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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.08.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-08-08
- Erscheinungsdatum
- 08.08.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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8440 Börsenblatt s. d. Dlschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 183, 8. August 1908. Osrl Llluusr in I-sipsiß;. öörxerinnnll, 8 , Op. 12. 3 Lieder kür Nnnnerokor. ?s,rt. u. 8t. 8°. Ho. 1. Im IVsIds. Ho. 2. 0 lal meiner Heimat. Ho. 3. Zänxsrxruss. 5 1 60 Oulbins, Llur, Op. 39. Drei OesänFS k. visrstimm. ?rauenetior. kart. u. 8t. 8°. Ho. 1. 8es. 2 ^ 80 <^. llo. 2. Ls xlknrt die LInt. 2 ^ 80 Ho. 3. Die ikr boctl ilerniederseiurut. 3 60 — Op. 40. Drei ernste OesLn^s k. Asm. 66or. kurt. u. 8t. 8". Ho. 1. IrauunßsxssanK. 3 ^ 20 Ho. 2. 2nr Lonürmation. 2 20 <^. klo. 3. 2um Osbnrtstg.^ des Lg.ndssvg.tsrs. 3 ^ 20 c). IVoblxsinntli, Oust., Op. 49. V7ie's dalreim var, k. klLnnerolior. kurt. u. 8t. 8°. 1 ^ 40 -z. ^rits Lläriks in Stottio. Ooexs, IIuAo, Rsssonroe-Oavotte k. kkts. 60 »Lloasrtliaus- in ^Visu. Lass, kodsriod, Op. 26. Irio k. ktts, V. u. Veello. 5 ^ n. — Op. 27. 8srsllg.de krs.nyg.iss k. ktts. 1 ^ n. — Op. 28. Humoreske k. V. u. kkts. 1 ^ 50 -ß n. kskks^, I., Lieder u. Osssoes k. 1 8t. m. Lite. Des Nüdsn ^bendlisd. 1 ^ 50 n. IVokI igß iok einst. 1 ^ n. 8si»n- sucbt nged Vergessen. 1 ^ n. Lioktsr, löset, Op. 15. Ho. 3. 8srsng.de k. V. n. ktts. 1^50^n. HvrrasuL Lösslsr's Luolllr»ll«Uuo8 (ksul Sokols) in Sublorm a. Ik. Lips, k r. IV , 'turn- u. Llsrsedlisder k. die dsutsoken Nittslsekuiso. 2. ^.uL. 16°. 70 ^ *n. ^ldiu 8olürn»sr'»olis Luolrlrrllz. (K. Rataoli) in IsLUQidurs a 8. IVsAsnsr, Lrnst, Op. 13. Lei kadslsbarx! Lied im Volkston k. 1 8t. m. kkts. 1 I,. Sodlvanu in Oüslisldork. ö reitend», eii, L. l., 6g.ntug.rinm saerum. Ossänxs k. Herr lesu- и. mgriuniseiis Lndaedtsn v. vsrscbisdsnsn Lomponistsn k. xsm. Odor drsx. ksrt. u. 8t. xr. 8°. 3 ^ *n. vittbsrnsr, lod, Ls vurrelt sin kaum tiek im krsussenlsnd, k. Asm. Odor m. ktts. ksrt. 8°. 40 *n. (von 10 Lxempl. an s 20 *n ). Lüreiltsnieiit-IjosninA, Osrl, Dem Lsiser Keil! k. den 8edüler- edor dödsrsr Letlrg.nstg.Itsn m. kkte. xr. 8°. 30 H *n. (von 10 Lxsmpl. an g. 15 H *n.). Lrisßlsskottsn, Lrisdrioii, Op. 58. ^isoil^Ios' Lumsnidsn k. ^sm. 6dor m. ktts. ksrt. 8°. 6 ^ *n. tViltdsrAsr, l4uxust, Op. 120. klissa in don. 8anetas Llisadetd к. 2stimm. ^sm. Odor m. OrA. ksrt. u. 8t. 8°. 2 ^ 30 H *n. -Vkalis-VsrlLL- in Lsrlin-SobönsdsrL. VisrsAx, Lrtur, Luktsodlösser. IVsIrsr k. ktts. 1 50 H. I». d. Hou8sr in LSIu. HonAsrs Odorsciiatr. Land 3. klood 100 sukkübrunAskrsis Orixinsl- Hsnosrebörs. ksrt. dock 8°. Lvrdbd. 2 Vt *n. Nichtamtlicher Teil. Bücher — Menschen — Dinge. Besprochen von N. L. Prager. Neue Reihe. V. (I siehe Börsenblatt 1907 Nr. 95. 96; II Nr. 125, 126, 127; III 190, 191, 193; IV 1908 2, 3, 4.) Die Pflichtexemplare, die der Buchhandel an Biblio theken abzuführen hat, sind beim Verlage stets sehr unbe liebt gewesen und seit Jahrzehnten ist versucht worden, sich von dieser Auflage zu befreien. In einigen deutschen Staaten ist die Aufhebung auch tatsächlich durchgesetzt worden, so z. B. im Königreich Sachsen, dessen Regierung ja stets, schon in Rücksicht auf die Stadt Leipzig, den Vorort des deutschen Buchhandels, dem Buchhandel wohlwollend gegenübergestanden hat und bestrebt gewesen ist, ihm so weit als möglich entgegenzukommen. In den meisten deut schen Staaten besteht aber der Pflichtexemplarzwang fort. In den letzten Heften des Jahrgangs 1907 des Zentral blatts für Bibliothekswesen hat Herr Karl Esselborn in ausführlicher Weise die Pflichtlieferungen im Großherzogtum Hessen besprochen und als Schlußbetrachtung die Ziele einer künftigen gesetzlichen Regelung behandelt. Er führt aus, daß die Wirkungen der gesetzlichen Auf hebung der Pflichtexemplare am deutlichsten zutage getreten sind in dem Königreich Sachsen, »wo die Abgabe von Pflicht exemplaren, die dort Überwachungszwecken gedient hatte, als eine Repressivmaßregel gegen die Presse durch das Preßgesetz vom 24. März 1870 abgeschafft worden sei, ohne daß man sich des Unterschiedes zwischen dem Pflichtexemplar, das die Polizei verlangt und dem Pflichtexemplar, das der Wissen schaft dienen soll, bewußt war«. Die Hoffnung, die man bei der Aufhebung gehabt habe, daß wenigstens ein Teil der Buchhändler fernerhin seine Verlagswerke freiwillig als Ge schenk überweisen werde, sei gänzlich fehlgeschlagen. Schon 1879 habe der Stadtbibliothekar Otto Richter über die Wirkungen der Aufhebung der Abgabe von Pflichtexemplaren ausgeführt, »daß dem Gedeihen der sächsischen öffentlichen Bibliotheken, soweit dieselben als Aufbewahrungsorte der Geistesfrüchte ihrer Umgebung und als künftige Fundgruben vaterländischer Geschichtsforschung zu gelten hätten, ein härterer Schlag kaum hätte zugefügt werden können. Mit der Beseitigung der Freiexemplare sei eine ganze Gat tung von Presseerzeugnissen zum Untergange verurteilt worden, an deren Aufbewahrung der Wissenschaft viel ge legen sei: Flugblätter, Zeitschriften und Tagesblätter, namentlich der Lokalpresse, ganz besonders aber diejenigen Druckschriften, welche der späteren Orts- und Personen geschichtsforschung als Material zu dienen hätten, wie Adreß bücher der Provinzialstädte, Statuten und Berichte von Ver einen, Festschriften und Gelegenheitsgedichte, lauter Dinge, die leicht in wenigen Jahren der völligen Vernichtung anheimfielen. An eine Erlangung derartiger Druck sachen auf dem Wege des Buchhandels sei nicht zu denken « Der Verfasser führt aus, daß diese in Sachsen gemachten Erfahrungen bei einer künftigen ge setzlichen Neuregelung der Bestimmungen über die Pflichtexemplare nicht unberücksichtigt bleiben dürsten. Man kann zugeben, daß die Schäden, die die Aufhebung des Pflichtexemplarzwangs in Sachsen zur Folge gehabt hat, keine unwesentlichen sind, ohne die Schlüsse, die der Ver fasser daraus zieht, sich ohne weiteres zu eigen zu machen. Denn es fehlt der Beweis, daß die Statuten und Berichte von Vereinen, Flugblätter und dergleichen sich nicht auch hätten käuflich erwerben lassen, besonders da die Summen, die für diese Art von Literatur hätten aufgewendet werden müssen, wohl erschwingbar gewesen wären. Dazu wären weniger Geldmittel als Tätigkeit aufzuwenden gewesen — Staturen von Vereinen und dergleichen bekommt man gern umsonst —; warum dies nicht geschehen ist, verschweigt der Verfasser. Daß übrigens gerade diese kleine Literatur auch unter dem Pflichtexemplarzwang ohne weiteres geliefert wurde oder, wo dieser Zwang besteht, geliefert wird, ist mir sehr zweifelhaft: ich bin der Ansicht, daß ein großer Teil der Hersteller und Besteller dieser Literatur von dem Pflicht exemplarzwang, wo er besteht, keine Ahnung hat. Bei allem Wohlwollen und bei allem Interesse für die Auf bewahrung aller Druckdenkmale unseres Volks darf man doch nicht vergessen, daß dem Buchhändler wie jedem andern
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