeit doch zu einer im einzelnen Falle möglichst vollständigen und rationellen werden zu lassen. Hierfür erscheint es zunächst zweckmäßig, genau sestzuftellen, -was unter Einzelwerbung zu betrachten ist. Diese Feststellung wird die -Grenzen für die Werbetätigkeit festlegen müssen, die der einzelne werbende Buchhändler unter allen Umständen erreichen muß, damit zwischen dem werbetechnischen Unterbau (der Einzel- -wevbung) und dem Oberbau (der korporativen Werbung) nicht -das Mittelstück fehlt. Es gibt nämlich immer noch genug Buch händler, die glauben, daß die Werbetätigkeit jetzt mehr oder weniger Sache -der Organisationen sei und daß -sie sich persönlich nicht allzusehr anzustrengen brauchen. Das ist natürlich nicht richtig, vielmehr ist ein Erfolg nur dann wahrscheinlich, wenn -jeder -der Beteiligten, der Einzelne wie die Gesamtheit, sein -Letztes hergibt. Einzelwerbimg besteht darin, daß der einzelne Buch händler innerhalb des von ihm (räumlich und geistig) bestrichenen Gebietes jeden einzelnen des Lesens kundigen Menschen über jedes ein zelne Buch, für das im einzelnen Falle Inter esse -vorhanden ist oder geweckt werden kattn, unterrichtet und in kaufanregendem Sinne aufk-lärt. Wenn man auf Grund dieser Erklärung festzustellen sucht, in wieweit der einzelne Sortimenter die ihm obliegende Aufgabe der Einzslwerbung zu Ende geführt Hat, so wird das Ergebnis vermutlich ebenso trostlos sein wie etwa dasjenige einer Betrach tung der gegenwärtigen Wirtschaftslage im Buchhandel. Man könnt« sogar auf den Gedanken kommen, daß vielleicht -zwischen beiden Trostlosigkeiten ein gewisser innerer Zusammenhang be steht. S99
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