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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.03.1915
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- 1915-03-29
- Erscheinungsdatum
- 29.03.1915
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^ 72, 29. März 1915. Redaktioneller Teil. Kleine Mitteilungen. Jubiläum. — Die geachtete Firma Reinhold P a b st in De litzsch begeht am heutigen 29. März die Feier ihres 50jährigen Jubi läums. Der Gründer der Firma, Reinhold Pabst, hatte den Buchhandel bei C. W. Offenhauer in Eilenburg erlernt, war als Gehilfe bei Otto Klemm in Leipzig und Friedr. Aug. Schreiber in Marienberg i. S. gewesen und kehrte nach Teilnahme am schleswig-holsteinischen Feld zuge 1864 zu Offeuhauer zurück. Dieser hatte die Absicht, in Delitzsch eine Filiale zu errichten, und bestimmte Pabst zu ihrer Einrichtung und Führung. Die Eröffnung der Filiale scheiterte jedoch an der Ver- weigerung der Konzession, so daß sich Pabst kurzerhand entschloß, sic für sich selbst nachzusnchen. Nachdem er das Buchhändler-Examen be standen hatte, wurde sie ihm am 29. März 1865 erteilt. Mit nur geringem Kapital ausgerüstet, gelang es Pabst aus kleinen Anfängen heraus durch rastlosen Fleiß und feines Verständnis für die Forderungen der Zeit, seiner Firma eine geachtete Stellung beim Publikum und im Buchhandel zu erwerben, so daß er anfangs der 70er Jahre daran denken konnte, dem sich gut entwickelnden Sortiment einen Buch- und Musikalien-Verlag anzugliedern. Auch diese Geschäfts zweige entwickelten sich unter der umsichtigen Leitung ihres Gründers günstig. Der Buchverlag bewegte sich hauptsächlich auf pädagogischem Gebiet. Werke wie Holzweißig, Hilfsbücher für den evangelischen Religionsunterricht in den oberen Lehranstalten, dessen einzelne Bände in 15. und 17. Auflage vorliegen, erfreuen sich großer Verbreitung, ebenso die Präparationswerke für den biblischen Geschichtsunterricht von N. Wernecke. Der Musikverlag förderte den in den 70cr Jahren mächtig cmporblühenden Männergesang durch Herausgabe guter Män nerchöre, da es Pabst verstand, für sein Unternehmen tüchtige Kompo nisten heranznziehen, von denen nur Köllner, Kuntze, Tauwitz, Zenger genannt seien. Später wurde auch das Gebiet der Kirchenmusik in An griff genommen, für dessen Bearbeitung Männer wie Bartmuß, Röder, Kellner, Zimmer gewonnen wurden. Am 1. Januar 1896 nahm Pabst seinen Sohn Georg Emil Paul, der ihm schon seit 1. April 1895 zur Seite gestanden hatte, als Teilhaber auf. Damit trat eine Arbeitsteilung in der Weise ein, daß sich der alte Herr mehr und mehr ans seinen Verlag zurückzog, während der junge Teilhaber sich vornehmlich dem Sortiment widmete, das er u. a. auch durch Angliederung einer Kunstabteilung auszubauen bestrebt war. Seit dein anfangs vorigen Jahres erfolgten Ableben seines Vaters ist Herr Paul Pabst alleiniger Inhaber des Geschäfts. Gleich seinem Vater, der die Feldzüge von 1864, 1866 und 1870/71 mitgemacht hat. ist auch Paul Pabst dem Rufe zu den Fahnen gefolgt und steht augen blicklich als Leutnant der Landwehr in Lüttich. Wir wünschen dem tüchtigen Bcrufsgenossen eine glückliche Heimkehr zu rüstigem Weiter schaffen ans der von seinem Vater vorgezeichneten Bahn. Der Verband deutscher Illustratoren wird in diesem Jahre inBerlin eine eigene Ausstellung veranstalten, da sich die Teilnahme des Verbandes an der Großen Berliner Kunstausstellung, die bereits gesichert schien, nicht ermöglichen läßt. Auf seine Eingabe um Bewil ligung eines Saales erhielt der Vorstand den Bescheid, daß der Großen Berliner Kunstausstellung selbst nur ein Drittel der Räume des Landesausstellungsgebäudes zur Verfügung stehe, da der übrige Teil militärischen Zwecken dienstbar gemacht sei, und daß aus diesem Grunde von Gruppen-Ausstellungen Abstand genommen werden müsse. Der Jllustratoren-Verband wird daher seine Ausstellung im Berliner Kttnstlerhause im Monat Oktober und der ersten Hälfte des November veranstalten. Der Internationale Frauenkongreß soll nun vom 28. bis 30. April im Haag stattfinden. 8k. Ein Abfindungsstreit zwischen Prinzipal und Angestellten. Urteil des Reichsgerichts vom 5. März 1915. Nachdruck verboten. — Es gehört nicht zu den Seltenheiten im Geschäftsleben, daß eine Firma vertraglich noch mehrere Jahre an einen Angestellten gebunden ist, aus irgend welchen Gründen aber ein erhebliches Interesse daran hat, den Vertrag sofort aufzulösen. In diesem Falle pflegt eine Abfindungs summe meist in Höhe des Jahresgehalts an den Angestellten gezahlt zu werden. Als selbstverständlich darf dabei gelten, daß, wenn der ausscheidende Mitarbeiter sofort gleichwertigen Ersatz oder eine noch bessere Stellung findet, die Abfindungssumme entweder völlig wegfällt oder erheblich ermäßigt wird. Muß nun aber der Ausscheidcnde den früheren Prinzipal in die Verhandlungen mit dem neuen einweihen und ihm auch dann schon Mitteilung machen, wenn ihm eine neue Stellung mit gleichem oder höherem Gehalt »so gut wie sicher« ist, und verwirkt er die Abfindung, wenn er dies nicht tut? Diese Frage hat das Reichsgericht jetzt in einem markanten Falle verneint. B. bekleidete bei der Firma H. in Berlin eine gehobene Stellung und erhielt ein Jahresgehalt von 9000 Mark. Als der Geschäftsin haber starb, suchte seine Witwe von dem noch drei Jahre laufenden Vertrag mit B. loszukommen, und die Verhandlungen führten dahin, daß B. sich bereit erklärte, das Vertragsverhältnis gegen eine Abfin dung von 9500 zu lösen. Er nahm eine Anstellung bei einer Ma schinenfabrik ans ein Jahr gegen ein Gehalt von 14 000 an. Als seine frühere Firma davon erfuhr, focht sie im Klagewege den Ver trag wegen arglistiger Täuschung an und verlangte die Abfindungs summe zurück. Arglistige Täuschung erblickte sie darin, daß B. die neue Stellung schon sicher gehabt habe, als er einem Vertreter der alten Firma gegenüber äußerte, »er werde wohl eine neue Stellung bekommen, augenblicklich habe er aber noch keine«. Hätte B. damals, als die Verhandlungen über die Abfindung noch im Gange waren, die Wahrheit gesagt, so würde ihm eine Abfindung in solcher Höhe nicht zugesprochen worden sein. Landgericht Berlin und Kammergericht wiesen die Klage ab. Das Kammergericht führte folgendes aus: Wenn der Beklagte geäußert hat, er werde wohl eine neue Stel lung erhalten, habe aber noch keine, er müsse erst endgültig aus seiner- alten Stellung entlassen sein, ehe er eine neue aunehmen könne, so ist darin keine arglistige Täuschung zu erblicken, obwohl die Maschinen fabrik damals sich bereits gebunden hatte, den Beklagten in ihre Dienste zu nehmen. Man kann bei derartigen Verhandlungen nicht verlangen, daß ein Teil dem anderen seine Pläne und Chancen darlegt und mit offenen Karten spielt. Es konnte dem Beklagten nicht angesonnen wer den, daß er über die getroffenen Abmachungen unaufgefordert Auf klärungen gab. Es mußte angenommen werden, daß er eine Stellung mit 9000 ^ Gehalt nicht aufgeben würde, wenn er nicht eine solche mit höherem Gehalt bereits gefunden hatte. Die Äußerung des Beklagten, er habe noch kein neues Engagement, war nicht wahrheitswidrig, denn der Maschinenfabrik gegenüber war er noch nicht zum Dienstantritt verpflichtet, da sein Verhältnis zur alten Firma noch nicht endgültig gelöst war und die Verhandlungen über die Abfindungssumme noch schwebten. Es war ihm ein festes Angebot gemacht, aber es ivar noch nicht definitiv angenommen. Es war das gute Recht des Beklagten, die Abfindung von der Firma H. zu verlangen und sie kann auch als angemessen erachtet werden. Er hätte bei der Klägerin noch drei Jahre in fester Stellung bleiben und ein Gehalt von im ganzen 27 000 beziehen können. In der neuen Stellung erhielt er zwar ein JahreSgchalt von 14 000 aber das Engagement lautete vorläufig nur auf ein Jahr. Die Stellung war eine unsichere, und Beklagter hat sie auch nicht behalten können, er mußte sie bereits nach 2L Jahr aufgeben. Gegen dieses Urteil legte die Firma H. Revision beim Reichsgericht ein, aber ohne Erfolg, da der 3. Zivilsenat des höchsten Gerichtshofes das Rechtsmittel als unbegründet zurückwies. (A.-Z. III. 468/14.) Eingehen einer polnischen Zeitung in Oberschlesien. Das in Königshütte erscheinende polnische Zentrumsblatt »Tygodnik katolicki« stellt, wie es mitteilt, am 1. April ö. I. sein Erscheinen ein. »Die Herausgeber«, heißt es dort, »hoffen, daß die Entwicklung der politischen und kirchlichen Verhältnisse in Oberschlesien nach dem Kriege es gestatten werde, die bedeutenden Opfer, die die Herausgabe des .Tygodnik* bisher erforderte, anderen Zwecken zuzuführen«. Zentralinstitut für Erziehung und Unterricht. — Am 21. März wurde in Berlin in der alten Hochschule für Musik von dem preu ßischen Kultusminister v. Trott zu Solz in Anwesenheit zahlreicher Behörden und bekannter Schulmänner das Zentralinstitut für Er ziehung und Unterricht eröffnet, das ein belebender Mittelpunkt für eine umfassende und mit den verschiedenen Schulverwaltungen in enger Fühlung stehende Vereinigung zur Förderung der Erziehung und des Unterrichts sein soll. Das Institut wird sich in drei Haupt abteilungen gliedern, nämlich in eine für Auskünfte, eine für Ausstel lungen und eine für pädagogische Arbeit. Neben dem Zentralinstitut für Erziehung und Unterricht wurden die interessanten Sonderausstellnngen »Schule und Krieg« und »Bio logische Schularbeit« eröffnet. Wie der Krieg im ganzen Wirtschafts leben einschneidend eingegriffen nnd umgestaltend gewirkt hat. so hat er auch in den Schulen einen erheblichen Einfluß auf die Erziehung und das Denken der Kinder ansgeübt. Davon geben diese beiden reichbeschicktcn Ausstellungen ein lebendiges Bild. Vor allen Dingen wird gezeigt, wie cs endlich gelungen ist, die alten Wünsche vieler Pädagogen zu erfüllen, nämlich lebendiges Leben anstelle der trockenen Abstraktionen in die Schule hineinzutragen. Die eigentliche Ausstellung »Schule und Krieg« ist im Obergeschoß untergebracht. Dort befindet sich der Niederschlag des Krieges, der sich in den an Wänden und in Mappen untergebrachten Zeichnungen, Aufsätzen und Reden äußert. Sehr interessant sind die Resultate 419
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