Umschlag zu 72. Montag, den 29. März 1915. ttakgelang gegen Lnglanä. 5ckul) wider 5cNuK und 5toü um 5toü! wir Neben Ne nickt, wir batten Ne nicbt. wir scbühen Weichsel un6 Wasgaupak. — VoU k^eid. voU Wut. voU 5cNläue. voN l.ist, wir Neben vereint, wir Kassen vereint, wir aUe Naben nur einen beind: England. 5cNuN wider 5cNul) und 5toü um 5tol)! Dick werden wir Nassen mit langem tiaN. wir werden nickt lassen von unserm ttal), ttal) ru Wasser und ttak ru l.and, ttaN des ttauptes und blak der ttand. NlaN der ttämmer und ttaN der Xronen, Drosselnder ttaN von Neblig iVNNionen. 5ie lieben vereint, sie Nassen vereint. 5ie Naben alle nur einen keind: England. ernst l-issauer. Lrnit liiilauers licihgskang gegen Cnglankl Va8 grohe Sedlckt des lirieges Eine wirkliche Verbreitung wird nur durch oben wiedergegedens Postkarte möglich lein Alleinige; Veriag;recht: Sultciv Ssrltsnbsrger, Clismnih lvo Stück .... lllk. b.— 25 1.70 einschiiehlich poltgsid Versand direkt. Ilacknabnie über beiprig. Die MktäOItEK Vb8 öÖK8b5IVKKbI5l8 Obst VKU18ci1b5! ZocmiXt'Ml.ck ro bbikrio ist in erster binie tür die lVlilgiiedet des :: körsenvereins bestimmt. :: Dur rntleibung von kucbern berecbtigt sind - die Mitglieder des körsenvereins. n kucbbändler, die dem körsenverein nicbt angeboren, können nur unter kürgscbslt ibres beipriger Kommissionärs oder eines Mitgliedes des körsenvereins, Oebilken nur unter kürgscbslt ibres prinripals, berw. des beipriger Kommissionärs des letrtern, n öücker entleiben. :: blicbt-kucbbändlern ist üie kenutrung der kibbotbek und ibrer Sammlungen im I,ese- rimmer gestattet; ru einer Verleibung von kückern an sie ist die keibringung des kürgscksktsscbeins eines Mitgliedes des körsenvereins erkorderlick Die Bibliothek! des Börsenvercins besitzt neben anderen Sammlungen auch eine Sammlung buchhändlerischer Signete. Ihr Hauptwerk liegt in den Signeten der alten und älteren Zeit; mit den Jahren gegen 1890 hin hört sie ganz auf. Aber auch unsere Gegen wart wird einst Vergangenheit sein. Die Bibliothek läßt deshalb an alle Angehörige deS Buchhandels und des Buchgewerbes die Bitte ergehen, ihr l Exemplar jedenfalls ihres gegenwärtigen Signets gütigst zugehen lasten zu wollen. — I. Goldfriedrich Bibliothekar des BörsenvcreinS.