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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.05.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-05-29
- Erscheinungsdatum
- 29.05.1915
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- Deutsch
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Börsenblatt f. l>. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 121. 29. Mai 1915. lichcn, industriellen und Handelskreise, sowohl Firmen und Einzel personen, wie auch Kommunen und öffentlich-rechtliche Körperschaften und Verbände zur Meldung. Ihre Unterlassung ist nach § 5 der Be kanntmachung über Vorratserhebungen vom 2. Februar 1915 mit empfindlichen Strafen bedroht. Amtliche Meldescheine mit Vordruck und angefügter Erläuterung sind bei allen Postanstalten erster und zweiter Klasse erhältlich. Für die nachträgliche Vorlage etwa noch unterbliebener Meldungen ist, wie wir von zuständiger Seite erfahren, Nachfrist bis zum 31. Mai 1915 ge währt worden. Post. — Der Paketvcrkehr nach Triest und dem Küstenland, soivie der Paket- und Geldbriesverkehr nach Orten der Bezirkshauptmann schaften Ampezzo, Borgo, Cavalese, Cles, Mezolombardo, Primiero, Riva, Novereto, Tione und Trient ist nach einer Mitteilung der öster reichischen Postverwaltnng eingestellt. Personalimchrichten. Kriegsauszeichnung. Herr E. Gr Leser in Frankfurt a. M., der als Rittmeister im Felde steht und bereits mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet wurde, erhielt vom König von Sachsen in Anerkennung besonderer Leistungen das Ritterkreuz 1. Klasse des Albrechtsordens mit Schwertern. Gefallen: ans einem der Schlachtfelder in Galizien im Kampfe für das Va terland Herr Paul Kan icke, Unteroffizier im Landwehr- Regiment Nr. 107, Inhaber des Eisernen Kreuzes. In dem Verstorbenen hat die Firma Georg Thieme in Leipzig einen langjährigen treubewährten Mitarbeiter verloren, dessen An denken sic in Ehren halten wird; ferner vor Arras Herr OttoNuhnke aus Blankenburg, Kriegs freiwilliger in einem Infanterie-Regiment, bis Mitte August Lehrling in W. Fiedlers Antiquariat in Zittau. Rudolf Freiherr von Türcke s. — Der Dresdener Landschaftsmaler Rudolf Freiherr von Türcke ist im Alter von 76 Jahren gestorben. Türcke, der in Meiningen geboren war, hatte an der Dresdener und Düsseldorfer Akademie studiert und war auch Schüler Prellers in Wei mar gewesen. Schon vor vielen Jahren ließ er sich in Dresden nieder. Seine Kunst war liebenswürdig und anmutig, jedoch ohne besonderes eigenes Gepräge. Walter Bud — Der junge Leipziger Maler und Graphiker Wal ter Bad ist am 11. Mai vor Npern auf dem Felde der Ehre gefallen. Als Graphiker wandte er sich mit besonderer Vorliebe der Porträt- Radierung zn. Das Leipziger Museum der bildenden Künste erwarb mehrere dieser Arbeiten, die sich durch lebendige Auffassung, treffende Charakteristik und warmen Ton auszeichnen. Sprechfaul. (Ohne Verantwortung der Redaktion: jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Disponenden. der eine der bekanntesten Persönlichkeiten des deutschen Buchhandels ist, einen groben Verflog gegen die Anschauungen eines ehrbaren Kaufmanns über Treu und Glauben im geschäftlichen Verkehr er blicken, unser Syndikus sogar den Tatbestand des Betruges. Der Sortimenter L in Z) disponierte zur O.-M. 1914 23 (drei- nndzwanzig) Exemplare des Buches Z. Zur O.-M. 1915 remittierte er ein völlig ramponiertes Exemplar und disponierte wieder 22 Exem plare. Der Verleger strich hiervon 10 Exemplare. Da bestellt bei ihm ein Barsortiment eine Partie, »hiervon 8 Exemplare direkt an L in 3) zu senden«. Diese 8 Exemplare werden, genau gekenn zeichnet, geliefert, gleichzeitig aber verlangt der Verleger auch noch die restlichen 13 Exemplare zurück. Sofort trifft eine weitere Partie- bestcllnng vom Barsortiment ein, »hiervon 5 Exemplare direkt an L in N«. Gleichzeitig erhält der Verleger eine Postkarte folgenden Inhalts von L: »In Beantwortung Ihres Briefes vom bin ich er staunt, zu höreil, daß Sie sämtliche Exemplare von Z. zurückverlangen. Ich habe noch 10 Exemplare im Besitz, da das Buch hier immer verlangt wird und in letzter Zeit sogar öfter gebraucht wurde, was wohl auf die Propaganda der Autorin zurückzuführen ist. Ich glaube auch kaum, daß das Zurückverlangen aller Exemplare von Z gerade aus I im Sinne des Herrn L geschieht, und mache ich Ihnen daher den Vorschlag, in Ihrem eigenen Interesse die Bücher hier in A zn belassen, da doch stets danach gefragt wird. Hochachtungsvoll.« Der Verleger erwiderte, daß die Verfügung seiner eigenen An ordnung entsprach. Etwas später aber bestellte T beim Barsortiment, das sich mittlerweile verpflichten mußte, die Besteller namhaft zn machen, weitere 8 Exemplare! Um 22 »disponierte« Exemplare re mittieren zu können, mußte er also 21 Exemplare nachbcziehen. Re mittiert wurden dann bisher 11 Exemplare, die sämtlich gekennzeichnet, also nach Disponendenverwcigernng nachbezogen waren. Vereinigung Münchener Verleger 1914, e. V. I. A.: Hans von Weber, 1. Vorsitzender. Eine Lehre, die uns der Krieg gibt. Herr n. I. hat in der Nummer 117 vom 25. Mai sehr recht, wenn er wünscht, daß ins Ausland auch an Staatsinstitute Zeitschriften nur gegen Vorauszahlung geliefert werden möchten. Man erhält auch aus dem Auslande keine Zeitschrift, ohne den Gegenwert dafür im voraus oder nach Erscheinen der ersten Nummern gezahlt zu haben, nicht einmal von »Geschäftsfreunden«, überhaupt sollte diese Voraus zahlung für Zeitschriften-Abonnements immer mehr Platz greifen, auch im Jnlande. Niemand im Publikum wundert sich, wenn er seine poli tische Zeitung monatlich oder vierteljährlich im voraus bezahlen muß, und hier sind Unregelmäßigkeiten in der Zustellung noch viel eher mög lich, als bei wissenschaftlichen oder Fach-Zeitschriften. Die meisten Ver leger werden jetzt wohl schon Vorauszahlung bei ihren Privatkunden beanspruchen. Es sollten aber alle Sortimenter das Gleiche tun und sich hierzu zusammenschließen. Es wäre eine dankbare Aufgabe für den Vorstand des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine, wenn er einen Zusammenschluß in diesem Sinne ermöglichen würde. Ein Verleger. Die Unterzeichnete Vereinigung Münchener Verleger 1914, e. V., hat einstimmig beschlossen, folgenden Fall, den wir aus dem uns vor liegenden Material herausgreifen, unter Vorlage aller Belege an die Redaktion des Börsenblattes zur Kenntnis des Buchhandels zu bringen*). Einen Kommentar sparen wir uns und begnügen uns mit der Feststellung, daß wir in der Handlungsweise des Sortimenters, *) Eine Fachzeitschrift ist nicht dazu da, Berufssünöen in Schutz zu nehmen, sondern hat im Gegenteil die Pflicht, für ihre Beseitigung zu sorgen. Ans diesem Grunde nehmen wir auch keinen Anstand, die Ein sendung der Vereinigung der Münchener Verleger an dieser Stelle zum Abdruck zn bringen. Aber wir möchten nicht unterlassen, darauf hin- zuweiscn, daß dies lediglich aus dem Grunde geschieht, um die Aufmerk samkeit des Buchhandels erneut auf einen Mißbrauch zu lenken, der in einer im Buchhandel leider recht weit verbreiteten laxen Anschauung über Sitte und Unsitte wurzelt und nicht nur geeignet ist, die Grund lage allen geschäftlichen Verkehrs, das Vertrauen, zu zerstören, sondern auch dazu führen muß, daß die Verleger von Jahr zu Jahr weniger geneigt sein werden, Disponenden zu gestatten. Es liegt also ebenso im Interesse der Sortimenter, Brauch nicht in Mißbrauch, Sitte nicht in Unsitte zn verkehren, wenn sie sich die bisherigen Vorteile er halten wollen. Denn man wird es keinem Verleger verargen können, die Nutzanwendung aus unliebsamen Erfahrungen zu ziehen, ganz ab gesehen davon, daß kein Berufsstand sich ungestraft eine recht bedenk liche, im Gegensatz zu der herrschenden Nechtsanschauung stehende Mo ral zu eigen machen dürfte. Ein schlüssiger Beweis, daß in dem hier zur Erörterung stehenden Falle ein grober Verstoß gegen Treu und Glauben im geschäftlichen Verkehr oder gar Betrug vorliege, wird durch das eingesandte Mate rial u. E. nicht erbracht. Wohl aber liegt derVerdacht nahe, daß von den disponierten Exemplaren in den vorausgegangenen Rechnungsjahren Exemplare verkauft worden sind und der Absatz nicht erst in die letzte Zeit fällt. So schwierig es nun auch ist, diesen Verdacht zur Gewißheit zu erheben, da ja der Verleger den Nachweis der absichtlichen Täuschung zu erbringen hätte, so bleibt doch »immer etwas hängen«, was den guten Beziehungen zwischen Verleger und Sortimenter abträglich ist. Gefährlich ist somit das Spiel mit Disponenden in jedem Falle, selbst wenn es keine anderen Folgen als den Verlust des Vertrauens nach sich zieht. Meist erfolgt freilich das Blind-Disponieren nicht in der Absicht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sondern einen Vermögcns- nachtcil von sich abzuwenden. Vorsicht ist aber gerade deswegen hier geboten, weil die Rechtsprechung schwerlich alle die Entschuldigungen gelten läßt, die meist für unberechtigte Disponenden vorgebracht wer den. Will daher ein Berufsstand nicht Recht in Unrecht, Moral in Unmoral verkehren, so wird er auch hier an dem Grundsätze: Jedem das Seine fcsthalten und ihn zu seinem eigenen Nutzen um so sorgfäl tiger beobachten müssen, je größer das Vertrauen ist, das unter seinen Angehörigen herrscht. Red. Verantwortlicher Redakteur: EmilThomaS. — Verlag: Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 28 (Buchhändlerhaus).
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