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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.08.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1915-08-28
- Erscheinungsdatum
- 28.08.1915
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1915
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Redaktioneller Teil. 199. 28. August 1915. Persönliche Beobachtungen eines Neutralen, von 3!. A. Reiß, Professor an der Universität Lausanne, übersetzt von Jacques Halt, zu be ziehen durch Librairie Payot L Co., Lausanne. Alle sechs Broschüren sind vermutlich durch die Buchhandlung Payot versandt worden. Uber den Inhalt derselben will ich mich nicht auslasscn, er ist teilweise schon in den Zeitungen behandelt worden. Ich bemerke nur< Die Schrift: »Wie die Österreicher und Ungarn in Serbien Krieg führten« strotzt von Berichten über ent setzliche Greueltaten und ist mit entsprechenden Illustrationen (Photo graphien) »geschmückt«. Ich frage nun: Warum gibt die Buchhandlung Payot solche Schriften heraus? Was ist mit diesen Broschüren be absichtigt, und mit deren Verbreitung in der Schweiz? Wohl vor allem: da, wo sie gelesen werden, den Haß und die Verachtung gegen Deutschland und Österreich zu pflanzen oder zu erhalten. Ist dies die Aufgabe einer schweizerischen Buchhandlung? Hierzu bemerkt die Redaktion des St. Galler Tagblatts: »Diese Mitteilungen unseres Einsenders sind dahin zu ergänzen, daß der Vertrieb der drei letztgenannten Schriften offenbar en gros durchge führt wird. Anders können wir uns nicht erklären, daß sie dem Verlag und der Redaktion unseres Blattes nicht weniger als viermal zugeschickt worden sind. Die Absender scheinen also nicht bloß mit dem Neutralitätsprinzip, sondern auch mit den Grundsätzen einer rationellen Organisation auf etwas gespanntem Fuße zu stehen.« Der Vorstand des Börsenvereins hat bekanntlich das Verhalten der Librairie Payot L Co. in Lausanne damit beantwortet, daß er sie aus dem Börsenverein ausgeschlossen hat. Post. — Von jetzt ab können nach Österreich-Ungarn und dem neutralen Ausland allgemein auch offene Brief sendungen in polnischer Sprache zur Postbeförderung aufgelicfert werden. Der Vorstand des Vereins der österreichisch-ungarischen Buch händler veröffentlicht nachstehende Bekanntmachung: Das k. u. k. Kriegsministerium hat unter Nr. 76 754, Abt. 10, betreffend die Be urlaubung von Buchhändlern, folgende ablehnende Entscheidung getroffen: Ans das Einschreiten vom 30. Juli 1915 bezüglich Beurlaubung der im Felde stehenden Buchhändler und deren Gehilfen bedauert das Kricgsministerium bei voller Würdigung der angeführten Mo mente diesem Ansuchen aus militärischen Rücksichten keine Folge geben zu können. Beurlaubungen von den bei der Armee im Felde stehenden Mannschaften finden grundsätzlich überhaupt nicht statt. Nur im Hinblicke ans die hohe volkswirtschaftliche und mili tärische Bedeutung der Ernte erfolgten in einzelnen Fällen Beur laubungen von besonders qualifizierten landwirtschaftlichen Maschi nisten. Auch Urlaube im Hinterlande können mit Rücksicht ans die Standesverhältnisse nicht erteilt werden.« Ein neues Verfahren zur Erzeugung von Druckpapier. — Den in Nr. 188 unter Kleine Mitteilungen enthaltenen Aufsatz aus der »Tägl. Rundschau« »Ein neues Verfahren zur Erzeugung von Druck papier« fand ich auch in den politischen Zeitungen. Da mir unklar war, welchen Unterschied man zwischen Zellstoff und Zellulose machen kann, nahm ich Otto Säuberlichs Bnchgewcrbliches Hilfsbuch zur Hand und fand in seiner »Inhaltsangabe nach Schlagworten«: »Zellstoff, Zellulose. In der Papierfabrikation der durch Kochen mit Langen erschlossene Holz-Faserstoff, der Grundstoff der holzfreien Papiere«. In dem Kapitel Papier behandelt Säuber lich dann Zellstoff und Zellulose als die gegen Vergilben und Zerfall widerstandsfähigen Bestandteile eines Papiers, während er vom Holzschliff-Stoff ausführt, daß er alle Nachteile des soge nannten Holzpapiers hcrbeiführe. Ich schlug dann noch Meyers Konversations-Lexikon nach und fand »Zellstoff soviel wie Zellu lose«, und hinter »Zellulose« steht, vor der längeren Darlegung, in Klammern: »Zellstoff, Pflanzenfaser oder Holzfaser«. Irgend ein Unterschied zwischen Zellulose und Zellstoff wird auch hier nicht ge macht. In der Notiz der »Tägl. Rundschau« ist hinter Zellulose zuge setzt: »d. i. gekochter und chemisch behandelter Holzschliff«, was ich in anderen politischen Zeitungen nicht fand. Jedenfalls ist aber bei der Papierherstellung der minderwertigste und billigste Bestandteil des Papiers der Holzschliff. Wie kann die Herstellung eines Papiers dadurch verbilligt werden, daß man künftig den billigsten Bestandteil (Holzschliff) ans dem Verfahren anslassen kann und nur die teureren Bestandteile (Zellstoff) dazu verwendet? Im gleichen Konversations-Lexikon wird unter Holzschliff auf Holzstoff verwiesen und hier das Ergebnis der chemischen Behandlung des Holzes mit Natronlauge als Holz- oder Natron-Zellulose, das Ergebnis der Behandlung mit Schwefelnatrium als Sulfatstvff (eben falls ein Zellulose-Ergebnis) bezeichnet. Aber die Rätselfrage wird dadurch nicht anders. Wie kann ein Herstellungsverfahren eine Ver billigung der Selbstkosten herbeiführen, das den wohlfeilsten Bestand teil (den Holzstoff) aus seinen Rohstoffen ausscheidet? Ludwig Bloch, Berlin. Die der »Täglichen Rundschau« entnommene Notiz ist irrefüh rend. Zellstoff und Zellulose ist dasselbe. Es handelt sich vermut lich um ein neues Verfahren, Z e i t u n g s druckpapier aus Holz schliff allein hcrzustellen, also nicht wie bisher aus ungefähr 80 A Holzschliff und 20°/» Zellstoff. Dazu wird der Holzschliff einer be stimmten chemischen Behandlung unterworfen und ergibt dann auch allein verarbeitet ein gebrauchsfähiges Papier. Wie uns Prof. Herz berg mitteilt, handelt es sich wahrscheinlich um ein Patent Kuttner. Das Zentralinstitut für Erziehung und Unterricht in Berlin be absichtigt im kommenden Winterhalbjahr seine Tätigkeit in vollem Umfange aufzunehmen. Es ist in Aussicht genommen, Reihen von Vorlesungen, die mit Besprechungen verbunden sein werden, abzn- halten. In diesen Vorlesungen sollen wichtige Teilgebiete der allge meinen Pädagogik, der Schulverwaltung und Schulhygiene sowie Fra gen des deutschen Unterrichts ausführlich behandelt werden. Von den Besuchern der Vorlesungen wird lediglich eine Teilnehmergebühr er hoben: diese beträgt für die einstündige Vorlesung drei, für die zweistündige fünf Mark. Neben den laufenden Vorlesungen werden unter der Bezeichnung »Deutsche Abende« Einzelvorträge veran staltet, für die die Mitwirkung hervorragender Fachmänner ge sichert ist. Der Besuch der »Deutschen Abende« ist unentgeltlich. Nähere Auskunft erteilt die Geschäftsstelle des Zentralinstituts, Pots damer Straße 120. SpreWii!. Strnsvorto. sVgl. Nr. lül.j Ich bestellte im Juli von zwei großen Berliner Verlagsbuchhand lungen ie LL/LÜ milit. Dienstunterrichtsbücher direkt durch Post. Auf beiden Bestellzetteln fügte ich f o I g e n d e z w e i s e l l o L keine bcfonderc Mitteilung bedeutenden Worte bei: »nicht mehr als 1 5 Kilo- Paket, Rest ev. über Leipzig«. Der eine Zettel wurde ordnungsmäßig erledigt, der andere mit 17 Strafporto belegt. Reichenbach i. Schl., den LS. August 191S. P. Wiese. Da in letzter Zeit zahlreiche Fälle vorgekommen sind, in denen Strafporto auf angeblich unzulässige Bllcherzettel erhoben wurde, hat sich eine Leipziger Firma unter Beifügung einer Anzahl beanstandeter Bllcherzettel beschwerdcsiihrend an bas Kaiserl. Postamt in Leipzig ge wandt und daraus nachstehenden Bescheid erhalten: Als Biicherzcttel haben nach K 8 der Postordnung vom Lt>. März 1908 lZentralblatt des Deutschen Reichs Nr. 12 S. 68 ss.) nur solche Zettel zu gelten, die zur Bestellung, Abbestellung oder Anbietung von buchhänblerischen Werken usw. dienen. Die beiliegenden Karten enthalten jedoch handschriftliche Zusätze wie »als gefehlt« oder »hat gefehlt«, »fehlend«, die nicht eigentliche Bestellungen, sondern Er innerungen an früher erfolgte Bestellungen bedeuten. Derartige handschriftliche Zusätze sind bei Bücherzetteln nicht erlaubt. Der in Nummer 191 des Börsenblatts für den Deutschen Buchhandel unter Sprechfaal abgedrnckten Auffassung können wir daher nicht beitreten. Demgemäß müssen wir die Belegung der Karten mit je S «s Nachschußporto als gerechtfertigt bezeichnen. lUnterschrift.) Bemerkenswert ist zunächst, daß in dem in Nr. 191 behandelten Falle 17 «s Strafporto erhoben wurden, während die uns heute vor liegenden vier Karten nur mit S «s nachbelastet worden sind. »Als gefehlt« oder »gratis als gefehlt« als »Erinnerungen an früher er folgte Bestellungen« zu bezeichnen, nähert sich bedenklich einer konstruk tiven, mit der Praxis des buchhändlerischen Verkehrs und der Auf gabe des Biichcrzettels nicht zu vereinbarenden Auslegung. Denn nicht um »Erinnerungen an früher erfolgte Bestellungen« handelt es sich hier, sondern um Bestimmungen, wie das Verlangte zu liefern ist, nämlich nicht bar, scsi oder a cond., sondern »gratis als gefehlt«. ES wäre daher zu wünschen, daß das Reichspostamt sich mit der Ange legenheit beschäftigen und den Bllcherzettel wieder in seine alten Rechte einsetzcn würde, indem es ihn in allen den Fällen für zulässig erklärt, in denen es sich wie bei »als gefehlt« oder »gratis als gefehlt« um nichts anderes als um eine Bezugsvorschrift handelt. Red. 1200 N > ' I pzg. d-r ch»al,un und >.rp-d>N°n. L-Ivno. S-r>ch,Sw-a .« (Bucht,and,-r»uus>.
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