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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.06.1915
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- 1915-06-11
- Erscheinungsdatum
- 11.06.1915
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- Deutsch
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dankbar sein müsse, daß es dem Kunstverlegerstaud in seiner Gesamt-, heit möglich gewesen sei, trotz der durch den Krieg hervorgerufenen schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse, unter denen er naturgemäß ganz besonders leidet, durchzuhalten, und spricht den Wunsch aus, daß es ihm vergönnt sein möge, nach Beendigung des großen Kampfes seine regelmäßige Arbeit ohne allzu große Schädigung wieder aufzu- uehmeu. Angesichts dieser Verhältnisse hat der Vorstand beschlossen, seine Arbeit auf die Erledigung der dringendsten Geschäfte zu be schränken und von durchgreifenden Satzungsänderungen abzuschen. Aus dem gleichen Grunde soll sich auch die heutige Tagung auf eine Erledigung des Notwendigsten beschränken. Er gedenkt der Mitglieder der Vereinigung, die im Felde stehen, unter denen sich der 1. Vor sitzende, Herr Ernst Schultze, der 2. Schatzmeister, Herr Ernst Ohlhofs, und von Mitgliedern die Herren Günther Werckmeister und Mittentzwey befinden. Den Heldentod haben erlitten die Herren Egon Hanfstaeugl und von der befreundeten Kunsthändlergilde die Herren Louis Meder und Heinrich Cohen, deren Andenken die Versammlung durch Erheben von den Sitzen ehrt. Ferner ist der Verlust des Inhabers der Firma Hanfstaeugl Nachf., Berlin, Herrn Richard Geißler zu beklagen, der am 14. September 1914 verstorben ist. Der Beisetzung wohnten die Vor standsmitglieder Schütze, Herrmann und Schroeder bei. Neu ausgenommen wurden während des verflossenen Vereinsjahres als ordentliches Mitglied: die Gesellschaft zur Verbreitung klassi scher Kunst, G. m. b. H., Berlin, sowie als außerordentliches Mitglied: Herr Robert Nickel, München. Es fanden im ganzen 6 Vorstandssitzungen statt, davon 2 im Juni, eine im Juli, eine im September, eine im November 1914 und eine im März 1915. Der Vorstand wohnte auf Einladung des Ausschusses des Börsen- vereius für Urheber- und Verlagsrecht am 29. Juni 1914 einer Be sprechung im Buchgewerbehaus zu Leipzig zum Zwecke der Feststellung der Verkehrssitte im Kunsthandel bei, die einem event. späteren Gesetz betreffend das .Kunstverlagsrecht zugrunde gelegt werden soll. Es bot sich hier eine willkommene Gelegenheit, die Ansichten und Erfah rungen des Kunstverlegerstandes zur Geltung zu bringen. An der Hauptversammlung der Kuusthändlergilde, die am 25. Juni in Leipzig stattfaud, nahm der 1. Vorsitzende der Vereinigung Herr Ernst Schultze teil. Ein Mitglied der Vereinigung hatte Sperrung einer Firma be antragt, da deren neuer Inhaber diese übernahm, ohne für Sicher stellung der Passiven Sorge zu tragen. Um sich Klarheit darüber zu verschaffen, inwiefern der Vorstand nach der jetzigen Fassung des 8 14 der Satzungen haftpflichtig gemacht werden kann, hat er sich von Herrn Justizrat Holz, dem Syndikus des Deutschen Papicr-Jnöustrie-Vereins, ein Gutachten eingeholt. Dieser vertritt die Ansicht, daß eine gänz liche Sperrung ihre rechtlichen Bedenken habe, und hält es für zweck mäßig, in derartigen Fällen den Mitgliedern die Lieferung mit ge kürztem Rabatt oder gegen bar zu empfehlen. Auf Anregung des 1. Schatzmeisters hat sich die Vereinigung mit Vereinsvermögen an den beiden Kriegsanleihen mit einem Gesamt beträge von 2500.— beteiligt. Dem Noten Kreuze sind 200.—, der Unterstützungskassc des Vereins Berliner Künstler 100.— über wiesen worden. Die Photographische Gesellschaft in Berlin-Charlottenburg hat Veranlassung genommen, die erfolgreiche Tätigkeit des Vereins zum Schutz geistigen Eigentums iu Berlin in der Verfolgung von Nach drucken zu rühmen und den Mitgliedern den Beitritt zu empfehlen. Laut Mitteilung des Bundes der Chemigraphischen Anstalten in Deutschland ist der Prozeß, den dieser mit dem Globus Verlag in Berlin geführt hat, und an dessen Kosten die Vereinigung zur Hälfte beteiligt war, in erster Instanz zugunsten des Bundes, in zweiter gegen diesen entschieden worden. Gegen dieses Urteil des Berliner Kammergerichts ist eine Berufung an das Reichsgericht zwar möglich, da indessen dieses das vorliegende Urteil nur auf formale, nicht auf sachliche Jrrtümer hin durchprüfen kann, so ist der Vorstand zu einer Beteiligung nicht geneigt. Auf das vom Vorstand im November v. I. an die Mitglieder ergangene Rundschreiben betreffend eine provisorische Beschlußfassung des Vorstandes, für die Kricgsdauer gewisse erleichterte Lieferungs bedingungen au Grossisten cintreten zu lassen, die nicht Mitglieder der Vereinigung sind, und die Bestimmung der Lieferungsbedingungen, wonach Ansichtssendungen nur mit gekürztem Rabatt geliefert werden dürfen, aufzuheben, liefen nur zwei ablehnende Meinungsäußerungen ein. Diese Beschlüsse sind damit als angenommen zu betrachten. Der Vorstand hielt es dennoch für angebracht, sie der Hauptversammlung zur formellen Bestätigung vorzulegen. Alsdann verliest der 1. Schatzmeister, Herr Eduard Schroeder, seinen Kassenbericht, der laut Berichts des 2. Schriftführers, Herrn I Karl Hcrrmaun, ordnungsmäßig geprüft wurde. Danach stellt sich das Vermögen der Vereinigung am Schlüsse des Vereinsjahres auf 2296.96. Zu der auf der Tagesordnung stehenden endgültigen Beschluß fassung über die im Bericht des Vorsitzenden bereits erwähnten vor läufigen Beschlüsse, die durch den 1. Schriftführer, Herrn Schütze, be gründet werden, bittet die Versammlung auf Antrag des Herrn Höcker, i. Fa. Hanfstaeugl Nachf., den Vorstand, da es sich hierbei um Not standsmaßregeln handelt, von einer Abstimmung absehen und diese Be schlüsse bis zur nächsten Hauptversammlung in Kraft lassen zu wollen. Die Versammlung nimmt diesen Antrag an. Der Vorsitzende be rührt die Frage, die sich zu Anfang des Krieges im Vorstande erhob, ob gegenüber solchen Maßregeln, wie sie von der Dius ^rt8 Drucke Ouilck in London durch Ausschluß deutscher Firmen getroffen wurden, nicht mit Gegenmaßregeln geantwortet werden solle. Der Vorstand vertritt die Ansicht, daß mit Rücksicht auf bisherige Beziehungen und namentlich auch eine mögliche Schädigung derjenigen Mitglieder, die ausländischen Verlag mitführen, von Gegenmaßregeln abzusehen sei. Die Versammlung teilt diese Ansicht. In der darauf erfolgenden Neuwahl des Vorstandes wird der bisherige Vorstand wiedergewählt. Die Namen der Vor standsmitglieder sind also auch im neuen Vereinsjahr: Ernst Schultze (Stiefbold A Co., Berlin), 1. Vorsitzender, Edgar Hauf- staengl (Franz Hanfstaeugl, München), 2. Vorsitzender, L. H. Schütze (Photographische Gesellschaft), 1. Schriftführer, Karl Herrmann (Kupfer k Herrmann), 2. Schriftführer, Eduard Schroeder (E. H. Schroeder), 1. Schatzmeister, Ernst Ohlhofs (Gustav Schauer), 2. Schatzmeister. Da weitere Anfragen oder Anregungen aus der Versammlung nicht vorliegen, wird die Sitzung um 12^4 Uhr geschlossen. Kleine Mitteilungen. Papyrusfund aus der Nömerzcit. — Bei einer Ausgrabung in Mittelägypten kamen acht Papyrusrollen zum Vorschein, die aus der römischen Kaiserzeit stammen. Eine derselben enthält in mehr als hundert Paragraphen Verfügungen aus der Zeit von Cäsar bis An- toninus Pius. Wie Rechtsanwalt vr. Hachenburg-Mannheim in der »Deutschen Juriften-Zeitung« mitteilt, glaubt man in diesen Ver ordnungen neue wichtige Aufschlüsse über die römische Regierung in Ägypten und über die Methoden zn erhalten, nach denen die Römer ihre Kolonien verwaltet haben. Teuerungszulagen. — Aus dem Leserkreise wird uns die folgende Mitteilung zur Verfügung gestellt, die ein angesehener Münchener Verleger dieser Tage an seine Angestellten richtete: An meine getreuen Mitarbeiter! Nachdem mir im vergangenen Monat einer meiner verheirateten Mitarbeiter sein Haushaltungsbuch vorgelegt hat und ich daraus er sehen mußte, daß es infolge der wesentlich höheren Nahrungsmittel preise kaum möglich ist, eine Familie über Wasser zu halten, habe ich mich entschlossen, 1. während der Dauer des Krieges einen Kriegszuschuß von 10 °/o vom Gehalt zu gewähren: 2. den Verheirateten, soweit sie unversorgte Kinder haben, für jedes Kind nochmals eine zweiprozentige Zulage zu geben. Unser Verlag und zumal die bei uns erscheinenden Zeitschriften sind ja durch den Krieg auch schwer in Mitleidenschaft gezogen. Trotzdem halte ich es für meine Pflicht, soweit es in meinen Kräf ten steht, jedem einzelnen meiner Mitarbeiter zu ermöglichen, sich und seine Familie in dieser schweren Zeit über Wasser zu halten, ans daß der Krieg nicht nur von unseren tapferen im Felde stehenden Söhnen siegreich öurchgeführt wird, sondern daß er auch von den im Vaterland verbliebenen und neue Werte schaffenden Volks genossen siegreich überstandeu werden kann. Nicht jeder Chef wird in der Lage sein, sich in gleichem Sinne zu betätigen. Wo aber die Möglichkeit dazu vorhanden ist, verdient dieses Beispiel sozialer Fürsorge Nachahmung. Das Urheberrecht im Falle Meißncr-Hederich. (Vgl. »Eine inter essante literarische Frage« in Nr. 128 d. Bbl.) — Nach 8 7 des Ur heberrechtsgesetzes vom 19. Juni 1901 »wird vermutet«, daß der Ur heber eines Werkes diejenige Persönlichkeit sei, die auf dem Titelblatt als Verfasser genannt ist. Schon der ausdrückliche Hinweis auf die bloße »Vermutung« zwingt zu der Folgerung, daß das Gesetz durch aus mit der Möglichkeit eines anderen Urhebers als des angeblichen Verfassers rechnet. Der Voigtländersche Kommentar erklärt denn auch demgemäß: »Wer sich im Werl als Verfasser nennt, gilt bis zum Nach weise des Gegenteils als solcher«. Auch Allfeld rechnet mit der Mög- 867
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