Illustrierter Teil. ^ 28, 10. Juli 1915. WWW —< —L —< -L Zur Beachtung! Nach § II Absatz 2 der Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes erscheint der Illustrierte Teil nach Maßgabe des vorhandenen Stoffes. / Wenn die Drnckvorlagen und Klischees etwa acht Tage vor dem Erscheinnngstag bei der Geschäftsstelle vorliegen und keine Korrektur gewünscht wird, erfolgt die Aus nahme der Anzeigen in der nächsten Ausgabe. Bei vorheriger Korrektnrsendnng verzögert sich der Abdruck um einige Tage. A- >- AH