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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.06.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-06-21
- Erscheinungsdatum
- 21.06.1915
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- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller Teil. pv 140, 21, Juni ISIS. die Ausfuhr von Karten (welche die kriegführenden Staaten be treffen!, von Reiseführern, Reisehandbüchern verboten ist. Die deutsche» Grenz>ollän,ter (in nuferem Kalle das Großh, Hauptzollamt Basel) haben deshalb strikten Auftrag, jedes nach dem Auslande bestimmte Kollo auf bas Vorhandensein solcher verbotenen Artikel zu untersuchen und anzuhalten,- die Kontrolle erstreckt sich überhaupt auf alle verbotenen Drucksachen, Literaturerzeugntsse usw,, deren Ausfuhr gemäß dem Erlasse des Reichskanzlers verboten ist. Im gestrigen Bllcherwagen wurden 2 Karten zurückgehalten, im übrigen wurde für diesmal von der Durchsuchung aller Kolli Ab stand genommen. Wir haben uns sofort mit dem Herrn Oberzollinspektor hier ins Benehmen gesetzt und ihm die Originalavise des ganzen Bltcherwagens vorgelegt, mit dem Bemerken, daß wir dem deutschen Zollamte jedesmal alle Zollavise vorlcgen würden, er möchte doch von der Öffnung jedes einzelnen Kollos Umgang nehmen und nur Stichproben machen, denn die Durchsicht jedes einzelnen Kollos würde ja eine un endliche Zeit in Anspruch nehmen, und wir wären nicht mehr im stande die ausgepackten Sendungen wieder ordnungsgemäß zu ver packen. Der Herr Oberzollinspekior begreift die Unzuträglichkeit eines solchen Verfahrens vollkommen, aber es ist unmöglich von der Vor- schrtst abzuweichen. Der Herr Oberzollinspektor empfiehlt nun folgendes Verfahren: 1, daß von Seite der Absender selbst höchstpeiulich darauf geachtet wird, daß keine verbotenen Sachen mehr beigepackt werden; was verboten ist, kann das Hauptzollamt in Leipzig oder die dortige Zolldireltion am besten sagen, 2, daß mit der Handelskammer I» Leipzig oder mit dem dortigen Zollamt irgendeine Verständigung oder Abkommen getroffen wird, wonach die Verpackung und der Versand nach der Schweiz zollamtlich überwacht wird, so daß auf jedem Avis der amtliche Vermerk angebracht und bescheinigt wird, daß bas be treffende Kollo keine verbotenen Artikel enthält) die hiesige Zoll behörde würde sich dann eventuell daraus beschränken, nur einige Stichproben zu machen, sie behält sich aber das volle Nevisions recht jederzeit vor. 3, Die Herren Buchhändler in der Schweiz möchten genau darauf acht geben, daß sie keine verbotenen Artikel, wie sie im Erlaffe des Reichskanzlers vom 28, April und in den Nachträgen aus- gesiihrt sind, bestellen. Unter gewissenhafter Beobachtung dieser Vorschriften, hoffen wir dann einer Einzeluutersuchung eines jeden Kollos enthoben zu werden, wir möchten deshalb die Herren Interessenten höflich bitten, unsere Bestrebungen in vorerwähntem Sinne zu unterstützen, damit der Leipziger Bücherwagen auch in dieser schwierigen Zeit regelmäßig weitergesührt werden kann Mit Hochachtung Basler Lagerhausgesellschast Internationale Transporte, Wie aus der Bekanntmachung des Vereins Leipziger Commissionäre hervorgeht, hat sich dieser bereits mit der Angelegenheit beschäftigt und wird ihr auch weiter seine Aufmerksamkeit zuwenden. Die Eigenart der Stellung des Kommissionärs — bei der hier in Betracht kommenden Tätigkeit meist die eines Vermittlers geschlossener Pakete, deren Inhalt sich seiner Kenntnis entzieht, — legt in erster Linie jedem deutschen Verleger die Verpflichtung auf, sich bei Bestellungen aus dem neutralen Ausland zu vergewissern, ob die Lieferung zulässig ist oder nicht. Die Frage ist in ein zelnen Fällen allerdings deswegen nicht einfach, weil das Verbot nicht erkennen läßt, ob davon auch Bücher und Zeit schriften ergriffen werden, in denen Karten zum Abdruck ge kommen oder beigelegt sind. Solange es an einer authentischen Erklärung darüber fehlt, wird man aus dem Sinne der Ver ordnung schließen müssen, daß auch Bücher nicht in das neutrale Ausland ausgesllhrt werden dürfen, die deutsches, österreichisches oder türkisches Gebiet in einer Weise darstellen oder besprechen, daß sie als Ersatz der im Handel befindlichen Karten, Reiseführer oder Reisehandbücher an- gesehen oder ihnen nach Zweck oder Ausführung gleich gestellt werden können. Bei Zeitschriften wird es sich meist um rohe Skizzen handeln, die zudem ja auch die Milttärzensur bereits passiert haben. Der Buchhandel hat noch nie versagt, wenn es gilt, seine eigenen Interessen, so bedeutungsvoll sie auch für ihn sein mögen, dem Gesamt interesse des deutschen Vaterlandes unterzuordnen, so daß es des Hinweises auf die schweren Schädigungen, die der Ge samtheit aus einer Nichtbeachtung der erlassenen Vorschriften, sei es auch nur von einem Berufsgenossen, erwachsen, nicht bedarf, um alle Beteiligten zu größter Aufmerksamkeit in der Erfüllung ihrer Pflicht zu veranlassen. Diese Pflicht besteht gegenwärtig in erster Linie darin, alles zu tun, was der Staat für notwendig und zweckmäßig zum Schutze des Reiches und zur Verfolgung seiner Ziele erachtet. Buchhandlungen am Kurfürstendamm zu Berlin. Eine Studie von Otto Riebicke sBerlin-Wilmersdorf), Mit 8 Abbildungen im Jllustr, Teil des Börsenblattes, Es soll hier von Beispielen die Rede sein, nicht von Vorbil dern, Es soll nicht gesagt werden: hier oder da liegt die Lösung des Problems buchhändlcrischer Geschäftsausstattung, Ten» die ses Problem ist, weil individuell, hundertfältig; Läden aus einem Guß, wie sie etwa die Zigarrenbranche kennt, sind für den Buch handel nicht möglich; sie würden den Zweck der Wechselauslagc, den Umsatz und somit den Wert des Geschäftes herabmindern. Der Grundtyp der Buchlädcn liegt in drei Forderungen: Licht, 902 Lust, Beschaulichkeit, Darüber hinaus muß die Physiognomie von Stadt und Straße den Einfluß haben, muh das Publikum den Ausschlag geben. Als sich vor wenigen Jahren die Berliner Tauentzienstraße und bald darauf der anschließende Kurfürstcndamm unter dem Einfluß des »Kaufhaus des Westens« aus vornehmen Wohn straßen in die vornehmsten Geschäftsstraßen wandelten, ging die Inneneinrichtung der Kaufläden aus dem rein Praktischen zum Luxuriösen über. Denn eine bis dahin unbekannte Physiognomie der Straße machte sich mit Gewalt breit; etwas ganz Neues, An deres trat im Straßenbilde hervor und mußte dem erstehenden Geschäftsleben den Charakter geben. Man hatte Wohl bis dahin.
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