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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.09.1915
- Strukturtyp
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- 1915-09-01
- Erscheinungsdatum
- 01.09.1915
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^ 202, 1. September 1915. Bei dem großen Interesse, das der Schrift als einem Zeugnisse echt nationalen, hochgesinnten Strebend innewohnt, soll darauf in einem besonderen Artikel noch eingegangen werden, zumal sie als ein Beweis dafür gelten kann, daß auch das materielle Interesse eines Verlegers nicht zu Schaden kommt, wenn er seine Arbeit in den Dienst der Allgemeinheit stellt. Jubiläum. — Am 1. September vollenden sich 25 Jahre, seit Herr Otto Rührig, Vorsteher der VerlagSbuchhalterei der Firma E. S. Mittler L Sohn, Königliche Hofbuchhandlung in Berlin, in dieses Haus eintrat. Seine Gewissenhaftigkeit, seine Pflichttreue und Um sicht haben ihm das Vertrauen und die dankbare Anerkennung der Chefs des Hauses, sein gerader Charakter hat ihm die allgemeine Wertschätzung der Kollegen gesichert. Kriegsauszeichnung. — Der mit der 1. Landw.-Eskadron Br. Hnsaren-Negiments Nr. 17 als Zahlmeister im Felde stehende Verlagsbuchhündler Herr Ernst Vincentz aus Hannover, Ritter des Eisernen Kreuzes, wurde für Verdienste im Kriege mit dem Braunschw. Kriegsverdienst-Kreuz ausgezeichnet. Willi Koch s. — Am 26. August ist in Braunschweig der österrei chisch-ungarische Oberleutnant a. D. Willi Koch im Alter von 68 Jah ren gestorben. Der Verstorbene hat eine rege literarische Tätigkeit entfaltet, zu der ihm namentlich größere Reisen und ein längerer Aufenthalt in Niederländisch-Jndien und Japan den Stoff boten. Eine Frucht seines langjährigen Aufenthaltes in Japan war sein dem verstorbenen Erzherzog-Thronfolger Franz Ferdinand von Öster reich gewidmetes Werk »Japan«, das wegen seiner umfassenden genea logischen Angaben über das japanische Kaiserhaus besonders wertvoll ist. ^ ^ ^ SMchsM. »Nur bar!« oder »Mit Nem.-Necht in ..!« <Vgl. Nr. 188 u. 1S8.> ES tut mir sehr leid, mich mit einem Verleger auseinandersetzen zu müssen, den mein Artikel in Nr. 188 des Börsenblattes garnicht treffen sollte, wenigstens nicht so, wie er es anfgefaßt hat. Denn der von mir erwähnte häßliche Endzweck des mit Nemissionsrecht liefernden Verlages trifft doch nur einige wenige Firmen. Das habe ich doch deutlich gesagt. Dann aber ist mein Aufsatz auch kein Angriff auf die »besseren« Verleger, sondern eine Erklärung, warum ich und wohl auch andere Sortimenter auf Angebote »mit Nemissionsrecht in . . . .« nicht ant worten. Da einige Verleger sich darüber wundern, daß ich in solchen Fällen nichts bestelle,.so dachte ich, daß eine offene Darlegung meiner Gründe ganz gut wäre, um so mehr, als ich mich darin mit vielen, wahrscheinlich den meisten Sortimentern eins fühle. Nun bin ich aber auch über den Wert des »populären« Kriegs buchs, das Anekdoten, Gedichte, Feldbriefe usw. enthält, von meinem Svrtimenterstandpnnkt ans betrachtet, anderer Ansicht. Ich glaube den Verleger zu kennen, der mir auf meinen Artikel antwortete, und kann nur sagen, daß er sicher nicht schlechter wegkäme, wenn er ohne Nemissionsrecht bis zur O.-M. 1916 liefern würde. Es bedarf ja nur der Einschränkung. »Ich liefere meinen Geschäftsfreunden bis 3 Exem plare ä eond.« Das ist doch nicht so gar viel, und der Sortimenter kann sich ohne Risiko das Werk erst einmal ansehen. Seine Bücher (falls ich den richtigen Verlag vermute) sind wirklich gut, und darum hätte ich mich gern dafür verwendet. Auch ich halte gerade deshalb, weil sie gut sind, ihre Lebensdauer für nicht so kurz. Sie ist sicher nicht an die Kricgsdauer gebunden. Nun aber kommt es n a ch 3 M o - natcn vom Erscheinen eines Buches an sehr oft vor, daß Schulen zu Prämienzwecken, Kunden zu Gelegcnheitsgeschcnkcn usw. Ansichts sendungen wünschen, bei denen man sehr gern das betr. Buch mit bei gelegt hätte. Da hat man nun 5 Exemplare mit Nemissionsrecht in 3 Monaten erhalten. 3 Stück sind durch Ansichtssendungen sofort verkauft. Uber die beiden restlichen entsteht nun nach 3 Monaten ein Kampf in der Sortimenter-Seele. Soll er sic fest behalten oder zurücksenden? Seine dafür in Frage kommenden Kunden haben das Werk gesehen, teils behalten, teils - »vorläufig« — zurückgegeben, denn eine ganze Reihe — besonders Lehrer — notiert sich vorläufig die Titel der besseren Werke, um event. später noch einmal darauf zurttckznkommen. Bei der sich steigernden Fülle ähnlicher Neuerschei nungen, von denen man nicht weiß, ob sie nicht doch billiger und besser sind, ist der Entschluß wirklich nicht leicht, denn hätte der Sortimenter die beiden Bücher ä eond. dabehalten können, so würde er von den ähnlichen Neuerscheinungen gärnichts oder sehr wenig bestellen. So aber wird er die beiden Bücher wahrscheinlich zurückschicken und andere bestellen, die ohne Einschränkung ä eond. geliefert werden. Dann aber besteht doch zwischen dem Personalmangel im Sortiment und dem im Verlag ein großer Unterschied. Denn der Verlag hat sich in vielen Fällen für Auslieferung und die entsprechenden mechani schen Arbeiten Schreiber herangezogen und ausgebildet. Jedes bes sere Sortiment aber kann als Gehilfen nur eingearbeitete Herren mit guter Bildung einstellen, und hier den Mangel zu ersetzen, ist sehr schwer. Dann aber muß die Arbeit der Remission im Laufe des Jahres »nebenbei« gemacht werden und bedeutet eben bei größerem Umfange eine arge, oft kaum zu bewältigende Mehrarbeit. Das ist beim Verlag nicht in dem Maße der Fall. Ich glaube auch nicht, daß die Veraltung eines derartigen Werkes derart schwerwiegend ist. Wenn z. B. über das im Juni oder später erscheinende Buch zur O.-M., d. h. nicht in drei, sondern in 4—6 Monaten abgerechnet werden soll, so braucht der Verleger ja nur den Balken in die Disponenden- Neihe zu setzen, um über das Werk glatt abrechnen zu können. Ich bin kein wehleidiger oder gar gehässiger Sortimenter, habe jahrelang in großen Verlagsbuchhandlungen und Sortimenten ge arbeitet und kann die Schwierigkeiten hier wie dort wohl beurteilen. Der freundliche Vergleich zwischen Büchern und Schlafsäcken ist wohl auch nur ein kleiner Scherz, denn wir sprechen doch vom Buchhandel und seinen Gebräuchen. Ich wollte auch in meinem Aufsatz in Nr. 188 des Börsenblattes nur das tt b e r h a n d n e h m e n der Lieferung mit Einschränkung der Nemissionsfrist geißeln und keineswegs die über legten Handlungen des einzelnen rügen. Ich glaube kaum, daß der betr. Verleger seine Werke bar mit Nemissionsrecht ausliefern würde, wenn er einige Jahre in einem mittleren oder größeren Sortiment praktisch gearbeitet hätte. Daran fehlt es aber vielen Verlegern. V7. L. Im Börsenblatt Nr. 198 tritt »ein Verleger« den Ausführungen eines Kollegen vom Sortiment entgegen, die in Nr. 188 enthalten sind. Wird jemals, fragt er, ein Detailgeschäft für Sportsaus rüstungen »Schlafsäcke für den Felbgebrauch« in Kommission bis Ostern 1916 von der Fabrik verlangen? Ob Schlafsäcke von den Fabrikanten an den Kleinhandel überhaupt in Kommission geliefert werden, ent zieht sich meiner Kenntnis. Jedenfalls aber kennt man nur im Buch handel die Ostermesse als Hauptabrechnungstermin für Lieferungen aus dem vorhergehenden Kalenderjahr. Bei dieser Abrechnung handelt es sich aber vorwiegend um Kommissionsgut: feste Bezüge werden größtenteils gegen bar bewirkt: selbst bestangeschriebene Firmen erhalten etwa 75°/o ihres festen Bedarfes als Barpakete. Mit dem kom missionsweisen Bezüge so geringfügiger Objekte, wie sie der Sorti menter (in der althergebrachten Bedeutung dieser Bezeichnung des Kleinhändlers im Buchhandel) bearbeitet, gibt sich kein anderer Zweig des Kleinhandels ab. Und auf dieser Leistung seines Sortiments buchhandels beruht gerade der Wert der Organisation des deutschen Buchhandels, um die er vom Ausland oft genug beneidet wurde. Wollte nun jeder Verleger — was ihm ja fretsteht — besondere Rück- sendnngstermine stellen, so würde der Sortimenter nie zur Ruhe kom men, und statt seine Zeit und Arbeit dem Vertriebe der ihm in Kom mission gelieferten Bücher widmen zu können, würde er einen erheb lichen Teil davon der sorgsamen Beachtung jener Fristen zuwenden müssen. Bringt der Sortimenter ohnehin mit seiner Vertriebstätig keit nicht nur dem Verlag und den Schriftstellern, sondern auch seinem Kundenkreis erhebliche Opfer, für die er einen Gegenwert zu bean spruchen kein Recht hat, so dürf ihm wohl füglich nicht zugemutct werden, daß er sich einer Gefahr aussetzt, wie sie das Übersehen eines Rücksendungstermins mit sich bringen kann. Eine solche Gefahr liegt aber vor, wenn der Verleger schon vor oder bei Erscheinen eines Buches, zumal wenn es sich um sogenannte Barartikel handelt, eine vorzeitige Rücksendung bedingt. In seinem Abschnitt »Zurückverlangte Bücher« bietet das Börsenblatt den althergebrachten Weg, auf dem der Verleger Bücher, deren Vorrat ihm nicht mehr genügend erscheint, vor der Ostermesse zurückrufen kann. Lassen einmal besondere Umstände ein schnelles Znrückfordern von Kommissionsgut notwendig erscheinen, so wird ein direkter Bücherzettel mit der Bitte um sofortige oder doch baldmögliche Rücksendung eines Buches fast immer den gewünschten Erfolg bringen. Bei dem Bezug von Büchern, die nur auf kurze Zeit gegen bar geliefert werden, wird der Sortimenter immer gut tun, sehr vorsichtig zu sein, wenn er sie nicht überhaupt entbehren kann. L. ?. L. Verantwortlicher Redakteur: Emil Thomas. — Verlag: Der Börse „verein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsche« BuchhändlerhauS. Druck: N a in m .T Sceman n. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 lBuchhändlerhauS). 1216
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