Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.06.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-06-02
- Erscheinungsdatum
- 02.06.1915
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19150602
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191506021
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19150602
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1915
- Monat1915-06
- Tag1915-06-02
- Monat1915-06
- Jahr1915
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Börsenblatt f- d. Dlschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 124. 2. Juni 1915. Feldgrau bei Heinrich v. Kleist. — Man hat wohl verschiedentlich in Ernst und Scherz auf Zitate hingewiesen, in denen das Feldgrau sozu sagen vorausgeahnt worden ist. Man hat in solche Zitate oft Gedanken hineingcdeutct, die eigentlich nicht darin stecken. Anders bei Kleist im »Prinzen von Homburg«. Da ist direkt auf das Grau als Schutzfarbe in der Schlacht hingewiesen. Im zweiten Akt berichtet Graf Sparren der Knrfiirstin von der wunderbaren Rettung des Großen Kurfürsten in der Schlacht von Fehrbellin durch den freiwilligen Opfertod des getreuen Stallmeisters Froben. Sparren sagt dort folgende Worte Frobens? »Verwünscht sei heut mir dieses Schimmels Glanz, Mit schwerem Gold in London jüngst erkauft! Wollt ich doch fünfzig Stück Dukaten geben, Könnt ich ihn mit dem Grau der Mäuse decken!« Ein Litcraturstreit aus offener Straße. — Zn einem häßlichen Auftritt kam es, wie die »Tägl. Rundschau« berichtet, kürzlich zwischen zwei Angehörigen der Weimarer Literatnrwelt. Als der Generalsekretär der Deutschen Schillerstiftung Or. Bulle über den Karlsplatz in Wei mar ging, wurde er von Schriftsteller Professor Schoelermann gestellt. Schoelcrmann, einer der Träger des diesjährigen Fastenrathpreises, hatte sich durch eine Äußerung Bulles, die dieser in amtlicher Eigen schaft getan hatte, beleidigt gefühlt. Es kam erst zum Wortwechsel, dann schlug Schoelermann Bulle mit der Faust ins Gesicht und danach mit dem Spazierstock so stark iiber den Kopf, daß Bulle eine blutende Wunde davontrug und sich in ärztliche Behandlung geben mußte. Keine Nachforderung des GchaltSnachlasscs. — Mit der Frage der Gehaltsnachforderung von Einberufenen hatte sich kürzlich das Berliner Kanfmannsgericht zu beschäftigen. Mit militärischem Urlaub erschien der zurzeit im Heeresdienst stehende frühere Verkäufer H., um gegen die Firma N. auf Rückzahlung von 90 Mark Gehaltsnachlaß zu klagen. H. hatte sich bei Beginn des Krieges mit einer Gehaltsmindernng ein verstanden erklärt und dadurch 90 Mark weniger Gehalt als vorher be zogen. Vom 1. Dezember bezog er jedoch auf Grund eines neuen Ver trages wieder das alte Gehalt von 225 Mark für den Monat bis zum Tage seiner militärischen Einberufung. Der Kläger begründet nun seine Forderung damit, daß er seinerzeit mit seiner Einberufung nicht ge rechnet habe und beiderseitige Voraussetzung für den Gehaltsnachlaß gewesen sei, daß ihm das Mindergehalt bis über den Krieg hinaus ge sichert sei. Das Kaufmannsgericht wies die Klage mit folgender Be gründung ab: Ob Kläger ein Anrecht darauf hatte, bis Ende des Krieges durchgehalten zu werden, könne hier ganz dahingestellt bleiben, denn am I. Dezember war eine neue Verabredung, getroffen. Im übrigen hörte mit der Einberufung des Klägers, die doch nicht der Beklagten zur Last fallen kann, ein Anspruch auf Nachzahlung von selber auf. Die Aushänge in fremden Sprachen werden jetzt von den Bahn höfen in Preußen entfernt. Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat sich auf einen Bericht der königlichen Eisenbahndirektion Berlin damit einverstanden erklärt, daß der mehrsprachige Aushang »Vor Taschendieben wird gewarnt« eingezogcn wird. Er soll durch den gemeinsamen Aushang »Vor Taschen- und Gepäckdieben wird ge warnt« ersetzt werden. Soweit noch ähnliche Aushänge und Auf schriften in fremden Sprachen vorhanden sind, werden sie entfernt. Nur in den 1)-Zngwagen, die auf ausländische Strecken übergehen, sollen Aushänge in fremden Sprachen verbleiben, soweit dies auf Vereinbarungen mit den fremden Verwaltungen beruht. Dies gilt natürlich nicht für Übereinkommen, die einst mit den Eisenbahnver waltungen jetzt feindlicher Länder getroffen worden waren. Die KricgSarbeit am Grimmschen Wörterbuch. — In der unter dieser Spitzmarke abgedrucktcn Mitteilung in Nr. 111 des Bbl. ist als Mitarbeiter an diesem Werke u. a. auch Stadtbibliothekar vr. Heiden dorf in Bremen genannt. Es muß richtig Stadtbibliothekar Prof. Di-. Seedorf in Bremen heißen. PersiMlnachrWen. Vcrleihunq der Doktorwürde. — Herr» Pastor a. D, Fr. Zil le s s e», Inhaber der Buchhandlung Friedrich Zillcsscn in Berlin, ist von dcr theologische» Fakultät der Universität Greisswald die Würde eines Doktors dcr Theologie Ir. o. verliehen worden. Kesallen: bei einem Stnrinangriss anf Wern Herr Willy Fichtlcr, in einem Jnsanicrie-Ncgiment, ein treuer Mitarbeiter dcr Firma Hesse L Becker Verlag in Leipzig. Gestorben: an einer in der Schlacht an der Marne erhaltenen Verwundung in einem Kricgslazarett Herr Johannes Purschke, in einem Infanterie-Regiment, der mehrere Jahre lang VerlagS- gchilfe im Hanse Hesse L Becker Verlag in Leipzig war. Mo; Walter Schmidt 's. — Ter Dresdener Landschastsmalcr Max Walter Schmidt, der als Kriegsfreiwilliger ins Feld zog, ist als Offi zier vor Zlpcrn gefallen. Er war 1870 tu Dresden geboren, wo er auch an der Knnstgcwcrbeschule seine künstlerische Ausbildung erhielt. Hatte er zunächst Glück mit der Verwertung seines malerische» Könnens in Reklamcsachen, so gelang cs ihn, später, als anmutiger Schilderer hei matlicher Schönheiten durch zahlreiche Aquarelle mit Motiven ans dcr Sächsische» Schweiz sich beachtenswerten künstlerischen Nus zu verschaffen. OstrcuWiu. lOhne B-raniw°riung der Redaktion: ledoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen Uber die Verwaltung bee Börsenblatts., Ein böser Herr. Teils zur Erheiterung meiner Kollegen auch in ernster Zeit, teils um Verlage uud Redaktionen zu warnen, teile ich folgendes mit (die Belege hat die Redaktion des Börsenblattes cingesehen): In jeder Nummer meiner Zeitschrift »Der Zwiebelfisch« wird jede Haftung für unverlangte Manuskript-Zusendungen abgelehnt. Trotzdem sandte mir ein Herr »Or. Max N. Fnnke-St. Francisco« drei Berichte von der Front und schrieb dazu u. a.: »Titl. Redaktion der Wochenschrift (!) Zwiebelfisch Leipzig (!). Hochgeehrter Herr Chefredakteur! (!) . . . Im Falle Sie meine Mss. nicht zum Abdruck bringen, bitte ich Sie, dieselben spätestens am 1. Mai als Einschreibbrief zurückznscnden, da ich sonst annehmcn muß, daß Sie dieselben stillschweigend angenommen haben, Porto liegt bei! ... . Jnterlaken, Hauptstraße, vr. Max Funke.« Porto lag nicht bei, der Herr ist mir völlig unbekannt, die Bei träge waren in Schreibmaschinen d n r ch s ch l ä g e n beigclegt. Da ich nicht antwortete, reklamierte der pp. Funke am 15. Mai durch eine Karte mit Niickkarte. — Ans dieser erwiderte ich: ». . . Ihrer damaligen Sendung lag kein Rückporto bei. — Wir haben niemals irgendwelchen Bedarf an Zusendung von Beiträgen usw. (vgl. alle Nummern des »Zw.«); auch müssen wir jede Haftung für un erbetene Zusendungen ablehnen. Die Vorschreibung eines Nücksen- dungstermins ebenso wie die Zumutung, durch Nichtbeantwortung von Zuschriften eines uns Unbekannten Vertragsverhältnisse anzuerkenncn, muß als durchaus ungehörig bezeichnet werden. Derartige Praktiken sind wiederholt gerichtlich verurteilt worden . . . usw.« Hierauf erhalte ich nunmehr folgende einfach klassische Postkarte: »Hochgeehrter Herr Chefredakteur, ich empfing Ihre Karte, deren Ton mir sagt, welch Geistes Kind Sie sind. Briefschaften, bei denen mein auf der deutschen Universität verliehener Doktortitel sowie mein Professortitcl dcr California-Universität in Berkeley-San Francisco fehlt, muß ich als tätliche (kann auch »tätliche« heißen D. U.) Beleidi gung ablehnen. Sie bekennen sich also zum Empfang meiner drei Ori ginale (!) von der franz. u. russischen Front und ersuche Sie um gehend um telegraphische Überweisung von 450 ^ Honorar bis zum 30. er. hierseiend, andernfalls der Akademische Schutzverein in Leipzig gegen Sie in Klageform Vorgehen wird. Sie haben den mir gesetzlich vorgeschricbenen Termin überschreiten lassen, wodurch Sie, da Rück porto in Form von ^.internationalen Rückantworten Scheinen » 28 e. beilag, den Eid dafür leistet meine Sekretärin, sowie ich vor dem dor tigen Gericht, zur Zahlung verpflichtet sind. Die Mss. sind amerika nisches Eigentum, und jede mutwillige Zurückhaltung wird diplomatische Recherchen (?!?) durch das Auswärtige Amt in Berlin, in dessen Dien sten wir stehen, sowie die amerikanische Gesandtschaft nach sich ziehen. An Ihren Leipziger Verlag (??) habe ich geschrieben und darin Abonne ment abgebrochen. Wegen Zurückhaltung meines eingcsandteu Portos habe ich bei dem dortigen Staatsanwalt Anzeige erstattet. Ich stelle Ihnen anheim, sich schriftlich bei mir betr. Ihrer Beleidigung auf Ihrer Karte zu entschuldigen, andernfalls ich die Angelegenheit meinem Ber liner Korps übergeben muß zwecks Statu ierung einer Herausforderung auf tätliche Waffen. Ihr Ihnen sehr ergebener (!) Prof. vr. Max. Fnnke.« Jetzt wird mich wohl »mein Leipziger Verlag« als »Chefredak teur« absetzen, alle deutschen Diplomaten werden mich mit Noten zu- decken und nach mir »recherchieren«, und die tödlichen Waffen werden mein Lebenslicht ausblasen! Alles das mag hingehen; daß er aber das Abonnement abbricht, ist im Burgfrieden nicht charakterisierbar! München. Hans v. Weber. 832
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder