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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.04.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-04-13
- Erscheinungsdatum
- 13.04.1915
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- Deutsch
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Die von Herrn Moritz Enax in Berlin eingeleitete Klage, durch die er die Fortdauer seiner Mitgliedschaft im Börsenverein erzwingen wollte, ist auch in zweiter Instanz gegen den Kläger ent schieden worden. Dieser hat Revision beim Reichsgericht eingelegt. Die Entscheidung steht noch aus. Die Hauptversammlung besuchten: 1305 310 Mitglieder 1910 1906 280 Mitglieder 1911 1907 286 Mitglieder 1912 1908 329 Mitglieder 1913 1909 334 Mitglieder 1914 314 Mitglieder 278 Mitglieder 282 Mitglieder 301 Mitglieder 320 Mitglieder. Die vorjährige Hauptversammlung hat die Mittel bewilligt, das Verlagsrecht, die Kontinuationsliste und die bereits geleisteten Vor arbeiten zum 37. und 38. Band von Kaysers Bücher-Lexikon anzu kaufen. In Durchführung dieses Beschlusses hat der Vorstand die begonnenen Arbeiten sortsetzen lassen und kann nunmehr zu seiner Freude die erste Lieserung des neuen Bandes vorlegen. Die Biblio graphische Abteilung des Börscuvereins hat seither nur das Verzeich nis der erschienenen Neuigkeiten des Deutschen Kunsthandels be arbeitet. Ihre Aufgabe ist durch Übernahme des Kayser wesentlich ausgedehnt worden, und der Börsenverein ist daMt einen Schritt weiter auf der Bahn gegangen, die bereits der Altmeister des Buch handels, Adolf Kröner, prophetisch gewiesen hatte. Es muß das Bestreben des Börsenvereins sein, alle Einrichtungen auf sich zu ver einigen, die der Buchhandel als Gesamtheit braucht; dies sichert eine gesunde Erweiterung seiner Machtverhältnisse und die dringend nötige Festigung der im Börsenverein verkörperten Organisation des deutschen Buchhandels. In dieser Erkenntnis hat die vorjährige Hauptversammlung sich auch zu der Auffassung bekannt, daß sich die Herstellung der Bibliographie durch den Börsenverein unter Benutzung der Deutschen Bücherei empfehle und beschlossen, zur Prüfung dieser Frage und zur Feststellung der Grundsätze über die Bearbeitung und Herstellung der Bibliographie einen außerordentlichen Ausschuß mit der Maß gabe einzusetzen, daß die Zahl und Personen der Mitglieder dieses a. o. Ausschusses durch den Vorstand und den Wahlausschuß sest- gestellt werden sollten. Der Vorstand und der Wahlausschuß haben bereits am Tage nach der Hauptversammlung eine gemeinschaftliche Sitzung gehabt, um die Zusammensetzung des Ausschusses zu beraten. Dabei ergab sich zunächst, daß der neue Ausschuß nicht vor Herbst 1314 tagen würde. Auch kam man in dieser Sitzung noch nicht zu einem be stimmten Ergebnis über die Anzahl und Personen der Ausschuß. Mitglieder. Eine weitere Besprechung hierüber sollte deshalb erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Diese wurde nicht allein durch den Ausbruch des Kriegs verhindert, sondern auch durch den Verlaus der Verhandlungen mit der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung, die trotz redlicher Mühe des Vorstandes zu keinem befriedigenden Erfolg führten. Es mußte infolgedessen damit gerechnet werden, daß die genannte Buchhandlung den Vertrag mit dem Börsenverein über die Herstellung des täglichen und wöchentlichen Verzeichnisses der Neuigkeiten des Deutschen Buchhandels aus seine ganze Dauer, das ist bis Ende des Jahres 1916, auszuhalten beabsichtige. Deshalb konnte auch die Tätigkeit des außerordentlichen Ausschusses unter den gegenwärtigen Zeitverhältnissen nicht als besonders dringlich angesehen weiden. Die bereits vor der letzten Hauptversammlung in Bearbeitung genommenen beiden neuen Bände von Kayser's Bücherlexikon, dessen bewährte und von seinen Benutzern geschätzte Grundlagen vorläufig beibehalten werden mußten, haben die Einberufung des Ausschusses auch nicht ersordert. Die vorjährige Hauptversammlung hat aus Antrag des Herrn R. L. Prager, Berlin, eine Abänderung der Zifser 3 des § 5 der Berkaussordnung für den Verkehr des Deutschen Buchhandels mit dem Publikum beschlossen und damit die Kreis- und Ortsvereine ermächtigt, sür die Buchhändler ihres Bezirks verbindliche Vorschriften über den Verkauf von Schulbüchern sestzu- setzen, die der Verleger dem Sortiment mit einem geringeren Rabatt als 25°/. vom Ladenpreise liesert. Dieser Beschluß hat den Vor stand des Deutschen Verlegervereins alsbald veranlaßt, gegen seine Durchführung vorstellig zu werden; er verlangte, daß der Laden preis und der Sortimenteraufschlag stets auseiuandergehalten werde, und bat die Kreis- und Ortsvereine, nur solche Abänderungen der Berkaussbcstimmungen zu genehmigen, die diese Bedingungen er füllen. Mit Rücksicht auf die gegenwärtigen Zeitverhältnisse h-t der Deutsche Verlegerverein davon Abstand genommen, bei der diesjährigen Hauptversammlung die Aufhebung des Beschlusses zu beantragen, sich aber Vorbehalten, zu gegebener Zeit darauf zurück- zukommcn. Über Mißständc im Exportbuchhandel wird schon lange geklagt, es ist auch wiederholt versucht worden, die buchhändlerischen Vcr- kaufsbedingungen aus die Lieferungen nach dem Ausland auszu- dehnen. Die neue Verkaussordnung trägt diesen Bestrebungen eben falls bereits in gewisser Hinsicht insosern Rechnung, als sie das öffent liche Rabattangebot nach dem Ausland und das Angebot von Franko lieferung dorthin als unzulässig verbietet. Die Wünsche des Export buchhandels gehen aber weiter, insosern er auch die Gewährung eines Rabatts bei Auslandslieferungen als unstatthaft bezeichnet sehen möchte. Die Lage des Exportbuchhandels sollte in einer Besprechung mit den am Export beteiligten Firmen im September 1914 geklärt weiden. Der Ausbruch des Krieges hat aber auch diese Sitzung ver hindert. Der Vorstand glaubt mit Rücksicht aus den Krieg sich in dieser Frage vorläufig abwartend verhalten zu sollen. Der Vorstand mußte bei einer oberen Behörde vorstellig werden, weil durch deren Erlasse an die Nachgeordneten Dienststellen der Sortimentsbuchhandel geschädigt wurde. Es handelte sich dabei um den in den Erlassen anempsohlenen direkten Bezug zweier Werke, deren eines in dem Verlag einer Behörde, das andere im Verlag einer Buchhandlung unter Mitwirkung einer Behörde erschienen war. Der Vorstand hat gebeten, auch auf die Interessen des Sortiments Rücksicht zu nehmen und in beiden Fällen den Bezug durch Vasselb^ zu ermöglichen. Die Behandlung der Gesuche um Ausnahme neuer Firmen in das Adreßbuch des Tcntschen Buchhandels ist nach wie vor mit Schwierigkeiten verknüpft. Bei der Erledigung solcher Gesuche bedient sich der Vorstand bekanntlich der Mithilse der Kreis- und Ortsvereine und pflegt die Gesuche dann abzulehnen, wenn der Verein Einspruch erhebt. Die betroffenen Firmen fühlen sich leicht durch die Ablehnung benachteiligt und vermuten vielfach hinter der Ablehnung Konkurrenzneid. Da der Börsenverein nicht in der Lage ist, die Ver hältnisse an Ort und Stelle so zu übersehen, wie der beteiligte Kreis oder Ortsverein, so wird seit einiger Zeit bei Ablehnung von Ge suchen den Gesuchstellern anheimgegeben, sich mit dem die Ermittlung führenden Verein unmittelbar in Verbindung zu setzen. Aus Anregung einer Buchhandlung, die zahlreiche ausländische Studenten zu ihren Kunden zählte, hat der Vorstand ein Schreiben an mehrere Buchhandlungen in den deutschen Universitätsstädten gerichtet und um Stellungnahme zu einer Eingabe an die zuständigen Behörden gebeten. Die Antragstellerin hat vorgeschlagen, solchen ausländischen Studenten, die als hartnäckige Schuldner anzusprechen seien, die Aushändigung ihrer Papiere und insbesondere der Diplome seitens der Universitätsbehörden so lange zu verweigern, als eine Be schwerde wegen Nichterfüllung ihrer Zahlungsverbindlichkeiten vor liege. Die Mehrzahl der befragten Firmen hat die Eingabe befürwortet; andere, und zwar kein geringer Teil der befragten Firmen, schützen sich selbständig und vertreten den Standpunkt, daß es das beste sei, den ausländischen Studenten überhaupt keinen Kredit einzuräumen. Der Vorstand hat die Wünsche der Mehrheit den Kultusministerien derjenigen deutschen Bundesstaaten, die Hochschulen unterhalten, in einer Eingabe unterbreitet. 485
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