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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.04.1915
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- 1915-04-24
- Erscheinungsdatum
- 24.04.1915
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/K 93. 24. April 1915. Redaktioneller Teil. dürfte sie alles Erstrebenswerte auf diesen: Gebiete verkörpern und nachahmungswürüig für alle Städte mit größerem Schul bücherbedarf sein. Da die Schuldirektionen in Saarbrücken durch geeignete Vorstellungen der Sortimenter von der Nützlichkeit der Einrich tung nicht nur für die notleidenden Schulbücherverkäufer, sondern auch für die Schulbücher k ä u f e r überzeugt werden konnten, so wird dies auch bei den Direktionen anderer Städte möglich sein. Diese Perspektive eröffnet dem Sortiment allerlei schöne Möglichkeiten. Die Hauptklagen bestehen darin, a) daß durch die auf den Bezügen ruhenden hohen Spesen und das unvermeidliche Liegenbleiben von Exemplaren der Gewinn meist illusorisch wird; b) daß die Verleger usw. auch an die sogenannten Auchbuch händler liefern und dadurch dem regulären Sortiment einen großen Teil des Absatzes entziehen. Für beide Schäden dürfte in der in Saarbrücken geübten Praxis das Heilmittel gefunden sein. Die Lagerbestände der Schutzvereinigung werden so bestellt, daß sie eher nicht ganz reichen, als überzählige Exemplare ergeben, denn ein Nachbe stellen ist, wenn es notwendig werden sollte, bei dem gemein samen Bezug sehr einfach zu bewerkstelligen. Bleiben wirklich Exemplare übrig, so werden es nicht viel und die Verleger zur Rücknahme oder späterem Umtausch gern bereit sein. Es handelt sich dann nur um einen Bezieher in der ganzen Stadt, nicht wie vorher um ein halbes Dutzend und mehr; da ist auf ein Entgegenkommen des Verlags schon zu rechnen. Ist es aber trotz dem nicht zu erlangen, so ist der Schaden jedenfalls auf das denkbar geringste Maß beschränkt. Zu diesen Vorteilen kommt dann noch die durch eine solche Einrichtung erzielte Bekämpfung des zweiten Schadens, des Auch buchhandels. Sie dürfte sich als sehr wirkungsvoll erweisen. Alle nicht zünftigen Buchhändler können von der Schutzvereini gung leicht ausgeschlossen werden, und da die Schuldirektionen mit der Zentralisierung des Bllcherverkaufs einverstanden sind, so werden sie darauf hinwirken, daß die Schüler und Schüle rinnen ihren gesamten Bedarf bei der Zentrale einkaufen, und den Buchbindern wird, vielleicht nicht gleich gänzlich aber sicher lich nach und nach, je mehr sich die neue Einrichtung einbürgert, der Schulbücherabsatz entzogen werden. Die Unkostenfrage dürfte für die Einrichtung der Schutz vereinigungen mit Verkausszentrale keine Schwierigkeiten er geben. Ersparnisse werden jedenfalls dadurch gemacht, daß die Frachten billigere sind und Porto für Pakete wohl ganz in Wegfall kommt, daß ferner der Verlust durch liegen- bleibendeVorräte wegfällt, mindestens aber erheblich ver ringert wird, daß ferner den faulen Kunden besser auf die Finger gesehen werden kann, daß weiterhin ältere Vorräte leichter verwertbar sind und daß schließlich das regu läre Ladengeschäft der Mitglieder nicht durch den Schul büchertrubel leidet. Erhöht werden die Spesen einzig durch das Mieten eines Lokals, aber diese Kosten werden weit geringer sein als die aufgezählten Ersparnisse und indirekten Vorteile. Die Buchführung für die Schutzvereinigung ist eine einfache Sache, da sich dafür leicht ein Schema aufstellen läßt, das den Ver hältnissen, die in den verschiedenen Städten obwalten, angepaßt werden kann. Es ist ein erfreuliches Zeichen und ein Beweis des guten Gesundheitszustandes des Sortimentsbuchhandels, daß trotz des Krieges und noch dazu in den Grenzgebieten, wo die Folgen des selben sehr viel empfindlicher sind, als im Innern unseres Vater landes, solche Reformbestrebungen durchdringen. Noch mehr als in Saarbrücken macht sich in Straßburg der Krieg mit seinem nach teiligen wirtschaftlichen Einfluß bemerkbar. Für den Besucher all dieser Städte aber, die in dieser eisernen Zeit außerordentlich viel des Interessanten bieten, ist es, wenn er aus dem friedlichen Innern des Landes kommt, ein eigenartiges Gefühl, zu wissen, daß er dort stets vor unerwarteten Ereignissen steht. Zu diesen gehören vor allem die Überraschungen durch feindliche Flieger, die fast immer ihre Visitenkarten in Form von Bomben herab fallen lassen. In Freiburg hatte ich Tag und Nacht keine Ruhe,! und als am 15. d. M. mittags ein französischer Flieger fünf Bomben in der Nähe des Bahnhofs niedergeworfen hatte, von denen drei explodierten und einige Personen töteten und verwun deten, sowie großen Sachschaden anrichteten, da schnürte ich doch gern mein Bündel und strebte heimwärts. Heppenheim (Bergstr.) Carl Malcomcs. Kleine Mitteilungen. Verein Deutscher Bahnhofsbuchhändlcr. — Die diesjährige Haupt versammlung des Vereins Deutscher Bahnhofsbuchhändler findet am Sonnabend, den 1. Mai, vormittags 10 Uhr, im Sachsenzimmer des Deutschen Buchgewerbehauses zu Leipzig, Dolzstr. 1, statt. Auf der Tagesordnung stehen: 1. Jahresbericht. — 2. Kassenbericht. — 3. Die Sonntagsruhe im Bahnhofsbuchhandel. — 4. Besprechung der wirtschaftlichen Lage des Bahnhofsbuchhandels während des Krieges. — 5. Neuwahl satzungsgemätz ausscheidender Vorstandsmitglieder. — 6. Verschiedenes. Bibliographisches Institut Aktiengesellschaft, Leipzig. — Wie wir erfahren, ist das Bibliographische Institut Meyer in Leipzig unter Ausscheidung seiner russischen Interessen am 21. April in eine Aktien gesellschaft umgewandelt worden. Von dem Aktienkapital von ./i 4 500 000.— wurden 4 200 000.— von den Vorbesitzern, die rest lichen 300 000.— gleichfalls von Familienmitgliedern übernommen. Der ordentliche Reservefonds ist alsbald bei der Gründung in der vollen gesetzlichen Höhe von 10°/o des Aktienkapitals, also mit 450 000.— geschaffen worden. Den Vorstand der Gesellschaft bilden die bisherigen Teilhaber der offenen Handelsgesellschaft, die Herren Arndt Meyer und vr. Hermann Meyer, sowie Herr Alfred Born- müller, der dem Unternehmen bisher als Prokurist angehörte. Der Aufsichtsrat besteht aus Herrn Justizrat vr. Franz Hillig als Vor sitzendem, dem Direktor der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt, Herrn Ernst Petersen, als stellvertretendem Vorsitzenden, sowie den Herren Professor vr. Anton Kippenberg und Direktor Richard Mentz. Die Geltendmachung der Ansprüche von Österreichern in Deutsch land. — Der Reichskanzler gibt bekannt, daß er zugunsten der in Österreich-Ungarn domizilierenden Einzelpersonen und Gesellschaften eine Ausnahme von den Bestimmungen der Bundesratsverordnung vom 7. August 1914 (betreffs des sogen. »Gegenmoratoriums«) zu gelassen hat. Danach können österreichische Gläubiger nunmehr ebenso wie Inländer ihre Forderungen gegen deutsche Schuldner vor deut schen Gerichten geltend machen. Damit ist das Auslandsmoratorium gegenüber Österreich aufgehoben und eine Forderung erfüllt, die im Interesse der Billigkeit schon vor längerer Zeit erhoben worden ist. Zufolge des bisher unbeschränkten deutschen Auslandsmoratoriums tonnten nämlich — nach der Gegenseitigkeitsvorschrift der Österreichi schen Stundungsordnung — ebensowenig in Deutschland wohnende oder ansässige Gläubiger bei österreichischen Gerichten wie öster reichische Gläubiger bei deutschen Gerichten ihre Forderungen geltend machen. Diesem Umstand, der mit dem Fortschreiten des Abbaus des österreichischen Moratoriums für die beteiligten deut schen Kreise besonders unliebsam wurde, ist nunmehr ein Ende ge rn acht worden. Aufgehobene Briefzensur. — Die Handelskammer zu Saarbrücken gibt bekannt: Ta ein erheblicher Teil der Geschäftsbriefe von aus wärts noch immer unverschlossen in Saarbrücken und den anderen Ge schäftsorten des Saarreviers ankommt, so machen wir darauf auf merksam, daß die Briefzensur für den preußischen Teil des Saar gebiets schon seit dem 1. März aufgehoben ist. Seit dieser Zeit werden wieder verschlossene Briefe befördert. Lieferpflicht im Kriege. — Gegen den willkürlichen Rücktritt von Abschlußverpflichtungen seitens der Lieferanten nimmt auch der Deutsche Papiergroßhändlerverband Stellung und weist besonders darauf hin, daß jetzt der Zeitpunkt gekommen sei, die Fabrikanten an ihre Pflichten als Glieder der heimischen Volkswirtschaft zu erinnern, genau so, wie man zu Beginn des Krieges die Abnehmer darauf aufmerksam ge macht habe, daß sie nicht nur von Rechts wegen zur Abnahme der von ihnen bestellten Waren verpflichtet seien, sondern auch mit dazu beizutragen hätten, den volkswirtschaftlichen Betrieb aufrecht zu er halten. Der Verband hat sich daher an den Deutschen Handelstag mit dem Ersuchen gewandt, die amtlichen Interessenvertretungen zu ver anlassen, Handel und Industrie ihres Bezirks darüber aufzuklären, daß eine einseitige und willkürliche nachträgliche Umänderung be- 571
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