Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.08.1926
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- 1926-08-28
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206, 28. August 1926. Redaktioneller Teil. Rücklrittsrecht geschützt ist, auch der Verleger dagegen geschützt sein muß, daß der Verfasser ihm die Bearbeitung einer neuen Auflage, aus di« der Verleger ein Recht hat, verweigert, und somit ihm die Möglichkeit nimmt, die erst von der neuen Auslage zu erwartenden finanziellen Vorteile zu gewinnen. Dabei kann ja die Weigerung des Verfassers aus ganz anderen Gründen er folgen als aus Mangel an Zeit oder weil sein Interesse sich anderen Arbeitsgebieten zugewendct hat. Der Fall, daß die Ver weigerung seitens des Verfassers erfolgt ist, um damit einen Druck »auf Geist und Herz des Verlegers- in der Richtung einer gün stigen Vertragsbedingung auszuwirken, ist in der Praxis nicht selten. Irrig ist, daß die dem Verleger hiernach eingeräumte Befugnis, die Bearbeitung der neuen Auflage gegebenenfalls durch einen Dritten vornehmen zu lassen, an sich für den Verleger wertlos ist, daß ihr Wert nur in der Möglichkeit ihrer Androhung besteht, um diesen dadurch dem Willen des Verlegers gefügig zu machen (S. 31). Denn nur die auch wirklich durchzusetzende Mög lichkeit, das Verlagswerk in der neuen Auflage »ausgabefähig. (Kohler, S. 308) zu machen, kann überhaupt den Verleger dazu bewegen, eine neue Auslage zu veranstalten, wozu ihm das Recht vertraglich eingeräumt ist. Diese Bestimmung ist das notwendige Korrelat eines Rechtes des Verlegers aus mehrere Auflagen, aus welchem Grunde ich auch in meinem Kommentar geraten habe, eine diesbezügliche Bestimmung in den Vcrlagsvertrag auf- zunehmen. Irrig erscheint ferner, daß das Persönlichkeitsrecht nicht über tragbar sein soll, geht es doch auch, weil nicht höchst persönlich, auf die Erben des Verfassers über. Und es ist Wohl bisher noch niemand darauf verfallen, einen Verlagsvertrag aus dem Grunde für unsittlich zu erklären, weil das Bearbeitungsrecht im Falle des Todes des Urhebers aus den Verleger übergeht, der von sich aus dann, ohne Zustimmung der Erben, einen geeigneten Sach bearbeiter bestellen darf. Wenn Meyer in diesem Zusammenhänge darauf aufmerksam macht, daß als solche gegen den Willen des Verfassers als Be arbeiter einer neuen Auflage tätig werdende Personen nur mora lisch Minderwertige in Betracht kommen, so liegt in diesen Worten zum mindesten eine starke Übertreibung, der ich mich gleichermaßen schuldig machen würde, wollte ich den Verfasser, der seiner ver traglichen Bearbeitungspslicht nicht nachkommt, also vertrags brüchig wird, als moralisch minderwertig bezeichnen. Durchaus richtigerwcise hat das Reichsgericht die Bestim mung unter 2 » Abs. 2 der Vertragsnormen (abgodruckt in meinem Kommentar zum Verlagsgesctz, S. 167) herangezogen. Hiernach kann der Verfasser, wenn er die Bearbeitung der neuen Auflage, zu deren Veranstaltung der Verleger ein Recht hat, ablehnt, ^dem Verleger die Bearbeitung des Werkes durch einen Dritten und aus wichtigen Gründen verweigern, und zwar gilt das — was Meyer.anscheinend übersieht —, wenn eine Bearbeitungsverpflich tung des Verfassers nicht vorgesehen ist. Wenn somit der Verleger auch da, wo keine Bearbeitungsverpslichtung des Verfassers besteht, eine Bearbeitung des Werkes für die neue Auflage auch gegen den Willen des Verfassers durchsetzen kann, dann doch Wohl erst recht in dem Falle, in dem dies« Bearbeitungsverpslichtung zum Ver tragsinhalt erhoben ist. Eine Auseinandersetzung mit Iden Ausführungen über die Elstersche Theorie über Urheberrecht, Verlagsrecht und Verlags vertrag, die Meyer in Abschnitt 8 und 9 seiner Schrift bringt, liegt außerhalb des Rahmens dieser Besprechung. Kann ich somit auch Meyer in seiner Widerlegung des reichs- gerichtllchcn Urteils nicht folgen, so muß doch offen ausgesprochen werden, daß diese Schrift, deren Entstchungsursache so eigenartig ist, wohl die inhaltsreichste Schrift auf dem Gebiete des Urheber- und Verlagsrechtes ist, die in den letzten Jahren erschienen ist. Grundlegende Begriffe werden mit eminenter Sachkenntnis er örtert, wichtigste Fragen des Verlagsrechtes an Hand des praktisch gewordenen Falles dargelegt. Die Gedankenfülle dieser Schrift ließ meine Besprechung zu einer Abhandlung werden. Die Tat sache, daß ich in manchen der aufgeworfenen Fragen zu einer ande ren Lösung komme, hindert nicht, eine volle Anerkennung aus zusprechen. Werbung für das handgebundene Buch. In Buchbinderkreisen macht sich zurzeit eine Bewegung geltend, die dem handgebundenen Buch wieder zur Anerkennung und damit zugleich den handwerksmäßig betriebenen Kleinbuchbindereien zu vermehrten Beschäftigungsmöglichkeiten verhelfen will. Der Mitte Juli d. I. in Braunschwoig abgehaltene Bundestag des Bundes Deutscher Buch binderinnungen beschäftigte sich eingehend mit dieser Frage und ver handelte insbesondere über einen Antrag des Weimarer Kunstbuch binders Otto Dorfner, in Wort und Bild eine allgemeine Propaganda für das handgebundene Buch zu veranstalten. Der Antragsteller ging dabei von der Erwägung aus, daß dem kleinen Buchbinder durch das ! Aufkommen der Großbuchbinderei und des Maschineneinbandes das ^ ureigentliche Betätigungsfeld, das Binden von Büchern, fast voll- j kommen entrissen wurde und er sich in der Hauptsache nur noch mit dein Verkauf von Papier- und Schreibwaren beschäftigt. Bemerkenswert sind noch die weiteren Ausführungen Dorsners: »In früheren Jahren, als die Buchverlage noch nicht so hoch ent wickelt waren, haben sie ihre Produktion an Büchern größtenteils bro schiert auf den Markt gebracht, und die bücherlesenden Menschen, in erster Linie die Gelehrten, haben diese Bücher beim Buchverlag (soll wohl heißen: Buchhändler!) broschiert gekauft, um sie dann bei ihrem Buchbinder nach persönlichem Geschmack, dem Inhalt entsprechend indi viduell einbinden zu lassen. Zu dieser Zeit war der Buchbindermeister noch ein wichtiger Berater seiner Kunden, die hauptsächlich gebildeten Ständen angehörten«. Da der Braunschweiger Bundestag der Buchbinderinnungen den Dorfnerschen Antrag angenommen hat, dürfte von seiten der Deutschen Buchbindermeister über kurz oder lang mit der Werbung für das hand- gebundene Buch begonnen werden. Diese ist so gedacht, daß gemein verständliche Merkblätter auf Schönheit und individuelle Eigenart des handgebundenen Buches Hinweisen sollen. Ferner sollen dem jeweiligen Verständnis und Kunstverlangen einzelner Gesellschaftsklassen und Be rufsschichten entsprechend abgesaßte Werbeschriften verbreitet werden, nm so nicht nur dem handgebundenen Buch schlechtweg, sondern dem individuell gestalteten, auf die Persönlichkeit zugeschnittenen Handein band die Wege zu ebnen. Als weiteres Propagandamittel soll noch die Ausstellung handgebundener Bücher in den Schaufenstern der Buch binderläden in Frag« kommen. Man darf diese Propaganda der Buchbindermeister für das hand- gebundene Buch als einen Bundesgenossen jeder Werbearbeit für das Buch überhaupt bezeichnen und ihr deshalb viel Erfolg wünschen. Die Schwierigkeiten einer solchen Spezialwerbung sind allerdings erheblich. Einmal liegen sie beim Buchbindermeister selbst, der heutzutage viel fach gar nicht mehr in der Lage ist, derartige auf Kunstverständnis, Materialkenntnis und Materialbeherrschung beruhende Einbandarbeiten herzustellen, in nicht seltenen Fällen diese Aufträge sogar als unbe quem, zeitraubend und deshalb als nicht lohnend und unpassend zuriick- weist. Es sind allerdings Bestrebungen im Gange, die auf eine kunst gewerbliche Schulung des handwerksmäßig betriebenen Buchbinderet- gewerbes abzielen und es zur Anfertigung künstlerisch qualifizierter Einbandarbeiten befähigen sollen. Das Wirken des Jacob-Krause- Bundes und des Bundes der Meister der Einbandkunst, Vereinigungen, die sich der Pflege des kunstgewerblichen Einbandes angenommen haben, beginnt nach dieser Richtung hin bereits Früchte zu zeitigen. Auf der anderen Seite aber steht einer Werbung für das hand gebundene Buch noch das mangelnde Interesse und Verständnis des bücherkaufenden Publikums entgegen. Soll die Werbearbeit hier von Erfolg begleitet sein, so muß sie aufklärend und erzieherisch in allen den Fragen wirken, die sich auf Materialtechnik, Materialverwendung und künstlerische Probleme des handgebundenen Buches beziehen. Die Unkenntnis, die hier nicht nur in der breiten Masse des bttcherkaufen- den Publikums, sondern auch in kulturell gehobenen Schichten herrscht, ist groß und nicht von heute auf morgen zu beseitigen. Otto Dorfner ist sich der Schwierigkeiten einer Werbung für das handgebundene Buch auch bewußt. Es bleibt zu wünschen, daß er und der Bund Deutscher Buchbinderinnungen, als Ausführender seiner Ideen und Anregungen, es nicht an der erforderlichen Initiative, Tatkraft und Ausdauer fehlen lassen, um der Werbung für das handgebnndene Buch auch den Erfolg zu sichern. Eule. 1065
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