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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.06.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-06-14
- Erscheinungsdatum
- 14.06.1915
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- Deutsch
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.Ä 134, 14. Juni 1915. Redaktioneller Teil. geschritten ist, und jetzt auch den Druck ihrer Verlagswerke in die Hand nehmen wird. Bisher erfolgte der Druck von dem im Besitz der Anstalt befindlichen stehenden Letternsatz außer dem Hause. Es ist ein Vorzug der Erzeugnisse der Würtlem- bergischen Bibelanstalt, daß nicht nur die größte Sorgfalt auf korrekteste Texte und wissenschaftliche Bearbeitung gelegt wird, sondern auch die Ausstattung mit der Zeit Schritt hält. Die Fortschritte erstrecken sich nicht nur auf Druck und Papier, sondern auch auf die Einbände. Die schon von anderer Seite in diesen Blättern erwähnte »Jubiläumsbibel« z. B. darf ge rechten Anspruch auf das Lob eines tatsächlich schönen Buches erheben. Ihr Herausgeber Paul Langbein ist am 1. Mai d. I. aus dem Leben geschieden. Der Jahresbericht des Stuttgarter Handelsvereins, der in der 53. Generalversammlung am 11. März dss. Js. er stattet wurde, gedenkt in ziemlich ausführlicher Weise auch des Buchhandels in seinen verschiedenen Geschäftszweigen. Das ist insofern besonders erfreulich, als der Jahresbericht auch in weitere, dem Buchhandel fernstehende Kreise dringt, die dadurch Näheres über unseren Beruf erfahren, über den be kanntlich im Publikum vielfach recht verkehrte Ansichten herrschen. Von diesem Gesichtspunkt aus betrachtet, schadet es nichts, daß das im Bericht dargestellte Bild ziemlich grau in grau gehakten ist. Weitere Handelskreise erfahren aus diese Weise auch etwas von den Sorgen unseres Berufs. Daß Deutschland seit einer langen Reihe von Jahren weit mehr Bücher auf den Markt bringt, als England und Frank reich zusammen, bedeutet für die deutschen Barbaren ein glänzendes Zeugnis, hat aber auch innerhalb unseres Beruss die sattsam bekannte Überproduktion zur Folge. Unser Bericht erwähnt für den Verlagsbuchhandel die Steigerung der Her stellungskosten. Erhöhten Ansprüchen an gute Ausstattung steht die Neigung, die Ladenpreise möglichst niedrig anzu setzen, schädigend gegenüber. Eine dauernde Erschwerung verlegerischer Berechnung bilden die Wünsche des Sortiments buchhandels um Erhöhung des Rabatts. Der wissenschaftliche Verlag leidet durch die Beeinträchtigung der Ausfuhr. Das Sortiment hat, wie der Bericht feststem, durch den Krieg nicht so gelitten wie der Verlag. Schulbücher wurden bedeutend weniger abgesetzt als in früheren Jahren. Wenn bei den Kommissionsgeschäften und den Barsortimenten sestgestellt wird, daß sich die schon in Friedenszeiten von manchen Firmen bei diesen Betrieben in Anspruch genommenen Kredite als starke Belastung erwiesen haben, so bedeutet das aus der anderen Seite ein warmes Lob für diese Geschäfte. Der Starke schützt den Schwächeren! Über die Mailänder Filiale der hiesigen Firma H. O. Sperling konnten wir in diesen Tagen verschiedentlich Mit teilungen in den hiesigen Blättern lesen, die leider recht betrüblich sind. Die Mailänder Buchhandlung Sperling L Kupfer ist wie die Auskunftei Schimmelpfeng, die Filiale Zeiß und andere deutsche Geschäfte der blöden Wut des Mailänder Pöbels zum Opfer gefallen. Herr Kupfer, der jahrelang Kassierer des Deutschen Hilfsvereins in Mailand und außer dem Vorstandsmitglied des Italienischen Buchhändlervereins war, hatte mit seiner Familie schon vorher Italien verlassen. Auch hier ist ein nicht unbeträchtliches Stück ehrlicher deut scher Kulturarbeit vernichtet worden. Das war am Abönd des 24. Mai. Die Schaufenster hatten schon am 12. Mai daran glauben müssen. In einem der Fenster hing auch ein Exemplar der »ethnologisch-linguistischen« im April dieses Jahres in Novara erschienenen Karte »I-a ro^iono vonota o Io rüpi nostro«, die die italienischen, nicht gerade bescheiden zu nennenden Wünsche hinsichtlich der zukünftigen Landes grenzen Italiens zeigte. Bei der Zertrümmerung der fünf großen Schaufenster wurde auch diese Karte von Glasscherben getrosten und damit von den Italienern selbst ein arger Riß in diesen »Wunschzettel« gemacht. Jetzt ist die Karte hier im Schaufenster von Albert Auer ausgestellt; Herr Sperling will diese geschichtliche Reliquie zum Besten des Roten Kreuzes verkaufen. Zu den zahlreichen Soldatengräbern auf dem stimmungs vollen alten Friedhof in Ludwigsburg ist am Samstag, dem 29. Mai, das des hiesigen Verlegers vr. Theodor Sprötzer, Leutn. d. Res. im Feldart.-Rgt. Prinzregent Luitpold Nr. 29, hinzugekommen, der am 3. Januar in Polen den Heldentod er litt. Der Stuttgarter Buchhändler-Verein erwies dem für das Vaterland Gefallenen die letzte Ehre. Namens des Vereins legte Herr Hosemann einen Kranz nieder, Herr Prokurist Bock einen solchen namens der Angestellten der Firma Schweizer bart. Nicht weit von seinem Landgute in Hoheneck, dem neuerdings vielgenannten Heilbad, hat der Verewigte die letzte Ruhestätte gefunden. Nesenbächler. Kleine Mitteilungen. Zur Aufhebung der Wcchselproieftfrist. Zn buchhändlerischen Kreisen dürfte vielfach die Ansicht vorherrschen, daß die bisher zulässige Verlängerung der Protestfrist für Wechsel erst mit dem 30. Juni er lischt. Das ist nicht der Fall, da die Bundesrats-Vcrordnung über die Aufhebung der Wechselprotestfrist am 17. Mai, dem Tage ihrer Ver kündung, in Kraft getreten ist und mithin nur die bis zu diesem Tage fälligen Wechsel in sich begreift. Für später fällige Wechsel kommt daher eigentlich nur, wie vor dem August-Erlaß, eine dreitägige Protest frist in Betracht. Nach dem Rundschreiben einer großen Leipziger Bank wird diese jedoch sämtliche unbezahlt bleibenden Wechsel wie folgt pro testieren lassen: Wechsel fällig bis 21. Mai 1915 22. Mai bis 31. Mai 1915 . 30 Tage nach Fälligkeit am 22. Juni 1915 1. Juni „ 4. Juni „ ... - „ 23. „ 5. „ „ 8. „ „ ... - „ 24. „ „ 9. „ „ 12- „ „ ... . „ 25. „ „ 13. „ „ 16. „ „ . . . . „ 26. „ „ 17- „ „ 20. „ „ ... - „ 28. „ 21. „ „ 24. „ „ ... - „ 29. „ 25. „ „ 29. „ „ . . . . „ 30. „ „ Ähnlich wird wahrscheinlich auch von anderen großen Leipziger und auswärtigen Banken verfahren werden. Das Urheberrecht im Falle Meißner-Hederich. (Vgl. Nr. 128 u. 132.) — »Die interessante literarische Frage« der »Dresdner Nachrichten« über das Urheberrecht der Meißner-Hederichschen Romane dürste 1895 aktuell gewesen sein, wenn eine gerichtliche Feststellung der Urheberschaft erfolgt wäre. In dem Fall wären die betr. Romane pseudonym erschie nen und mithin 30 Jahre nach ihren Erscheinungs jahren frei geworden, also teilweise bedeutend früher, als sie es unter dem Rechtsanspruch der Erben Meißners geworden wären. Soweit aber den meisten Lesern der Hederichschen Broschüre der damalige literarische Skandal im Gedächtnis geblieben sein dürfte, sind die Behauptungen des rachsüchtigen Erpressers ohne gerichtlichen Beweis geblieben. Die Tatsache wurde aus den Umständen nur wahrscheinlich gemacht und konnte daher keine Rechtsfolgen zum Vorteile des Herrn Hederich herbei führen oder die Unternehmer von Nebenluftausgaben zu einem fröh lichen Zugreifen veranlassen. C. Marquardsen. Der 75. Geburtstag der Briefmarke. Die Aufgabe des geplanten philatelistischen Kongresses in Florenz hat die Feier eines Jubiläums verhindert, das selbst in der gegenwärtigen Zeit interessieren dürfte: des 75. Geburtstages der Briefmarke. Im April waren nämlich drei viertel Jahrhundert verflossen, seit der britische Postminister dem Pu blikum milteilte, daß die Staatssekretäre für die Finanzen und den Staatsschatz, dem Plan »eines Herrn Nowland Hill« folgend, die Einfüh rung einer sogenannten »Postage Stamp« auf den nächsten 6. Mai festge setzt hätten. Die Briefmarke, die das Porto eines Jnlandschreibens auf einen Penny herabsetzte und seine Frankierung mittels eines aufkleb- baren kleinen Wertscheines gestattete, trug das Bild der Königin Vik toria, war von William Wyon entworfen und wurde zunächst in schwarz und blau hergestellt. 8k. Unlauterer Nachschub beim Ausverkauf eines Bücherlagers? Urteil des Reichsgerichts. (Nachdruck verboten.) — Bekanntlich stellt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in § 8 den unter Strafe, der im Falle der Ankündigung eines Ausverkaufs Waren zum Ver kauf stellt, die nur für den Zweck des Ausverkaufs herbeigeschafft worden sind (sog. Vorschieben oder Nachschieben von Waren). Gegen diese Bestimmungen sollte der Buchhändler B. verstoßen haben, weil er nachgelieferte Bücher ebenfalls zum Ausverkauf gestellt hatte. Der >"!79
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