Nr. 124. senbNMdM^ENVMM-el ! Deutschen Deiche zahlen für jedes Exemplar 30 Mark bez.«? des Dörjenvereins die viergespaltene Petitzeile oder deren ^ !36 Mark jährlich. «Nach dem Ausland erfolgt Lieferung!! <NaUm 15 6.13.56 6.26 M..'/, 6.56 M.; für Nicht-^ !über Leipzig oder dur^ Kreuzband, an Nichtmit^lieder inMitglieder 40 Pf.. 32 M.. 66 M.. 106 M. — n,srdsn L ^MMinöMWMerW'öeMAW Leipzig, Mittwoch den 2. Juni 1915. 82. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Die sich stets wiederholende Belegung von Biicherzetieln mit 17 Pfennig Strafporto und die uns gemeldeten Entscheidungen einzelner Postämter, die sich im Gegensatz zu den Entscheidungen des Leipziger Postamtes stellen, haben uns veranlaßt, beim Neichspostamt über die Unzutrüglichketten in der Behandlung der Bllchcrzettel nochmals vorstellig zu werden und um Auskunft zu bitten, ob die gegenteiligen Entscheidungen einzelner Postämter zu Recht bestehen. Es ist uns nun mehr folgender Bescheid des Reichspostamies geworden: Neichspostamt. Berlin VV. 68, den IS. Mai 1915. Die Bescheide, die das Briefpostamt und die Ober-Postdirektion in Leipzig auf die Beschwerden dortiger Buch händler wegen der Belegung von Bücherzettcln mit Rachschnßporto erteilt haben und die in dem von Ihnen bor- gclegten Sprechsaalaufsatze des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel Nr. 43 vom 22. Februar 1915 wieder gegeben sind, entspreche» den bestehenden Vorschriften und werden daher als zutreffend bestätigt. Wenn einzelne Post- auftalten diese Vorschriften unrichtig aufgefaßt und angewandt haben, so liegen Versehen vor, die Veranlassung gegeben haben, die beteiligten Stellen zu belehren. Zm Auftrags des Staatssekretärs. An gez. Knof. den Vorstand des Vereins Leipziger Commissionäre in Leipzig. Wir weisen deshalb nochmals daraus hin, daß bei Gebrauch der Bücherzettel folgendes zu beachten ist: 1. Wird der Abschnitt bet mehrteiligen Bücherzetteln für Versendungsanweisung ausgesüllt, so muß der Bücherzettel als Postkarte frankiert werden, also mit 5 Pfennig. Dabei ist aber besonders zu beachten, daß das Format dieser Bücherzettel 14,5:9,5 ein nicht überschreiten darf. 2. Bücherzettel mit dem obenstehend erwähnten Abschnitt können als Bücherzettel für 3 Pfennig benutzt werden, wenn der bewußte Abschnitt nicht ausgesüllt wird. 3. Bücherzettel, die ein größeres Format haben als das der Postpaketadrefsen, sind überhaupt unzulässig und werden mit dem Strafporto eines ungenügend frankierten Briefes belegt. 4. Bei Neuanfertigung von Bücherzetteln dürfte es sich empfehlen, die Versendungsanweisung ganz wegfallen zu lassen, vor allem aber aus das vorgeschriebene Format (Postpaketadressen-Größe) zu achten. Wir nehmen heute Veranlassung, noch darauf hinzuwcisen, daß unverschlossene Briefe mit der Bezeichnung »Geschäftspapiere« von der Post ebenfalls mit Nachschußporto belegt werden, wenn derartige Briefe Geschäftspapiere enthalten, auf denen briefliche Mitteilungen vermerkt sind. Zurückgeschriebene Verlangzettel, beantwortete Abschlußzettel und alle buchhändlcrischen Notizen, die einer brieflichen Mitteilung gletchkommen, dürfen also den offenen Briefsendungen, die mit »Geschäftspapiece« bezeichnet sind, nicht betgefügt werden. Leipzig, den 26. Mai 1915. Der Vorstand des Vereins Leipziger Commissionäre. Bekanntmachung. Aus Anlaß des Erscheinens des tausendsten Heftes von Kürschners Bücherschatz hat uns Herr Hermann Hillger in Berlin den Betrag von 20V0 Mark als Grundstock einer Hermann Hillger «Stiftung übergeben. Dankbar haben wir diese Schenkung entgegengenommen und bringen sie zur allgemeinen Kenntnis. Berlin, den 28. Mai 1915. Der Vorhand des stuterstuhungs-vereins deutscher Luchhäiidler und Luchhaudlungs-Eehülftn. Or. Georg Paetel. Edmund Mangelsdorf. Max Schotte. Max Paschke. Reinhold Borftell. 825